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Wichtig *** Versandhandel verboten **** Bitte alle lesen!!!!!!

 
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 Wichtig *** Versandhandel verboten **** Bitte alle lesen!!!!!!

Hallo an alle Filmundomitglieder!

Das was ich hier schreibe ist kein böser Scherz. Und zwar geht es um folgendes:

Letzte Woche standen bei uns drei Leute von der Kriminalpolizei Mönchengladbach mit einem Hausdurchsuchungsbefehl vor unserer Türe. Wir werden beschuldigt FSK18 (HC) versand bzw. verbreitet zu haben. Laut Auffassung der Polizei ist es nämlich egal ob ein Jugendschutz vor den Auktionen geschaltet ist oder nicht, der Versand ist trotzdem verboten, egal ob per Einschreiben oder persönlich.
Die Polizei hat unsere kompletten Unterlagen und auch unseren Computer beschlagnahmt.
Wir haben bereits alle unsere Auktionen gelöscht bzw. beendet und möchten alle unsere Kunden bitten die noch Ware von uns bekommen, sich noch etwas zu gedulden, da wir jetzt erst mühsam rausfinden müssen wer was gekauft, bezahlt oder bereits bekommen hat. Wir werden aber diejenigen die bereits bezahlt haben und noch keine Ware bekommen haben anschreiben und das Geld zurück erstatten. Bewertungen egal ob positiv oder negativ braucht ihr nicht mehr abgeben, da wir uns aus dem Geschäft komplett zurückziehen.
Alle Verkäufern möchte ich raten, sich vielleicht bei Ihrem Anwalt zu informieren (besser noch bei zwei) unser erster Anwalt war auch der Meinung das wäre so O.K. Allerdings hat uns unser jetzige Anwalt genauer darüber aufgeklärt. Auch er ist der Meinung das der Versand nicht erlaubt und somit strafbar ist, ergal ob mit oder ohne Jugendschutz.
Da wir davon ausgehen das uns ein Konkurent angezeigt hat, kann ich nur jedem empfehlen sich nochmal genauer über die Rechtslage zu erkundigen.
Wir wünschen allen Filmundomitgliedern und unseren bisherigen Kunden alles Gute und verabschieden uns hiermit.

Gruß
litzis-world:bigsad:

am 15.06.2004 um 11:16:02 Uhr
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Antwort von TOPSellerfun

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Hallöchen Litzi,..

ich habe heute morgen mit der zuständigen Sachbearbeiterin, bzw. deren Mitarbeiterin im Bundesminsterium für Jugend und Senioren telefoniert.

Diese Institution ist für die gesetzliche Grundlage zuständig, bzw. deren Schaffung.

Jedoch sind diese nicht in der Lage eine rechtverbindliche Aussage bzgl. AVS und Versand von Artikel nach §184 StGB.

Jedoch sind diese der Auffassung, dass
a.) Internetangebote durch eine AVS gesichert sein MÜSSEN!
Dies bedeutet, dass reine Algoryhtmen NICHT AUSREICHEND sind!

b.) der Versand in der Form erlaubt ist, dass sichergestellt ist, dass DER EMPFANG NUR DURCH PERSONEN ÜBER 18Jahre gewährleistet werden kann.
§ 184 StGB sagt aus, dass der Versand jedoch verboten sein und wie jedes Gesetz, gibt es mehrere Schlupflöcher. U.a. hat das Bundeskartellamt dadurch eine Wettbewerbswidrigkeit festgestellt und nach gewissen Kriterien den Versand / § 184 StGB ausgehebelt.

Dies ist in der Regel durch die Statuten von Logistikunternehmen gewährleistet, u.a. durch den Versicherungsschutz.

In der kommenden Woche habe ich einen Termin mit einem Volljuristen im Präsidium und desweiteren versuche ich den M.D. von Jugendschutz.net telefonisch zu kontaktieren um von dort mehrere Informationen zu bekommen!

Desweiteren sind die Umlagen der Gesetze ( Jugendschutz etc. ) Ländersache und somit kann es in NRW andere Auffassungen geben, wie in Bayern.

Wer Interesse an weiteren Informationen hat, soll sich melden... aber nciht jetzt, denn ich muss erstmal die weiterne Informationen einholen!

