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Wie zerkratzt darf eine Neue DVD sein?

 
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 Wie zerkratzt darf eine Neue DVD sein?

Hallo
an alle die es interessiert.
Habe heute wieder 2 Pakete mit Dvds erhalten. Eins von einem Händler von dem ich zum 2ten mal etwas bestellt habe. Und wieder wie beim ersten mal (Hat mir für diese Bestellung 5% Rabatt gegeben) eine total zerkratzt.

Paket 2 ersteigert mit einer Rarität von Privat über 6000 positiven Bewertungen. Total zerkratzt!
Wie ein Spinnennetz auf der DVD.

In der Auktion stand NEU.

Ja Hallo. Was heißt jetzt neu?

Schreibe ich das in den Text um mehr Kohle zu scheffeln?

Heißt das, ist ne neue Auktion, die Dvd ist schäbig (muß mann ja nicht erwähnen)????

Was heißt für euch Neu oder Neuwertig oder Sehr Gut?
Bin ich nur kleinlich, weil ich nicht möchte das meine neue Dvd nur aus Kratzern besteht?

am 30.05.2006 um 15:58:10 Uhr
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Antwort von harpfreund

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Eine neue DVD darf nicht zerkratzt sein - Punkt!

Es kann natürlich schon einmal vorkommen, dass ein oder zwei kleine Kratzer drauf sind (je nachdem wie die DVDs bis zum Verpacken behandelt wurden). Es passiert auch öfters, dass sich eine DVD aus der Halterung löst und dann beim Transport mehr oder weniger verkratzt. Ich hatte das schon öfters bei TV-Sereien in Digipacks. Da hielten sich die Kratzer zum Glück in Grenzen. Schlimm ist es z. B. bei US-DVDs aufgrund des Transports, da können die DVDs schon sehr unansehnlich aussehen.

Letzteres erkennt man daran, dass sich sie Kratzer eher auf den inneren Bereich konzentrieren. Ansonsten würde ich davon ausgehen, dass es eben keine Neuware ist.

Der Händler sollte die DVD zurücknehmen und dir auch dein Porto erstatten.

Wenn du mit einer Minderung einverstanden bist, ist das natürlich auch OK. Aber da sind m. E. eher 20-30% vom Neupreis angemessen.

Wenn das ganze nicht reibungslos abläuft, solltest du vielleicht auch den Namen des Händlers hier posten.

Übrigens lassen 6000 Bewertungen m. E. mit hoher Wahrscheinlichkeit auf einen gewerblichen Händler schließen (du kannst zur Sicherheit ja noch einmal nachschauen, ob es vornehmlich Bewertungen von Käufern sind).

Gruß

harpfreund :monokel:

am 30.05.2006 um 16:16:37 UhrZitieren  Melden
Antwort von fernsehkiller

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eine neue DVD darfg net zerkratzt sein. :hammersmile:

neu= ohne kratzer
wie neu = ohne kratzer
bestzustand = ohne kratzer
sehr gut = eigentlich auch ohne kratzer, höchstens ein kleiner
gut= ein paar sind drauf, aber sollte net mit kratzern übersäht sein
gebrauchsspuren = mit kratzern übersäht

am 30.05.2006 um 17:42:17 UhrZitieren  Melden
Antwort von DrOrloff
Wer lesen kann ist klar im Vorteil
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Überhaupt nicht.:byeBye:

am 30.05.2006 um 18:23:52 UhrZitieren  Melden
Antwort von harpfreund

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Die such emüsste eigentlich einen ähnlichen Thread hervorbringen.

Bei FKs Liste würde ich persönlich fogendes ändern (schrieb ich ja implizit auch schon):

neu : kleinere Kratzer möglich (habe schon einige neue Sachen gekauft, die 1-2 Kratzer hatten)
wie neu : s. neu

Gebrausspuren: muss nichtt zwangsläufig mit Kratzern übersäht sein, können auch noch Fingerprints hinzukommen

am 30.05.2006 um 18:25:24 UhrZitieren  Melden
Antwort von fernsehkiller

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Zitat:

geschrieben von harpfreund am 30.05.2006 um 18:25:24.
Die such emüsste eigentlich einen ähnlichen Thread hervorbringen.

