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Neue Bestimmung für gewerbliche Verkäufer auf elektronischen Marktplätzen

 
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 Neue Bestimmung für gewerbliche Verkäufer auf elektronischen Marktplätzen

Liebe Filmfreunde,

ab dem 1.1.2019 sind gewerbliche Verkäufer auf elektronischen Markplätzen verpflichtet, eine steuerliche Bescheinigung ihres Finanzamtes vorzulegen (§§ 22f, 25e UStG).

Ziel dieser Gesetzgebung ist es, gewerbliche Verkäufer (und Schein-Private), die keine Umsatzsteuer abführen, zu besteuern bzw. vom Handel auszuschließen.

Die Betreiber von elektronischen Markplätzen werden vom Gesetzgeber in Haftung für ggf. ausgefallene Umsatzsteuer genommen.

Diese Regelung stellt insbesondere für kleinere Marktplätze wie Filmundo ein erhebliches wirtschaftliches Risiko dar. Wir werden daher in Kürze entsprechende technische Voraussetzungen schaffen, damit alle gewerblichen Verkäufer Ihre erforderlichen Angaben und Bescheinigung an Filmundo übermitteln können.

Inwieweit die Finanzämter bereits vorbereitet sind, diese Bescheinigungen auszustellen, bitten wir die Händler bei Ihrem zuständigen Finanzamt zu erfragen.

Alle privaten Verkäufer bitten wir zu prüfen, ob sie vollständig privat handeln. Bei Gewinnerzielungsabsicht bzw. gewerblicher Nutzung bitten wir um Umstellung des Accounts auf gewerblichen Status.

Weitere Informationen:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/neue-umsatzsteuerhaftung-fuer-betreiber-elektronischer-marktplaetze-in-vorbereitung_140736.html


https://www.haufe.de/steuern/gesetzgebung-politik/jahressteuergesetz-2018/jahressteuergesetz-2018-aenderungen-im-umsatzsteuergesetz_168_457152.html


Euer Filmundo-Team

am 13.12.2018 um 14:00:12 Uhr
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Zitat:

geschrieben von filmundo am 13.12.2018 um 14:00:12.
Ziel dieser Gesetzgebung ist es, gewerbliche Verkäufer (und Schein-Private), die keine Umsatzsteuer abführen, zu besteuern bzw. vom Handel auszuschließen.


Da komm ich gestern aus dem Urlaub und endlich mal gute Nachrichten, nur leider satte 15-20 Jahre zu spät, wie man es von unserer Bundesregierung gewohnt ist...

Zitat:


Die Betreiber von elektronischen Markplätzen werden vom Gesetzgeber in Haftung für ggf. ausgefallene Umsatzsteuer genommen.

Diese Regelung stellt insbesondere für kleinere Marktplätze wie Filmundo ein erhebliches wirtschaftliches Risiko dar. Wir werden daher in Kürze entsprechende technische Voraussetzungen schaffen, damit alle gewerblichen Verkäufer Ihre erforderlichen Angaben und Bescheinigung an Filmundo übermitteln können.


Das wir kleinen gewerblichen Händler fast 2 Jahrzehnte einen erheblichen wirtschaftlichen Schaden durch geduldete, mehr als offensichtliche Schwarzhändler erleiden mussten, hat Filmundo jedoch seltsamerweise gern ausgeblendet. Jahrelang sind die Umsatzzahlen bei gewerblichen Medienhändlern rückläufig, was sicherlich nicht allein an den Schwarzhändlern lag, jedoch garantiert auch seinen Teil dazu beitrug. Selbst dann, wenn man derlei Verbrecher wiederholt gemeldet hat, wurde rein gar nichts unternommen. Reales und aktuelles Beispiel: der User (**** - ich nenn hier mal niemanden, Filmundo müsste wissen wen ich meine) mit inzwischen sage und schreibe fast 31000 Bewertungen, aktuell knapp 1500 Artikeln die als Neuware deklariert sind und gesamt gut 4900 Artikeln online - eine Frechheit, wie man sich uns steuerzahlenden legalen Händlern gegenüber verhalten hat.

