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Hinweis zur Indizierung

 
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 Hinweis zur Indizierung

Hi!
Habe gerade die email von filmundo bekommen, dass in Zukunft beim Verkauf von VHS/DVD angegeben werden soll, ob eine Indizierung des Titels vorliegt!
Wie soll das denn praktisch umgesetzt werden???
Also ich habe den BPS- Report nicht abboniert und werde dies auch nicht tun:biggrin:

am 16.04.2010 um 16:45:24 Uhr
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Antwort von Christoph1974
Menschenhasser!!!
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Dann guckste bei der ofdb nach. Pornos sind ja eh alle indiziert und der Rest wie gesagt bei der ofdb.

am 16.04.2010 um 17:08:10 UhrZitieren  Melden
Antwort von crazy-trancer
Ein Moderator ist jemand, der moderat moderiert
Moderator
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Na ja ... einfacher wäre doch, wenn filmundo in ihren Artikelbeschreibungen einen
entsprechenden Hinweis mit aufnehmen würde.

Dann müsste man nur noch darauf achten, wenn die Standardbeschreibung nicht
genutzt wird oder aber keine vorhanden ist :smile:.

Oder wie oder was? :wink:


:Music:

am 16.04.2010 um 17:22:26 UhrZitieren  Melden
Antwort von sagger
668 - Neighbour of the Beast
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ofdb ist immer so ne Sache:
1. Nicht immer auf dem neuesten Stand
2. Angaben nicht überprüft
3. etc....

Und außerdem erschließt sich mir der Sinn dieser Maßnahme nicht so ganz!

am 16.04.2010 um 19:47:19 UhrZitieren  Melden
Antwort von tigger140102
Eier,wie brauchen Eier !
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Das ist nicht Filmundo´s idee sondern die der Jugendschützer!

Was es für einen sinn macht ? Keinen !

Und die dummen sind wie immer die verkäufer die auf das jetzt auch noch achten müssen....Zustand des Artikels,Freigabe,Flatscher,Cut oder UNCUT,versandkosten Inland,Ausland EU,Übersee,Schweiz usw.

Irgendwann muss man nen Roman schreiben für ne dvd die im endeffekt eh für 1 € verkauft wird !

Sollte etwas vergessen werden dann wird der Verkäufer aber sowas von zur Rechenschaft gezogen.

1 std. arbeit = 0,10€ Stundenlohn :uhh:

am 16.04.2010 um 20:02:55 UhrZitieren  Melden
Antwort von mekridi

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Zitat:

geschrieben von tigger140102 am 16.04.2010 um 20:02:55.
Das ist nicht Filmundo´s idee sondern die der Jugendschützer!

Was es für einen sinn macht ? Keinen !

Und die dummen sind wie immer die verkäufer die auf das jetzt auch noch achten müssen....Zustand des Artikels,Freigabe,Flatscher,Cut oder UNCUT,versandkosten Inland,Ausland EU,Übersee,Schweiz usw.

Irgendwann muss man nen Roman schreiben für ne dvd die im endeffekt eh für 1 € verkauft wird !

Sollte etwas vergessen werden dann wird der Verkäufer aber sowas von zur Rechenschaft gezogen.

1 std. arbeit = 0,10€ Stundenlohn :uhh:



:topsmilie:

am 16.04.2010 um 20:40:23 UhrZitieren  Melden
Antwort von JungleCommander
Beruf: Vom Baum springender Kehlenaufschlitzer
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Zitat:

geschrieben von tigger140102 am 16.04.2010 um 20:02:55.
Das ist nicht Filmundo´s idee sondern die der Jugendschützer!

Was es für einen sinn macht ? Keinen !

Und die dummen sind wie immer die verkäufer die auf das jetzt auch noch achten müssen....Zustand des Artikels,Freigabe,Flatscher,Cut oder UNCUT,versandkosten Inland,Ausland EU,Übersee,Schweiz usw.

