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 Alles zum Thema: dvdtopdealer

Wie ich ja schon gelesen habe, habt ihr auch ziemlich viele Problme mit eurem super Dealer. Dieser Wichser zieht diesen Scheiß in mehrern Foren ab. Mich hat er z.B. um 70€ bei www.dvdtauschboerse.de beschissen. Habe ihn bei der Polizei angezeigt. Bekam nach bestimmt 6-7 Monaten eine antwort, dass das Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt wurde. Also, er kann uns alle bescheissen und es passiert im nix. Danke Deutschland!!! Wer ne Rechtschtzversicherung hat, soll sich bitte melden, dann kann man ihn Privatrechtlich belangen, denn ohne wird das ein weinig teuer.

am 27.04.2004 um 12:22:41 Uhr
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Antwort von razor_king
Wen interessiert denn das .....?
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Hi,

erstmal danke für Deine deutlichen Worte, ich habe es mit Interesse gelesen. :biglaugh: :sadsmilie:

Soweit ich weiß, zahlt eine Rechtschutzversicherung nur die Prozeß- und Anwaltskosten, wenn eine Aussicht auf Erfolg besteht. Da in geringfügigen Fällen wie diesem keine Aussicht besteht... zahlen die das auch nicht.

Da hilft nur informiert sein, und sich selbst eine Grenze setzen, was man jemandem ohne Sicherheit überweist. Bei mir sind das 20 €.

Schade ums Geld!

razor :sad:

PS: Trotzdem kann man 99% der Leute vertrauen, es dauert zwar manchmal ein bissel, aber i.d.R. kommen die Sachen!

am 27.04.2004 um 15:24:24 UhrZitieren  Melden
Antwort von mvincon

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Leider haben heutzutage die meisten Rechtschutzversicherungen eine Selbstbeteiligung (typischerweise von 100 Euro) ... mal ganz davon abgesehen, dass sie Faelle in denen man selbst der Klaeger ist, auch ablehnen koennen. Aus halbwegs aktueller Erfahrung weiss ich, dass man bei einer Schadenshoehe von unter 150 Euro mit pauschal 69 Euro (wars zumindest bei mir, es gibt da aber wohl bundesweite Preis-Tabellen fuer Anwaelte) dabei ist (das beinhaltet noch kein Gerichtsverfahren, aber es beinhaltet scharfe Mahnschreiben, das Einreichen des Anspruches bei Gericht und die damit verbundene Erwirkung eines Titels, der dann per Gerichtsvollzieher vollstreckt werden koennte).

Von den Kosten kann man dann wiederum etwa 25 Euro Mahnkosten gegenueber dem Beklagten geltend machen, ich hatte den Vorteil, dass man mich mit zwei Accounts (auch der von der Freundin) betruegen wollte ... da hab ich die 25 Euro zweimal geltend machen koennen und die restlichen 19 Euro wars mir wert. :-)

Allerdings war mein grosser Vorteil, dass ich fuer versicherten Versand bezahlt habe, bei unversicherten Versand haette ich wohl auch ein Problem gehabt.

In dem Zusammenhang kann ich uebrigens durchaus die folgende Kanzlei empfehlen, die haben das gut geregelt und sind auch gut per Mail zu erreichen:

http://www.kanzlei.biz/

am 27.04.2004 um 21:18:17 UhrZitieren  Melden
Antwort von tarantula

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Hi,
hatte das Problem bei xjuggler mit dem User:thomasundelke, alias Thomas Schmidt! Habe Ihm Film geschickt, auf Wunsch unversichert, er sagt nicht angekommen. Bei der Polizei angezeigt, er schon bekannt, Videothekenhändler, macht das ständig so!
Fazit: Wegen Geringfügigkeit eingestellt, er lacht sich tot,
und ich habe 27 Euro Lehrgeld gezahlt:sadsmilie:
Diese Verbrecher wissen ganz genau das die Aktionen wegen Geringfügigkeit eingestellt werden, das sind halt unsere Gesetze in Deutschland:smilieass:
Das einzige das wirklich hilft, wäre:smiliefight:

Gruß
tarantula

am 11.05.2004 um 15:42:35 UhrZitieren  Melden
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