Autor | Neues Gesetz ab 1.1.2023 betreff Verkauf auf Filmundo | Beitrag von cwol74
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Profil | Hallo,habe heute Antwort von Filmundo auf meine Anfrage betreff des neuen Gesetzes erhalten - dient zur Info für Verkäufer -
Die rechtliche Prüfung des neuen Plattformen-Steuertransparentgesetz (PStTG) hat ergeben, dass die ConWeSo GmbH die Umsätze von Verkäufern auf Filmundo an das Bundeszentralamt für Steuern melden muss.
Betroffen sind, nach dem aktuellen Stand, Verkäufer ab 30 Verkäufe oder ab 2.000 Netto-Umsatz im Kalenderjahr (PStTG §4 Abs.5, Satz 4).
Netto-Umsatz soll der Verkaufsumsatz abzgl. Filmundo-Gebühren sein (PStTG §5 Abs.2).
Da das Gesetz sehr kurzfristig zum Jahresende verabschiedet wurde, liegen noch keine Stellungnahmen von Experten vor, ob es weitere Ausnahmen gibt. Wir erwarten, dass sich die entsprechenden Juristen im Laufe der nächsten Monate hierzu äußern werden. Wir werden die Sachlage dann im zweiten Halbjahr noch einmal prüfen lassen.
Wir empfehlen allen Sammlern und privaten Verkäufern, ab sofort, alle Belege, Kontoauszüge usw. aufzubewahren, um Ihre Einkäufe nachweisen zu können.
Auf Filmundo können Sie die Liste Ihrer Einkäufe aus den letzten 3 Jahren ausdrucken.
Benötigen Sie weitere zurückliegende Jahre Ihrer Einkäufe, melden Sie sich bitte beim Filmundo Support.
Sollte sich Ihr Finanzamt bei Ihnen in den nächsten Jahren aufgrund von Verkäufen im Internet melden, so muss dieses Ihre Einkäufe als Abzug anerkennen.
Sollten uns neue Informationen vorliegen, so informieren wir Sie.
Weitere Informationen können Sie dem Gesetzestext entnehmen:
www.gesetze-im-internet.de/psttg/BJNR273010022.html
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| am 22.02.2023 um 14:47:20 Uhr
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