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WER haftet bei versichertem Versand?? User TB-Medien stellt sich quer:-(( !! Neuigkeiten...es lohnt sich.... :-)))!! Bitte lesen...

 
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 WER haftet bei versichertem Versand?? User TB-Medien stellt sich quer:-(( !! Neuigkeiten...es lohnt sich.... :-)))!! Bitte lesen...

Habe bei einem Verkäufer 3 DVDs bestellt und diese auch über DPD bekommen.

Rein äusserlich war die Verpackung unversehrt aber alle 3 DVDs sind defekt bzw die Hüllen und Papphüllen der DVDs zerdrückt.

Habe dies dem Verkäufer gemeldet und dieser dann DPD.

Heute bekam ich Rückantwort vom Verkäufer das DPD die Schadensregulierung ablehnt, da bei denen anscheinend das Päckchen unbeschädigt rausging und es sich um einen VERDECKTEN Schaden handelt und da würden die nicht für haften...:blech:

Wozu habe ich eigentlich als Käufer die Absicherung bei einem versicherten Versand wenn die Lieferung defekt ist, frag ich mich dann??? :computerCrash:

Was heisst das den nun für mich? Das ICH trotz versichertem Versand auf dem Schaden sitzen bleibe oder sich der Verkäufer anderweitig oder wie auch immer um die Schadensregulierung kümmern muß? :aeh:

am 29.01.2008 um 15:41:28 Uhr
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Antwort von razor_king
Wen interessiert denn das .....?
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geschrieben von Partybine am 30.01.2008 um 13:46:30.
Kommt drauf an!
Ist der Verkäufer privat oder gewerblicher Natur!

Ein gewerblicher Verkäufer kann/sollte sich so einen Fauxpax mit der Verpackung nicht leisten, da er Dir solange die bestellte Ware schicken muss, bis Du sie unbeschadet und wie in der AB beschrieben in den Händen hälst.
Kann er das nicht hast Du hier auch 2 Möglichkeiten:

1. Der Käufer schickt die Ware zurück, der Verkäufer überweist den Auktionsbetrag + 2x Porto zurück.

2. Du setzt Dein Recht so durch, das Du nach schriftlicher Aufforderung und Fristsetzung den Artikel noch mal woanders kaufst und ihm dann den Betrag in Rechnung stellt.
Die Fristsetzung muss immer sein, da dem Verkäufer auch die Möglichkeit eingeräumt werden muss den Artikel selbst neu zu beschaffen und an Dich zu verschicken.

Geht trotz guter Verpackung beim Versand was schief, dann haftet das Versandunternehmen.
Das heisst: Bei Beschädigung oder Verlust!
Allerdings muss selbst Porzellan so verpackt sein, das es einen Sturz aus 2m höhe unbeschadet übersteht.

Sollte die Verpackung unzureichend sein, haftet hier auch der gewerbliche Verkäufer.


Hast Du es mit einem privaten Verkäufer zu tun ist die Lage etwas anders, leider bist Du hier wirklich auf den guten Willen des Verkäufers angewiesen. Nochmal leider...denn einige priate denken wirklich sie haben Narrenfreiheit.

Allerdings gibt es da auch Mittel und Wege um den privaten Verkäufer, ich sag mal so, Mitwirkungsbereit zu machen.

Hat er allerdings wirklich so schlecht verpackt, wie Du beschreibst ist er schon haftbar.
Die Durchsetzung deines Rechts allerdings ist leider bei einem privaten Händler sehr Langwierig und Kostenintensiv.

Am besten immer erst mit dem Verkäufer reden, das Versandunternehmen immer miteinbeziehen und den Schaden geltend machen und wenn das nicht zieht, dann muss man sich halt einigen.

Da gibts auch nen Passus im BGB dazu, muss den aber erst raussuchen oder warum denkst Du haben die privaten jetzt alle die Gewährleistung und soweiter ausgeschlossen?







Hi,

ich bedanke mich für diese ausführliche Erläuterung! Ich bin begeistert!:smiliesinbed:

razor :biggrin:

PS: Das mit dem Artikel in Zeitungspapier ist sogar gut gegangen, der Artikel war seinerzeit unbeschädigt!

am 31.01.2008 um 21:35:40 UhrZitieren  Melden
Antwort von tb-medien

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So, nun reicht es mir aber!
Hier schlecht Wetter gegen mich zu machen, aber dabei sollte man auch mal die ganze Wahrheit erzählen.

