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Hinweis zur Indizierung

 
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 Hinweis zur Indizierung

Hi!
Habe gerade die email von filmundo bekommen, dass in Zukunft beim Verkauf von VHS/DVD angegeben werden soll, ob eine Indizierung des Titels vorliegt!
Wie soll das denn praktisch umgesetzt werden???
Also ich habe den BPS- Report nicht abboniert und werde dies auch nicht tun:biggrin:

am 16.04.2010 um 16:45:24 Uhr
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Antwort von leevancleef

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geschrieben von mekridi am 12.06.2010 um 19:03:56.

131er darf ich hier anbieten und verkaufen?
seit wann dieses?

:uhh:


Darfst Du nicht. Verstößt gegen die Bestimmungen von Filmundo. Du darfst aber einen 131er Film an einen Erwachsenen verkaufen, weil wir in Deutschland sind und nicht in China oder Nordkorea. Allerdings nicht mit der normalen Post schicken. Nur per persönlicher Übergabe (z. B. Einschreiben eigenhändig). Gilt übrigens für alle 18er Sachen.

am 13.06.2010 um 06:45:51 UhrZitieren  Melden
Antwort von Kroet78

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geschrieben von leevancleef am 13.06.2010 um 06:45:51.

Darfst Du nicht. Verstößt gegen die Bestimmungen von Filmundo. Du darfst aber einen 131er Film an einen Erwachsenen verkaufen, weil wir in Deutschland sind und nicht in China oder Nordkorea. Allerdings nicht mit der normalen Post schicken. Nur per persönlicher Übergabe (z. B. Einschreiben eigenhändig). Gilt übrigens für alle 18er Sachen.


habe das gerade zufällig gelesen, seit wann darf man denn 131er verkaufen??? Ich meine wenn eine bestimmte Fassung mit Angabe des Labels und Herkunftslandes unter die 131er fällt, also beschlagnahmnt ist, darf man diese definitv nicht verkaufen, das ist strafbar, da hilft auch kein übergabe eigenhändig was, wieso auch?
Korrigiert mich!

am 22.06.2010 um 22:46:09 UhrZitieren  Melden
Antwort von leevancleef

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geschrieben von Kroet78 am 22.06.2010 um 22:46:09.

habe das gerade zufällig gelesen, seit wann darf man denn 131er verkaufen??? Ich meine wenn eine bestimmte Fassung mit Angabe des Labels und Herkunftslandes unter die 131er fällt, also beschlagnahmnt ist, darf man diese definitv nicht verkaufen, das ist strafbar, da hilft auch kein übergabe eigenhändig was, wieso auch?
Korrigiert mich!


Zum Thema sind mir zwei Urteile bekannt, die ziemliches Aufsehen erregten.
1. Beschluß OLG Hamm 4 WS 232/02.
2. Urteil BGH I ZR 18/04 vom 12.7.2007
Kann im Netz nachgelesen werden. Besonders zu beachten Abs. 27 und 28.
Hier wurde definiert, was *Verbreitung* bedeutet, welche in Deutschland verboten ist.
:biggrin:
D. u. findet irgendwo jeglicher Verbotswahn ein Ende. Selbst in Deutschland kann nicht hinter jeden Bürger ein Polist gestellt werden, der jeden Handgriff und Furz kontrolliert. Hier werden Milliarden für Blödsinn verschleudert, also Kontrollversuche für Schwachsinn. So werden z. B. schon Autofahrer auf ihre Schuhe hin kontrolliert. Oder soll z. B. ein Null-Promille Gesetz eingeführt werden. Dieser Wahnsinn wird abertausende von Polizisten beschäftigen, weil ja bereits durch eine Schachtel Mon Cheri dieses Gesetz gebrochen werden würde. Man kann sich evtl. vorstellen, was dann los sein würde.

am 23.06.2010 um 06:12:47 UhrZitieren  Melden
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geschrieben von crazy-trancer am 12.06.2010 um 20:21:27.

