Antwort von lieberonkel ...ich zeig dir mal nen richtigen Hasen... Beiträge insgesamt: 1024 Alle Beiträge anzeigen
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am 05.08.2019 um 11:19:09 Uhr | Zitieren Melden |
Antwort von Gorebert1 AWESOME BABE!!! Beiträge insgesamt: 5903 Alle Beiträge anzeigen
Pos (1961) Neu (0) Neg (1)
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Profil | Habe die Ehre,Onkel!
Nope,bei mir so wie geschildert.
Und da ich bei einer Sammlungsauflösung sicher nicht pro Woche maximal 10 Artikel einstelle,habe ich natürlich schon einiges mehr rein getan...könnte mir aber auch vorstellen,das ich angeschwärzt wurde...da die Artikel bei mir zwar nicht kostenlos,aber doch um einiges günstiger als bei anderen angeboten werden oder ein unzufriedener Kunde...wobei ja bisher an den Bewertungen zu sehen es sowas ja gar nicht gibt.
Ehrlich gesagt aber auch nicht wirklich schlecht...diese tägliche Lauferei zur Post und/oder Hermes schlaucht auch...bin nun mal nicht mehr der jüngste!
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am 05.08.2019 um 11:38:06 Uhr | Zitieren Melden |
Antwort von crazy-trancer Ein Moderator ist jemand, der moderat moderiert Moderator Beiträge insgesamt: 11441 Alle Beiträge anzeigen
Pos (1293) Neu (0) Neg (0)
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Profil | Ich schätze mal, du hast einfach einen ungünstigen Moment für deine Sammlungs-Auflösung erwischt
Filmundo wird eine Auswertung nach bestimmten Kriterien gemacht haben (z.B. Anzahl angebotener Artikel zu einem bestimmten Zeitpunkt).
Diese Auswertung hat vermutlich ergeben, dass du temporär als gewerblicher Verkäufer gelten könntest.
Filmundo trifft dabei letztendlich aber keine Schuld, denn sie müssen nur die gesetzlichen Vorgaben umsetzen.
Dass es dabei nicht immer die Richtigen trifft, ist ein unglücklicher und auch negativer Nebeneffekt.
Ich würde Filmundo an deiner Stelle mal anschreiben, auf deine "Ausnahmesituation" hinweisen und sie bitten, zu schildern, wie du auch künftig als als Privatverkäufer hier verkaufen kannst.
Die Antwort wäre sicher auch für andere User hier interessant, denn irgendwo muss die Grenze ja auch künftig sein.
Btw.:
Mich würde mal der Mailtext der "Pflichtumstellungs-Aufforderung" interessieren.
Ich habe zwar auch eine Mail bekommen, aber auch bei mir gibt es nur die Hinweise zur Prüfung der Verkaufs auf möglicherweise gewerbliche Kriterien und die Angabe der Versandanschrift.
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am 05.08.2019 um 13:44:21 Uhr | Zitieren Melden |
Antwort von Gorebert1 AWESOME BABE!!! Beiträge insgesamt: 5903 Alle Beiträge anzeigen
Pos (1961) Neu (0) Neg (1)
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Profil | | Zitat: |
| geschrieben von crazy-trancer am 05.08.2019 um 13:44:21.
Ich schätze mal, du hast einfach einen ungünstigen Moment für deine Sammlungs-Auflösung erwischt
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| Definitiv!
| Zitat: |
| Filmundo wird eine Auswertung nach bestimmten Kriterien gemacht haben (z.B. Anzahl angebotener Artikel zu einem bestimmten Zeitpunkt).
Diese Auswertung hat vermutlich ergeben, dass du temporär als gewerblicher Verkäufer gelten könntest.
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| Sehe ich auch so!
| Zitat: |
| Filmundo trifft dabei letztendlich aber keine Schuld, denn sie müssen nur die gesetzlichen Vorgaben umsetzen.
Dass es dabei nicht immer die Richtigen trifft, ist ein unglücklicher und auch negativer Nebeneffekt.
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| Habe auch mit keinem Wort Filmundo die Schuld dran gegeben!
Jo mei des is hold a so!
| Zitat: |
| Ich würde Filmundo an deiner Stelle mal anschreiben, auf deine "Ausnahmesituation" hinweisen und sie bitten, zu schildern, wie du auch künftig als als Privatverkäufer hier verkaufen kannst.
Die Antwort wäre sicher auch für andere User hier interessant, denn irgendwo muss die Grenze ja auch künftig sein.
