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Wiederverkauf ausschliessen

 
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 Wiederverkauf ausschliessen

Hallo zusammen,

ich habe gelesen, dass einige Anbieter in ihren Auktionen den Wiederverkauf der DVD ausschliessen. Allerdings steht das nur im Auktionstext und nicht in den AGB.

Auf welcher Grundlage ist ein Ausschluss des Wiederverkaufs möglich?

Wie ist einem Kunden nach ggf Jahren rechtlich noch zuzumuten, bei welcher DVD ein Wiederverkauf beim Erwerb ausgeschlossen wurde und er bei Sammlungsauflösung die eine oder andere DVD nicht wieder veräussern darf.

Ich freue mich auf Diskussionsbeiträge!

am 20.06.2006 um 11:57:34 Uhr
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Antwort von .sam.
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Ich halte so was für lächerlich. Als Käufer einer DVD kann ich darüber frei verfügen. Niemand kann mir verbieten diese z. B. wieder zu verkaufen. :biggrin:

am 20.06.2006 um 12:18:10 UhrZitieren  Melden
Antwort von UltiToy

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Als Käufer einer DVD kann ich darüber frei verfügen. Niemand kann mir verbieten diese z. B. wieder zu verkaufen

Kann der Käufer über die DVD frei verfügen, obwohl er mit Kauf dem Auktionstext zustimmt und somit das Wiederverkaufsverbot anerkennt?

Welche rechtliche Handhabung hat der Verkäufer, wenn der Käufer die DVDv doch wieder verkauft?

am 20.06.2006 um 12:43:27 UhrZitieren  Melden
Antwort von .sam.
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Zitat:

geschrieben von UltiToy am 20.06.2006 um 12:43:27.
Als Käufer einer DVD kann ich darüber frei verfügen. Niemand kann mir verbieten diese z. B. wieder zu verkaufen

Kann der Käufer über die DVD frei verfügen, obwohl er mit Kauf dem Auktionstext zustimmt und somit das Wiederverkaufsverbot anerkennt?

Welche rechtliche Handhabung hat der Verkäufer, wenn der Käufer die DVDv doch wieder verkauf


Das ist doch alles Quatsch. :biggrin:
Ich kann mit meinen Sachen machen was ich will.

am 20.06.2006 um 13:02:43 UhrZitieren  Melden
Antwort von harpfreund

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@sam: So ist es bestimmt falsch. Die Rechte für Verleih und öffentliche Vorführung, Ausstrahlung etc. erwirbt man in aller Regel ja nicht. Warum sollte das für den Weiterverkauf anders sein.

Interessante Frage. Ich weiß die genaue Antwort zwar nicht, aber könnte mir schon vorstellen, dass man den Weiterverkauf ausschließen kann.

Bei dem Verkäufer, der mir jetzt gerade einfällt dürfte dieser Zusatz dazu dienen, auf besondere Kenntlichmachung seiner Originale zu verzichten.

Ist ja eigentlich eine eindeutige Sache: alle DVDs, welche nicht vom Verkäufer XY verkauft werden, sind entweder unerlaubte Kopien oder werden widerrechtlich verkauft (so diese Klausel denn haltbar ist).

Gruß

harpfreund:monokel:

am 20.06.2006 um 13:22:24 UhrZitieren  Melden
Antwort von .sam.
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Ich vermute wir reden von verschiedenen Sachen.
Wenn ich z. B. eine DVD kaufe, dann kann ich damit machen was ich will.
Völlig irreal, dass mir mein Verkäufer Vorschriften auferlegen könnte.
:biggrin:

am 20.06.2006 um 13:32:19 UhrZitieren  Melden
Antwort von harpfreund

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Zitat:

geschrieben von .sam. am 20.06.2006 um 13:32:19.
Ich vermute wir reden von verschiedenen Sachen.
Wenn ich z. B. eine DVD kaufe, dann kann ich damit machen was ich will.
Völlig irreal, dass mir mein Verkäufer Vorschriften auferlegen könnte.

:HEAD

Wieso völlig verschieden? Wenn es nciht gerade eine Verleih-DVD ist, ist der Verleih i.d.R. ausgeschlossen.

Es gibt hier mindestens einen Verkäufer und Produzenten von Privatvideos, der Weiterverkauf ausschließen möchte. Könnte rechtens sein.

