Antwort von Videomaxx
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Profil | Man kann dem Betreiber einer solchen Plattform net abverlangen, zu wissen welche DVD´s jemals als Original erschienen sind. Wer sowas anbietet sollte sich darüber im klaren sein, dass er tatsächlich eine Straftat begeht, wenn sowas dann noch im gewerblichen Rahmen stattfindet, wird die Strafe empfindlich sein, die zivilrechtlichen Folgen dürften den einen oder anderen auf lange Zeit ruinieren. Sollte man sich genau überlegen, ob die paar Kröten die man damit mehr verdienen kann es wert sind, sich so einen Ärger einzuhandeln. Zivilrechtlich besonders teuer dürften die Freddy vs. Jason Bootlegs sein, die hier mit NTSC Bild, RC0 und deutschem Ton angeboten werden, solche Kopien und deren Anbieter sind grade im Moment das Hauptziel aller Aktionen die die GVU zur Zeit durchführt.
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| am 22.04.2004 um 01:40:19 Uhr | Zitieren Melden | Antwort von Demondux
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Profil | He Dusch meld dich mal zwecks Braindead
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| am 12.05.2004 um 18:33:30 Uhr | Zitieren Melden | Antwort von Demondux
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Profil | Und noch was zum Thema Bootleg, woher soll man den wissen dass es sich um ein Bootleg handeln *g* seit froh wenn ihr den Film uncut sehen dürft
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| am 12.05.2004 um 18:36:50 Uhr | Zitieren Melden | Antwort von quarter_mile
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Profil | | Zitat: |
| geschrieben von Demondux am 12.05.2004 um 18:36:50.
Und noch was zum Thema Bootleg, woher soll man den wissen dass es sich um ein Bootleg handeln *g* seit froh wenn ihr den Film uncut sehen dürft
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Gerade im asiatischen Raum ist es oftmals aeusserst unklar ob es sich um eine lizensierte, also legale Veroeffentlichung handelt oder aber um ein Bootleg.
Bei den dt. Veroeffentlichungen ist es ja momentan leichter, da kann man bei Veroeffentlichungen im Horrorbereich davon ausgehen, dass sich die Zahl der Bootlegs bei ueber 90 % bewegt (vor allem bei den 131ern).
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| am 21.05.2004 um 16:37:02 Uhr | Zitieren Melden |
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