Ich bin gespannt, was passiert, wenn dieser User beispielsweise mal vom Finanzamt geschätzt wird. Mal ne einfache Rechnung:
das FA kann gute 10 Jahre zurück die Umsätze schätzen, allein anhand der Bewertungen wären das ca. 26000. Geht man davon aus, das nur etwa die Hälfte tatsächlich bewerten, muss man von etwa 50000 Verkäufen ausgehen. Vermutlich macht man es sich beim FA einfach und nimmt einen Mittelwert von 5 Euro Erlös, womit ein Umsatz von etwa 250000 zugrunde gelegt wird. Demnach entgangene Umsatzsteuer fast 40000 Euro welche im Falle eines Straftatbestands i.d.R. per Urteil verdoppelt wird. Bleibt die Frage, ob die Haftung rückwirkend gilt und wie Filmundo zukünftig auf Hinweise reagiert, die in der Vergangenheit vollumfänglich ignoriert wurden.

am 30.12.2018 um 12:50:47 UhrZitieren  Melden
Antwort von cwol74

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bin ich ganz deiner Meinung, wenn schon Wettbewerb dann natürlich unter fairen Bedingungen .

mir sind auch schon so einige "private Verkäufer" aufgefallen , die ca. 100 Mediabooks OVP verkaufen !

Zitat von Filmundo :
Die Betreiber von elektronischen Markplätzen werden vom Gesetzgeber in Haftung für ggf. ausgefallene Umsatzsteuer genommen.

d.h. Filmundo muß genau kontrollieren wer wieviel und wie oft etwas verkauft und muß für jeden User der seiner Umsatzsteuerpflicht nicht nachkommt finanziell geradestehen.

am 30.12.2018 um 13:23:56 UhrZitieren  Melden
Antwort von Hardcore-Deluxe-Discount
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Zitat:

geschrieben von cwol74 am 30.12.2018 um 13:23:56.
bin ich ganz deiner Meinung, wenn schon Wettbewerb dann natürlich unter fairen Bedingungen .


danke, das sehen viele Nutznießer der Schwarzanbieter hier leider anders

Zitat:


mir sind auch schon so einige "private Verkäufer" aufgefallen , die ca. 100 Mediabooks OVP verkaufen !



Wenn man jetzt bedenkt, dass wir Händler für Mediabooks nicht selten deutlich über 20 Euro netto zahlen, kann man sich leicht ausrechnen, ob legaler Handel überhaupt noch Sinn macht - wir haben genau aus diesem Grund den Handel mit Spielfilmen eingestellt.
Diese Typen kaufen auf Messen schwarz ein, tauschen und haben teils Beziehungen zu dem einen oder anderen Label. Spätestens da zeigt sich auch die bodenlose Dummheit und Gier einiger Hersteller. Wo früher ganze Auflagen binnen kürzester Zeit ausverkauft waren, sind heute teils wirklich gute Titel mit klasse Motiven selbst nach einem Jahr noch im Großhandel zu beziehen. Sukzessive hat man sich selbst das Geschäft zerstört, indem man uns Händlern Preise von 20-25 Euro netto abgenommen hat, um zeitgleich dem netten Kumpel 20 Exemplare für 18-20 Euro schwarz zu veräussern. Der hat dann hier bei Filmundo sämtliche Preise im Arsch gekloppt, was am Ende dazu führte, dass nur noch wenige Händler Mengen abgenommen haben.

Nun kommt noch das krasse Fehlverhalten des Betreibers Filmundo dazu, dass man Hinweise zum Schwarzhandel ignorierte. Da verliert man als Händler endgültig die Lust. Netflix und Co. tun ihr Übriges dazu und inzwischen ist der Markt auch gesättigt. Anfangs wurden Toptitel für Fans nett gestaltet um Sammlerstücke als Alternativen zu haben. Dann kamen Geheimtips und Kultfilme in Sonderauflagen. Und Komplettisten sahen sich irgendwann der Entscheidung gegenübergestellt, ob sie tatsächlich die letzten Grützfilmchen nur wegen des teils schicken Motivs teuer kaufen sollten. Meine Meinung? Kein Mensch braucht das 17. Motiv zu Damenschachturnier 1995. Der Markt für gute Filme steht kurz vorm endgültigen Kollaps, da auch kaum Fans nachkommen.

