Antwort von weirdscience Kill ! - Kill !! - Kill !!! Beiträge insgesamt: 1238 Alle Beiträge anzeigen
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Profil | Jaja...
Zu diesem Thema habe ich hier vor Jaaahren schon einen Thread eröffnet. Nachdem mir das mittlerweile x-mal passiert ist, rege ich mich gar nicht mehr auf und hake diese diese Art Verkäufer unter dem alten preussischen Krankheitsbild der Großmannssucht ab. Meistens haben diese Leute in etwa fünf Artikelverkäufe pro Woche - von denen sie natürlich nicht einen Artikel zu Hause haben - verschicken aber im Selbstüberschätzungswahn e-mails mit teilweise längeren und kompliziertere Kunden-und Rechnungsnummern als QUELLE und OTTO zusammen. Das passiert, wenn man als Hobby am Schreibtisch hockt und Filmchen im Internet verkauft, aber doch gerne ein großes Versandhaus wäre.
Nicht totzukriegen, leider...
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am 24.04.2005 um 14:37:50 Uhr | Zitieren Melden |
Antwort von frankmicka
Beiträge insgesamt: 20 Alle Beiträge anzeigen
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Profil | Ja, das Problem kenne ich auch! Habe dieses auch unter Fragen an Filmundo veröffentlicht, aber Filmundo scheint an der Aufklärung und an meiner Bitte an Versendung eines Newsletters an die Verkäufer nicht interessiert zu sein!
Sie verdienen ja schließlich an jeden Verkauf und an jeder Veröffentlichung fleißig mit, egal ob die Käufer damit Probleme haben oder nicht!
Mich ärgert hauptsächlich immer wieder das die Verkäufer genau wissen das sie diese Ware nicht haben, sich aber trotzdem das Geld überweisen lassen und Ewigkeiten für die Rücküberweisung brauchen.
Sowas nennt man eigentlich Vorsätzlicher Betrug, aber Filmundo interessiert das einfach nicht!
Vielleicht sollten man einfach unter uns eine Schwarze Liste von den Verkäufern hier im Forum erstellen?

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am 24.04.2005 um 20:22:20 Uhr | Zitieren Melden |
Antwort von angler www.tierhorror.de Beiträge insgesamt: 1320 Alle Beiträge anzeigen
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Profil | Hallo Frank!
Das mit der schwarzen liste sollte man wirklich ins Auge
fassen.
Es ist immer wieder ärgerlich das man auf ersteigerte DVD`s
wochenlang warten muß
Ich für meinen Teil werde solche user für meine Käufe
sperren,ich brauch meine Nerven noch ein paar Jahre für
die Arbeit.
MfG Micha
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am 25.04.2005 um 18:57:31 Uhr | Zitieren Melden |
Antwort von frankmicka
Beiträge insgesamt: 20 Alle Beiträge anzeigen
Pos (230) Neu (0) Neg (7)

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Profil | Hallo Micha,
ich hoffe Filmundo sieht das genauso und befürwortet die Erstellung einer Schwarzen Liste!
Wenn all dieses Ausnahmen wären würde ich ja nichts sagen, aber dieses nimmt langsam überhannt!
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am 26.04.2005 um 09:56:58 Uhr | Zitieren Melden |
Antwort von bietefix Hau mir bitte nicht immer auf die Lippe... Beiträge insgesamt: 1499 Alle Beiträge anzeigen
Pos (2771) Neu (6) Neg (6)

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Profil | @angler....
seltsam:wenn das doch soooo oft vorkommt warum finde ich nicht einen negativ bewerteten verkäufer von dir?
her mit den schwarzen listen:
die nicht liefern...
die nicht zahlen....
bei denen die beschreibungen nicht stimmen...
die in falschen Kategorien einstellen...
und natürlich die immer nur 1 bieten!
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am 26.04.2005 um 20:56:50 Uhr | Zitieren Melden |
Antwort von angler www.tierhorror.de Beiträge insgesamt: 1320 Alle Beiträge anzeigen
Pos (637) Neu (0) Neg (0)