Ich glaube bei diversen Download-Angeboten verhält es sich ähnlich.

Gruß

harpfreund:monokel:

am 20.06.2006 um 13:54:03 UhrZitieren  Melden
Antwort von .sam.
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Zitat:

geschrieben von harpfreund am 20.06.2006 um 13:54:03.

Wieso völlig verschieden? Wenn es nciht gerade eine Verleih-DVD ist, ist der Verleih i.d.R. ausgeschlossen.

Es gibt hier mindestens einen Verkäufer und Produzenten von Privatvideos, der Weiterverkauf ausschließen möchte. Könnte rechtens sein.

Ich glaube bei diversen Download-Angeboten verhält es sich ähnlich.

Gruß

harpfreund:monokel:


Lustig, eine Verkäufer verkloppt hier eine Verleih-DVD und will seinem Käufer der Weiterverkauf untersagen.
:biggrin:

am 20.06.2006 um 14:23:36 UhrZitieren  Melden
Antwort von harpfreund

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Also m. E. geht das nur bei den von mir geschilderten Fällen. D.h. der Urheber der Ware bestimmt selbst di Rechte.

Bei ganz *normaler* Ware kann ich mir nicht vorstellen, dass der Verkäufer willkürlich die Rechte einschränken kann.

am 20.06.2006 um 14:40:35 UhrZitieren  Melden
Antwort von Philadelphia

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Es wäre interessant, die genauen Umstände dieses so-
genannten Wiederverkaufverbotes zu erfahren.
Außer besonderer rechtlicher Ausnahmesituationen kann
(man möge mir meine Unwissenheit verzeihen) ich mir
nicht vorstellen, welcher Sinn überhaupt dahinter-
stecken soll.
:Tschoe:
Philadelphia

am 20.06.2006 um 14:44:41 UhrZitieren  Melden
Antwort von harpfreund

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Zitat:

geschrieben von Philadelphia am 20.06.2006 um 14:44:41.
Es wäre interessant, die genauen Umstände dieses so-
genannten Wiederverkaufverbotes zu erfahren.
Außer besonderer rechtlicher Ausnahmesituationen kann
(man möge mir meine Unwissenheit verzeihen) ich mir
nicht vorstellen, welcher Sinn überhaupt dahinter-
stecken soll.
:Tschoe:
Philadelphia


Der Sinn dürfte klar die Gewinmaximierung sein. Bei dem Bsp., das mir jetzt vorschwebt dürfte das sogar ziemlich gut klappen (wenn Filmundo etc. mitspielen), für Pornos gibt es ja nicht so viele Handelsplätze.

Habe gerade mal ein wenig gegooglet. Bei Software scheint die Rechtslage hinsichtlich Weiterverkauf auch nicht so eindeutig zu sein.

am 20.06.2006 um 14:58:20 UhrZitieren  Melden
Antwort von Letterman

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Zitat:

geschrieben von harpfreund am 20.06.2006 um 14:58:20.

Der Sinn dürfte klar die Gewinmaximierung sein. Bei dem Bsp., das mir jetzt vorschwebt dürfte das sogar ziemlich gut klappen (wenn Filmundo etc. mitspielen), für Pornos gibt es ja nicht so viele Handelsplätze.

Habe gerade mal ein wenig gegooglet. Bei Software scheint die Rechtslage hinsichtlich Weiterverkauf auch nicht so eindeutig zu sein.



Hi,

denke man redet uU hier auch von mir :shocked:
Habe diesen Satz mit ......kein Wiederverkauf der erworbenen Filme(DVD)...blablabla auch wie du richtig erkannt hast daraufhin eingestellt, das man meine hergestellten Privatpornos nicht illegal kopiert und als seine ausgibt bzw als Download auf diversen Plattformen wie zB privatamateure, privatporno als seine Homevideos anpreißt und damit gut Euro`s verdient.......
Ich kann schließlich nicht das komplette Inet abdecken, durchforsten um die `Übeltäter` zu finden die mit meinen Filmen weiter Geldverdienen wollen.....
@UltiToy
Ich verbiete dir NICHT, die Original DVD`s, welche du bei mir kaufst bzw schon gekauft hast wiederzuverkaufen.....aber bitte auch nur diese.