Irgendwann muss man nen Roman schreiben für ne dvd die im endeffekt eh für 1 € verkauft wird !

Sollte etwas vergessen werden dann wird der Verkäufer aber sowas von zur Rechenschaft gezogen.

1 std. arbeit = 0,10€ Stundenlohn :uhh:



Du sagst es Tigger.
Hätte nie gedacht wie viel Zeit es mich kosten wird um 1 VHS reinzustellen - erst recht wenn man alles gründlich ausfüllen will.

Heißt das etwa jetzt das man seine ganzen Auktionen die bereits drin stehen, neu bearbeiten muss? Oder gilt das nur für die nächsten Artikel die man einstellen will? Manche haben hier doch über 200 aktuelle Auktionen am laufen, das ist verdammt viel Arbeit...

Weiß da jemand mehr ? :3xconfused:

am 17.04.2010 um 03:10:13 UhrZitieren  Melden
Antwort von leevancleef

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Pos (5062) Neu (17) Neg (24)



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Hab keine Ahnung woher das kommt. Eine gesetzliche Vorschrift ist mir nicht bekannt. Selbstverständlich dürfen auch indizierte Filme angeboten/verkauft werden. Das dürfen auch 131er.
Noch sind wir nicht in China!
Verboten sind *öffentliche* Angebote und *öffentliche* Werbung. In einem geschlossenen Raum, der nur per Alterprüfung für Personen ab 18 zugänglich ist, greift das m. E. nicht.
Noch darf in Deutschland ein Erwachsener einem anderen Erwachsenen einen Film nach Wahl verkaufen.
Auch wenn das Frau von der Leyen noch so ankotzt.
:biggrin:
In der Praxis werden die meisten Leute gar nicht wissen können was indiziert ist oder nicht. Woher auch?

am 17.04.2010 um 05:03:32 UhrZitieren  Melden
Antwort von pyromane
Geh Kühe melken du Bauer!
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Wo sind wir denn hier gelandet?Ich bemühe mich nach bestem Wissen keine 131er anzubieten,und jetzt soll ich auch noch überprüfen ob ein Titel eventuell indiziert ist?Wozu,wenn ich den doch eh in den 18er Raum stelle?Unsinnige Willkür wie man sie in D schon viel zu lange praktiziert!:ak47: :ak47:

am 21.04.2010 um 21:47:53 UhrZitieren  Melden
Antwort von lenny1809

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131er dürfen selbstverständlich NICHT angeboten, verkauft usw. werden...

am 22.04.2010 um 18:11:16 UhrZitieren  Melden
Antwort von filmundo
Das Filmundo-Team!
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Hallo Filmfreunde,
in der Vergangenheit hatten wir den Zugang zu allen 18er-Kategorien komplett gesperrt (für User, die ihr Alter nicht nachgewiesen hatten).
Leider bringt dies einen erheblichen Nachteil mit sich. Neue Kunden möchten doch zunächst einmal sehen, was sie erwartet, bevor sie sich registrieren. Das können sie, in diesem Fall, aber nicht.
Die Konkurrenz hat ihr System schon lange so, dass nur bestimmte Informationen, die nicht zugänglich gemacht werden dürfen, zensiert werden (oder sie sitzen halt in Holland, Österreich oder so :Bolt:). Da wir uns aber entschieden haben, es noch eine Weile in Deutschland zu versuchen - ob das eine kluge Entscheidung ist, sei mal dahin gestellt :Aua: - aber Ihr seid ja auch noch hier :crazyDance: - haben wir nun auch die Inhalte von Filmundo geöffnet, die veröffentlich werden dürfen. Im wesentlichen sind das also nahezu alle Artikel ab 18, die nicht indiziert sind.
Dies bringt auch noch den Vorteil mit sich, dass Artikel in anderen Kategorien zensiert werden können. Früher gab es immer Probleme mit Artikeln, die in der falschen Kategorie eingestellt waren, das ist jetzt behoben.
Ziel der ganzen Aktion ist es also, deutlich mehr neue User auf Filmundo zu bekommen, was dann natürlich auch wieder für Euch gut ist.

