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Meinung gefragt....

 
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 Meinung gefragt....

Hallo Fans,
soll keine Beschwerde sein. Hätte nur mal gerne andere Meinungen zum Thema:
Hab eine gebr. DVD für 9,99 Euro gekauft. In der Beschreibung stand weiter nichts zu Versand oder Lieferzeit. Jetzt krieg ich ne Mail mit einer Rechnung über 13,69 Euro.
Also Kaufpreis + 3,70 Euro Versand per Einschreiben. Zus. Hinweis

* !Achtung NEU NEU !!! die Ware wird ab sofort erst bestellt wenn die Ware Vollständig Bezahlt wurde. Grund da fast jeder 3 Kunde nicht seine Bestellte Ware bezahlt hat. Dies hat zu Folge das mein Lager schon über 3000 Filme fast.
Dafür wurde US Ware zu 90% am Lager gelegt
Dafür wird aber 2 * in der Woche Bestellt bei Deutschen Firmen Lieferzeit ca.2-3 Werkstage
Sollten Sie aus irgendwelchen Gründen nicht per Telefon Informationen zu ihrer Bestellung Abrufen.
Bitte als Betreff Status Bestellung + Nachname oder Auftragsnummer stehst mit angeben es werden sonst nicht jede Mail beantwortet wegen Viren etc..
Achtung die Lieferzeit wird auf dem Auftrag sehr hoch angegeben da ich ja nicht weiß wann sie überweisen. Und dies ist für mich eine Juristische Absicherung . General versuche ich die ca.7 Werkstage einzuhalten kann natürlich auch schneller gehen.*

Jetzt werd ich sicher nicht auf die Barikaden gehen, aber
a. Versand per Einschreiben war gar nicht vereinbart und lohnt bei einer DVD meist nicht.
b. wenn der Verkäufer die DVD gar nicht da hat und jetzt erst bestellt (wo bestellt er die gebr. DVD?) und Liefertermin 13.6. angibt, hätte er nicht in der Auktion darauf hinweisen sollen? Ich finde das nicht korrekt.

Was meinen andere User dazu?

Gruß
sam



am 29.05.2006 um 14:39:29 Uhr
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Antwort von abyss2307

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Tja zum x-ten mal das Problem mit den Versandkosten.

Wenn keine Versandkosten im Angebot angegeben sind immer vorher per Mail den Verkäufer fragen, erst wenn das zur Zufriedenheit geklärt ist dann auf den Artikel bieten, erspart böse Überraschungen.

Allerdings wo der Verkäufer jetzt auf die schnelle die gebrauchte DVD bestellt...

Ist schon merkwürdig.

am 29.05.2006 um 14:49:54 UhrZitieren  Melden
Antwort von harpfreund

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Wenn nichts zu den Versandkosten in der Beschreibung stand, hängt man natürlich ein bischen in der Luft (ich erinnere mich an eine Formulierung wie *keine irrealen Portokosten* o. ä.). Mit dem Einschreiben, hat man auf jeden Fall auch einen versicherten Versand, ich würde nicht sagen, dass das sinnlos ist.

Und konkret 3,70 EUR für ein Einschreiben ist ja nicht zu hoch.

Der andere Text ist wohl eher für andere Kunden gedacht, d. h. der VK hat eine Standardmail, die er allen Käufern schickt.

Auf Vorkasse wird er trotzdem sicher nicht verzichten wollen:biggrin:

Dieser allgemeine TExt ist m. E. übrigens etwas verwirrend - nur noch auf Bestellung, aber US-Titel an Lager, großes Lager vorhanden.

Ein richtiges Problem sehe ich hier aber nicht.

Gruß

harpfreund

am 29.05.2006 um 14:55:40 UhrZitieren  Melden
Antwort von .sam.
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Zitat:

geschrieben von harpfreund am 29.05.2006 um 14:55:40.
Wenn nichts zu den Versandkosten in der Beschreibung stand, hängt man natürlich ein bischen in der Luft (ich erinnere mich an eine Formulierung wie *keine irrealen Portokosten* o. ä.). Mit dem Einschreiben, hat man auf jeden Fall auch einen versicherten Versand, ich würde nicht sagen, dass das sinnlos ist.

Und konkret 3,70 EUR für ein Einschreiben ist ja nicht zu hoch.

Der andere Text ist wohl eher für andere Kunden gedacht, d. h. der VK hat eine Standardmail, die er allen Käufern schickt.

