Antwort von quarter_mile
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| geschrieben von stevestrong am 03.08.2004 um 15:20:51.
Vielleicht kann mir mit diesem Thema jemand helfen. Folgendes Problem, ich betreibe einen An und Verkauf Laden mit CDs, Videospielen, und DVDs. Ich möchte jetzt wissen ob ein Film der auf Video indiziert ist, automatisch auch in der DVD Fassung als indiziert gilt oder ob die jeweilige Fassung (von vielen DVDs gibt es ja unterschiedliche Fassungen mit verschiedenen Lauflängen) erst bei der Bpjm eingereicht werden muss. Ich hatte bei denen mal direkt angefragt bekam aber keine klare Antwort. Danke für eure hilfe im voraus.
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IMHO Grauzone. Stichwort Inhaltsgleichheit (bei gleichen Lauflaengen, auch bei unterschiedlichen Titeln). Wenn Du das gewerblich betreibst wuerde ich mal einen Anwalt dazu befragen, kostet dann zwar (so um die 50 Euro) danach kann Dir aber einiger Aerger erspart bleiben.
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| am 04.08.2004 um 12:36:14 Uhr | Zitieren Melden | Antwort von stevestrong
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Profil | Im Moment bin ich sowieso übervorsichtig und behandle jeden Film der in irgeneiner Form auf dem Index ist (natürlich keine verbotenen) als indiziert (verkauf nur unterm Ladentisch, etc.). Leider wissen wir ja alle mittlerweile, daß es bei unsere vagen Gesetzgebung kaum 100% sichere Aussagen gibt. Ich hatte gehofft daß jemand vielleicht in der Vergangenheit die Sache mal mit der Bpjs besprochen hat und hier eine (relativ) sichere Auskunft geben könnte. (Warum Geld für den Anwalt rausschmeissen wenn der auch nur raten kann).
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| am 04.08.2004 um 14:12:19 Uhr | Zitieren Melden | Antwort von darius333
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Profil | Ich schreibe jetzt einfach mal, was mir zu der Frage spontan einfällt:
Grundsätzlich können nur konkrete Trägermedien, nicht Filme als solche indiziert werden. Allerdings werden auch solche Fassungen eines Films, die zwar nicht ausdrücklich auf den Index gesetzt wurden, aber ganz oder im wesentlichen inhaltsgleich mit einer bereits indizierten Fassung sind, rechtlich so behandelt, als wären sie selbst indiziert. Bei der Inhaltsgleichheit kommt es nur auf den zur Jugendgefährdung geeigneten Inhalt an. Ist also beispielsweise eine DVD-Fassung, die selbst nicht auf dem Index steht, im Vergleich zu einer indizierten Videofassung desselben Films um bestimmte potenziell jugendgefährdende Filmsequenzen entschärft, kann sie nicht mehr als inhaltsgleich eingestuft werden. Reine Handlungsschnitte sind dagegen in der Regel unbeachtlich. Im einzelnen ist das freilich alles Auslegungssache. Prinzipiell rate ich auch dazu, eine gewisse Vorsicht an den Tag zu legen. Viel mehr kann man dazu wohl nicht sagen.
Im übrigen gelten die negativen Rechtsfolgen, die eine Indizierung mit sich bringt, bei sog. schwer jugendgefährdenden Medien (z.B. solchen, die unter eine strafrechtliche Vorschrift fallen) stets automatisch, d.h. es bedarf hier keiner Indizierung im Einzelfall, um die gleichen rechtlichen Konsequenzen auszulösen.
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| am 04.08.2004 um 16:52:14 Uhr | Zitieren Melden | Antwort von stevestrong
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Profil | Hallo darius333, danke für deine Meinung zu dem Thema. So ungefähr hatte ich mir das auch gedacht. Ich werde hier lieber auch in Zukunft lieber Vorsicht als Nachsicht walten lassen.
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| am 05.08.2004 um 13:51:12 Uhr | Zitieren Melden |
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