Und inzwischen kommen schon die ersten Schwarzhändler wie der von mir o.g. User und machen auch den Hardcore-Markt kaputt. Wie gesagt, der Druck seitens des sonst so emsigen Finanzamts und der Bundesregierung kommt gut 2 Jahrzehnte zu spät.

am 30.12.2018 um 14:20:56 UhrZitieren  Melden
Antwort von crazy-trancer
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Erstmal abwarten ...

Es gibt sicherlich klare Beispiele für die Umgehung der Umsatzsteuer (auf allen Plattformen, nicht nur bei Filmundo!). So lange aber nicht ganz klar abgesteckt bzw. festgesetzt wird, ab wann jemand als gewerblicher Anbieter gilt, wird es -wie bisher auch- viele Zweifelsfälle geben. Diese mussten in der Vergangenheit stets einzeln geprüft werden, wobei die Urteile nicht wirklich ein klares Bild erbracht haben.

Ohne diese Kriterien besteht stets die Gefahr, dass ein Sammler, der einfach nur die Lust am Sammeln verloren hat, plötzlich gewerblich handeln muss, um seine Filme wieder loszuwerden (würde mir vermutlich so gehen).

Sicherlich werden die Bedingungen nun verschärft, eine Haftung für inländische Unternehmen ist aber erst ab dem 01.10.2019 vorgesehen (siehe Link im Filmundo-Beitrag). Sicherlich wird Filmundo künftig auch bei Hinweisen genauer hinschauen müssen, ob mögliche Kriterien für den gewerblichen Handel vorliegen. Ob das am Ende alles zielführend sein wird oder ob wir uns vermehrt mit "Doppelaccounts" herumschlagen müssen, wird sich zeigen. Für mich stellt sich auch die Frage, ob der Hintergrund nicht vielmehr ist, dass ausländische Unternehmen auf dem dt. Markt tätig sind, die hier keine Abgaben zahlen. Davon dürfte Filmundo (bis jetzt) aber kaum betroffen sein.

Wie auch immer, es werden weitere Infos folgen müssen, um mehr Klarheit bei diesem Thema zu schaffen!

Dass die Filmbranche inzwischen zu einem schwierigerem Umfeld geworden ist, steht außer Frage. Medien wie DVD, BluRay (ggf. auch noch die VHS) werden in der Zukunft sicherlich einen immer kleineren Anteil am Gesamtmarkt einnehmen. Der Hardcore-Markt ist m.E. doppelt betroffen, da sich die meisten Pornos heute bereits bei einschlägigen Filmforen über Click-Hoster kostenlos downloaden lassen.


:Music:

am 30.12.2018 um 15:01:45 UhrZitieren  Melden
Antwort von Lenilup07
Rate mal, wer zum Essen kommt ?!
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Das Gesagte kann ich vollkommen nachvollziehen.

Mein Vorsatz für 2019 lautet u.A.:

Ich schwöre dem Medium Mediabook ab, nur eine Ausnahme ist erlaubt, VÖs nach Werken von Stephen King. Da hängt das Herz eben dran.

Privat ist, wer was Privates anbietet, das ist klar, jedoch nicht in dreistelliger Menge zu jeder Zeit. Privat meint in Sachen Flohmarktcharakter, gebraucht, ohne Absicht von Gewinnsteigerung.

Und auch manche "Sammelauflösung" ... , die sich über Jahre mit stets aktuellen Neuveröffentlichungen in Neu und OVP, daherzieht, ist nicht mehr glaubhaft.

Und auch private Anbieter mit ständig über 100 HBs Neu und OVP
werden sich fragen lassen müssen, ob das denn wirklich privat sein kann.

Da braucht man hier auch keine User zu nennen, das muss zwingend jeder halbwegs denkfähige Mensch nach Klicken auf
Alle Artikel des Verkäufers sofort sehen, das ist nicht diskussionsfähig.