Auf Vorkasse wird er trotzdem sicher nicht verzichten wollen:biggrin:

Dieser allgemeine TExt ist m. E. übrigens etwas verwirrend - nur noch auf Bestellung, aber US-Titel an Lager, großes Lager vorhanden.

Ein richtiges Problem sehe ich hier aber nicht.

Gruß

harpfreund



:biggrin:
Ist schon klar, 3,70 für vers. Versand ist natürlich nicht zu hoch. Aber der war halt nicht vereinbart. Und mal realistisch gesehen, wer lässt sich eine gebr. DVD per Einschreiben schicken? Wer bei mir was kauft kann sich die Versandart selbst aussuchen. Ist m. E. fairer.
Ich werde jetzt bezahlen und halt warten.
Auch sonderbar, da bietet jemand ne gebr. DVD an, Zustand neuwertig, die er erst noch irgendwo bestellen muss. Mal sahen, ob die tats. neuwertig ist. :biggrin:
Gruß
sam

am 30.05.2006 um 06:44:34 UhrZitieren  Melden
Antwort von Beat_of_Life
Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten!
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Portokosten ist immer klasse.
Da reg ich mich auch schonmal auf :devilflame:
Da kassieren manche Verkäufer xxl Gebühren und verschicken die Ware mit dem billigsten und ewig lahmen Postkutschenversand.
3,70 (Einschreiben) ist denke ich ok wenn es auch nicht angegeben war. Der will wissen obs angekommen ist.
Gebraucht Ware die bestellt werden muß ist allerdings das LETZTE.
Ich finde es auch Scheiße wenn welche neue Sachen verkaufen die sie nicht vorrätig haben!
Auf alle Fälle muß sowas im Text stehen. Dann kann jeder immer selbst entscheiden ob er kauft oder nicht.
Das ist meine Meinung!

am 30.05.2006 um 07:06:56 UhrZitieren  Melden
Antwort von harpfreund

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Ich denke, es ist normal, dass der Verkäufer den Versand bestimmt. Wenn er den Käufer auch daran beteiligt, in dem er ihm eine Auswahl gibt, ist das nur eine der Möglichkeiten.

Es wäre natürlich besser gewesen, wenn er das direkt ausgewiesen hätte, aber dazu wird man hier (und anderswo) ja nicht verpflichtet.

Und ich verstehe echt nicht, wieso ihr davon ausgeht, dass er die Ware erst bestellt. Ist doch eigentlich logisch, dass es sich um einen Standardtext handelt, der hier nicht zutrifft. Der Verkäufer könnte sich natürlich auch beim Erstellen des Angebots vertan haben und es handelt sich doch um Neuware.

Gruß

harpfreund:monokel:

am 30.05.2006 um 09:54:41 UhrZitieren  Melden
Antwort von .sam.
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Zitat:

geschrieben von harpfreund am 30.05.2006 um 09:54:41.

Ich denke, es ist normal, dass der Verkäufer den Versand bestimmt. Wenn er den Käufer auch daran beteiligt, in dem er ihm eine Auswahl gibt, ist das nur eine der Möglichkeiten.

Es wäre natürlich besser gewesen, wenn er das direkt ausgewiesen hätte, aber dazu wird man hier (und anderswo) ja nicht verpflichtet.

Und ich verstehe echt nicht, wieso ihr davon ausgeht, dass er die Ware erst bestellt. Ist doch eigentlich logisch, dass es sich um einen Standardtext handelt, der hier nicht zutrifft. Der Verkäufer könnte sich natürlich auch beim Erstellen des Angebots vertan haben und es handelt sich doch um Neuware.

Gruß

harpfreund:monokel:


Bei dem Preis ist Neuware nicht möglich. Ausser das Teil ist *von einem LKW gefallen*.
:biggrin:
Was allerdings ab und an schon mal passiern soll. :smile:

am 30.05.2006 um 10:15:09 UhrZitieren  Melden
Antwort von harpfreund

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Vielleicht istr das *Bestellen* von Gebrauchtware dann auch nur eine Umschreibung für *muss erst geklaut werden* :biggrin:

Und wenn du ein Schnäppchen gemacht hast, relativiert das die Portofrage doch ein wenig, jedenfalls subjektiv. So gehts mir zumindest immer.