Bis zum heutigen Tage hat sich der User voorhees70 geweigert die defekte Ware an mich zurück zu senden. Versuchte ewig mich unter Druck zu setzen und verlangte vorab Ersatzlieferungen!

Auch ein Händler hat Rechte und sollte doch wohl angeblich defekte Ware prüfen dürfen!

am 15.02.2008 um 08:16:52 UhrZitieren  Melden
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geschrieben von abyss2307 am 29.01.2008 um 15:49:56.



Wie geht denn das, äußere Verpackung unversehrt und die Innenliegenden Hüllen zerdrückt ??

Is doch klar das DPD die Schadensregulierung ablehnt wenn an der äußeren Verpackung kein Schaden ersichtlich war....

Tipp da eher drauf das die schon in diesem erbärmlichen Zustand waren als Sie verpackt wurden...ist nur so eine Vermutung....

immerinstabilenKartonsversendendeGrüße


:Tschoe:


**Du bist von Gott gesandt, ein Retter! - Nein, ich bin ein Briefträger! **


Nun versenden Verkäufer schon defekte Neuware, oder wie?
:dummOderWas:

am 15.02.2008 um 08:17:56 UhrZitieren  Melden
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geschrieben von Rubberrules am 29.01.2008 um 17:29:24.

wenn man über dpd versendet, darf man keine luftpolsterumschläge verwenden, die nehmen die nicht an.
viele grüße


Warum versende ich dann hunderte Luftpolstertaschen mit DPD? :fresseHalten:

am 15.02.2008 um 08:20:17 UhrZitieren  Melden
Antwort von Rubberrules
absolut vergeben...nicht anwesend !!!
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geschrieben von tb-medien am 15.02.2008 um 08:20:17.
Warum versende ich dann hunderte Luftpolstertaschen mit DPD? :fresseHalten:


dann fahr mal persönlich zum depot von dpd... ich habs 2 mal versucht, einmal direkt vor ort und einmal anne tanke, die auch für dpd annehmen. nix, haben sich geweigert die umschläge anzunehmen. ich habe nur meine persönliche erfahrung mit dpd hier abgegeben, mehr auch nicht.
das gleiche ist mit dem versicherten versand über dhl...was meinste warum der typ von juggler seinen verkäufern demnächst kartons anbietet?
ob bei der post oder dpd, ein luftpolsterumschlag der aufs förderband des jeweiligen versenders kommt wird beim transport automatisch eingedrückt.deshalb nehmen die die dinger aufjedenfall bei uns nicht an.
gruß

am 15.02.2008 um 09:26:07 UhrZitieren  Melden
Antwort von tb-medien

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geschrieben von Rubberrules am 15.02.2008 um 09:26:07.

dann fahr mal persönlich zum depot von dpd... ich habs 2 mal versucht, einmal direkt vor ort und einmal anne tanke, die auch für dpd annehmen. nix, haben sich geweigert die umschläge anzunehmen. ma abgesehen davon, hab ich von dir mal 4 dvds in einem gebrauchten ziemlich eingedrückten karton erhalten ohne rechnung. klar halte ich meine fresse nur du bist natürlich jetzt einen kunden los.
ich habe nur meine persönliche erfahrung mit dpd hier abgegeben, mehr auch nicht.
gruß

Da ich gewerblicher Händler bin, bin ich natürlich Kunde bei DPD und in diesem Fall geht es nur darum.
Wie es bei Paketshops aussieht, kann eine andere Sache sein, hätte dann aber mir dem hier vorgetragenen Fall nichts zu tun.

Mann kann es natürlich nicht jedem Recht machen. Nur, warum sendet er nicht die angeblich defekten DVD`s zurück?

am 15.02.2008 um 10:02:35 UhrZitieren  Melden
Antwort von abyss2307

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geschrieben von tb-medien am 15.02.2008 um 08:17:56.

Nun versenden Verkäufer schon defekte Neuware, oder wie?
:dummOderWas:



Anständige Verkäufer tun so etwas bestimmt nicht....

aber erklär mir bitte mal pysikalisch den Vorgang von defekten eingedrückte Hüllen in einer gänzlich unversehrten Umverpackung du Vogel.........