Nur, weil Mancher eben die Connections kennt, oder bei den richtigen Versandunternehmen Stammkunde ist und sicherlich vor allgemeiner Bekanntgabe neuer VÖs bereits informiert ist und entsprechend vor-vor-bestellen kann, damit ein MB dann auch gleich ausverkauft ist, bedeutet das nicht , das Andere diesen Preistreiber-Wahnsinn noch länger unterstützen müssen, denn die Wiederverkäufer sind zumeist keine gewerblichen Händler, die Steuern zahlen, sie sind zumeist, besonders hier, als Privatverkäufer ausgewiesen. Was keine Vermutung darstellt, sondern vielmehr eine Tatsache ist, wenn man sich das mal in Ruhe anschaut, Stichwort: Mondpreise.

Gewerbliche hier stellen zum Teil gesuchte MBs ala Descent oder Species oder I saw the Devil zum Startpreis von 1 Euro ein, oder aber sie bieten den Sofort-Kauf zum erträglichen Preis von 34 Euro sonstwas an, das ist alles ok.

Nicht ok ist es, wenn Private MBs, die noch gar nicht erschienen sind, hier schon vorab für horrende Preise anbieten.
Das ist nicht Ausdruck von privatem Handel.

Mist, wieder ein Statement, dabei wollte ich nicht mehr.

Kriege ich jetzt wieder Schelte ?
Ist mir egal.



:fernsehen:

am 30.12.2018 um 15:19:36 UhrZitieren  Melden
Antwort von crazy-trancer
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Was mir noch einfallen würde, um zum einen gewerbliche Verkäufer zu entlasten und auch einen Anreiz für die Umstellung auf einen gewerblichen Account zu erhöhen, wäre, die Verkaufsprovision (derzeit einheitlich 10%) für gewerbliche Anbieter und private Anbieter unterschiedlich zu gestalten.


:Music:

am 30.12.2018 um 15:30:32 UhrZitieren  Melden
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geschrieben von crazy-trancer am 30.12.2018 um 15:30:32.
Was mir noch einfallen würde, um zum einen gewerbliche Verkäufer zu entlasten und auch einen Anreiz für die Umstellung auf einen gewerblichen Account zu erhöhen, wäre, die Verkaufsprovision (derzeit einheitlich 10%) für gewerbliche Anbieter und private Anbieter unterschiedlich zu gestalten.


:Music:


Ich bin schockiert - einen derart sinnvollen Vorschlag hätte ich hier im Forum kaum für möglich gehalten. :topsmilie:

am 30.12.2018 um 15:36:53 UhrZitieren  Melden
Antwort von Hardcore-Deluxe-Discount
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geschrieben von Lenilup07 am 30.12.2018 um 15:19:36.
Privat ist, wer was Privates anbietet, das ist klar, jedoch nicht in dreistelliger Menge zu jeder Zeit. Privat meint in Sachen Flohmarktcharakter, gebraucht, ohne Absicht von Gewinnsteigerung.


Wie crazy bereits angemerkt hat, ist das Auslegungssache der Gerichte. Allerdings glaube ich kaum, dass der von mir beschriebene Anbieter auch nur den Hauch eines Zweifels zulässt. Und dennoch wurde / wird das geduldet von Filmundo. Damit tritt man jedem ehrlichen Anbieter mit Anlauf in die Genitalien. Wenn jetzt im kommenden Jahr plötzlich mal das FA wach wird und Filmundo einen solchen Tritt abbekommt, bin ich auf die Reaktion gespannt. Denn ich würde bislang meinen Allerwertesten darauf verwetten, dass bei dem User mit 31000 Bewertungen und fast 5000 Artikeln rein NICHTS passieren wird, da man an ihm gut verdient. Und zwar so lange, bis die Rechnung vom FA eintrudelt...

Zitat:


Und auch manche "Sammelauflösung" ... , die sich über Jahre mit stets aktuellen Neuveröffentlichungen in Neu und OVP, daherzieht, ist nicht mehr glaubhaft.

:HEAD

Das braucht noch nicht mal Neuware, sonst könnte ja jeder Gebrauchtwagenhändler auf Privatanbieter machen. Auch der Handel mit Gebrauchtwaren ist abgabenpflichtig.