Gruss
TOPPY

am 15.06.2004 um 13:54:59 UhrZitieren  Melden
Antwort von .sam.
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Der Thema ist nicht neu. Versand ist zwar nicht mehr grundsätzlich verboten, jedoch muss sichergestellt sein, dass dabei keine Personen unter 18 Jahren solche Filme bekommen können. Was genau sichergestellt bedeutet, darüber gibt es bisher keine Grundsatzurteile. Auch differieren die Meinungen von Juristen hierzu.
Nach meinem Wissensstand dürfte lediglich folgendes einigermassen klar sein:
Eine sog. Vorschaltung, die praktisch jedes Kind umgehen kann, reicht natürlich nicht aus. Dies wird nicht als wirksamer Altersschutz angesehen. Man sollte sich schon 2 Dokumente (z. B. Ausweis + Führerschein) zuschicken lassen.
Wie war das denn mit meinem Käufer Marzipan - War noch keine 18 und hat sich bei Filmundo mit den Daten seines Vaters registriert. Erst auf meine Mail hin ist das aufgeflogen.
Ein Versand als Brief oder Päckchen entspricht keinesfalls dem Kriterium sichergestellt. Während Einschreiben eigenhändig insofern anerkannt wird. So hab ich meine Sachen bisher verschickt. Allerdings wird das von den Käufern kaum angenommen. Ist denen zu teuer, so dass sie lieber bei anderen Händlern kaufen, die nur per Brief verschicken. So ist das eben. :smile:
Nach meinem Verständnis gibt´s also die zwei entscheidenden Kriterien Altersprüfung und Versand. Bei entsprechender Sorgfalt wie beschrieben dürfte einem als Verkäufer kaum was passieren können, was selbstverständlich niemand garantieren kann. Nach meinen Erfahrungen wird diese Sorgfalt jedoch nur selten angewandt.
Es ist wie´s immer ist - geht 100 x gut, aber irgendwann geht´s schief, kriegen die Eltern von so nem Bengel was mit und schon hat man ne Anzeige am Hals.
Wobei mir die Versandproblematik schon klar ist - ne Hartbox kostet als Einschreiben eigenhändig 6,05€! Reines Porto ohne Umschlag! Das zahlt kein Käufer! Aber der haftet auch für nichts.
Gruß
sam

btw Wo ich unsicher bin.....,inwieweit bei pornografischen Sachen evtl. andere Regeln gelten?????

am 15.06.2004 um 14:31:14 UhrZitieren  Melden
Antwort von TOPSellerfun

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Also,...

§ 184StGB bleibt unberührt, d.h. der Versandhandel ist grundsätzlich verboten.

Jetzt bleibt die Frage:
WAS IST VERSANDHANDEL

Desweiteren, welches Gesetzt zieht nun wirklich: lex speziales

Das StGB oder JuSchG??

Werden die Kriterien der obersten Landesbehörde (www.alm.de für die AVS Systeme beibehalten, so KÖÖÖÖNNNTE dies den Versandhandel aushebeln.
D.h. Wird eine Face to Face Kontrolle ermöglicht, hier z.B. das Post ID Verfahren, desweiteren der Versand an einen ab 18Jährigen SICHERGESTELLT... so ist es legitim.

JEDOCH --- jetzt scheiden sich die Gemüter ( dabei kommt es auf die Staatsanwaltschaft an )

Was zieht??? Der §184 xy StGB oder JuSchG??

Sollte der zuständige Staatsanwalt sich auf den §184StGB beziehen, dann nützt einem auch die beste, modernste und genehmigste AVS nix!
Aber dazu gibt es noch eine Notiz, die ich nicht jedem mitteile =)

Desweiteren kommen wir dann noch zum Zivilrechtlichem, ich sage dazu: DEM ELDORADO der Neider!!
Das JuSchG sagt ganzklar die Kriterien der AVS für die Benutzergruppen des Angebotes aus. Sollte sich neidische Hammel wird mal dem Verfall der Wettbewerbswidrigkeit hingeben, werden diese mit Abmahungen und mehr kommen, welche durchaus rechtens sind!!!!!

ABER!!!
Wenn jemand im Glasshaus sitzt, sollte er nicht mit Steinen werfen.