Filmundo

am 23.04.2010 um 10:40:26 UhrZitieren  Melden
Antwort von Geiselgasteig
Suche German Doku´s über Serienmörder/u. der Mafia
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Mich wundert es soweiso immerwieder, ich lerne zb. bei eb.y immerwieder Film Sammler kennen die Filmundo GARNICHT kennen , und das im zeitalter von Internet das eigentlich jeder haben müsste. :wacko:

am 23.04.2010 um 11:47:35 UhrZitieren  Melden
Antwort von pyromane
Geh Kühe melken du Bauer!
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Na schön,wenn mir das mehr Käufer bringt mach ich mir halt die Mühe,aber was passiert eigentlich mit den Sachen die man als unbekannt markiert?Automatisch in der indiezierten Ecke?

am 23.04.2010 um 16:35:14 UhrZitieren  Melden
Antwort von Mickelodeon
Immer das beste geben!
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Pos (16875) Neu (4) Neg (3)



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Das jugendschutz Net ist Böse !!
Da Ihnen, fürs Ausland die Hände gebunden sind toben sie sich dann in Deutschland richtig aus.
(Anbieter mit deutschem Impressum, oder Deutschem Absender)

Fimundo möchte einfach nur das nicht verklagt werden deswegen markiert auch Indizieten Horror und Action, denn :

* Weil : Indizierte Filme bzw Spiele dürfe Kinder und Jugendliche weder Verkauft noch ANGEBOTEN werden. das heisst ZB ich darf den Film :
BLUTIGER PFAD Gottes nicht auf den Tresen zum Verkauf anbieten wo Leute unte 18 reinkommen.

Indiz. Artikel sind für User unter 18 bzw nicht angemeldeten Usern dann nicht mehr sichtbar.

MERKE:
#Pornos sind generell Indiziert
#Bei Horror steht SPIO/JK - Keine schweere Jugendgefährdung oder Keine Jugendfreigabe gemäß §14 JuschG

PS: Hatte schon das vergnügen mit den Leuten

am 12.06.2010 um 16:54:32 UhrZitieren  Melden
Antwort von mekridi

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geschrieben von leevancleef am 17.04.2010 um 05:03:32.
Hab keine Ahnung woher das kommt. Eine gesetzliche Vorschrift ist mir nicht bekannt. Selbstverständlich dürfen auch indizierte Filme angeboten/verkauft werden. Das dürfen auch 131er.
Noch sind wir nicht in China!
Verboten sind *öffentliche* Angebote und *öffentliche* Werbung. In einem geschlossenen Raum, der nur per Alterprüfung für Personen ab 18 zugänglich ist, greift das m. E. nicht.
Noch darf in Deutschland ein Erwachsener einem anderen Erwachsenen einen Film nach Wahl verkaufen.
Auch wenn das Frau von der Leyen noch so ankotzt.
:biggrin:
In der Praxis werden die meisten Leute gar nicht wissen können was indiziert ist oder nicht. Woher auch?


131er darf ich hier anbieten und verkaufen?
seit wann dieses?

:uhh:

am 12.06.2010 um 19:03:56 UhrZitieren  Melden
Antwort von crazy-trancer
Ein Moderator ist jemand, der moderat moderiert
Moderator
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geschrieben von mekridi am 12.06.2010 um 19:03:56.

131er darf ich hier anbieten und verkaufen?
seit wann dieses?

:uhh:


Nein, darfst du nicht :_!_:

siehe hier: http://www.medienzensur.de/seite/beschlagnahmung.shtml


:Music:

am 12.06.2010 um 20:21:27 UhrZitieren  Melden
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