Nein, darfst du nicht :_!_:

siehe hier: http://www.medienzensur.de/seite/beschlagnahmung.shtml


:Music:



War mir schon klar,
aber Lees Post war schon etwas irreführend,
denn er schrieb:

Selbstverständlich dürfen auch indizierte Filme angeboten/verkauft werden. Das dürfen auch 131er.

Laut deinem Link stimmt das aber nicht!
Denn dort steht:
Strafbar ist ebenso der Verkauf, die Vorführung, das Verschenken usw.

Ja also bitte einigt euch!


:alien:

am 23.06.2010 um 08:59:57 UhrZitieren  Melden
Antwort von leevancleef

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geschrieben von mekridi am 23.06.2010 um 08:59:57.


War mir schon klar,
aber Lees Post war schon etwas irreführend,
denn er schrieb:

Selbstverständlich dürfen auch indizierte Filme angeboten/verkauft werden. Das dürfen auch 131er.

Laut deinem Link stimmt das aber nicht!
Denn dort steht:
Strafbar ist ebenso der Verkauf, die Vorführung, das Verschenken usw.

Ja also bitte einigt euch!


:alien:


:biggrin:
Wie sollten sich zwei User einigen, wenn selbst Juristen uneinig sind. Empfehle o. g. Quellen nachzulesen. :smile:

am 23.06.2010 um 09:14:49 UhrZitieren  Melden
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geschrieben von leevancleef am 23.06.2010 um 09:14:49.

:biggrin:
Wie sollten sich zwei User einigen, wenn selbst Juristen uneinig sind. Empfehle o. g. Quellen nachzulesen. :smile:


Los einigt euch gefälligst sofort!

:biggrin:

:alien:

am 23.06.2010 um 09:23:41 UhrZitieren  Melden
Antwort von pyromane
Geh Kühe melken du Bauer!
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Man stelle sich vor :der Besitz eines 131 ers wäre strafbar!Da wird über nacht völlig willkürlich und unsinnig ne DVD beschlagnahmt,und du hast sie letzte Woche völlig legal irgendwo gekauft.....Schwub biste nen krimineller ohne es zu ahnen und wirst verfolgt wie nen irrer Messerstecher ohne Hirn....Deutschland...komm ick hab dich so lieb,will dich drücken bis dir die Puste ausgeht!!!!Rotz!Spuck aus!Sollte es jemals soweit kommen wandere ich aus!!

am 25.06.2010 um 17:49:16 UhrZitieren  Melden
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geschrieben von pyromane am 25.06.2010 um 17:49:16.
Man stelle sich vor :der Besitz eines 131 ers wäre strafbar!Da wird über nacht völlig willkürlich und unsinnig ne DVD beschlagnahmt,und du hast sie letzte Woche völlig legal irgendwo gekauft.....Schwub biste nen krimineller ohne es zu ahnen und wirst verfolgt wie nen irrer Messerstecher ohne Hirn....Deutschland...komm ick hab dich so lieb,will dich drücken bis dir die Puste ausgeht!!!!Rotz!Spuck aus!Sollte es jemals soweit kommen wandere ich aus!!


Ist in der Tat völlig unlogisch. Aber auch der Verkauf ist nicht illegal. Dies betrifft *nur* den Vertrieb, also unkontrollierte Verbreitung.
Wäre der Besitz verboten, müssten zwangsläufig deswegen Hausdurchsuchungen stattfinden. Man stelle sich vor - man sitzt abends vor dem Fernseher und schaut sich nen Fulci an, den es in der ganzen EU in jedem Kaufhaus oder Blödmarkt gibt. :biggrin: Dann rückt die GSG 9 an, tritt die Haustür ein, um die schlimmen Filme abzuholen. :shocked:
Mein Bruder (im Thema nicht so sehr versiert) hat mir mal gesagt *eh, du redest immer von verbotenen/beschlagnahmten Filmen, die sehe ich aber im Urlaub in Österreich in jedem Markt rumliegen*.
Meine Antwort: jo, deswegen ist Österreich mit Amokläufern überhäuft. Da sieht man, wo ein land ohne Filmzensur endet.
:smile:

am 26.06.2010 um 06:33:48 UhrZitieren  Melden
Antwort von mekridi

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geschrieben von leevancleef am 26.06.2010 um 06:33:48.
Mein Bruder (im Thema nicht so sehr versiert) hat mir mal gesagt *eh, du redest immer von verbotenen/beschlagnahmten Filmen, die sehe ich aber im Urlaub in Österreich in jedem Markt rumliegen*.
Meine Antwort: jo, deswegen ist Österreich mit Amokläufern überhäuft. Da sieht man, wo ein land ohne Filmzensur endet.
:smile:


:biggrin:

:alien:

am 26.06.2010 um 06:42:58 UhrZitieren  Melden
Antwort von crazy-trancer
Ein Moderator ist jemand, der moderat moderiert
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geschrieben von mekridi am 23.06.2010 um 08:59:57.


War mir schon klar,
aber Lees Post war schon etwas irreführend,
denn er schrieb:

Selbstverständlich dürfen auch indizierte Filme angeboten/verkauft werden. Das dürfen auch 131er.

Laut deinem Link stimmt das aber nicht!
Denn dort steht:
Strafbar ist ebenso der Verkauf, die Vorführung, das Verschenken usw.

Ja also bitte einigt euch!


:alien:


Also, ich finde, ich hab einfach mal IMMER recht ... das vereinfacht das Ganze :biggrin:


:Music:

am 26.06.2010 um 11:50:35 UhrZitieren  Melden
Antwort von mekridi

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geschrieben von crazy-trancer am 26.06.2010 um 11:50:35.

Also, ich finde, ich hab einfach mal IMMER recht ... das vereinfacht das Ganze :biggrin:


:Music:


Das können wir so unkommentiert stehen lassen!

:topsmilie:
:biggrin:

:alien:

am 26.06.2010 um 11:52:57 UhrZitieren  Melden
Antwort von Patter
TERROR ruht Niemals in Frieden
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Armes , armes Deutschland was ist nur aus diesem Land geworden . :eek:

am 23.07.2010 um 20:55:01 UhrZitieren  Melden
Antwort von 2_Unlimited
2024 ist da! Die Sammlung wächst und wächst... ;)
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Ich habe mal eine Frage an alle, die sich mit indizierten Medien auskennen.

Einige "Freitag der 13." Filme sind ja mittlerweile ganz normal mit dem FSK 16 oder FSK 18 Siegel käuflich erwerbbar. Damit meine ich insbesondere die Titel, die durch 84 Entertainment zu kaufen sind.
Es wurde ja vor einigen Monaten dementsprechend eine Neuprüfung durchgeführt.

Gilt diese Neuprüfung dann nur für die Editionen von 84 Entertainment oder sind somit generell alle physischen Medien, wie z. B. VHS / DVD etc. nicht mehr indiziert, die früher mal indiziert waren?

Falls das jemand weiß, bitte mal reinschreiben... :monokel:

am 26.10.2018 um 17:51:58 UhrZitieren  Melden
Antwort von Gorebert1
AWESOME BABE!!!
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Wenn ein Film zuerst entschlagnahmt wurde,dann kann als nächster Schritt ein Film auf Antrag deindiziert werden.
Wird dem Antrag stattgegeben,dann gehts wieder zur FSK zur Neuprüfung und wenn die dann dem Film eine Freigabe erteilt haben,dann gibts keine Beschränkungen mehr...nix mehr verboten und nix mehr indiziert auf den geprüften Titel bezogen.
Muß ja dann logischerweise(okay,Deutschland und Logik)... auch auf die älteren Medien zutreffen.

:wink:

am 26.10.2018 um 18:47:19 UhrZitieren  Melden
Antwort von Stannek
Ich liebe diese wunderschöne Frau.
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Meistens werden im Bundesanzeiger auch die ausländischen Fassungen von deindizierten Filmen gleichzeitig als nicht mehr indiziert bekanntgegeben.

am 27.10.2018 um 00:30:29 UhrZitieren  Melden
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