Und das er nicht vorab die defekte Ware zurückgeschicken will ist doch auch klar, er muss Porto vorstrecken und weiß nicht wann du deinen Arsch bewegst und ihm ( und ob überhaupt ! ) Ersatz zuschickst............


immernochinstabilerKartonageverschickendegrüße

:Tschoe:


**Unser lächerliches kleines Girlie spielt gern mit Samurai Schwertern... DU kämpfst zwar nicht wie ein Samurai, aber du könntest wenigstens wie einer sterben.**

am 15.02.2008 um 10:40:40 UhrZitieren  Melden
Antwort von tb-medien

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geschrieben von abyss2307 am 15.02.2008 um 10:40:40.


Anständige Verkäufer tun so etwas bestimmt nicht....

aber erklär mir bitte mal pysikalisch den Vorgang von defekten eingedrückte Hüllen in einer gänzlich unversehrten Umverpackung du Vogel.........

Und das er nicht vorab die defekte Ware zurückgeschicken will ist doch auch klar, er muss Porto vorstrecken und weiß nicht wann du deinen Arsch bewegst und ihm ( und ob überhaupt ! ) Ersatz zuschickst............


immernochinstabilerKartonageverschickendegrüße

:Tschoe:


**Unser lächerliches kleines Girlie spielt gern mit Samurai Schwertern... DU kämpfst zwar nicht wie ein Samurai, aber du könntest wenigstens wie einer sterben.**


Beleidigen wollen wir hier ja nicht, angreifen ok, aber beleidigen?
:dontdothis:
Ich versende mehrere DVD`s in Maxibrief-Kartons. Bei 3 Stück, wie in diesem Falle ist der genau voll. Man kann sich sogar drauf stellen, doch schwere Pakete drauf schmeissen darf man nicht, abgesehen davon darf man grundsätzlich keine Pakete schmeissen... Bei dieser Art von Verpackung, könnte ich mit der Faust mittig drauf schlagen, der Inhalt wäre hin, doch die Verpackung würde wieder ihre Form annehmen!
Für wie bescheuert werden eigentlich Verkäufer gehalten? Sollen prompt neue Sendungen verschicken wenn einer angebliche Mängel anzeigt!
Diese 3 negativen sind bislang meine ersten, also kann man mir wohl nicht unterstellen ich würde Schrott verschicken, oder im Schadensfall nicht reagieren!

am 15.02.2008 um 11:19:50 UhrZitieren  Melden
Antwort von Rubberrules
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geschrieben von tb-medien am 15.02.2008 um 10:02:35.
Da ich gewerblicher Händler bin, bin ich natürlich Kunde bei DPD und in diesem Fall geht es nur darum.
Wie es bei Paketshops aussieht, kann eine andere Sache sein, hätte dann aber mir dem hier vorgetragenen Fall nichts zu tun.

Mann kann es natürlich nicht jedem Recht machen. Nur, warum sendet er nicht die angeblich defekten DVD`s zurück?


ich bin privater kunde bei dpd, sei dahin gestellt ob sie bei mir abholen würden oder ich selber bringe...wer die agbs von denen liest, weis dann bescheid...freu dich das es bis jetzt gut ging mit den luftpolsterumschlägen. zu deiner frage, kann ich dir leider keine antwort geben, da musst du dich direkt an dem threaderöffner halten...
ausserdem haste mich auch beleidigt mit fresse halten
:biggrin:
ma schauen was mir der tag noch bringt und ob ich darüber wegsehen kann:biggrin:

am 15.02.2008 um 11:41:47 UhrZitieren  Melden
Antwort von Partybine

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geschrieben von tb-medien am 15.02.2008 um 10:02:35.
Da ich gewerblicher Händler bin:HEAD



Wenn Du schon ein gewerblicher Händler bist, solltest Du Dir aber auch um Deine Pflichten bewusst sein.
Die Ware, die der Käufer bestellt hat und ja auch bereits bezahlt hat, ist mangelhaft, also kann und darf er auf nachbesserung bestehen.

Du bist in der Pflicht, nicht der Käufer.
Wo ist eigentlich dein Problem, nennt man das Kundendienst?
Du hast jemand, der ungesehen, deine Ware kauft und dir Geld überweist und sich nur auf das verlassen kann was in deiner AB steht.

Kundenservice oder Kundenorientiertes Handeln sieht ander aus.

Ein Kompromiss wäre z.B: Überweise ihm nur den Rückportobetrag, so kann er dir die Ware zurückschicken ( allerdings nur versicherter Versand, alles andere wäre nicht ok) und Du hast die Möglichkeit dich von den Mängeln zu überzeugen.

Ich mach das zwar nicht so, da ich sofort bei Reklamationen den Betrag zurückschicke und dann die Ware wieder zurücknehme.
Ich bin Privatverkäufer und finde es nur fair, wenn ich jemand genauso vertraue wie er mir.

