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Information seitens Filmundo wegen Transparenz Plattformgesetz

 
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 Information seitens Filmundo wegen Transparenz Plattformgesetz

Wurdet ihr von Filmundo schon kontaktiert betreff eurer Daten an das Bundeszentralamt für Steuern ?
Laut dem neuen Gesetz muß der Plattformbetreiber eure Daten an diese Behörde senden und euch diesbezüglich informieren.

am 01.02.2024 um 16:47:05 Uhr
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Antwort von TRAUMREISE
WENN DU MERKST DASS DEIN PFERD TOD IST, STEIG AB!
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Kein Wunder das sich noch niemand geaüssert hat. Ein heißes Eisen! Wie angegeben besteht die Pflicht des Plattform Betreibers die Klardaten ( Adresse, Kto.Nummer ) an das Bundeszentralamt für Steuern weiter zu geben. Dies passiert im Moment.
Es gibt auf Filmundo z.Bsp. einen User aus BW der über 1100!!! Artikel anbietet, fast alle OVP!! und als Privater Verkäufer sich generiert.
Das ist gewerbsmässiger Handel, hier werden mehrere Steuer und auch Straftatbestände wirksam.
Einer der ebenfalls in dieser Größenordnung Artikel anbietet aus dem Norden hat klugerweise inzwischen umgeswitcht von Privat zu gewerblich.
Da hier rückwirkend bis zu 3 Jahre alle Verkäufe auf den Plattformen steuerlich wirksam werden kann es ein böses Erwachen geben! :hammersmile: :hammersmile:

am 04.02.2024 um 10:57:56 UhrZitieren  Melden
Antwort von cwol74

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Ja,ist in der Tat ein heißes Eisen aber das Gesetz war eh schon längst überfällig , aber was ich so gelesen habe kann eine Rückwirkung nicht nur 3 Jahre sondern 10 Jahre betragen .
Filmundo muß glaube ich so lange die Daten speichern.

Man sollte das ganze nicht auf die leichte Schulter nehmen denn bei hinterzogenen Steuern kennt das Finanzamt keinen Spass.

Da hier bei Filmundo sehr viele User immer noch wie früher verkaufen als &quot;privater&quot; Anbieter frage ich mich ob es denen egal ist oder sie einfach nichts vom neuen Gesetz wissen.

am 04.02.2024 um 11:20:26 UhrZitieren  Melden
Antwort von cwol74

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Ich habe mir mal dein Profil angesehen und da du 2023 über 30 Verkäufe getätigt hast wird Filmundo auch deine Daten an das Bundeszentralamt gesendet haben.

am 04.02.2024 um 11:26:33 UhrZitieren  Melden
Antwort von TRAUMREISE
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In diesem Fall besser 30 als 300!

am 04.02.2024 um 12:04:30 UhrZitieren  Melden
Antwort von JudgeDredd
Sekt für die Nutten, Champagner für uns....
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Private Veräußerungsgeschäfte sind weiterhin steuerfrei, werden aber bei über 2.000€ oder 30 Verkäufen pro Jahr, je Plattform gemeldet! Pflicht der Plattform.
Gegenstände des täglichen Gebrauchs (Handy, Auto, TV, dazu zählen auch Sammlergegenstände), wenn diese länger als 1 Jahr und 1 Tag im Besitz waren, ebenfalls steuerfrei!
Schwerpunkt des Gesetzes ist unter anderem, dass die Black Week/Friday und Primeday Angebote nicht gewinnbringend veräußert werden, ohne ein Gewerbe zu haben! Hierbei sind 600€ Gewinn die obere Grenze für private Verkäufe.
Rückwirkend gelten Verkäufe seit 01.01.2023 auf Plattformen die einzig dazu da sind, Anbieter/Käufer diese zu bieten.

am 04.02.2024 um 13:13:42 UhrZitieren  Melden
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