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| Die wichtigsten Sachen sind ja praktisch eh alle weg(aber ein paar habe ich schon noch).Und die Allerweltstitel werde ich mir sparen oder bei der Konkurrenz stapelweise verkaufen.
| Zitat: |
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Btw.:
Mich würde mal der Mailtext der "Pflichtumstellungs-Aufforderung" interessieren.
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| Schicke ich dir vlt.mal privat...da habe ich keinen Kopf momentan dafür.
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am 05.08.2019 um 14:00:38 Uhr | Zitieren Melden |
Antwort von Gorebert1 AWESOME BABE!!! Beiträge insgesamt: 5903 Alle Beiträge anzeigen
Pos (1961) Neu (0) Neg (1)
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Profil | Habe die Angaben im Einleitungstext nochmal überarbeitet...VK nur noch bis 07.09.und damit noch knapp fünf Wochen Zeit um rare Sachen abzustauben!
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am 05.08.2019 um 17:40:25 Uhr | Zitieren Melden |
Antwort von Lageraffe
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Pos (192) Neu (0) Neg (3)
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Profil | ich bun mal gespinnt.Auch solche Leute wie Theswindle1964 müssen dann eine Steuerbescheinigung reinreichen, ansonsten verliert Filmundo sein grösstes Zugpferd...
Ihr glaubt doch nicht allen Ernstes, das einige Ihren Account umstellen...Im Leben nicht.
z.b.blafckwolfenstein mit über 1100 Artikeln..Als Privatverkäufer..HAHA oder Bennett mit 1200
Das wäre ein weiterer Schritt für Filmundos Sargnagel. Is eh schon viel zu ruhig hier
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am 05.08.2019 um 18:14:01 Uhr | Zitieren Melden |
Antwort von crazy-trancer Ein Moderator ist jemand, der moderat moderiert Moderator Beiträge insgesamt: 11441 Alle Beiträge anzeigen
Pos (1293) Neu (0) Neg (0)
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Profil | | Zitat: |
| geschrieben von Lageraffe am 05.08.2019 um 18:14:01.
ich bun mal gespinnt. ...
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Nun ... die neue Regelung gilt ja nicht nur für Filmundo, sondern für alle Plattformen, auf denen Verkäufer tätig sind.
Natürlich ist es für nationale Anbieter noch etwas schwerer, während sich internationale VK vermutlich wieder irgendwelche "Lücken" suchen werden, um die Neuerungen zu umgehen
Auf der anderen Seite finde ich etwas zu "kurz" gedacht, wenn mal einzelne Anbieter kurzfristig (aus welchen Gründen auch immer) eine größere Anzahl von Artikeln anbieten. Ziel muss es sein, die wirklich gewerblich handelnden Anbieter auch in die richtige Kategorie zu bringen. Dazu zählen m.E. nicht nur die, die dauerhaft viele Artikel anbieten, sondern auch die, die Artikel vor dem Erscheinen verkaufen wollen oder auch die, die bei limitierten Artikeln schnell mal die Lagerbestände "ergattern", um sie zu "Mondpreisen" zu verhökern ... oder anders gesagt, diejenigen, die mit klarer und von vornherein geplanter kurzfristiger Gewinnabsicht handeln. Das nämlich ist dann klar gewerblich.
M.E. geht es aber letztendlich nur darum, eine klarere aber auch strengere Linie zu schaffen. Diese Linie nimmt nun auch die Plattformen in die Pflicht, was nicht unbedingt nur gut sein muss ... zumindest dann, wenn man eh schon gegen den Druck der "Großen" kämpft.
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am 05.08.2019 um 18:31:36 Uhr | Zitieren Melden |
Antwort von Lageraffe
Beiträge insgesamt: 486 Alle Beiträge anzeigen
Pos (192) Neu (0) Neg (3)
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Profil | die beiden Mitglieder handeln definitiv gewerblich bei der Anzahl von Artikeln..Aber die werden nicht umstellen
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am 05.08.2019 um 18:35:07 Uhr | Zitieren Melden |
Antwort von cwol74
Beiträge insgesamt: 958 Alle Beiträge anzeigen
Pos (458) Neu (0) Neg (0)
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Profil | nun ja, User theswindle1964 bietet in letzter Zeit nicht mehr viel an (aus welchem Grund auch immer ) somit wird der Verlust nicht so groß sein, zu User Gorebert : das mit dem 15.9. gilt nur für gewerbliche Verkäufer , im Mail von Filmundo steht folgendes :
Filmundo wird Accounts von privaten Verkäufern prüfen und für den weiteren Verkauf sperren, wenn nach objektiven Kriterien davon auszugehen ist, dass ein gewerblicher Handel vorliegt.
da gibt es andere "private Verkäufer" mit mehreren tausend Artikel - Usernamen nenne ich natürlich keine .
