Antwort von MEDIATRON
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Pos (28037) Neu (35) Neg (6)
Meine Auktionen (23443)
Profil | Hi,
ja Schweiz ist ganz übel. Da sie auch nicht zur EU gehören.
Briefpost geht noch einigermaßen. Aber Pakete landen meißt beim Zoll.
Dann darf man kräftig Zollgebühren zahlen.
Und die Ware auch noch vom Zoll abholen. Und natürlich vor den Augen eines Zollbeamten öffnen.
Habe neulich erst was bei eba.. ersteigert DVDs sind auch beim Zoll gelandet.
Gruß
Thomas
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am 26.05.2004 um 20:19:21 Uhr | Zitieren Melden |
Antwort von MEDIATRON
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Pos (28037) Neu (35) Neg (6)
Meine Auktionen (23443)
Profil | Bei mir war es natürlich Filme nur bis FSK 16.
Du willst wahrscheinlich 18 er Filme in die Schweiz schicken.
Ob das erlaubt ist weiß ich nicht. Würde es aber an Deiner Stelle lieber lassen wenn Du nicht weißt wie das von der rechtlichen Seite her aussieht.
Vielleicht kommen ja noch ein paar hilfreiche Antworten.
Oder frag doch mal Filmundo.
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am 26.05.2004 um 21:10:14 Uhr | Zitieren Melden |
Antwort von smmediashop SM Media Shop Beiträge insgesamt: 141 Alle Beiträge anzeigen
Pos (2846) Neu (25) Neg (63)

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Profil | Hallo,
So viel ich weiß sind NS und Kaviar Filme in der Schweiz strengstens verboten, ich will mich da aber nicht festlegen. Wer genauere Infos hat könnte die ja mal hier rein schreiben.
@Filmundo: Wie wäre es mal mit einer neuen Rubrik -Auslands Versand- oder so. Da viele Verkäufer hier HC DVDs anbieten wäre sowas sicherlich interessant.
Aus eigener Erfahrung: Keine Probleme bei Lieferungen in folgende Länder: Österreich, Italien, England, Niederlande, Dänemark, Polen, Tschechien, Frankreich, Spanien und Kanada.
Schönen Gruß, SM Media Shop
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am 26.05.2004 um 22:03:19 Uhr | Zitieren Melden |
Antwort von videobiene
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Pos (1581) Neu (6) Neg (1)