Lange Rede kuzer Sinn:
Rein theoretisch kann man mit dem Versand von FSK18 Medien ziemlich auf die Schnauze fallen, auch die Neider!!!

Ich werde mich jetzt noch mit dem zuständigen Sachbearbeiter der Kripo in Bonn in Verbingung setzen!

Noch etwas zum Schluss:
Denkt mal an die grossen seriösen Händler, wie Beate Uhse & / oder Orion!! Wie machen die das??
NIX DAVON MACHEN DIE... bei einer Abmahnung haben die 30 Volljuristen in ihrer Rechtabteilung sitzen, welche zivilrechtlich so ambitioniert sind, dass ein Verfahren über mehrere Jahre und Instanzen gehen kann.

Also speziell die Neider: GEHT DOCH MAL AN DIESE RAN ==)

Greetz
TOPPY

am 15.06.2004 um 15:12:02 UhrZitieren  Melden
Antwort von Merkaba

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Hallo,

hier sind mal 2 Links dessen Inhalt man sich in aller Ruhe mal verinnerlichen möge.

Verdeutlichen diese doch einiges an der Gesetzgebung hinsichtlich des §184 ff STGB, den Bestimmungen des Jugenschutzes so wie der Definition Versandhandel

Viele Grüße an alle

Merkaba

http://www.internetrecht-rostock.de/versand-pornographie-strafbar.htm

http://www.internetrecht-rostock.de/184c-stgb.htm

am 15.06.2004 um 15:59:06 UhrZitieren  Melden
Antwort von Merkaba

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Warum das jetzt doppelt drin ist, weiss ich auch nicht??? :knifedsmilie:

Sorry :biggrin:

Grüße

Merkaba

am 15.06.2004 um 16:00:56 UhrZitieren  Melden
Antwort von Humbe
humbe täterä !!!
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also ich hab mir das jetzt mal durch gelesen.

wenn der käufer sich via perso und bankkarten scan angemeldet hat, muss er nur noch eine überweisung machen, dann gehört er zu einer geschlossenen benutzergruppe und ich kann ihm alles schicken was ich will ???????
natürlich per Einschreiben/Eigenhändig !!!!

oder wie ?!

am 15.06.2004 um 16:19:43 UhrZitieren  Melden
Antwort von wobbler

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Müssen denn die Paragraphenheinis das Verbot des Versandhandels im Zusammenhang der Einhaltung des Jugendschutzes in extremster Form ausüben?

Jedes Bubi kann über die Tauschbörsen die härtesten Sachen herunterladen oder sich auf ausländischen Sites
herumgucken.

Statt das Gesetz bis zum geht-nicht-mehr nach irgendwelchen Schlupflöcher durchzuleuchten, brächte es wesentlich mehr, benutzerfreundliche Bestimmungen einzuführen, wie z.Bsp. dass man bestimmte Sendungen
mit FSK 18 deklarieren würde, und die nur mit Ausweis auf der Post abholen könnte.



am 15.06.2004 um 19:46:22 UhrZitieren  Melden
Antwort von TOPSellerfun

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@wob...

das Problem ist einfach:

Die theoretische Deklaration ist vorhanden, jedoch scheitert es bei der Umsetzung.

Was die Herren der Legeslativen nicht so ganz kapieren - KEIN MENSCH bezahlt jedes Mal, bei einer Anmeldung auf einer FSK18 Plattform 7,20Euro. Ich persönlich finde die gesetzliche Gebung etwas.... :dizzy:

Fakt ist aber: Lex Spezialies ( JöSchG ) HEBT NICHT das StGB auf. In der Regel kann man davon ausgehen, dass wenn sich die Anwender -einigermassen- an die gesetzlichen Bestimmungen halten... also etwas mehr machen, es auch keinen Ärger gibt.

AUSSER: Wenn so verstrahlte Möchtegernhändler Abmahnungen nach dem Zivilrecht bzgl. unlauteren Wettbewerb versenden!!

Rein theoretisch könnte man jetzt sagen: Cool, ich kenne mich auf ca. 10 Plattformen aus und weiss das von 100 Usern vielleicht 3 gewerbetreibende sind und der Rest (vielleicht) an der Steuer vorbei(treibt). So kann ich mir mit Abmahnungen eine goldene Nase verdienen!!