Gruß

harpfreund:monokel:

am 30.05.2006 um 10:35:57 UhrZitieren  Melden
Antwort von mirco

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Es wird sich um einen jener, bei Filmundo ihr Unwesen treibenden Verkäufer handeln, die den Großteil ihrer Ware erst bestellen, wenn die Ware bezahlt ist, also Ware anbieten, die sie tatsächlich noch nicht besitzen, aber mit hoher wahrscheinlich beschaffen können. Diese Verfahrensweise führt sehr häufig zu langen Lieferzeiten und in einigen Fällen auch zur Nichtlieferung des Artikels mit der Schuldzuweisung an einen Dritten (Zulieferer). Um während der langen Lieferzeit nicht mit E-Mails des verärgerten Käufers bombadiert zu werden, wird unter dem Vorwand der Virenschutzes vorsorglich darauf hingewiesen, dass E-Mails nicht beantwortet werden.

Wer an einen solchen Verkäufer gerät, hat das Recht vom Vertag zurückzutreten. Dazu gibt es ein Urteil; leider erinnere ich mich nicht mehr an das Gericht und an das Aktenzeichen.

In der Urteilsbegründung wurde dazu aber sinngemäß ausgeführt, dass der Verkäufer den bezahlten Artikel sofort liefern muss, wenn die spätere Lieferung nicht ausdrücklich vereinbart wurde oder im Angebot ausdrücklich darauf hingewiesen wurde. Räumt der Verkäufer nach dem Abschluß des Kaufvertrages ein, dass er nicht sofort liefern kann, kann der Käufer jederzeit vom Vertrag zurücktreten und ggf. Schadensersatz vom Verkäufer verlangen. Ein Schaden kann dem Kaüfer auch dadurch enstehen, dass er bei Abschluss des Kaufvertrages auf die sofortige Lieferung vertraut hat und deshalb vom Abschluß eines bestimmten anderen Kaufvertrag abgesehen hat.

In diesem Urteil wurde in diesem Zusammenhang ebenfalls ausgeführt, dass der Käufer auch vom gesamten Vertrag zurücktreten kann, wenn lediglich eine Teillieferung sofort möglich ist. Das gilt insbesondere dann, wenn die sofort lieferbaren Teile mit den später lieferbaren Teilen im Zusammenhang stehen oder wenn der begründete Verdacht besteht, dass es sich bei den später leferbaren Teilen um Lockangebote handelt.

Dieser Urteil erging im Zusammenhang mit einem Internetgeschäft bei einem Auktionshaus.

am 30.05.2006 um 23:08:28 UhrZitieren  Melden
Antwort von .sam.
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Zitat:

geschrieben von mirco am 30.05.2006 um 23:08:28.
Es wird sich um einen jener, bei Filmundo ihr Unwesen treibenden Verkäufer handeln, die den Großteil ihrer Ware erst bestellen, wenn die Ware bezahlt ist, also Ware anbieten, die sie tatsächlich noch nicht besitzen, aber mit hoher wahrscheinlich beschaffen können. Diese Verfahrensweise führt sehr häufig zu langen Lieferzeiten und in einigen Fällen auch zur Nichtlieferung des Artikels mit der Schuldzuweisung an einen Dritten (Zulieferer). Um während der langen Lieferzeit nicht mit E-Mails des verärgerten Käufers bombadiert zu werden, wird unter dem Vorwand der Virenschutzes vorsorglich darauf hingewiesen, dass E-Mails nicht beantwortet werden.

Wer an einen solchen Verkäufer gerät, hat das Recht vom Vertag zurückzutreten. Dazu gibt es ein Urteil; leider erinnere ich mich nicht mehr an das Gericht und an das Aktenzeichen.

In der Urteilsbegründung wurde dazu aber sinngemäß ausgeführt, dass der Verkäufer den bezahlten Artikel sofort liefern muss, wenn die spätere Lieferung nicht ausdrücklich vereinbart wurde oder im Angebot ausdrücklich darauf hingewiesen wurde. Räumt der Verkäufer nach dem Abschluß des Kaufvertrages ein, dass er nicht sofort liefern kann, kann der Käufer jederzeit vom Vertrag zurücktreten und ggf. Schadensersatz vom Verkäufer verlangen. Ein Schaden kann dem Kaüfer auch dadurch enstehen, dass er bei Abschluss des Kaufvertrages auf die sofortige Lieferung vertraut hat und deshalb vom Abschluß eines bestimmten anderen Kaufvertrag abgesehen hat.