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Profil | sehr viele schweizer haben auch eine deutsche lieferadresse - frag einfach mal nach...
ansonsten - ich hab schon so einiges an HC in die schweiz geschickt und noch nie probleme gehabt - ein paket hab ich auch schon geschickt - klappte auch - allerdings mach ich das auch nich so gern - man weiß ja nie...
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am 26.05.2004 um 23:24:46 Uhr | Zitieren Melden |
Antwort von litzis-world
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Pos (140) Neu (1) Neg (0)
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Profil | Vielen Dank für Eure Antworten, ich habe bisher einmal etwas in die Schweiz verschickt, allerdings mit einem anderen Cover versehen und als Brief. Das hat ganz gut geklappt. Mich würde als Verkäufer hauptsächlich interessieren ob ich irgendwelche Maßnahmen zu erwarten habe, falls der Zoll den Film beschlagnahmt. Ich werde versuchen den Zoll telefonisch zu erreichen und nachfragen was erlaubt ist und was nicht und was dann passiert. Das Ergebnis poste ich dann hier an dieser Stelle.
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am 27.05.2004 um 06:22:23 Uhr | Zitieren Melden |
Antwort von quarter_mile
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Pos (343) Neu (0) Neg (4)
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Profil | | Zitat: |
| geschrieben von litzis-world am 27.05.2004 um 06:22:23.
Vielen Dank für Eure Antworten, ich habe bisher einmal etwas in die Schweiz verschickt, allerdings mit einem anderen Cover versehen und als Brief. Das hat ganz gut geklappt. Mich würde als Verkäufer hauptsächlich interessieren ob ich irgendwelche Maßnahmen zu erwarten habe, falls der Zoll den Film beschlagnahmt. Ich werde versuchen den Zoll telefonisch zu erreichen und nachfragen was erlaubt ist und was nicht und was dann passiert. Das Ergebnis poste ich dann hier an dieser Stelle.
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Was soll Dir denn passieren. Im schlimmstenfall wird der Film halt beschlagnahmt, und der Kaeufer hat die Kohle in den Sand gesetzt. Geschickter waere es allerdings schon im Vorfeld abzuklaeren was man besser nicht schicken sollte. Belangt werden kann eigentlich nur der, der verbotene Sachen einfuehrt...also der Kaeufer.
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am 27.05.2004 um 10:51:02 Uhr | Zitieren Melden |
Antwort von wobbler
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Pos (0) Neu (0) Neg (0)
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Profil | Grundsätzlich ist es kein Problem, Pornos in die Schweiz einzuführen, sofern sie kein NS,Kaviar,extreme Gewalt oder
Tiersex beinhalten.
Unter Fr. 100 bezahlt man keine Zollgebühren, sondern lediglich eine MWST von 6.5%.
Findet der Zoll in der Schweiz verbotene Sequenzen, auch wenn es nur 1 Sekunde lang ist, wird es der zuständigen
Bezirksanwanltschaft zugesandt, welche eine Hausdurchsuchung
veranlasst, was mir auch geschehen ist.
Seither importiere ich nur noch Videos, bei denen ich sicher bin, dass sie keine verbotene Sequenzen beinhalten.
Andere kaufe ich im Ausland ein und prüfe sie, ob ich sie einführen kann. Trick:verbotene Szenen auf einer VHS
lassen sich löschen, so dass ich sie dennoch einführen kann.
Verstoss gegen Pornographiegesetz scheint strenger bestraft
zu werden als Zigarettenschmuggel, Steuervergehen oder Cannabiskonsum!
Ich frage mich manchmal schon, ob die Paragraphenheinis
in Blochers Departement und ihre Helfershelfer in Uniform
fähig sind, über den Tellerrand zu blicken!
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am 05.06.2004 um 23:19:40 Uhr | Zitieren Melden |
Antwort von litzis-world
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Pos (140) Neu (1) Neg (0)
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Profil | Hallo!
Das ist schon mal gut zu wissen, wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, besteht nur Gefahr für den Käufer, oder muß der Verkäufer auch mit Maßnahmen rechnen?
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am 06.06.2004 um 10:04:05 Uhr | Zitieren Melden |
Antwort von wobbler
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Pos (0) Neu (0) Neg (0)
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Profil | Ich gehe auch davon aus, dass nur der Käufer mit Massnahmen zu rechnen hat. Allerdings wäre es nur fair, wenn der Verkäufer in diesem Fall den Käufer informieren würde, dass
er sich möglicherweise strafbar machen würde.
Ahnliches Problem scheint man auch in Deutschland zu kriegen, wenn man einen falschen Film aus Holland bzw.aus Dänemark einführt.In Deutschland scheint Import
von FSK 18 Videos generell verboten zu sein- so werden vom deutschen Zoll etliche Videos aus der Schweiz beschlagnahmt, die man in jedem Pornogeschäft legal erwerben kann.
Etliche Parlementarier verdienen eben gut an den Steuerflüchtlinge aus Deutschland und deshalb werden
Gesetze entsprechend konstruiert in Gegensatz zur
Pornographie.
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am 06.06.2004 um 21:20:38 Uhr | Zitieren Melden |
Antwort von BiamarMedienVertrieb Liebe Grüsse Euer BMV-Team Beiträge insgesamt: 276 Alle Beiträge anzeigen
Pos (3151) Neu (9) Neg (3)