Doch vorsicht... man sollte nicht mit Steinen werfen, wenn man im Glasshaus sitzt!

Das ist leidiges Thema, welches immer und immer wieder kommen wird, wenn die Neidhammel wieder mal schlechte Geschäfte haben :smiliefight:

Greetz
TOPPY

am 16.06.2004 um 14:08:46 UhrZitieren  Melden
Antwort von quarter_mile

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Zitat:

geschrieben von TOPSellerfun am 15.06.2004 um 15:12:02.


...
Zitat:

Noch etwas zum Schluss:
Denkt mal an die grossen seriösen Händler, wie Beate Uhse & / oder Orion!! Wie machen die das??
NIX DAVON MACHEN DIE... bei einer Abmahnung haben die 30 Volljuristen in ihrer Rechtabteilung sitzen, welche zivilrechtlich so ambitioniert sind, dass ein Verfahren über mehrere Jahre und Instanzen gehen kann.

Also speziell die Neider: GEHT DOCH MAL AN DIESE RAN ==)

Greetz
TOPPY


Beathe Uhse und Orion versenden keine HC Versionen...die gibt es lediglich in den Ladengeschaeften. So gehen die dem ganzen Hickhack aus dem Weg.

Statt hier ueber eventuelle Neider zu schimpfen (die es sicherlich geben mag), sollte man sich mal Gedanken ueber das wahre Uebel machen...die bestehenden Gesetze sind total ueberholt und in dieser Form laengst hinfaellig. Ich brauche keinen Erwachsenenschutz, der unter dem Deckmantel des Jugendschutzes laeuft...

am 17.06.2004 um 21:57:43 UhrZitieren  Melden
Antwort von quarter_mile

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Zitat:

geschrieben von litzis-world am 15.06.2004 um 11:16:02.
Hallo an alle Filmundomitglieder!

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Letzte Woche standen bei uns drei Leute von der Kriminalpolizei Mönchengladbach mit einem Hausdurchsuchungsbefehl vor unserer Türe. Wir werden beschuldigt FSK18 (HC) versand bzw. verbreitet zu haben. Laut Auffassung der Polizei ist es nämlich egal ob ein Jugendschutz vor den Auktionen geschaltet ist oder nicht, der Versand ist trotzdem verboten, egal ob per Einschreiben oder persönlich.
Die Polizei hat unsere kompletten Unterlagen und auch unseren Computer beschlagnahmt.
Wir haben bereits alle unsere Auktionen gelöscht bzw. beendet und möchten alle unsere Kunden bitten die noch Ware von uns bekommen, sich noch etwas zu gedulden, da wir jetzt erst mühsam rausfinden müssen wer was gekauft, bezahlt oder bereits bekommen hat. Wir werden aber diejenigen die bereits bezahlt haben und noch keine Ware bekommen haben anschreiben und das Geld zurück erstatten. Bewertungen egal ob positiv oder negativ braucht ihr nicht mehr abgeben, da wir uns aus dem Geschäft komplett zurückziehen.
Alle Verkäufern möchte ich raten, sich vielleicht bei Ihrem Anwalt zu informieren (besser noch bei zwei) unser erster Anwalt war auch der Meinung das wäre so O.K. Allerdings hat uns unser jetzige Anwalt genauer darüber aufgeklärt. Auch er ist der Meinung das der Versand nicht erlaubt und somit strafbar ist, ergal ob mit oder ohne Jugendschutz.
Da wir davon ausgehen das uns ein Konkurent angezeigt hat, kann ich nur jedem empfehlen sich nochmal genauer über die Rechtslage zu erkundigen.
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Gruß
litzis-world:bigsad:



Ihr hattet also eine HD. Was war die genaue Begruendung fuer den Durchsuchungsbeschluss (da das ein schwerwiegender Eingriff in die Grundrechte ist, muss das auch ordentlich begruendet sein vgl: Art 13 GG ), wer stellte die Anzeige die zu der HD fuehrte? Das muss alles nachvollziehbar sein...

