Antwort von Stannek Ich liebe diese wunderschöne Frau. Beiträge insgesamt: 608 Alle Beiträge anzeigen
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| geschrieben von Stannek am 16.02.2018 um 16:25:17. Artikel-Nr. 8231891
Hatten wir das nicht schon einmal ? Wieder ein paar Bietende, die wirklich glauben, 100 Mediabücher zu bekommen.
Haben wir hier schon einmal eine Stellungnahme von Filmundo zum geschäftlichen Gebaren von Herrn B. gesehen ?
Und kommt bitte nicht mit der Bemerkung, Filmundo liest hier nicht mit.
Also ich erwarte eine Stellungnahme von Filmundo und gibt zu, dass der Umsatz alle Mittel heiligt.
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Immer noch keine Stellungnahme von Filmundo ?! Wie feige kann man eigentlich sein ?
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am 19.02.2018 um 18:01:33 Uhr | Zitieren Melden |
Antwort von Jellyfish ...never, but never, fuck with the King. Beiträge insgesamt: 1316 Alle Beiträge anzeigen
Pos (4813) Neu (5) Neg (7)
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Profil | Denke das hat eher weniger mit Feigheit zu tun. Denen ist es schlicht und ergreifend egal. Kann ja jeder selbst seine Konsequenzen draus ziehen.
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am 19.02.2018 um 18:50:53 Uhr | Zitieren Melden |
Antwort von TrishStratos
Beiträge insgesamt: 1340 Alle Beiträge anzeigen
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| geschrieben von kollimayo am 19.02.2018 um 17:43:21.
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| Aber dieses Gehate wie schlecht Bild und Ton sein sollen ist wieder Internet-Rambo-Magie wie ich finde
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Vom Ton war überhaupt nicht die Rede. Hass-Tiraden hat auch niemand über besagte Box abgelassen. Es ist aber unbestreitbare Tatsache, dass manche Staffeln nur VHS-Niveau hinsichtlich Bild haben. Bei mir hat das dazu geführt, dass ich meine Box aus der Sammlung entfernt habe. Und was soll "Internet-Rambo-Magie" sein??
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am 19.02.2018 um 19:54:39 Uhr | Zitieren Melden |
Antwort von kollimayo Mich vergessen, unmöglich! Beiträge insgesamt: 4651 Alle Beiträge anzeigen
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| geschrieben von TrishStratos am 19.02.2018 um 19:54:39.
Vom Ton war überhaupt nicht die Rede. Hass-Tiraden hat auch niemand über besagte Box abgelassen. Es ist aber unbestreitbare Tatsache, dass manche Staffeln nur VHS-Niveau hinsichtlich Bild haben. Bei mir hat das dazu geführt, dass ich meine Box aus der Sammlung entfernt habe. Und was soll "Internet-Rambo-Magie" sein??
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Ich meine nicht dich, sondern einige Äußerungen zu den Scheiben im Netz!
Jeder der ein Rechner hat, kann etwas behaupten, egal ob wahr oder nicht.
Dies sieht man immer wieder, gerade in einigen Foren.
Dort werden teilweise Label´s richtig nieder gemacht, teilweise berechtigt aber auch zum größten Teil unberechtigt.
Dies meine ich mit Internet-Rambo-Magie
Deine Meinung das das Bild VHS-Niveau besitzt, akzeptiere ich.
Ich finde das Bild OK, bin von dem Menschen, der das Master gemacht hat, schlimmeres gewohnt
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am 19.02.2018 um 22:23:12 Uhr | Zitieren Melden |
Antwort von TrishStratos
Beiträge insgesamt: 1340 Alle Beiträge anzeigen
Pos (695) Neu (0) Neg (7)
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| geschrieben von Jellyfish am 19.02.2018 um 18:50:53.
Denen ist es schlicht und ergreifend egal. Kann ja jeder selbst seine Konsequenzen draus ziehen.