In diesem Urteil wurde in diesem Zusammenhang ebenfalls ausgeführt, dass der Käufer auch vom gesamten Vertrag zurücktreten kann, wenn lediglich eine Teillieferung sofort möglich ist. Das gilt insbesondere dann, wenn die sofort lieferbaren Teile mit den später lieferbaren Teilen im Zusammenhang stehen oder wenn der begründete Verdacht besteht, dass es sich bei den später leferbaren Teilen um Lockangebote handelt.

Dieser Urteil erging im Zusammenhang mit einem Internetgeschäft bei einem Auktionshaus.



Interessante Ausführungen! Besten Dank.
Nur will ich ja gar nicht zurücktreten oder Streit vom Zaun brechen. Zudem gäbe das vermutlich *Bewertungsprobleme*. Das Urteil bestätigt aber meine Meinung, dass man solche *seltsame* Bedingungen schon in der Beschreibung nennen müsste.
Gruß
sam

am 31.05.2006 um 06:50:19 UhrZitieren  Melden
Antwort von .sam.
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geschrieben von harpfreund am 30.05.2006 um 10:35:57.
Vielleicht istr das *Bestellen* von Gebrauchtware dann auch nur eine Umschreibung für *muss erst geklaut werden* :biggrin:

Und wenn du ein Schnäppchen gemacht hast, relativiert das die Portofrage doch ein wenig, jedenfalls subjektiv. So gehts mir zumindest immer.

Gruß

harpfreund:monokel:



:biggrin:
Hihi, wir sind ja nicht bei ebay. Kürzlich im Fernsehen gesehen, was da so alles verhökert wird. Da bleibt einem die Spucke weg.
In meinem Fall, ich weiss ja nicht wo der VK die gebr. und neuwertige DVD bestellen wird. Ich kenne keinen Großhändler, wo man einfach so gebr. DVDs bestellen kann. Hab das Geld überwiesen und warte ab. Schaun ma mal ob der VK *korrekt* liefert.
Und nein, war kein Schnäppchen. Einfach ne gebr. DVD zu einem angemessenen Preis.
Gruß
sam

am 31.05.2006 um 06:56:44 UhrZitieren  Melden
Antwort von harpfreund

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Zitat:

geschrieben von .sam. am 31.05.2006 um 06:56:44.

Und nein, war kein Schnäppchen. Einfach ne gebr. DVD zu einem angemessenen Preis.



Verstehe ich jetzt nicht. Einerseits schreibst du, dass es unmöglich sein kann, dass der VK doch eine neue DVD anbietet. Und dann soll es kein Schnäppchen gewesen sein?

Ich kenne das so, dass neuwertige gebrauchte DVDs bei Auktionshäusern oft Preise in der Nähe des Originalpreises bringen, so merkwürdig das sein mag.

Wieviel % von Neupreis ist denn deiner Meinung nach der normale Preis für eine gebrauchte neuwertige DVD?

Gruß

harpfreund:monokel:

am 31.05.2006 um 14:57:07 UhrZitieren  Melden
Antwort von .sam.
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geschrieben von harpfreund am 31.05.2006 um 14:57:07.

Verstehe ich jetzt nicht. Einerseits schreibst du, dass es unmöglich sein kann, dass der VK doch eine neue DVD anbietet. Und dann soll es kein Schnäppchen gewesen sein?

Ich kenne das so, dass neuwertige gebrauchte DVDs bei Auktionshäusern oft Preise in der Nähe des Originalpreises bringen, so merkwürdig das sein mag.

Wieviel % von Neupreis ist denn deiner Meinung nach der normale Preis für eine gebrauchte neuwertige DVD?

Gruß

harpfreund:monokel:


Kann man m. E. nicht pauschal sagen. Auch hier dürfte gelten *Angebot und Nachfrage bestimmen den Preis*.
:biggrin:
Wird eine gebr. DVD z. B. 15 x angeboten, dürfte der Preis sehr gering ausfallen. Gibt´s die nur ein oder zwei mal wird der Preis höher sein.
Als Schätzung würde ich mal 70 - 80% annehmen.
Gruß
sam

am 01.06.2006 um 06:57:02 UhrZitieren  Melden
Antwort von harpfreund

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geschrieben von .sam. am 01.06.2006 um 06:57:02.

:Wird eine gebr. DVD z. B. 15 x angeboten, dürfte der Preis sehr gering ausfallen. Gibt´s die nur ein oder zwei mal wird der Preis höher sein.
Als Schätzung würde ich mal 70 - 80% annehmen.


