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WmVGmbH - gewerblicher Händler liefert und antwortet nicht!

 
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 WmVGmbH - gewerblicher Händler liefert und antwortet nicht!

Habe am 01.08.18 in Vorauskasse auf einen Artikel bezahlt,der Ende September erschienen ist.
Aufgrund grosser Nachfrage gab es wohl einen Engpass bei der Lieferung und es wurde Bescheid gegeben,das es 1-2 Tage zu Verzögerungen kommt.
Mittlerweile sind wir aber bei 1-2 Wochen angelangt,auf höfliches Nachfragen per Mail wird nicht geantwortet und bei der angegebenen Telefonnr. im Lager(angeblich zwischen 15.00 - 17.00 Uhr besetzt)geht keiner ran.

Dieser Händler hat mittlerweile auch einige rote kassiert mit meistens diesem Wortlaut:
Artikel nicht erhalten, keine Erstattung erhalten, keine Antwort auf eMails!

Macht natürlich wenig Hoffnung das man noch seine Ware bzw.sein Geld zurück erhält,aber dementsprechend wird bewertet und eine Anzeige wird folgen,denn so gehts nicht.
Wenn schon nicht fähig die Ware zu organisieren,dann sollte man wenigstens dazu stehen und den Betrag zurückerstatten und sich nicht tot stellen.


:devilflame: :devilflame: :devilflame:

am 09.10.2018 um 15:37:49 Uhr
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Antwort von Gorebert1
AWESOME BABE!!!
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Jetzt stinkt mir direkt das ich den Thread nicht schon eher geschrieben habe.
:devilflame:
Sieht man ja jetzt das mehrere User geschädigt wurden.

Auch von mir gibts morgen die Anzeige und ich hoffe das dieser Betrüger sowas von auf die Schnauze fällt.
:smilieass: :abballern: :giljoteeny: :hanged:

am 10.10.2018 um 21:28:40 UhrZitieren  Melden
Antwort von exvirus52
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Zitat:

geschrieben von Gorebert1 am 10.10.2018 um 21:28:40.
Jetzt stinkt mir direkt das ich den Thread nicht schon eher geschrieben habe.
:devilflame:
Sieht man ja jetzt das mehrere User geschädigt wurden.

Auch von mir gibts morgen die Anzeige und ich hoffe das dieser Betrüger sowas von auf die Schnauze fällt.
:smilieass: :abballern: :giljoteeny: :hanged:


Verweise bei der Anzeigenerstattung darauf, dass es deiner Kenntnis nach mehrere Geschädigte gibt.

am 10.10.2018 um 22:24:01 UhrZitieren  Melden
Antwort von triniton2002

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Ja vielleicht könnte man sich da bei der Anzeige auch zusammentun!?! Sammelanzeige

am 10.10.2018 um 22:44:14 UhrZitieren  Melden
Antwort von Gorebert1
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Zitat:

geschrieben von exvirus52 am 10.10.2018 um 22:24:01.

Verweise bei der Anzeigenerstattung darauf, dass es deiner Kenntnis nach mehrere Geschädigte gibt.


Da kannste dich drauf verlassen!

:topsmilie:


Habe übrigens von einem Kumpel erfahren das dieser Drecksack auch bei Juggler sein Unwesen treibt...nur haben die da ja das meiner Ansicht nach gute System,das,wenn keine Ware ankommt,auch das Geld nicht an diesen Betrüger rausgeht.
:dontdothis: :nono:

am 10.10.2018 um 22:53:26 UhrZitieren  Melden
Antwort von exvirus52
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geschrieben von triniton2002 am 10.10.2018 um 22:44:14.
Ja vielleicht könnte man sich da bei der Anzeige auch zusammentun!?! Sammelanzeige


Sammelanzeigen/-klagen gibt es in Deutschland im Strafrecht nicht. Gibt es nur im Zivilrecht.
Im Strafrecht muss jeder selbst Anzeige erstatten.
Dabei sollte man aber auf andere Geschädigte verweisen (Nicknamen).

am 10.10.2018 um 23:03:33 UhrZitieren  Melden
Antwort von Gorebert1
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Und eben noch erfahren das der auch bei der Rotenerdbeere das gleiche abgezogen hat...also Betrug auf wohl allen bekannten Plattformen(dann wird der auch irgendwie auf Ebay vertreten sein...)!

Mann,hoffentlich wird dir der Arsch bis zu den Schulterblättern aufgerissen,du verdammt miese Type!

:mad:

am 10.10.2018 um 23:23:24 UhrZitieren  Melden
Antwort von filmhund
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Zitat:

geschrieben von exvirus52 am 10.10.2018 um 23:03:33.

Sammelanzeigen/-klagen gibt es in Deutschland im Strafrecht nicht. Gibt es nur im Zivilrecht.
Im Strafrecht muss jeder selbst Anzeige erstatten.
Dabei sollte man aber auf andere Geschädigte verweisen (Nicknamen).


