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Neues Gesetz ab 1.1.2023 betreff Verkauf auf Filmundo

 
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 Neues Gesetz ab 1.1.2023 betreff Verkauf auf Filmundo

Hallo,habe heute Antwort von Filmundo auf meine Anfrage betreff des neuen Gesetzes erhalten - dient zur Info für Verkäufer -


Die rechtliche Prüfung des neuen Plattformen-Steuertransparentgesetz (PStTG) hat ergeben, dass die ConWeSo GmbH die Umsätze von Verkäufern auf Filmundo an das Bundeszentralamt für Steuern melden muss.
Betroffen sind, nach dem aktuellen Stand, Verkäufer ab 30 Verkäufe oder ab 2.000€ Netto-Umsatz im Kalenderjahr (PStTG §4 Abs.5, Satz 4).
Netto-Umsatz soll der Verkaufsumsatz abzgl. Filmundo-Gebühren sein (PStTG §5 Abs.2).

Da das Gesetz sehr kurzfristig zum Jahresende verabschiedet wurde, liegen noch keine Stellungnahmen von Experten vor, ob es weitere Ausnahmen gibt. Wir erwarten, dass sich die entsprechenden Juristen im Laufe der nächsten Monate hierzu äußern werden. Wir werden die Sachlage dann im zweiten Halbjahr noch einmal prüfen lassen.

Wir empfehlen allen Sammlern und privaten Verkäufern, ab sofort, alle Belege, Kontoauszüge usw. aufzubewahren, um Ihre Einkäufe nachweisen zu können.
Auf Filmundo können Sie die Liste Ihrer Einkäufe aus den letzten 3 Jahren ausdrucken.
Benötigen Sie weitere zurückliegende Jahre Ihrer Einkäufe, melden Sie sich bitte beim Filmundo Support.
Sollte sich Ihr Finanzamt bei Ihnen in den nächsten Jahren aufgrund von Verkäufen im Internet melden, so muss dieses Ihre Einkäufe als Abzug anerkennen.

Sollten uns neue Informationen vorliegen, so informieren wir Sie.

Weitere Informationen können Sie dem Gesetzestext entnehmen:
www.gesetze-im-internet.de/psttg/BJNR273010022.html

am 22.02.2023 um 14:47:20 Uhr
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Antwort von Lageraffe

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Da werden sich einige aber ganz bäse umgucken hier.Besonders die die sich Privat nennen, aber ovp neue Ware anbieten bzw. Artikel im dreistelligen Bereich haben

am 22.02.2023 um 16:45:04 UhrZitieren  Melden
Antwort von cwol74

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richtig, das Gesetz wurde ja in erster Linie dafür gemacht.
Mal sehen ob es beeinsprucht wird bzw.geändert werden muß.
Aber ich denke mal das es in der jetzigen Form bleiben wird.

am 22.02.2023 um 16:51:53 UhrZitieren  Melden
Antwort von Lageraffe

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Das wird auch hier die Betreiber vor einer logistischen Herausforderung stellen

am 22.02.2023 um 17:20:03 UhrZitieren  Melden
Antwort von WichtlMaus-Filmparadies

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Danke für die Info

:topsmilie:

am 31.03.2023 um 14:57:46 UhrZitieren  Melden
Antwort von Video2000

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30 Verkäufe im Kalenderjahr sind wirklich absurd wenig, ich könnte mir vorstellen, daß dies irgendwann von Gerichten gekippt wird, zumindest auf europäischer Ebene, aber dies wird Jahre dauern.

Mich betrifft dies zwar nicht, aber trotzdem ist die Anzahl von 30 Artikeln ( selbst wenn sie nur 1 Euro kosten ) lächerlich.
Im Monat könnte ich noch verstehen, aber im Jahr ?!

am 01.04.2023 um 11:30:51 UhrZitieren  Melden
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