Schließlich sind es die Käufer, die uns Blindvertrauend ihr Geld überweisen...also warum hast Du kein Vertrauen in deine Käufer?

Immerhin haben den Thread hier auch schon ein paar Leute gelesen und wenn die angaben des Käufers nicht stimmen kannst Du das hier ja dann auch klarstellen.


An euch beide...es muss doch einen Weg geben, wir ihr zwei das Geschäft abschliessen könnt ohne das einer von beiden sauer ist.


Was die Verpackung betrifft, dazu können wir hier keine objektive Meinung abgeben...allerdings ist das schon seltsam.
Die Ware ist beschädigt aber die Verpackung nicht!

Wie gesagt, ich würde ihm einfach das Geld zurücküberweisen und die Ware zurücknehmen...oder eben die Variante mit dem Porto.














am 15.02.2008 um 12:38:36 UhrZitieren  Melden
Antwort von Partybine

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geschrieben von Philadelphia am 29.01.2008 um 21:14:18.


Zitat:

P.S. Sätze wie *anderenfalls trägt der Besteller das Risiko* oder ähnliches sind bei gewerblichen Anbietern soweit ich weiss sogar abmahnfähig.



Richtig, bei gewerblichen Händlern ist das nicht zulässig und die WBZ sieht das nicht gern.
Allerdings muss der VK nicht auf den Versandkosten sitzen bleiben und darf sehr wohl die reelen Portokosten berechnen.



am 15.02.2008 um 12:41:49 UhrZitieren  Melden
Antwort von tb-medien

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geschrieben von Partybine am 15.02.2008 um 12:38:36.


Wenn Du schon ein gewerblicher Händler bist, solltest Du Dir aber auch um Deine Pflichten bewusst sein.
Die Ware, die der Käufer bestellt hat und ja auch bereits bezahlt hat, ist mangelhaft, also kann und darf er auf nachbesserung bestehen.

Du bist in der Pflicht, nicht der Käufer.
Wo ist eigentlich dein Problem, nennt man das Kundendienst?
Du hast jemand, der ungesehen, deine Ware kauft und dir Geld überweist und sich nur auf das verlassen kann was in deiner AB steht.

Kundenservice oder Kundenorientiertes Handeln sieht ander aus.

Ein Kompromiss wäre z.B: Überweise ihm nur den Rückportobetrag, so kann er dir die Ware zurückschicken ( allerdings nur versicherter Versand, alles andere wäre nicht ok) und Du hast die Möglichkeit dich von den Mängeln zu überzeugen.

Ich mach das zwar nicht so, da ich sofort bei Reklamationen den Betrag zurückschicke und dann die Ware wieder zurücknehme.
Ich bin Privatverkäufer und finde es nur fair, wenn ich jemand genauso vertraue wie er mir.

Schließlich sind es die Käufer, die uns Blindvertrauend ihr Geld überweisen...also warum hast Du kein Vertrauen in deine Käufer?

Immerhin haben den Thread hier auch schon ein paar Leute gelesen und wenn die angaben des Käufers nicht stimmen kannst Du das hier ja dann auch klarstellen.


An euch beide...es muss doch einen Weg geben, wir ihr zwei das Geschäft abschliessen könnt ohne das einer von beiden sauer ist.


Was die Verpackung betrifft, dazu können wir hier keine objektive Meinung abgeben...allerdings ist das schon seltsam.
Die Ware ist beschädigt aber die Verpackung nicht!

Wie gesagt, ich würde ihm einfach das Geld zurücküberweisen und die Ware zurücknehmen...oder eben die Variante mit dem Porto.















Ich glaube mitlerweile jeder private denkt das wir gewerblichen die DVD`s für wenige Cents bekommen und gnadenlos hohe Gewinnspannen haben!
Klar, jeder Verkäufer freut sich wenn er wegen fremdverschulden Geld bezahlen darf. Da ich nun mal unbeschädigte Neuware versendet habe, muß wenn wirklich ein Schaden vorliegen sollte der Paketdienst haften, man bezahlt ja schließlich dafür! Warum soll also der Verkäufer dafür haften?
In deinen Augen und anscheinend in den meisten anderen auch, scheinen Verkäufer für alles verantwortlich und sind ideal zum Frust ablassen...
Des weiteren sei gesagt das es leider oft Versuche gibt einen Verkäufer zu bescheissen.
Wenn ich defekte Ware auf dem Versandweg erhalten hätte, ich hätte ich kein Problem damit diese an den Verkäufer zu senden mit Bitte um Regulierung. Zumal meist dieser ja auch die Schadensmeldung machen muß.

am 15.02.2008 um 13:13:29 UhrZitieren  Melden
Antwort von Partybine

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geschrieben von tb-medien am 15.02.2008 um 13:13:29.
Ich glaube mitlerweile jeder private denkt das wir gewerblichen die DVD`s für wenige Cents bekommen und gnadenlos hohe Gewinnspannen haben!


