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ZUSATZTEXT BEI LAUFENDEN AUKTIONEN

 
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 ZUSATZTEXT BEI LAUFENDEN AUKTIONEN

Hallo FILMUNDO ... besteht nicht die Möglichkeit eine Zusatzfuktion zu schalten ... das man bei Auktionen die schon Gebote haben ... nachträglich einen Text einfügen kann???

Ich hatte jetzt das Vergnügen auf 14 (!!!) Anfragen zu antworten.
Ich hatte vergessen darauf hinzuweisen das es sich um eine bestimmte Auflage handelt:bigteeth: :bigteeth: wäre die Möglichkeit gewesen einen Zusatztext einzufügen :biglaugh: :biglaugh: hätte ich mir die Beatwortung leichter machen können:klongKlong: :klongKlong: :klongKlong:
Ich denke das sollte nicht so schwer sein,denn in anderen Auktionshäusern besteht auch diese Möglichkeit:Hallo: :rtfm:
Wäre:Cool: :Cool: :Cool: wenn das schnellstens umgesetzt werden könnte:computerCrash: :laola: :laola: :laola: :punk: :respekt: :read: :respekt: :ranting:

am 02.03.2006 um 15:13:10 Uhr
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Antwort von harpfreund

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Volle Zustimmung! Es sollte möglich sein, das Angebot nachträglich noch zu ergänzen (ggf. sollte der Biter dann aber auch sein Gebot zurückziehen können.)

Gruß

harpfreund:monokel:

am 02.03.2006 um 16:52:40 UhrZitieren  Melden
Antwort von Reddragonheart_74
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Zitat:

geschrieben von harpfreund am 02.03.2006 um 16:52:40.
Volle Zustimmung! Es sollte möglich sein, das Angebot nachträglich noch zu ergänzen (ggf. sollte der Biter dann aber auch sein Gebot zurückziehen können.)

Gruß

harpfreund:monokel:

ja das sehe ich ganz genauso..mir auch schon passiert
aber dann sollte man auch diese Möglichkeit haben sein Gebot zurückziehen zu können..
Was wäre denn dann wenn einer total falsche Angaben macht und kurz vor Auktionsende ändert man die Beischreibung des Filmes (in cut oder doch ne andere Laufzeit)...man sollte eben nur was duzusetzen aber auf keinen fall was ändern dürfen und ob das machbar ist??
MfG

am 03.03.2006 um 12:52:28 UhrZitieren  Melden
Antwort von BORDERLINE

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geschrieben von Reddragonheart_74 am 03.03.2006 um 12:52:28.
ja das sehe ich ganz genauso..mir auch schon passiert
aber dann sollte man auch diese Möglichkeit haben sein Gebot zurückziehen zu können..
Was wäre denn dann wenn einer total falsche Angaben macht und kurz vor Auktionsende ändert man die Beischreibung des Filmes (in cut oder doch ne andere Laufzeit)...man sollte eben nur was duzusetzen aber auf keinen fall was ändern dürfen und ob das machbar ist??
MfG

....... ich meine mehr Grundsätzliche Zusätze
:bigbulp: bei mir ging es um die Frage ...IST DAS DIE FEHLERFREIE AUFLAGE ? ..... Ich beführworte nicht die generelle Rücknahme eines Gebotes:_!_: dann würden etliche Bieter Gründe finden ihr Gebot zu stornieren:censored: JEDER sollte vor abgabe seines Gebotes wissen was er tut:_!_: :goodLuck: :goodLuck: :goodLuck: :goodLuck: :goodLuck: :goodLuck: ES GEHT NUR DARUM ... ETWAS ZUSÄTZLICHES EINZUFÜGEN....:gathering:

am 03.03.2006 um 13:15:53 UhrZitieren  Melden
Antwort von harpfreund

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Zitat:

geschrieben von BORDERLINE am 03.03.2006 um 13:15:53.
....... ich meine mehr Grundsätzliche Zusätze
:bigbulp: bei mir ging es um die Frage ...IST DAS DIE FEHLERFREIE AUFLAGE ? ..... Ich beführworte nicht die generelle Rücknahme eines Gebotes:_!_: dann würden etliche Bieter Gründe finden ihr Gebot zu stornieren:censored: JEDER sollte vor abgabe seines Gebotes wissen was er tut:_!_: :goodLuck: :goodLuck: :goodLuck: :goodLuck: :goodLuck: :goodLuck: ES GEHT NUR DARUM ... ETWAS ZUSÄTZLICHES EINZUFÜGEN....:gathering:


Aber wenn sich durch eine zusätzliche Beschreibung etwas ämdert, ist es sinnvoll, sein Gebot zurückziehen zu können.