Zitat:

Nicht ok ist es, wenn Private MBs, die noch gar nicht erschienen sind, hier schon vorab für horrende Preise anbieten.
Das ist nicht Ausdruck von privatem Handel.



Auf keinen Fall, nur gibt's hier echt noch Blinde, die von Denunziantentum sprechen, wenn man das mal so in aller Klarheit sagt und evtl. sogar einen Schwarzanbieter durch das FA *wegräumen* lässt.

Zitat:

Mist, wieder ein Statement, dabei wollte ich nicht mehr.

Kriege ich jetzt wieder Schelte ?
Ist mir egal.



pöser Pursche Du...
:Brutalo:

am 30.12.2018 um 15:43:23 UhrZitieren  Melden
Antwort von xlneo1948
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geschrieben von Hardcore-Deluxe-Discount am 30.12.2018 um 12:50:47.

Da komm ich gestern aus dem Urlaub und endlich mal gute Nachrichten, nur leider satte 15-20 Jahre zu spät, wie man es von unserer Bundesregierung gewohnt ist...


Das wir kleinen gewerblichen Händler fast 2 Jahrzehnte einen erheblichen wirtschaftlichen Schaden durch geduldete, mehr als offensichtliche Schwarzhändler erleiden mussten, hat Filmundo jedoch seltsamerweise gern ausgeblendet. Jahrelang sind die Umsatzzahlen bei gewerblichen Medienhändlern rückläufig, was sicherlich nicht allein an den Schwarzhändlern lag, jedoch garantiert auch seinen Teil dazu beitrug. Selbst dann, wenn man derlei Verbrecher wiederholt gemeldet hat, wurde rein gar nichts unternommen. Reales und aktuelles Beispiel: der User (**** - ich nenn hier mal niemanden, Filmundo müsste wissen wen ich meine) mit inzwischen sage und schreibe fast 31000 Bewertungen, aktuell knapp 1500 Artikeln die als Neuware deklariert sind und gesamt gut 4900 Artikeln online - eine Frechheit, wie man sich uns steuerzahlenden legalen Händlern gegenüber verhalten hat.

Ich bin gespannt, was passiert, wenn dieser User beispielsweise mal vom Finanzamt geschätzt wird. Mal ne einfache Rechnung:
das FA kann gute 10 Jahre zurück die Umsätze schätzen, allein anhand der Bewertungen wären das ca. 26000. Geht man davon aus, das nur etwa die Hälfte tatsächlich bewerten, muss man von etwa 50000 Verkäufen ausgehen. Vermutlich macht man es sich beim FA einfach und nimmt einen Mittelwert von 5 Euro Erlös, womit ein Umsatz von etwa 250000 zugrunde gelegt wird. Demnach entgangene Umsatzsteuer fast 40000 Euro welche im Falle eines Straftatbestands i.d.R. per Urteil verdoppelt wird. Bleibt die Frage, ob die Haftung rückwirkend gilt und wie Filmundo zukünftig auf Hinweise reagiert, die in der Vergangenheit vollumfänglich ignoriert wurden.


Zitat on
Selbst dann, wenn man derlei Verbrecher wiederholt gemeldet hat, wurde rein gar nichts unternommen.
Zitat off

Nicht verurteilt ein Verbrecher????

Was bist den Du für einer????

Sebst Ju.st.

Dir hängt der Geifer schon zum Hals raus.
Wie kann man nur!

am 30.12.2018 um 18:47:25 UhrZitieren  Melden
Antwort von Hardcore-Deluxe-Discount
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geschrieben von xlneo1948 am 30.12.2018 um 18:47:25.



Dir hängt der Geifer schon zum Hals raus.
Wie kann man nur!


Irgendwie überkommt mich das Gefühl, dass Du Dich angesprochen fühlst - kann das sein? Oder versuchst Du mal wieder zu provozieren, um ein wenig Action in Deinen tristen Alltag zu bekommen? Ganz ehrlich, auf derlei dumme Kommentare gibt's zukünftig meinerseits keine Reaktion mehr außer sparsames, diskretes Mitleid.

am 30.12.2018 um 19:17:11 UhrZitieren  Melden
Antwort von xlneo1948
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geschrieben von Hardcore-Deluxe-Discount am 30.12.2018 um 19:17:11.