Nein, das hab ich nie behauptet.
Ich weiss um die Gewinnspannen und wie niedrig die sein kann wenn man Wettbewerbsfähig bleiben will.


Zitat:

Klar, jeder Verkäufer freut sich wenn er wegen fremdverschulden Geld bezahlen darf. Da ich nun mal unbeschädigte Neuware versendet habe, muß wenn wirklich ein Schaden vorliegen sollte der Paketdienst haften, man bezahlt ja schließlich dafür! Warum soll also der Verkäufer dafür haften?


Gegenfrage: Warum der Käufer?
Der Käufer hat bestellt und bezahlt, mehr hat er nicht zu machen.

Wenn die Verpackung wirklich unbeschädigt ist, wird der Paketdienst nicht haften, das weisst Du genausogut wie ich.

Du kennst die Bestimmung deines Versandunternehmens und die standartausrede ist immer, das der Verkäufer nicht gut genug verpackt hat.

Zitat:

In deinen Augen und anscheinend in den meisten anderen auch, scheinen Verkäufer für alles verantwortlich und sind ideal zum Frust ablassen...


Nein das stimmt so nicht, gibt auf beiden Seiten solche und solche.
Aber als Verkäufer muss ich nun mal versuchen meine Kunden zufriedenzustellen und wenigstens ein gewisses Maas an Kundendienst haben.


Zitat:

Des weiteren sei gesagt das es leider oft Versuche gibt einen Verkäufer zu bescheissen.


Und oft genug werden Käufer um ihr Geld betrogen und das weisst Du auch.

Ja, Du hast das Recht die Ware zu sehen und dann zu entscheiden wie Du weitervorgehst...aber wie willst Du das machen, wenn der Käufer die Ware nicht zurückschickt und plötzlich auf die Idee kommt, dir ne Schadensersatzforderung zu schicken?

Zitat:

Wenn ich defekte Ware auf dem Versandweg erhalten hätte, ich hätte ich kein Problem damit diese an den Verkäufer zu senden mit Bitte um Regulierung. Zumal meist dieser ja auch die Schadensmeldung machen muß.



Ich habe auch kein Problem damit aber wie Du vielleicht bereits mitbekommen hast, hat dieser Käufer gerade auch noch Ärger mit einem anderen Verkäufer und ist deswegen schon frustriert genug.
Sicher das muss Dich nix angehen aber er macht dir deswegen das Leben auch nicht leichter und das würde mich an Deiner Stelle extrem nerven. Das wäre mir meine Zeit nicht wert, ehrlich.


Nochmal, als gewerblicher Verkäufe hast du Rechte und Pflichten und so wie es aussieht nimmst Du die auch ernst.

Aber so wie es gerade entwickelt steht ihr beide nicht gut da und auf deinen Ruf als seriöser Verkäufer solltest Du schon was mehr kommen lassen als ein paar Euro!

Versucht euch zu einigen, das kann so schwer net sein.

am 15.02.2008 um 13:33:07 UhrZitieren  Melden
Antwort von Partybine

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geschrieben von bietefix am 15.02.2008 um 13:34:21.
Eben,deswegen musst du den Schaden auch melden,da du der Vertragspartner mit dem Versandunternehmen bist!
Du machst das dir hier etwas einfach....jedenfalls mit deinen Kommentare,das ist keine gute Werbung für dich!:smilieruf:



Hat er doch schon und die Regulierung wurde doch schon abgelehnt.

am 15.02.2008 um 13:36:39 UhrZitieren  Melden
Antwort von bietefix
Hau mir bitte nicht immer auf die Lippe...
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geschrieben von Partybine am 15.02.2008 um 13:36:39.


Hat er doch schon und die Regulierung wurde doch schon abgelehnt.

Misst....habe nicht ganz mitgelesen...sorry!:homer:

am 15.02.2008 um 13:43:13 UhrZitieren  Melden
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