Hatten oder haben andere Anbieter aehnliche Probleme?

am 17.06.2004 um 22:06:27 UhrZitieren  Melden
Antwort von BiamarMedienVertrieb
Liebe Grüsse Euer BMV-Team
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Es gilt nicht als Versand, wenn sicher gestellt ist das der Empfänger volljährig ist, und der Artikel dementsprechend versendet wird, da gibt es nur 2 Möglichkeiten den Post-Ident und das eigenhändige Einschreiben.

am 18.06.2004 um 00:21:45 UhrZitieren  Melden
Antwort von darius333

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Ja, aber wie Ihr bereits aus dem Beitrag von TOPPY entnehmen könnt, ist keineswegs sicher, ob diese Ausnahmeregelung des Jugendschutzgesetzes auch für pornographische Ware gilt. Hier gilt ja § 184 des Strafgesetzbuchs, der den Versandhandel mit Pornos ausdrücklich verbietet. Und eine Ausnahme ist im StGB nicht geregelt. Es ist somit Auffassungssache - und daher problematisch -, ob das Jugendschutzrecht im Regelungsbereich des StGB greifen kann. Ich selbst würde das befürworten, da es m.E. unsinnig ist, einfache Pornographie stärker zu kriminalisieren als Medien, die auf dem Index stehen und für die das JuSchG gilt. Aber das kann, solange es noch kein Grundsatzurteil gibt, je nach Staatsanwaltschaft oder Gericht auch anders gesehen werden.

am 18.06.2004 um 02:23:28 UhrZitieren  Melden
Antwort von BiamarMedienVertrieb
Liebe Grüsse Euer BMV-Team
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Es heisst allg. Verbreitung porn. Schriften im Internet, das können ebenso Action oder Horror etc. Titel sein.

Hier findest du vielleicht auch ein paar Infos:

das ist jetzt keine Werbung !!!

http://www.bmv-medien.info/forum/board.php?boardid=50 836f52f2d37174c186fc

http://rsw.beck.de/rsw/shop/default.asp?docid=118895

http://rsw.beck.de/rsw/shop/default.asp?docid=118003

http://www.emr-sb.de/news/Jugendschutz_Europa-D.pdf

am 18.06.2004 um 02:30:15 UhrZitieren  Melden
Antwort von Hot_Planet_Shop

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Hallo

An Stelle des Post-ID Verfahrens wird unter www.Jugendschutz.de folgendes Verfahren zur Registrierung für ausreichend befunden:

- Kopie Personalausweis
- Kopie Bankkarte / Kreditkarte
- Belastung des Bankkontos durch Lastschrift
- Einschreiben / eigenhändig

Ich habe noch nicht von Problemen gehört bei Shops, die sich daran halten. Kenne aber natürlich nicht alle Shopbetreiber :-)

Natürlich kann man jetzt sagen, auch o. g. Verfahren ist nicht 100%ig - richtig. Ist aber Post-Id auch nicht (z. B. Ausweis vom Bruder bei Ähnlichkeit).

Auch mich würde brennend interessieren, wer trotz hoher Sicherheitsvorkehrungen Ärger hatte und vor allem, aus welchem Grunde.

Viele Grüße

Stefan

am 18.06.2004 um 13:16:12 UhrZitieren  Melden
Antwort von Hot_Planet_Shop

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Hallo

An Stelle des Post-ID Verfahrens wird unter www.Jugendschutz.de folgendes Verfahren zur Registrierung für ausreichend befunden:

- Kopie Personalausweis
- Kopie Bankkarte / Kreditkarte
- Belastung des Bankkontos durch Lastschrift
- Einschreiben / eigenhändig

Ich habe noch nicht von Problemen gehört bei Shops, die sich daran halten. Kenne aber natürlich nicht alle Shopbetreiber :-)

Natürlich kann man jetzt sagen, auch o. g. Verfahren ist nicht 100%ig - richtig. Ist aber Post-Id auch nicht (z. B. Ausweis vom Bruder bei Ähnlichkeit).

Auch mich würde brennend interessieren, wer trotz hoher Sicherheitsvorkehrungen Ärger hatte und vor allem, aus welchem Grunde.

Viele Grüße

Stefan

am 18.06.2004 um 14:57:04 UhrZitieren  Melden
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