Im Internet treiben sich ungefähr 3 Amateurfilmer rum, welche sich untereinander natürlich sehr gut kennen und auch schätzen.
Wir(Mathias, Marc & Ich) achten auch auf andere verkäufer, welche unsere DVD`s nach dem Kauf wiederverkaufen und ich kann euch heir hoch und heilig versprechen, das wir schon dieser Jahr 5 Leute dabei erwischt haben, durch Testkäufe die wir unter anderen Namen getätigt haben, das man unsere Filme kopiert und weiterverkauft.
Alleine bei der Erdbeere ist uns einer ins Netz gegangen, der unsere Filme jeweils 50 fach verkauft hat und im Endeffekt nachher eine Menge Geld bezahlen mußte......
Hier nochmal für diejenigen, welche bei uns (ACT&Videogirl&Letterman) kaufen.
Wir verbieten keinem (!) den wiederverkauf unserer `Original `DVD`s, aber gg illegale Kopien oder anderweitige zurGeldmachung unserer Filme, wir sofort mit einem sehr erfahrenem Frankfurter Anwalt gegen angegangen.
Bitte versteht das hier jetzt nicht als Drohung....sondern als Hinweis :wink:
Wer jetzt bezüglich noch Fragen hat, kann gerne bei jedem von uns telefonisch oder per Mail nachfragen....

Schönen Tag noch & mögen wir gleich Gewinnen :biglaugh:

Sascha

am 20.06.2006 um 15:21:23 UhrZitieren  Melden
Antwort von Philadelphia

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Geltendes Recht also.
Ich hatte jedoch den Eindruck, dieses Wiederverkaufsverbot beziehe sich auf Originalware.
Wenn sich dieses natürlich auf
den Verkauf von Raubkopien bezieht, deren Vertrieb
ohnehin strafbar ist, ist es ja allenfalls ein Hin-
weis auf Altbekanntes.

:Tschoe:
Philadelphia

am 20.06.2006 um 15:47:49 UhrZitieren  Melden
Antwort von UltiToy

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Das mit dem Urheberrecht dürfte inzwischem jedem klar sein, deswegen schreib ich es eigentlich gar nicht mehr rein. Obwohl, wenn ich mir die Österreicher bei onetwosold anschaue... :mad:

Sascha, ich habe nicht gefragt, weil ich Deine DVDs wieder verkaufen will (es sei denn, sie sind schlecht ;) , sondern weil ich eine Möglichkeit suchte, meine Filme zu schützen. Wenn es ein Wiederverkaufsverbot geben könnte, wäre es eine schöne Sache für Produzenten/Verkäufer gewesen. In diesem Fall schade.

Andererseits gut zu wissen, wenn mir mal zu Wohnung voller DVDs zu klein wird oder das nötige Kleingeld für neue DVDs fehlt, es rechtlich zumindest sauber ist.

am 20.06.2006 um 18:24:06 UhrZitieren  Melden
Antwort von Letterman

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Hi,

ein genereller Wiederverkaufverbot für `Original DVD`s gibt es leider nicht, jeder darf die erworbene DVD auch wiederverkaufen, natürlich NUR die Original DVD....keine illegale Kopien davon.

OTS ist ein Fall für sich, da verkauft jeder seine Internetdownloads als Eigenproduktionen, gibt aber auch 1-2 Verkäufer, welche in Ösi-Land produzieren und ganz gute Ware verkaufen...aber eher die Ausnahme.

Allerdings möchte ich hier auch dieses Auktionshaus, XJ sowieso und die anderen Onlineplattformen erwähnen; dort treiben sich auch sehr viele Menschen rum, die ihre Inetdownloads verscherbeln und zu netten Euros machen......gewerbsmäßig ;)

Wenn die mal wegen fehlendem Widerrufsrecht, Copyrightverletztung, Steuerhinterzug (keine Ust zahlen) u.s.w. die Liste läst sich wahrlich noch um einiges ergänzen, auffliegen......naja, dann haben wir in den Onlineplattformen nur noch eine Handvoll Verkäufer.....aber das ist ein ganz anderes Thema und möchte hier auch diesbezüglich keine Diskusion starten.....

Sascha

am 20.06.2006 um 18:44:57 UhrZitieren  Melden
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