Deshalb bin ich schon gespannt wie diese reagieren , ich tippe mal auf Account stillegen oder löschen denn ich kann mir nicht vorstellen das diese User auf gewerblich umstellen werden.
Ausweichen auf andere Plattformen geht auch nicht da das Gesetz auch dort gilt.
Mal sehen wie das hier in Zukunft weitergeht.
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am 05.08.2019 um 18:46:54 Uhr | Zitieren Melden |
Antwort von nightmareconcert Nerve behalle! Beiträge insgesamt: 1328 Alle Beiträge anzeigen
Pos (523) Neu (0) Neg (0)
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Profil | Also ich find das irgendwie ungerecht. Im Laufe des sammlerlebens häuft sich nunmal einiges an. Wenn ich mich dann irgendwann dazu aus desinteresse entscheide alles zu verkloppen oder es aus finanziellen oder oder anderen gründen tun muss, wieso soll man dann ein Gewerbe anmelden? Man hat diese Dinge doch damals nicht der Absicht zum weiterkauf erworben.
Gibt's da überhaupt einen richtzahl wieviel man anbieten darf?
90 wie beim gorebert ist eigentlich keine riesenmenge. Welcher shop oder händler hat denn so ein miniangebot?
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am 05.08.2019 um 18:50:03 Uhr | Zitieren Melden |
Antwort von crazy-trancer Ein Moderator ist jemand, der moderat moderiert Moderator Beiträge insgesamt: 11441 Alle Beiträge anzeigen
Pos (1293) Neu (0) Neg (0)
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Profil | | Zitat: |
| geschrieben von Lageraffe am 05.08.2019 um 18:35:07.
die beiden Mitglieder handeln definitiv gewerblich bei der Anzahl von Artikeln..Aber die werden nicht umstellen
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Da will ich dir auch nicht widersprechen ... nur keine Umstellung bedeutet im Härtefall dann eben auch kein Verkauf mehr hier ... was wiederum beide Seiten "treffen" dürfte.
Ich jedenfalls müsste auch ein Gewerbe anmelden, sofern ich mal auf die Idee kommen sollte, meine Sammlung aufzulösen.
Wie auch immer ... man wird schauen müssen, wo das hinführt. Bei Einmal-Aktionen, wie z.B. bei Gorebert1, ist für mich der Ansatz doch irgendwie falsch. Auf der anderen Seite wird man irgendwo ne Grenze finden müssen ... und derzeit steht Filmundo da (leider) in der Pflicht.
| Zitat: |
| geschrieben von nightmareconcert am 05.08.2019 um 18:50:03.
....
Gibt's da überhaupt einen Richtzahl wie viel man anbieten darf? ...
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Bisher musste jeder Einzelfall zur Anzeige gebracht und geprüft werden. Das will man mit der Neuregelung offenbar klarer regeln.
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am 05.08.2019 um 18:54:55 Uhr | Zitieren Melden |
Antwort von PLATTFUSS
Beiträge insgesamt: 745 Alle Beiträge anzeigen
Pos (869) Neu (1) Neg (9)
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Profil | | Zitat: |
| geschrieben von crazy-trancer am 05.08.2019 um 18:54:55.
Da will ich dir auch nicht widersprechen ... nur keine Umstellung bedeutet im Härtefall dann eben auch kein Verkauf mehr hier ... was wiederum beide Seiten "treffen" dürfte.
Ich jedenfalls müsste auch ein Gewerbe anmelden, sofern ich mal auf die Idee kommen sollte, meine Sammlung aufzulösen.
Wie auch immer ... man wird schauen müssen, wo das hinführt. Bei Einmal-Aktionen, wie z.B. bei Gorebert1, ist für mich der Ansatz doch irgendwie falsch. Auf der anderen Seite wird man irgendwo ne Grenze finden müssen ... und derzeit steht Filmundo da (leider) in der Pflicht.
Bisher musste jeder Einzelfall zur Anzeige gebracht und geprüft werden. Das will man mit der Neuregelung offenbar klarer regeln.
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| Wenn ich als Privatperson jahrelang gesammelt habe, und sie jetzt aus privaten Gründen auflösen will oder muß, bleibt es trotzdem als privater Verkäufer !!!
Schließlich habe ich beim Kauf schon Steuern bezahlt !!!
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am 05.08.2019 um 20:26:47 Uhr | Zitieren Melden |
Antwort von Lageraffe
Beiträge insgesamt: 486 Alle Beiträge anzeigen
Pos (192) Neu (0) Neg (3)
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Profil | Falsch...
