Der handelt nach meiner Meinung gewerblich- Über 29000 Bewertungen seit 11 Jahren.
Fast 4000 Auktionen laufen. Und Rücknahme ausgeschlossen? Wie bitte?
Er muss einer Rücknahme zustimmen. Der handelt auf jeden Fall fewerblich.
Hier das Gerichtsurteil:
Als Indiz für gewerbliches Handeln gilt nach der Rechtsprechung:
Hohe Zahl an Bewertungen in Relation zum Zeitraum der Tätigkeit: Mehr als 100 Bewertungen pro Monat über einen längeren Zeitraum deuten beispielsweise auf eine gewerbliche Tätigkeit hin
Zahl der aktuellen Verkäufe: Werden über einen längeren Zeitraum ständig viele Artikel verkauft, handelt es sich in der Regel um einen gewerblichen Verkäufer
Mal angenimmen Das Finanzamt wird aufmerksam..Dann wird das richtig teuer...Und wieder: Filmundo bittet denjenigen nicxht ein Impressum reinzustellen. Denn Privates Handeln ist das definitiv nicht mehr
geschrieben von Lageraffe am 01.09.2018 um 09:45:31.
Als Indiz für gewerbliches Handeln gilt nach der Rechtsprechung:
Hohe Zahl an Bewertungen in Relation zum Zeitraum der Tätigkeit: Mehr als 100 Bewertungen pro Monat über einen längeren Zeitraum deuten beispielsweise auf eine gewerbliche Tätigkeit hin
Zahl der aktuellen Verkäufe: Werden über einen längeren Zeitraum ständig viele Artikel verkauft, handelt es sich in der Regel um einen gewerblichen Verkäufer
Es ist ja nur ein Indiz und kein Beweis. Außerdem sind bei den Bewertungen auch etliche von Verkäufern dabei.
Aber was soll's eigentlich? Wenn Dich das nicht verhandene Rückgaberecht stört, kauf' einfach nicht bei dem Anbieter
und wenn sich ein gewerblicher Anbieter im Wettbewerb benachteiligt sieht, kann er eine Abmahnung und Unterlassungserklärung bewirken.
geschrieben von kilroy am 01.09.2018 um 16:02:36.
Aber was soll's eigentlich?
Nun ja, man toleriert das Eine, drückt bei dem Anderen ein Auge zu und beim Nächsten der Eigenpushung betreibt, sieht man gar nicht mehr hin.....
Was solls? Das diese Plattform unseriös wird!