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Ist es nicht erlaubt gerechtfertigt negativ zu bewerten?

 
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 Ist es nicht erlaubt gerechtfertigt negativ zu bewerten?

So viele Jahre wie ich hier nun schon kaufe, (verkaufe eher selten) gab es nur wenige Fälle, wo man so gelinkt wurde, dass einem nur blieb den entsprechenden VK negativ zu bewerten. Die paar Fälle kann man fast an einer Hand zählen und ich bin in der Hinsicht kein Erbsenzähler, der jede Kleinigkeit bemängelt.
Ich dachte bislang, das Bewertungssystem ist zum fairen Bewerten.
Leider nutzen einige dies für Rachebewertungen. Nicht nur dass einem Minderwertiges angedreht wird, nein man soll noch die Füße still halten.

am 14.02.2019 um 17:29:01 Uhr
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Antwort von crazy-trancer
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Zuerst einmal sollte man natürlich versuchen, Mängel mit dem Verkäufer zu klären.
Weicht die Artikelbeschreibung (mehr oder weniger deutlich) von der gelieferten Ware ab, ist eine Reklamation angebracht.

Findet man so keine Einigung, dient das Bewertungssystem natürlich dazu, das Geschäft entsprechend zu bewerten (dazu zählen selbstverständlich auch neutral und negativ).

Kommt es dann zu einer, wie in diesem Fall auch noch unbegründeten (es wird nur die negative Bewertung des Käufers vom Verkäufer kommentiert) "Rache"-Bewertung, hat Filmundo die Möglichkeit geschaffen, diese Bewertung streichen zu lassen:
Bewertungen stornieren - im Auftrag des Bewertungs-Empfängers

Also, schildere deinen Fall dort und schau, ob du in Kürze eine "rote" weniger hast :chinaman:


:Music:

am 14.02.2019 um 20:39:46 UhrZitieren  Melden
Antwort von TrishStratos

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Mal eine kurze Schilderung:

Es handelt sich um in der Regel verschweißte UFA- Erstauflagen. In der Beschreibung stand, sehr gut erhalten.Von den vier gekauften Filmen war nur einer in Ordnung. Eine Hülle war komplett gebrochen und gerissen, völlig verdreckt. Die nächste war oben aufgeschnitten. Die dritte ebenfalls verdreckt. Und generell die Aufkleber der Kassetten vergilbt. Dies hat der VK mit der Bemerkung kommentiert, bei ihm waren die Filme vor dem Versand okay.
Wie soll man sich mit so einem dreisten VK gütlich einigen??
Da ist der Fall klar.

am 14.02.2019 um 21:12:45 UhrZitieren  Melden
Antwort von crazy-trancer
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Meine grundsätzliche Schilderung war nicht nur auf deinem Fall bezogen.
Ich werde deinen Fall auch nicht abschließend beurteilen, da ich weder die Ware gesehen, die Beschreibung gelesen, mögliche Bilder gesehen habe noch die Darstellung der anderen Seite dazu kenne.

Ich glaube dir sehr wohl, dass du unzufrieden bist, weil mehrere VHS ganz offenbar deutlich von der Beschreibung und von deinen Erwartungen abweichen. Wie gesagt, das kann man versuchen zu klären ... muss man aber auch nicht.

Ich hatte mal einen Fall bei einer anderen großen Plattform, bei dem der Artikel auch mit "sehr gut" beschrieben war, tatsächlich aber eine völlig versiffte DVD mit einem verklebten Cover bei mir ankam. Da hatte ich dann auch keine Lust mehr zu diskutieren, zumal der Umschlag unbeschädigt war.

Wie gesagt, schreib Filmundo an und versuch die Bewertung stornieren zu lassen.


:Music:

am 14.02.2019 um 21:34:38 UhrZitieren  Melden
Antwort von TrishStratos

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Es ist aber generell traurig (und ärgerlich), dass man gegen ungerechtfertigte, noch dazu Rachebewertungen kämpfen muss.
Welche stichfeste Handhabe eines Beweises hat man genrell gegen solche Leute?

am 16.02.2019 um 10:02:33 UhrZitieren  Melden
Antwort von crazy-trancer
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Gar keine ... ist wie im richtigen Leben ... Aussage gegen Aussage .... und wer sich am besten verkauft, gewinnt :wink:
Ein kleines Risiko besteht leider immer, aber sonst wäre es doch auch langweilig, oder?! :uhh:


:Music:

am 16.02.2019 um 11:01:08 UhrZitieren  Melden
Antwort von TrishStratos

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Nach dem ersten Ärger über die teils Schrott-Lieferung und dann noch dreiste Rache-Bewertung von einem "grünen" VK, der gerade mal etwas über 60 Bewertungen vorweisen kann, ist es nun schon egal. Mein Profil wurde eh 2011 von einem berüchtigten VK versaut.
Da ich hier generell nichts mehr verkaufe, kräht im Grunde kein Hahn danach.
Gibt ja zum Glück auch vernüntige VK hier. Kaufe ich eben nur noch dort.

am 18.02.2019 um 18:34:39 UhrZitieren  Melden
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