Andernfalls könnte man dieses Tool auch sehr *kreativ* einsetzen als Verkäufer. Und so etwas sollte ja schon nur die Ausnahme sein.

am 03.03.2006 um 13:29:02 UhrZitieren  Melden
Antwort von Reddragonheart_74
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geschrieben von harpfreund am 03.03.2006 um 13:29:02.

Aber wenn sich durch eine zusätzliche Beschreibung etwas ämdert, ist es sinnvoll, sein Gebot zurückziehen zu können.

Andernfalls könnte man dieses Tool auch sehr *kreativ* einsetzen als Verkäufer. Und so etwas sollte ja schon nur die Ausnahme sein.

ganz recht..der überwiegende Teil der Anbieter hier sind auch voll in Ordnung wie ich so feststelle und wenn es einem Anbieter Arbeit erspart ist diese Zusatzinfo auch voll ok..
Die Frage ist dann nur die wie lange es gutgeht...
Bis sich das einer zu seinem Nutzen macht..
andererseitz kann man doch auch nicht immer vor dem pc sitzen und warten bis er seinen Artikel ersteigert hat mit der Angst im Rücken das er statt einer Astro doch ne Best Entertainment bekommt.(bloss das man sein Gebot zurückziehen kann somit würde es ja den 2ten erwischen)
Aber nichts gegen einzuwenden wenn sich jeder dran hält...Bloss wie lange????

MfG..ich

am 03.03.2006 um 13:46:28 UhrZitieren  Melden
Antwort von BORDERLINE

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ALSO ... scheinbar wird dieser Vorschlag kaputtgeredet:smilieruf:

ES GEHT DOCH NUR DARUM EINEN :schmeissweg: ZUSATZTEXT ANZUHÄNGEN:schmeissweg: der soll keinen Einfluss auf die Auktion haben.....WER seine Ware garnicht bzw. schlecht beschreibt ....macht das dann auch nicht:chearlead: :smiliem16: :chearlead:

am 03.03.2006 um 14:00:13 UhrZitieren  Melden
Antwort von harpfreund

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So ein Blödsinn. Wenn der Zusatztext keinerlei Einfluss auf die Auktion hat, kann man ihn ja gleich weglassen.

z.B. *Es handelt sich NICHT um die fehlerfreie Auflage.*

*Das Centerfold fehlt.*

Können alles Gründe sein, sein GEbot noch einmal zu überdenken. Und besser ein Gebot von jemandem, der alles gekannt hat, als nachträglich Streit.

Ist bei eBay eigentlich nicht schlecht gelöst.

Und wieseo wird dein Vorschlag kaputtgeredet? Bisher war noch jeder dafür. Dass man dann aber auch GEbote zurückziehen können sollte, ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit.

am 03.03.2006 um 14:57:23 UhrZitieren  Melden
Antwort von BORDERLINE

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Zitat:

geschrieben von harpfreund am 03.03.2006 um 14:57:23.
So ein Blödsinn. Wenn der Zusatztext keinerlei Einfluss auf die Auktion hat, kann man ihn ja gleich weglassen.

z.B. *Es handelt sich NICHT um die fehlerfreie Auflage.*

*Das Centerfold fehlt.*

Können alles Gründe sein, sein GEbot noch einmal zu überdenken. Und besser ein Gebot von jemandem, der alles gekannt hat, als nachträglich Streit.

Ist bei eBay eigentlich nicht schlecht gelöst.

Und wieseo wird dein Vorschlag kaputtgeredet? Bisher war noch jeder dafür. Dass man dann aber auch GEbote zurückziehen können sollte, ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit.