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Genau so ist es. Im Grund ist ja der Käufer der Dumme. So lange sich noch genügend finden, läuft der Spaß einfach weiter so. Ein allzu großes Interesse hier Pushungen durch Mehracounts oder ähnliches zu unterbinden besteht auch nicht gerade. Man muss als Käufer die Augen offen halten.
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am 20.02.2018 um 20:49:59 Uhr | Zitieren Melden |
Antwort von oldschool
Beiträge insgesamt: 264 Alle Beiträge anzeigen
Pos (557) Neu (2) Neg (2)
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| geschrieben von kollimayo am 19.02.2018 um 22:23:12.
Ich meine nicht dich, sondern einige Äußerungen zu den Scheiben im Netz!
Jeder der ein Rechner hat, kann etwas behaupten, egal ob wahr oder nicht.
Dies sieht man immer wieder, gerade in einigen Foren.
Dort werden teilweise Label´s richtig nieder gemacht, teilweise berechtigt aber auch zum größten Teil unberechtigt.
Dies meine ich mit Internet-Rambo-Magie
Deine Meinung das das Bild VHS-Niveau besitzt, akzeptiere ich.
Ich finde das Bild OK, bin von dem Menschen, der das Master gemacht hat, schlimmeres gewohnt
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Die Kritik ist in den meisten Fällen durchaus berechtigt. Es ist einfach unglaublich was in letzter Zeit alles an miesen VÖs erscheint.
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am 21.02.2018 um 08:59:05 Uhr | Zitieren Melden |
Antwort von kollimayo Mich vergessen, unmöglich! Beiträge insgesamt: 4651 Alle Beiträge anzeigen
Pos (2543) Neu (0) Neg (0)
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| geschrieben von oldschool am 21.02.2018 um 08:59:05.
Die Kritik ist in den meisten Fällen durchaus berechtigt. Es ist einfach unglaublich was in letzter Zeit alles an miesen VÖs erscheint.
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Sage ja, bei einigen ist es auch berechtigt!
Merke es ja auch an den Kunden die Label´s, die ich sonst immer gut verkauft habe und schnell bestellen musste, meiden und nichts von denen bestellen!
Und da sage ich auch als Händler was ich darüber denke.
Aber bei vielen erkennt man nur Hass und üble Nachrede!
Und diesen Weg finde ich nicht gut.
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am 21.02.2018 um 10:11:39 Uhr | Zitieren Melden |
Antwort von kyra01
Beiträge insgesamt: 13 Alle Beiträge anzeigen
Pos (5653) Neu (7) Neg (13)
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Profil | Jetzt hat es mich auch erwischt.Der Verkäufer hat nur ein Teil der Lieferung geschickt.Es fehlen 2 Artikel.Aber alle Anfragen diesbezüglich werden einfach ignoriert.Bin jetzt bei der letzten Mahnstufe durch Filmundo angekommen(Überprüfung des Verkäufers)Aber wie ich sehe,bleibt einen nur der juristische Weg offen,da Filmundo offensichtlich hier nichts unternimmt.Wenn mann die ganzen Beiträge hier liest,hatt dieser Verkäufer wohl Narrenfreiheit.
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am 21.02.2018 um 18:56:31 Uhr | Zitieren Melden |
Antwort von Kings-Shirt-Shop
Beiträge insgesamt: 9 Alle Beiträge anzeigen
Pos (1535) Neu (25) Neg (33)
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Profil | Es sollte eine Selbstverständlichkeit sein, ist es oft aber nicht:
Das auf einem Produktbild dargestellte Produkt muss dem entsprechen, was auch tatsächlich verkauft wird. Wird auf dem Foto Zubehör mit abgebildet, welches aber nicht zum Lieferumfang gehört, stellt dies eine Irreführung dar, bestätigte nun das OLG Hamm.
Die Aufklärung in der Produktbeschreibung, so das Gericht, reicht nicht aus. Das Bild ist blickfangmäßig herausgestellt, der Hinweis auf den korrekten Lieferumfang aber nicht.