Bei FKs Liste würde ich persönlich fogendes ändern (schrieb ich ja implizit auch schon):

neu : kleinere Kratzer möglich (habe schon einige neue Sachen gekauft, die 1-2 Kratzer hatten)
wie neu : s. neu

Gebrausspuren: muss nichtt zwangsläufig mit Kratzern übersäht sein, können auch noch Fingerprints hinzukommen



zu neu stimm ich dir leider gar nicht zu:hammersmile: :hiddevil:

am 30.05.2006 um 19:43:56 UhrZitieren  Melden
Antwort von Beat_of_Life
Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten!
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Ich habe offene x-rated dvds gekauft.
Da kann man doch vorher mal aufklappen und sehen ob die ok sind.
Es sind immer welche dabei die neu sind und schon Spuren, Kratzer haben.
Aber dann soll man es dabei schreiben und nicht dem Käufer eine Ware schicken die der so nicht haben wollte.

am 30.05.2006 um 19:47:35 UhrZitieren  Melden
Antwort von .sam.
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Bin auch der Meinung, dass eine neue DVD keine Kratzer haben dürfte.

Aber man muss mal sehen, ich hab z. B. kürzlich eine neue DVD verkauft und bekam dann vom Käufer eine Beschwerdemail, dass Kratzer drauf wären. Die DVD wurde von mir eingeschweisst verschickt. Ich hab die nie gesehen. Es hab auch keinen Streit und die Kratzer waren wohl nicht *funktionsbeeinträchtigend*.
*Nur* optisch unschön. Hätte ich deswegen 30% Nachlass geben müssen, wäre das schlimm gewesen. Wäre die DVD gar nicht gelaufen wäre eh ein Umtausch notwendig gewesen.
In der Geschäftswelt werden opt. Beeinträchtigungen (die jetzt nicht täglich als unzumutbar betrachtet werden) von Gutachtern mit ca. 5% bewertet. Im konkreten Fall wären m. E. in einem fiktiven Prozess (praktisch würde das niemand durchziehen) sicher nicht mehr als 5% Minderung durchsetzbar. Entscheidend ist die Funktionsfähigkeit.
Gruß
sam

am 31.05.2006 um 07:11:24 UhrZitieren  Melden
Antwort von harpfreund

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Hm, ich finde jetzt widerspricht du dir selbst .sam.

Wenn eine neue DVD gar keine Kratzer haben darf, dann hat imo eine mit Kratzern den Marktwert einer gebrauchten.

Und da liegt man mit 70-80 % vom Neupreis eiugentlich ganz gut. Gemünzt hatte ich das auch auf deutliche Kratzer.

Für viele - gerade hier - sind DVDs ja Sammelobjekte udn da greift die von dir geschilderte Variante der Minderung nicht.

Gruß

harpfreund
:monokel:

am 31.05.2006 um 09:41:19 UhrZitieren  Melden
Antwort von fernsehkiller

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eine mit kratzern übersähte DVD is keine cent mehr wert, auch wenns ne x-rated hartbox is

am 31.05.2006 um 13:26:28 UhrZitieren  Melden
Antwort von .sam.
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Zitat:

geschrieben von harpfreund am 31.05.2006 um 09:41:19.
Hm, ich finde jetzt widerspricht du dir selbst .sam.

Wenn eine neue DVD gar keine Kratzer haben darf, dann hat imo eine mit Kratzern den Marktwert einer gebrauchten.

Und da liegt man mit 70-80 % vom Neupreis eiugentlich ganz gut. Gemünzt hatte ich das auch auf deutliche Kratzer.

Für viele - gerade hier - sind DVDs ja Sammelobjekte udn da greift die von dir geschilderte Variante der Minderung nicht.