Seit Neuestem gibt es sog. Musterklagen ('Fake' Diesel), bei denen durch mehrere Kläger im Zusammenschluß festgestellt werden kann, ob der Beklagte gegen das Gesetz verstoßen hat. Bei positivem Bescheid für die Klägerseite, muss dann allerdings noch jeder einzeln die etwaige Entschädigung einklagen. Das ist aber wohl noch Entwicklungsgebiet.

am 10.10.2018 um 23:51:27 UhrZitieren  Melden
Antwort von Trevor_Boyd
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Bei OFDB findet man die WmVGmbH auch

am 10.10.2018 um 23:52:40 UhrZitieren  Melden
Antwort von exvirus52
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Zitat:

geschrieben von filmhund am 10.10.2018 um 23:51:27.

Seit Neuestem gibt es sog. Musterklagen ('Fake' Diesel), bei denen, durch mehrere Kläger im Zusammenschluß, festgestellt werden kann, ob der Beklagte gegen das Gesetz verstoßen hat. Bei positivem Bescheid für die Klägerseite, muss dann allerdings noch jeder einzeln die etwaige Entschädigung einklagen. Das ist aber wohl noch Entwicklungsgebiet.


Dies ist mir neu. Bin allerdings 5 Jahre aus dem Job.
Wenn ich das allerdings deute, geht das nicht Richtung Strafrecht sondern zum Zivilrecht.
Entschädigungen werden in der Regel nicht im Strafrecht festgelegt. Hier steht der strafrechtliche Verstoss im Fokus.

am 11.10.2018 um 00:48:14 UhrZitieren  Melden
Antwort von filmhund
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Zitat:

geschrieben von exvirus52 am 11.10.2018 um 00:48:14.

Dies ist mir neu. Bin allerdings 5 Jahre aus dem Job.
Wenn ich das allerdings deute, geht das nicht Richtung Strafrecht sondern zum Zivilrecht.
Entschädigungen werden in der Regel nicht im Strafrecht festgelegt. Hier steht der strafrechtliche Verstoss im Fokus.


Diese neue "Sammelklage" verhandelt Strafrechtliches. Wenn dies für die Kläger pos. ausgefallen ist, muss jeder Betroffene allerdings noch einzeln seinen Anspruch auf Entschädigung zivilrechtlich einklagen. Er hat dann aber die gerichtliche Entscheidung, dass sträflich gehandelt wurde, "im Rücken". Ob und wann dann entschädigt wird, steht allerdings in den Sternen; zumal es sich eben aktuell um eine Musterklage gegen die Fake Diesel Hersteller handelt.

am 11.10.2018 um 01:19:37 UhrZitieren  Melden
Antwort von ICECOLD1975

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Guten Morgen liebe Sammelfreunde.

Wie Ihr bin auch ich von dem Dilemma betroffen,da ich ein MB vorbestellt habe und leider nicht beliefert wurde.


Das interessanteste an diesem Fall ist jedoch,daß es sich hier um einen Wiederholungstäter handelt und ich dies seitens Filmundo für eine absolute Frechheit halte.

Was nämlich niemandem aufgefallen ist,wenn man mal in die AGBs des Shops schaut,wird dort einmal Spitfire Media erwähnt und die Firma selbst bezeichnet sich in der Adresse sogar als co/ Spitfire Media und dieser Shop ist auf dieser Plattform ebenfalls gesperrt.Dieser Account lief unter dem Deckmantel eines privaten Anbieters.

Da wurde mal wieder gründlich geprüft!!!

:smiliefight: :deathofasmilie:

P.S.: Die Adresse ist sogar die gleiche wie bei Spitfire Media

https://spitfire-media.de/contact%20us.html

am 11.10.2018 um 10:59:17 UhrZitieren  Melden
Antwort von triniton2002

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im Impressum von Spitfire steht auch folgendes:

---------------------------------------------------------

Firmenname

Spitfire Media

Anschrift

Spitfire Media

Industriestr. 9

63633 Birstein

Deutschland

Telefon: 060544577504

E-Mail: info@spitfire-media.de

Gesetzlich Vertreten durch

Wernars GmbH
-------------------------------------------------------------

am 11.10.2018 um 12:00:11 UhrZitieren  Melden
Antwort von ICECOLD1975

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Zitat:

geschrieben von triniton2002 am 11.10.2018 um 12:00:11.
im Impressum von Spitfire steht auch folgendes:

---------------------------------------------------------

Firmenname

Spitfire Media

Anschrift

Spitfire Media

Industriestr. 9

63633 Birstein

Deutschland

Telefon: 060544577504

E-Mail: info@spitfire-media.de

Gesetzlich Vertreten durch

Wernars GmbH
-------------------------------------------------------------




Wie bereits geschildert....

:fernsehen:

am 11.10.2018 um 12:42:20 UhrZitieren  Melden
Antwort von ICECOLD1975

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So....

Gerade unter der Nummer von Spitfire Media angerufen und auch jemanden erreicht.
Angeblich fehlt noch eine Lieferung,aber ein Teil z.B. Cabin in the Woods MBs sind schon versendet.

Es besteht noch Hoffnung.

:fernsehen:

am 11.10.2018 um 15:55:56 UhrZitieren  Melden
Antwort von triniton2002

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Hattest du da auch mit dem Herrn Wernars gesprochen ??? Hatte über den Onlineshop WMV GmbH 3 Mediabooks "Cabin of the Dead" bestellt. Hab mit diesem Herren dann unter der Nummer von Wernars Medienvertrieb gesprochen und da hieß dass er diesen Titel nie zum Verkauf hatte.

am 11.10.2018 um 16:06:17 UhrZitieren  Melden
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