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am 22.02.2018 um 18:33:36 Uhr | Zitieren Melden |
Antwort von kilroyII Zweitaccount, weil's jeder hat. Beiträge insgesamt: 292 Alle Beiträge anzeigen
Pos (144) Neu (0) Neg (0)
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Profil | | Zitat: |
| geschrieben von Kings-Shirt-Shop am 22.02.2018 um 18:33:36.
Es sollte eine Selbstverständlichkeit sein, ist es oft aber nicht:
Das auf einem Produktbild dargestellte Produkt muss dem entsprechen, was auch tatsächlich verkauft wird. Wird auf dem Foto Zubehör mit abgebildet, welches aber nicht zum Lieferumfang gehört, stellt dies eine Irreführung dar, bestätigte nun das OLG Hamm.
Die Aufklärung in der Produktbeschreibung, so das Gericht, reicht nicht aus. Das Bild ist blickfangmäßig herausgestellt, der Hinweis auf den korrekten Lieferumfang aber nicht.
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und ein Bootleg bleibt ein Bootleg egal wie eindeutig es fotografiert wird und dem tatsächlichen angebotenem Produkt entspricht:
hidden I+II
Wer im Glashaus sitzt sollte nicht mit Steinen werfen.
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am 22.02.2018 um 21:51:32 Uhr | Zitieren Melden |
Antwort von kollimayo Mich vergessen, unmöglich! Beiträge insgesamt: 4651 Alle Beiträge anzeigen
Pos (2543) Neu (0) Neg (0)
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Profil | | Zitat: |
| geschrieben von kilroyII am 22.02.2018 um 21:51:32.
und ein Bootleg bleibt ein Bootleg egal wie eindeutig es fotografiert wird und dem tatsächlichen angebotenem Produkt entspricht:
hidden I+II
Wer im Glashaus sitzt sollte nicht mit Steinen werfen.
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am 22.02.2018 um 22:37:04 Uhr | Zitieren Melden |
Antwort von Kings-Shirt-Shop
Beiträge insgesamt: 9 Alle Beiträge anzeigen
Pos (1535) Neu (25) Neg (33)
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Profil | Davon ist mir persönlich nichts bekannt. Wer ist denn der Rechteinhaber? Habt Ihr entsprechende Einsicht in die Chain of Rights? Ich wäre für nähere Informationen sehr dankbar!
Davon mal ganz abgesehen hat das ja nun herzlich wenig mit dem Thema zu tun! ;-)
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am 23.02.2018 um 09:50:59 Uhr | Zitieren Melden |
Antwort von wishmasterandy
Beiträge insgesamt: 169 Alle Beiträge anzeigen
Pos (368) Neu (0) Neg (0)
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Profil | |
am 23.02.2018 um 10:14:06 Uhr | Zitieren Melden |
Antwort von blairwitch
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Pos (162) Neu (0) Neg (0)
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| geschrieben von Kings-Shirt-Shop am 23.02.2018 um 09:50:59.
Davon ist mir persönlich nichts bekannt. Wer ist denn der Rechteinhaber? Habt Ihr entsprechende Einsicht in die Chain of Rights? Ich wäre für nähere Informationen sehr dankbar!
Davon mal ganz abgesehen hat das ja nun herzlich wenig mit dem Thema zu tun! ;-)
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Gibt eben Hinweise darauf, dafür bracht man nicht immer die Chain of Rights zu sehen...
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am 23.02.2018 um 15:31:29 Uhr | Zitieren Melden |
Antwort von Kings-Shirt-Shop
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Pos (1535) Neu (25) Neg (33)
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| geschrieben von blairwitch am 23.02.2018 um 15:31:29.
Gibt eben Hinweise darauf, dafür bracht man nicht immer die Chain of Rights zu sehen...
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Die da wären?!?
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am 23.02.2018 um 17:22:12 Uhr | Zitieren Melden |