Irgendwie überkommt mich das Gefühl, dass Du Dich angesprochen fühlst - kann das sein? Oder versuchst Du mal wieder zu provozieren, um ein wenig Action in Deinen tristen Alltag zu bekommen? Ganz ehrlich, auf derlei dumme Kommentare gibt's zukünftig meinerseits keine Reaktion mehr außer sparsames, diskretes Mitleid.




Ganz ehrlich, auf derlei dumme Kommentare gibt's zukünftig meinerseits keine Reaktion mehr außer sparsames, diskretes Mitleid.

Gut so langsam kommt die selbst erkenntnis.

am 30.12.2018 um 19:23:31 UhrZitieren  Melden
Antwort von xlneo1948
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Hardcore-Deluxe-Discount

Wie immer ein Angriff auf Privat Anbieter

Das gab es schon öffters vor Jahren.

am 30.12.2018 um 19:48:18 UhrZitieren  Melden
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geschrieben von crazy-trancer am 30.12.2018 um 15:30:32.
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:Music:


Gute Idee

10% für Private

20% für Gewerblichen

Die Gewerblichen verdienenen richtig kohle.

am 30.12.2018 um 20:14:20 UhrZitieren  Melden
Antwort von crazy-trancer
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Es geht doch hier gar nicht gegen den richtigen und ehrlichen Privaten, sondern um die wenigen Privaten, die gewerblich handeln. Und da hat der ehrliche Geschäftsmann nun mal den entscheidenden Nachteil, da er seine Ware noch versteuern muss. Sowohl der "Private" und der Händler haben denselben Einkaufspreis. Wer hat dann wohl den Vorteil, wenn er keine Steuern zahlt? (Die Frage ist rein rhetorisch!)

Wie also soll man mit dieser Situation umgehen?

Auch wenn ich selbst "nur" privater Sammler bin, kann ich den Ärger der Händler schon verstehen, wenn das Geschäft quasi unter der Hand durch so etwas "sabotiert" wird.
Ich sage ja nicht, dass es deshalb für den Privatmann teurer werden soll, aber ein gewisser Ausgleich bzw. Anreiz, sich fair zu verhalten, kann doch auch nicht verkehrt sein ...

... obwohl ... ja ... eigentlich wäre das nicht nötig, da Fairness eine Selbstverständlichkeit sein sollte!


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am 30.12.2018 um 20:36:05 UhrZitieren  Melden
Antwort von Hardcore-Deluxe-Discount
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geschrieben von crazy-trancer am 30.12.2018 um 20:36:05.
Es geht doch hier gar nicht gegen den richtigen und ehrlichen Privaten, sondern um die wenigen Privaten, die gewerblich handeln. Und da hat der ehrliche Geschäftsmann nun mal den entscheidenden Nachteil, da er seine Ware noch versteuern muss. Sowohl der "Private" und der Händler haben denselben Einkaufspreis. Wer hat dann wohl den Vorteil, wenn er keine Steuern zahlt? (Die Frage ist rein rhetorisch!)


Da hast Du in allen Punkten Recht. Nur warum machst Du Dir die Mühe, dies jemandem zu erklären, der dies eigentlich selbst weiß und einfach nur provozieren will? Allein schon dieser völlig dämliche letzte Satz "Die Gewerblichen verdienenen richtig kohle." - mal abgesehen von der fürchterlichen Orthographie ist das inhaltlich RTL-Nachmittags-Niveau. Das kann unmöglich ernst gemeint sein.


Zitat:

... obwohl ... ja ... eigentlich wäre das nicht nötig, da Fairness eine Selbstverständlichkeit sein sollte!



Auch hier hast Du natürlich Recht - aber die Posts sprechen schon Bände. Fairness hört auf bei Neid, Dummheit und Geldgier. Von daher dürfte Dein vorheriger Vorschlag als Basis für eine geregelte Fairness nicht die schlechteste Idee sein.

am 30.12.2018 um 21:11:26 UhrZitieren  Melden
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