Antwort von crazy-trancer Ein Moderator ist jemand, der moderat moderiert Moderator Beiträge insgesamt: 11441 Alle Beiträge anzeigen
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Profil | Zum Thema "Filmundo tangiert das nicht" verweise ich an dieser Stelle auf diese Information:
forum.filmundo.de/news/neue-bestimmung-fuer-gewerbliche-verkaeufer-auf-elektronischen-marktplaetzen_b_472340.html
Es muss Filmundo daher interessieren, da inzwischen auch die Plattformbetreiber haftbar gemacht werden können.
Ansonsten sind es zwar individuelle Entscheidungen, wenn es um die Einschätzung eines privaten oder gewerblichen Verkäufers geht, aber auch hier gibt es relativ einfache Kriterien:
1.) Wer Artikel mehrfach (in "großer" Stückzahl) anbietet
2.) Wer Artikel (überwiegend) OVP anbietet
3.) Wer Artikel lediglich mit Absicht der Gewinnerzielung erwirbt, um diese weiterzuverkaufen
handelt nach Einschätzung bisheriger Urteile und der Gerichte in aller Regel gewerblich.
Wann, wo und warum die Behörden etwas tun oder eben nicht, entzieht sich meiner Kenntnis.
Fakt ist, und das kann hier ja auch jeder selbst sehen, dass manch ein Verkäufer seinen Status (privat oder gewerblich) sicherlich noch einmal überdenken sollte ...
... und dabei geht es sicherlich nicht um Verkäufer, die einmalig ihre Sammlung auflösen oder hin und wieder verkleinern wollen, sondern dies ganz offensichtlich ihr "ganzes Leben" lang tun
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| am 08.05.2020 um 19:39:05 Uhr | Zitieren Melden |
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