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Rechtsstreit Constantin Film AG, München gg. Filmundo

 
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 Rechtsstreit Constantin Film AG, München gg. Filmundo

Rechtsstreit Constantin Film AG ./. Filmundo.de

Liebe Filmundo Freunde,
da uns die Firma Constantin Film AG aus München seit nunmehr 4 Jahren durch Abmahnungen, Gerichtsverfahren und Schadensersatzansprüche auf die Nerven geht, haben wir uns entschieden den Verlauf mal hier online zu stellen. Möge sich jeder sein eigenes Urteil bilden:

1) Einstweilige Verfügung (01.08.2008), Wrong Turn 2
Constantin erwirkt eine einstweilige Verfügung gegen Filmundo, die es uns untersagt, anderen die Möglichkeit zu bieten eine nicht lizenzierte Version des Films Wrong Turn 2 auf Filmundo anzubieten.
Hintergrund: Constantin ist Rechteinhaber des Films und findige Raubkopierer haben eine ungeschnittene Version des Films veröffentlicht, die aussieht wie das Original von Contantin. Sogar das Constantin Firmenlogo befindet sich auf der DVD.

Filmundo musste daraufhin einen Wortfilter einbauen, der alle Angebote mit Wrong Turn verbietet. Nur der 2. Teil ließe sich nicht wirksam unterbinden, da es dafür zuviele mögliche Schreibweisen gäbe (2, II, Zwei, Teil-2, Zwo, Part-Two usw) und wir Schadensersatz-Ansprüche vermeiden wollen.

Wir wollten die Verfügung nicht hinnehmen, daraufhin kam es zur Gerichtsverhandlung:


2) Urteil LG München 23.10.2008, Bestätigung der Einstweilige Verfügung, Wrong Turn 2
Das Münchener Gericht hatte leider kein Verständnis für unser Anliegen und gab Constantin im vollen Umfang Recht.
Wir haben weitere Prozesse vermieden, da wir uns keine Chancen vor einem Münchener Gericht ausgerechnet haben.
Der Wortfilter galt also nach wie vor.


3) Unterlassungserklärung: Wrong Turn 3 - Left for Dead (14.05.2010)
Constantin forderte uns auf, eine Unterlassungserklärung abzugeben, den Film Wrong Turn 3 - Left for Dead in der nicht lizenzierten Fassung anzubieten oder anbieten zu lassen.
Thematisch das selbe wie bei Wrong Turn 2.

Wir haben die Unterlassungserklärung abgegeben, da wir vor dem selben Gericht gelandet wären und vermutlich das Urteil wohl das selbe gewesen wäre.
Interessant an diesem Fall ist, dass wir auch Left for Dead sperren mussten, wenn wir die Unterlassung einhalten wollten. Betroffen sind von der Maßnahme also auch alle Filme, die ebenfalls Left for Dead im Titel tragen, z.B.: Halloween - Left for Dead

Mit diesem Fall schadet Constantin also nicht nur Filmundo und sich selbst (denn die lizenzierten Versionen von Wrong Turn können natürlich auch nicht angeboten werden), sondern auch der Firma Sunfilm Entertainment, München.


4) Unterlassungserklärung: Gesetz der Rache (07.10.2010)
...wie zu 3)

5) Klage auf Schadensersatz wegen WT3 Angebot auf Filmundo (28.01.2011)
- 25.05.2011: Verhandlungstermin am LG München (AZ O 1994/11) bzgl. Schadensersatz

Ein Filmundo User fand heraus, dass zwar das anbieten von Wrong Turn 3 nicht möglich ist, wohl aber WT 3. Constantin fand diesen Artikel und möchte nun von Filmundo Schadensersatz, aufgrund unserer Unterlassungserklärung zu 3).
WT 3 befand sich natürlich nicht im Wortfilter, da dieser Begriff nicht Bestand der Unterlassungserklärung war und wir auch nicht wussten, dass jemand irgendwann auf die Idee kommen würde, den Film unter diesem Titel anzubieten.
Wir halten die Vorgehensweise von Constantin zudem für äußerst ignorant - denn in Zukunft könnte ja jemand neue Abkürzungen erfinden - und Constantin kassiert jedes Mal Geld ein.

Kurz: Filmundo ist nicht bereit dafür einen Schadensersatz zu bezahlen.
Daher kam es heute, am 25.05.11 zu einer Gerichtsverhandlung, wieder mal vor dem LG München, auf dessen Urteil wir gespannt sind.

Sollte das Gericht Constantin Recht geben, werden wir in diesem Fall in Berufung gehen und im Zweifel bis zum EuGH kämpfen. Wir sind nicht bereit uns weiterhin von Constantin schikanieren zu lassen. Da könnte ja jeder daher kommen, eine Unterlassung erwirken und warten bis findige Menschen neue Phantasienamen für den Unterlassungsgegenstand erfinden. So nen Goldesel hätte wohl jeder gerne.

Zudem gibt es ein paar interessante Infos, zum Thema, wie der EuGH diese Situationen in Zukunft handhaben wird, siehe: EuGH Pressemitteilung (119/10) zur Haftung von eBay (zum Schlussantrag des Generalanwalts NIILO JÄÄSKINEN)

So, Leute, dass war es für heute!
Wir halten Euch auf dem Laufenden!

Ihr könnte zum Thema auch bei Facebook disskutieren:
http://www.facebook.com/filmundo

Euer Filmundo Team

P.S. Als Hinweis sei hier noch angebracht, für alle Personen, die gerne Schaden anrichten, dass wir jegliche Versuche, unsere Filter zu umgehen, protokollieren. Wir werden entstehende Kosten bei den entsprechenden Usern geltend machen.

am 25.05.2011 um 15:29:57 Uhr
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