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Profil | Hallo Bietefix!
Das liegt daran,weil Filmundo diese Wertungen komplett
entfernt hat.Zum BeispielGame und Fun.
Dieser user wollte das Geld erst erstatten wenn ich
die negativ Bewertung zurück nehme,lachhaft.
MfG Micha
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am 26.04.2005 um 21:12:22 Uhr | Zitieren Melden |
Antwort von bietefix Hau mir bitte nicht immer auf die Lippe... Beiträge insgesamt: 1499 Alle Beiträge anzeigen
Pos (2771) Neu (6) Neg (6)

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Profil | | Zitat: |
| Das liegt daran,weil Filmundo diese Wertungen komplett
entfernt hat.Zum BeispielGame und Fun.
Dieser user wollte das Geld erst erstatten wenn ich
die negativ Bewertung zurück nehme,lachhaft.
MfG Micha
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| Da muss ich dir zustimmen!
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am 27.04.2005 um 14:35:18 Uhr | Zitieren Melden |
Antwort von hausi1310 Keine Macht den Grünen Beiträge insgesamt: 54 Alle Beiträge anzeigen
Pos (1793) Neu (5) Neg (5)

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Profil | Hi, hier eine kleine rechtliche Hilfe:
Oberlandesgericht Frankfurt am Main
Beschluß vom 30. April 1998 - 6 W 58/98 - Warenwerbung im Internet-Shop
(Vorinstanz LG Frankfurt: 3/12 O 27/98)
Wer Waren, die er nicht vorrätig hält, bewirbt - zum Beispiel um Kunden in seine Geschäftsräume zu locken - , verhält sich wettbewerbswidrig. Dies gilt auch für denjenigen, der für seine Waren im Internet wirbt. Zu unterscheiden ist jedoch zwischen einer allgemeinen Werbeanzeige im Internet und dem direkten Verkauf via Internet. Wer seine Waren direkt über das Internet zum Kauf anbietet, ist nicht zur Vorratshaltung der angebotenen Waren verpflichtet. Die Verkaufsangebote im Internet sind vergleichbar mit Katalogen von Versandhäusern, da der Kauf über den Bestellweg erfolgt.
Grüsse hausi1310
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am 19.05.2005 um 23:13:19 Uhr | Zitieren Melden |
Antwort von weirdscience Kill ! - Kill !! - Kill !!! Beiträge insgesamt: 1238 Alle Beiträge anzeigen
Pos (1669) Neu (0) Neg (0)

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Profil | @ Hausi:
Das klingt nicht uninteressant. Jetzt könnte man allerdings das Argument anbringen, daß die Shop-Struktur, die wohl von den größeren Gewerbetreibenden auf filmundo, ebay etc. genutzt wird, im Gegensatz zu den Angeboten der Privaten oder Kleinanbieter als - wie es im Urteil heißt - allgemeine Werbeanzeige zu begreifen sein könnte.
Mal ganz abgesehen davon, daß es, Urteil hin oder her, einfach schäbig und (gerade in Bezug auf die von mir und anderen Mitgliedern an dieser Stelle schon oft bekrittelten Pseudo-Geschäftsmann-Kaspereien diverser Ein-Mann-Neckermänner) unprofessionell gegenüber dem Käufer, der möglicherweise doch vom Privat-Verkauf ausgeht, sein ersteigertes Gut also auch zügig erhalten möchte. Nicht zu Unrecht, beruft sich doch so mancher der so geschätzten Aushilfs-Großkaufleute am Schreibtisch im Dachgeschoß des Elternhauses trotz aller Kunden- und Rechnungsnummer-Irrsinnigkeiten, gern auf das neue EU-Recht und die Nichtgewährung einer Garantie, da - TÄTÄRATAÄÄ - Privatkauf... 
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am 19.05.2005 um 23:50:34 Uhr | Zitieren Melden |