Gruß

harpfreund
:monokel:


Einen Widerspruch sehe ich eigentlich nicht. Grundsätzlich hat neue Ware einwandfrei zu sein. Keine Frage. Nun kommt es in der Deutschen Wirtschaft immer wieder zu Situationen, wo Neuware eben leider mit Fehler behaftet ist. Grundsätzlich gibt es dann mehrere Varianten - nur rechtlich gesehen - individuelles
Empfinden dürfte teils erheblich abweichen.
Nachbesserung
Neulieferung
Minderung
Schon in unzähligen Prozessen wurde über solche Sachen schon gestritten.
Wie immer bei mir, ein Beispiel:
Eine Baufirma erstellt ein Gebäude. Eine Seitenfront weist Verfärbungen an der Putzfassade auf. Ist ein Mangel! Was war nun möglich?
1. Nachbesserung - nicht möglich, man müsste die gesamte Fassade neu streichen, was ein unzumutbarer Aufwand wäre. Gleichzusetzen mit P. Neulieferung.
2. Bleibt also Minderung. Dabei gehen Gerichte und Gutachter davon aus, inwieweit die Funktion beeinträchtigt ist oder ob es nur um einen optischen Mangel geht.
Im Fassadenbeispiel war die Putzfassade techn. einwandfrei, nur die Optik durch Farbverfärbungen beeinträchtigt. Ein Gutachter bewertete das mit 5% Minderungsanspruch für die entprechende Teilleistung, also nicht etwa auf den Wert des ganzen Gebäudes.
Dieses Beispiel, übertragen auf eine DVD, zeigt, dass man eben nicht wegen eines kleinen opt. Mangels die Ware als Schrott ansehen kann, bzw. irreale Minderungen verlangen kann.
Das ist auch logisch, zu Ende gedacht, da könnte ja jeder kommen mit einem Kratzer von 1 mm und 30% Minderung verlangen, was absolut irreal wäre.

:biggrin:

am 31.05.2006 um 14:02:52 UhrZitieren  Melden
Antwort von harpfreund

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Zitat:

geschrieben von .sam. am 31.05.2006 um 14:02:52.

Schon in unzähligen Prozessen wurde über solche Sachen schon gestritten.
Wie immer bei mir, ein Beispiel:
Eine Baufirma erstellt ein Gebäude. Eine Seitenfront weist Verfärbungen an der Putzfassade auf. Ist ein Mangel! Was war nun möglich?
1. Nachbesserung - nicht möglich, man müsste die gesamte Fassade neu streichen, was ein unzumutbarer Aufwand wäre. Gleichzusetzen mit P. Neulieferung.
2. Bleibt also Minderung. Dabei gehen Gerichte und Gutachter davon aus, inwieweit die Funktion beeinträchtigt ist oder ob es nur um einen optischen Mangel geht.


Zu eins wäre es bei uns fast gekommen (wenn die Verfärbung sich im Laufe der Zeit nicht doch noch verflüchtigt hätte). Der Unternehmer war mit der Fima, welche das Material herstellt bei uns. Fällt unter Garantie.

Natürlich muss für eine Ausbesserung in dem Fall dann die gesamte Fassade (oder zumindest eine Hausfläche) gestrichen werden. Das ist aber ein vergleichsweise kleiner Teil, verlichen mit der Gesamtarbeit (wenn auch noch verputzt oder wie in unserem Fall gedämmt wurde.)

Natürlich gibt es auch Konstellationen, wo es nicht eindeutig ein Fall von Gewährleistung ist (wenn z. B. auf Wunsch des Auftraggebers *nur* eine alte Fassade überstrichen wurde) und das mag dann letztendlich von Gerichten entschieden werden.

In dem Punkt hinkt der Vergleich. Aber das Baugenre ist sicher ganz gut für solche Vergleiche geeignet. Z. B. gibt es für alles Toleranzen (Rechtwinkligkeit, Maße von Räumen, ...). Wenn etwas innerhalb der Toleranzen liegt, gibt es keine Möglichkeit zu mindern oder Nachbesserung zu verlangen. Andererseits ist bei bestimmten Überschreitungen Nachbesserung vorgeschrieben.

Beim Kauf einer neuen DVD erwartet der Käufer nun mal eine auch optisch einwandfreie Ware und das ist bei der Preisfindung für die Minderung dann zu berücksichtigen.

Ich denke ein entsprechender Gutachter (gibt ja eigentlich für alles Extra-Gutachter) würde ganau das tun. Und 70 % vom Neupreis sind für DVDs mit Gebrauchsspuren eigentlich ein ganz akzeptabler Preis.