Ja, sehe ich eigentlich genauso, aber gerader bei Auktionshäusern, wo Angebot und Nachfrage ja ungeregelt aufeinander treffen, gehts ja manchmal noch höher hinaus.

Gruß

harpfreund:monokel:

am 01.06.2006 um 10:03:46 UhrZitieren  Melden
Antwort von harpfreund

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geschrieben von filmfreak123 am 01.06.2006 um 12:08:46.
80% für eine gebrauchte DVD????

Neee, nicht mal geschenkt würde ich eine gebrauchte DVD nehmen, so lange sie auch *neu* auf dem Markt erhältlich ist. Wenn es sie aber nur noch gebraucht gibt, dann würde ich eventuell auch mehr als den ehemaligen Neupreis zahlen.



Die 80% sind ja für eine neuwertige gebrauchte DVD angesetzt.


Zitat:

Warum? CD- und DVD-Medien sind nun mal mit das mit Abstand empfindlichste Medium! Wenn ich für mich wertvolle Daten wie Programme, Filme oder Musik auf CD/DVD kaufe, lege ich höchsten Wert darauf, daß der Träger der Daten sich in einem erstklassigen Zustand befindet..... Computerbackups würde ich auch nie auf CDs/DVDs speichern, es seidenn in gleich doppelter oder dreifacher Anzahl.

Warum? Einen gerissenen Super8-Film oder ein VHS-Band kann man flicken/kleben... bei einer *springenden* Schallplatte kann man die Tonnadel aufheben und hinter der Macke wieder absetzen (klappt immer)... ja selbst bei ollen 5.25 Zoll-Floppies konnte man die etwas aus dem Laufwerk herausragende Seite mit den Fingerspritzen fassen und leicht hin und her bewegen, um *Read Errors* zu beseitigen. Wenn aber eine CD oder DVD richtig *hängt*, kann man sie nur noch wegwerfen... und die Daten sind futsch. Der Versuch, Kratzer auszupolieren, hilft nur bei wirklich leichten Schäden.



Das stimmt einerseits und andererseits wieder nicht. Das Schöne ist halt, dass man nicht jeden Kratzer hört bzw. sieht. Das schaut für eine LP beereits anders aus. Die versprochene lange Haltbarkeit (30 Jahre und mehr) müssen die heutigen DVDs und CDs aber erst einmal unter Beweis stellen. Im Zweifel habe ich auch lieber ein im Laufe der Jahre etwas grobkörnig gewordenes VHS-Bild, als eine DVD, die sich gar nicht mehr abspielen lässt.

Eigentlich müssten die neuen digitalen Medien jeden zwingen, sich ausführlich mit Datensicherung zu beschäftigen, Sicherungskopieen zu machen etc.

Statt dessen wird das selbst im privaten Bereich für illegal erklärt :abballern:

Gruß

harpfreund:monokel:

p.s.: Da gab es ja kürzlich den Thread *Eigene Beiträge finden*, der auch schon wieder gelöscht ist:headscratch:

Teilweise findet man alte Beiträge auch über google wieder. Ist natürlich nicht besonders zuverlässig.

am 01.06.2006 um 12:33:30 UhrZitieren  Melden
Antwort von harpfreund

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geschrieben von filmfreak123 am 01.06.2006 um 13:12:58.

Nicht nur Datensicherung, sondern auch Migration... die Daten müssen über die Zeit auf immer modernere Medien *wandern*, die zu älteren nicht mehr abwärtskompatibel sind. Dabei stellen sich interessante Fragen zum Thema Kopierschutz.



Das ist aber doch gerade bei digitalen Medien (sind ja nur noch Daten) kein großes Problem mehr, anders als zu früheren Zeiten (Super 8 auf VHS , VHS auf ???). Und wird auch so bleiben, wenn nicht doch einmal ein wirksamer Kopierschutz gefunden wird :biggrin:

Das Problem sind eher rechtliche Fragestellungen. Dass die Privatkopie unter Umgehung eine Kopierschutzes verboten ist, dürfte erst der Anfang sein. Ich vermute mal, auf Dauer will die Industrie haltbare Medien ganz abschaffen.

So gesehen leben wir ja noch in goldenen Zeiten.

Gruß

harpfreund:monokel:

am 01.06.2006 um 13:53:53 UhrZitieren  Melden
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