:biglaugh: Du hast natürlich...wie immer Recht:biglaugh: :crazyDance: :crazyDance: :crazyDance: :crazyDance:

am 03.03.2006 um 14:59:41 UhrZitieren  Melden
Antwort von harpfreund

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Danke, vielelicht war das mit dem Zurückziehen von Geboten auch missverständlich formuliert gewesen.

Natürlich bin ich auch nicht dafür, hier viele Möglichkeiten für die Rücknahme von Geboten einzuführen:smile:

am 03.03.2006 um 15:10:51 UhrZitieren  Melden
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Eine Antwort wenn Milde, wendet Grimm ab!
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Hallo Leute,

es gibt doch auch dieses Freischaltformular in dem man eine Personalausweiskopie einkleben kann!
Meine Frage wäre jetzt kann ich das formular auch
per Fax senden oder geht dies nur über DHL also dem Postwege??
:bigall:

am 13.03.2006 um 15:44:32 UhrZitieren  Melden
Antwort von harpfreund

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Zitat:

geschrieben von Ronaldiny am 13.03.2006 um 15:44:32.
Hallo Leute,

es gibt doch auch dieses Freischaltformular in dem man eine Personalausweiskopie einkleben kann!
Meine Frage wäre jetzt kann ich das formular auch
per Fax senden oder geht dies nur über DHL also dem Postwege??
:bigall:



Gute Frage, aber hoffnungslos Off Topic :smiliefight:

Besser einen eigenen THread dafür aufmachen.

Gruß

harpfreund:monokel:

am 14.03.2006 um 09:30:18 UhrZitieren  Melden
Antwort von uncut77

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Hallo,
Man sollte hierbei erst einmal Unterscheiden zwischen

ZUSÄTZLICHE ANGABEN
und
FALSCHEN ANGABEN


Wenn man eine zusätzliche Fragen zur Ware hat, so sollte man erst eimal den Käufer fragen. Wer das nicht tut, erst bietet und dann fragt, ist selber Schuld. :bangin: Der sollte nicht das Recht haben, sein Gebot zurück zuziehen.
Der Käufer hätte in einem soclhen Fall die Möglichkeit, die erfragte zusätzliche Antwort im Nachhinein hinzuzufügen und sich Arbeit ersparen. Dann hat der mehr Zeit für :staubsaug:


Falls aber jemand Falsche Angaben macht (z.B.: eine Cut DVD als Uncut angeben, falsches Label,... :shootingsmiley: ) so sollte man sein Gebot zurückziehen können.

Im ersteren Falle, wäre diese Möglichkeit eine Erleichterung für den Käufer und somit meines Erachtens recht sinnvoll :bigbulp:

am 14.03.2006 um 12:07:09 UhrZitieren  Melden
Antwort von harpfreund

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Das ist richtig, nur leider ist die GReunze nicht eindeutig zu ziehen, ei das leidige Thema uncut zeigt. Uncut muss ja nicht die maximale weltweite Laufzeit bedeuten.

Das was bei eBay funktioniert, wäre vielleicht auch einen Alternative. Man sollte entscheiden können, ob eine beantwortete Frage nicht für alle online gestellt werden kann.

Dem Threadersteller wäre damit geholfen gewesen.

Gruß

harpfreund

:monokel:

am 14.03.2006 um 16:23:22 UhrZitieren  Melden
Antwort von BORDERLINE

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geschrieben von harpfreund am 14.03.2006 um 16:23:22.
Das ist richtig, nur leider ist die GReunze nicht eindeutig zu ziehen, ei das leidige Thema uncut zeigt. Uncut muss ja nicht die maximale weltweite Laufzeit bedeuten.

Das was bei eBay funktioniert, wäre vielleicht auch einen Alternative. Man sollte entscheiden können, ob eine beantwortete Frage nicht für alle online gestellt werden kann.

Dem Threadersteller wäre damit geholfen gewesen.

Gruß

harpfreund

:monokel:

So sehe ich das auch .... bei der ERDBEERE wird das auch so geregelt
:gathering: .... aber die Umsetzung wird nach Erfahrungswerten ... bei FILMUNDO bis ca. 2007 dauern:king: :goebelboeck: :king:

am 14.03.2006 um 17:36:18 UhrZitieren  Melden
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