Zitat:

Dieses Beispiel, übertragen auf eine DVD, zeigt, dass man eben nicht wegen eines kleinen opt. Mangels die Ware als Schrott ansehen kann, bzw. irreale Minderungen verlangen kann.


Eine Einigung mit einem Händler sollte m. E. immer dazu führen, dass man maximal den üblichen Marktpreis für eine DVD in entsprechendem Zustand bezahlt. Das ist doch nur gesunder Menschenverstand.

Zitat:

Das ist auch logisch, zu Ende gedacht, da könnte ja jeder kommen mit einem Kratzer von 1 mm und 30% Minderung verlangen, was absolut irreal wäre.



Bei einem Kratzer von 1 mm sage ich persönlich gar nichts und würde jemanden, der sich beschwert für einen Korinthenk***** halten. Ich denke auch, dass da noch keine Minderung fällig ist, oder wenn vielleicht 0,5 %.

Konkret: hat die DVD 20 EUR gekostet, könnte man dem Käufer dann 10 Cent überweisen :biggrin:

Das lohnt sich dann so richtig, wenn man bei einer Bank ist, bei der man für jede Überweisung zahlt :biggrin:

Gruß

harpfreund

am 31.05.2006 um 14:44:10 UhrZitieren  Melden
Antwort von .sam.
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Tja, über die Streitereien beim Bauen könnte man Bücher füllen. Was ich eigentlich sagen wollte:
Zuerst mal hat jeder Anspruch auf einwandfreie Ware. Das mit der Minderung kommt erst dann, wenn eine Nachbesserung nicht möglich ist oder unzumutbaren Aufwand verursachen würde. Weiteres Beispiel:
Für ein Bürogebäude wurde der Rohbau erstellt. Bei der Abnahme stellte man fest, dass das Gebäude 20 cm zu lang war. Klarer Mangel, der aber nicht zu beseitigen ist. Man kann die 20 cm nicht vom Gebäude abschneiden. :biggrin:
Bei dem gen. Fassadenbeispiel war es ürigens so, dass der Architekt eine Minderung von 50.000 DM geltend gemacht hat. Völlig irreal. Vom Gutachter wurde das mit ca. 6.000 DM bewertet. Eben aus dem Grund, dass die Fassade techn. einwandfrei war und *nur* optisch beeinträchtigt sei, was zudem im Laufe der Jahre eh kaum noch erkennbar sein wird.
Minderung ist nie eine wirklich gute Lösung. Ist immer ein Kompromiss, bei dem niemand wirklich zufrieden ist.
Das mit den 30% bei einer DVD wären zwar bei einem Preis von 10€ *nur* 3 Euro. Aber wenn jemand ne DVD verkauft und dabei 50 Cents verdient, für den sind 3 Euro Minderung nicht wirklich gut.

Gruß
sam

am 01.06.2006 um 07:20:27 UhrZitieren  Melden
Antwort von harpfreund

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Zitat:

geschrieben von .sam. am 01.06.2006 um 07:20:27.
Tja, über die Streitereien beim Bauen könnte man Bücher füllen. Was ich eigentlich sagen wollte:
Zuerst mal hat jeder Anspruch auf einwandfreie Ware. Das mit der Minderung kommt erst dann, wenn eine Nachbesserung nicht möglich ist oder unzumutbaren Aufwand verursachen würde. Weiteres Beispiel:
Für ein Bürogebäude wurde der Rohbau erstellt. Bei der Abnahme stellte man fest, dass das Gebäude 20 cm zu lang war. Klarer Mangel, der aber nicht zu beseitigen ist. Man kann die 20 cm nicht vom Gebäude abschneiden. :biggrin:


Das schrieb ich ja, es gibt immer Toleranzen, bis zu denen es nicht einmal eine Minderung gibt. Ich weiß jetzt nicht, wie da 20 cm bei einem Bürogebäude einzuschätzen sind, aber das dürfte in der Tat nicht so viel *bringen*.