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Profil | Also ich würde gerne mal wissen wo man einsehen kann was in der Schweiz verboten ist (welche Titel).
Ich traue dem ganzem Braten nämlich nicht wirklich, da der Verkäufer sehr wohl Ärger bekommen kann.
Kennt jemand eine Seite ?
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am 07.06.2004 um 01:20:27 Uhr | Zitieren Melden |
Antwort von litzis-world
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Pos (140) Neu (1) Neg (0)
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Profil | Ich habe soeben mit dem Zoll in der Schweiz telefoniert. Es dürfen in die Schweiz Pornos eingeführt werden ohne das Maßnahmen zu befürchten sind. Filme mit folgenden Inhalt dürfen nicht eingeführt werden und werden beschlagnahmt: Natursekt, Kaviar,extreme Gewalt, Kinder und Tiersex. Wer sich nochmal genau informieren möchte hier die Tel-Nr. bei der ich meine Auskunft erhalten habe: 0041313226868
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am 07.06.2004 um 10:17:01 Uhr | Zitieren Melden |
Antwort von BiamarMedienVertrieb Liebe Grüsse Euer BMV-Team Beiträge insgesamt: 276 Alle Beiträge anzeigen
Pos (3151) Neu (9) Neg (3)

Meine Auktionen (0)
Profil | Erstmal danke für die Info.
Habe auch da angerufen, wobei ich anscheinend weniger Glück als Du hatte.
Die person wusste nämlich gar nichts, ausser das Sendungen geöffnet werden, und nach bedarf an die zuständige Staatsanwaltschaft des dazu gehörigen Kantons ein Muster der Sendung geschikt wird, um dieses dann zu prüfen.
In unserem Fall geht es auch nicht um Pornografie.
Wonach sollen wir jetzt beurteilen, was für die Schweiz extreme Gewalt ist

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am 07.06.2004 um 16:51:24 Uhr | Zitieren Melden |
Antwort von wobbler
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Pos (0) Neu (0) Neg (0)
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Profil | Das ist ja auch der Witz an der Sache: Gesetze werden oft so formuliert, dass jeder zuständige Justizbeamte entscheiden kann, was nun wirklich zutrifft. Die Dummen sind wir, die nachher die Busse berappen können.
Bei mir hatten die Bullen einen weiteren Film beschlagnahmt,
der auf Arte und sogar in einem Kino in Zürich kürzlich aufgeführt worden war (une vrai jeune fille), weil er eine
Szene enthielt, welche sie als Tierpornogrphie einstuften!
Letzlich hielt ein dämmlicher Bulle Ahornblütenstaub, welches durch offenes Fenster ins Auto gelang, für Cannabis! Irgendwann musste er selbst einsehen, dass
wohl niemand soviel Hasch im Auto liegen lassen würde!
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am 07.06.2004 um 20:34:56 Uhr | Zitieren Melden |
Antwort von jenny1703
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Pos (12) Neu (0) Neg (1)
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Profil |
| Zitat: |
| Letzlich hielt ein dämmlicher Bulle Ahornblütenstaub, welches durch offenes Fenster ins Auto gelang, für Cannabis! Irgendwann musste er selbst einsehen, dass
wohl niemand soviel Hasch im Auto liegen lassen würde!
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LOL

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am 07.06.2004 um 20:43:12 Uhr | Zitieren Melden |
Antwort von ec145
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Pos (45) Neu (1) Neg (0)
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Profil | HALLO, DIE LIEFERUNG IN DIE SCHWEIZ IST KEIN PROBLEM. DEKLARIEREN ALS VHS UND AB GEHTS. PORTO 6 EURO. MEINE PAKETE WURDEN AUCH SCHON KONTROLLIERT, ABER SO LANGE KEIN ANIMAL - KINDER ODER BRUTALOSEX GEZEIGT WIRD IST DAS KEIN PROBLEM. GRUSS 
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am 08.07.2004 um 14:31:59 Uhr | Zitieren Melden |