Sie handeln typischerweise gewerblich, wenn Sie:
Artikel kaufen, um sie wieder zu verkaufen
Artikel verkaufen, die Sie für den Weiterverkauf hergestellt haben
regelmäßig große Artikelmengen verkaufen
über einen längeren Zeitraum gleichartige Waren, vor allem Neuwaren verkaufen
häufig neue Artikel verkaufen, die Sie nicht für den eigenen Gebrauch erworben haben
Als Indiz für gewerbliches handeln gilt nach der Rechtsprechung:
Hohe Zahl an Bewertungen in Relation zum Zeitraum der Tätigkeit: Mehr als 100 Bewertungen pro Monat über einen längeren Zeitraum deuten beispielsweise auf eine gewerbliche Tätigkeit hin
Zahl der aktuellen Verkäufe: Werden über einen längeren Zeitraum ständig viele Artikel verkauft, handelt es sich in der Regel um einen gewerblichen Verkäufer
Art der verkauften Artikel (Neu- oder Gebrauchtware, Wert): Der Verkauf von mehreren gleichartigen Navigationsgeräten wurde als Nachweis einer gewerblichen Tätigkeit eingestuft ebenso das Angebot von 250 Akkus in verschiedenen Größen unter Verweis auf Verfügbarkeit größerer Mengen.
ein Internetauftritt oder die Verwendung von Werbebeschreibungen, die einen professionellen Eindruck machen
So ist die deutsche Rechtsprechung
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am 05.08.2019 um 20:54:26 Uhr | Zitieren Melden |
Antwort von voorhees70 Liegt n´ Auge auf m´ Tresen,is n´ Zombie dagewesen Beiträge insgesamt: 1646 Alle Beiträge anzeigen
Pos (1764) Neu (3) Neg (0)
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Profil | | Zitat: |
| geschrieben von Lageraffe am 05.08.2019 um 18:14:01.
ich bun mal gespinnt.Auch solche Leute wie Theswindle1964 müssen dann eine Steuerbescheinigung reinreichen, ansonsten verliert Filmundo sein grösstes Zugpferd...
Ihr glaubt doch nicht allen Ernstes, das einige Ihren Account umstellen...Im Leben nicht.
z.b.blafckwolfenstein mit über 1100 Artikeln..Als Privatverkäufer..HAHA oder Bennett mit 1200
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| Zitat: |
| Das wäre ein weiterer Schritt für Filmundos Sargnagel. Is eh schon viel zu ruhig hier
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GenauSO ist es....
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am 05.08.2019 um 22:01:20 Uhr | Zitieren Melden |
Antwort von maniacmanson In Urea Veritas Beiträge insgesamt: 1115 Alle Beiträge anzeigen
Pos (2348) Neu (6) Neg (7)
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Profil | Tja !
Manchmal weiss die linke Hand nicht was die Rechte tut !
In Bezug auf Juristen und Finanzamt !
Einfaches fiktives Beispiel :
Ich mag keine Streamingdienste ,Videotheken gibt es keine mehr ergo muss ich Filme kaufen ! Habe genug Zeit und Geld und leiste mir jeden Monat 100 Blu-Rays .
Keine Sondereditionen , nur die normale Amaray Version der aktuelleren Filme ,Duchschnittspreis : 15,00 !
Bin aber kein Sammler , also verkaufe ich sie hier wieder , als Auktion ab 1,00 und bekomme im Durchschnitt 10,00 !
Dies mache ich jeden Monat so .
Nun kommt ein schlauer Jurist daher und sagt 100 Filme jeden Monat zu verkaufen , sei gewerblicher Handel und ich müsse ein Gewerbe anmelden !
Gesagt getan !
Alles wunderbar bis zur 1. Einreichung der Steuer ,
Ups , ich mache mit meinem Gewerbe jeden Monat im Schnitt 500,00 Verlust !
Ach Nee Provision und Servicepauschale an die ConWeSo GmbH vergessen 770,00 Verlust !
Glaubt mir es dauert nicht lange und mir wird das Gewerbe entzogen !
Grund : Liebhaberei
Und nun Herr Jurist , was soll ich machen ?
Lagern , wegschmeissen , Frisbee spielen ?
Ende des Beispiels !
Was ich damit sagen will , versteht wohl jeder !
Bei einem Gewerbe kommt es nur auf den Gewinn an , nicht auf die Summe der Teile !
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am 06.08.2019 um 00:25:31 Uhr | Zitieren Melden |