Aber es ist nun einmal so, dass Mängel ganz unterschiedlich eingestuft werden können. Weiters Beispiel, ein bischen näher an der DVD. Ein TFT-Bildschirm für Computer oder Digitalkamera hat schon mal Pixelfehler, d. h. einzelne Pixel leuchten dauerhaft oder sind immer aus. Bis zu einer bestimmten Schwelle, die ich jetzt nicht genau kenne, wird das als Normal, d. h. innerhalb der Fertigungstoleranz, angesehen. Darüber hinaus hat man dann Grund zu Umtausch oder Minderung. Für letzteres ist dann eine recht nichtlineare Skala anzulegen, denn für die meisten User sind vergleichsweise kleine Bildfehler (in % an Pixeln) eine Beeinträchtigung, obwohl man den Bildschirm sicher immer noch gut gebrauchen kann.


Zitat:

Das mit den 30% bei einer DVD wären zwar bei einem Preis von 10€ *nur* 3 Euro. Aber wenn jemand ne DVD verkauft und dabei 50 Cents verdient, für den sind 3 Euro Minderung nicht wirklich gut.



Wie ich oben schon schrieb, beziehen sich 30 % auf größere Schönheitsfehler. Dann ist das aber recht real und der Kaufpreis entspricht nur dem Wert einer DVD in entsprechendem Zustand. Was soll daran falsch sein? Im konkreten Beispiel 3 EUR von 10 EUR Kaufpreis.

Alternative wäre hier die Rücknahme der DVD und Umtausch (ich gehe mal davon aus, dass man als Händler eine stark zerkratzte DVD beim Großhändler umtauschen kann), was mit Versandkosten verbunden ist (die afaik der Händler zu tragen hat), die größer als 3 EUR sein dürften, von dem Aufwand einmal ganz abgesehen.

Dass der Verkäufer die Minderung lediglich aus seinem Gewinn bestreiten, soll ist aus Verkäufersicht zwar verständlich aber bei gerechter Betrachtung nicht haltbar. In solchen Fällen macht man nun einmal keinen Gewinn sondern eher Verlust (trifft womöglich auch schon auf die 6000 EUR bei dem Fassadenbeispiel zu).

Aber glücklicherweise kommt es auch nicht so häufig vor. Eine alternative wäre übrigens, dass der Verkäufer die DVDs vor dem Versenden überprüft, was natürlich auch Arbeit ist. Außerdem gibt es ja Verrückte, denen die Originalversiegelung mehr wert zu sein scheint, als der eigentliche Film.

Ich persönlich kann folgende 3 Fälle schildern:

1 stark zerkratzte DVD (import aus USA), die nur auf 1 von 3 Playern ohne Fehler lief -- Umtausch durch den VK und ERstattung meiner Portokosten

1 stark zerkratzte DVD, die aber problemlos abgespielt werden konnte -- Minderung um 5 EUR bei Kaufpreis 20 EUR

1 stark zerkratzte DVD, die aber problemlos abgespielt werden konnte -- Gutschrift von 10 EUR auf die nächste Bestellung, Kaufpreis der DVD waren 26 EUR

Da ich in den letzten beiden Jahren relativ viele DVDs gekauft habe (jedenfalls genug für eine kleine Statistik), schätze ich mal den Anteil von neuen DVDs mit Kratzern auf 5-6 %. Meist dadurch bedingst, dass die DVD aus der Halterung gefallen ist. Starke optische Beeinträchtingungen haben aber zum Glück nur die wenigsten davon. Die oben geschilderten Fälle dürften ca. 1 % ausmachen.

Gruß

harpfreund
:monokel:

am 01.06.2006 um 09:36:02 UhrZitieren  Melden
Antwort von fernsehkiller

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also wenn ich sowas von preisminderung lese, bekomm ichs kotzen

wenn ich ne zerkratzzte DVD bekomm, brauch ich keine preisminderung, dann kann der verkäufer seine scheiss DVD schön selbst behalten, und am besten wegschmeissen, und den preis erstatten

:hammersmile:

am 01.06.2006 um 14:40:31 UhrZitieren  Melden
Antwort von Beat_of_Life
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Ich habe mich geeinigt mit dem Verkäufer, er will mir ne verpackte dafür schicken.


Kann mann x-rateds beim Hersteller umtauschen? Weiss das hier jemand?

am 02.06.2006 um 07:08:01 UhrZitieren  Melden
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