Antwort von .sam. Zensurhasser Beiträge insgesamt: 1139 Alle Beiträge anzeigen
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Profil | Die JK prüft im Gegensatz zur FSK ausschliesslich auf strafrechtliche Bedenklichkeit. Die JK vergibt keine Altersfreigaben oder führt *Geschmackszensur* durch.
Eine JK-Prüfung hat den Wert eines privaten Gutachtens. D. h. eine mögliche Beschlagnahmung wird hierduch nicht verhindert.
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| am 24.02.2005 um 07:06:21 Uhr | Zitieren Melden | Antwort von buffydog
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Profil | Hab mal vor Jahren mit einem mehr oder weniger bekannten Splatter-Regiseur aus den deutschen Landen darüber gesprochen (zur DM Zeit). Also: Du drehst einen Film, wilst ihn veräusern oder aufführen brauchst Du eine Freigabe (FSK). Diese erhälst Du nicht, also begibst Du Dich auf den Klageweg. Dieser kostete Dich damals ca. 5.000 DM, Du verlierst um in der zweiten Verhandlung (die Dich noch einmal 5.000 DM kostet) eine JK-Freigabe per Gericht zu erhalten. Toll, oder?
Ein Film mit der Freigabe JK (Richterlich geprüft) darf somit auch in den deutschen Handel gelangen (FSK ist ja nur die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft).
Nun gibt es aber auch noch die SPIO/JK Strafrechtlich unbedenklich welche z.B. auf Filme wie das Orginal von Tanz der Teufel angewendet wird. In diesem Fall (Tanz der Teufel) handelt es sich z. B. um einen Film dessen Verleih, Besitz usw. strafrechtlich Verfolgt wurde und dieses Urteil erst Jahre später vom BVerfGE des Ersten Senats vom 20. Oktober 1992 aufgehoben wurde.
Lustig wird es aber wenn Du mal den Fil TCM nimmst: der geschnittene SPIO-JK Film ist jetz in Deutschland strafrechtlich Verboten worden, wogegen der neue TCM (Michael Bay Produktion) selbst bei Premiere läuft. Du hast noch Fragen (würde mich nicht wundern bei diesem deutsche Gesetzes-Hin-und-Her - schreib oder melde Dich unter UlfFriebel@aol.com
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| am 03.03.2005 um 21:03:55 Uhr | Zitieren Melden | Antwort von .sam. Zensurhasser Beiträge insgesamt: 1139 Alle Beiträge anzeigen
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Profil | | Zitat: |
| geschrieben von buffydog am 03.03.2005 um 21:03:55.
Hab mal vor Jahren mit einem mehr oder weniger bekannten Splatter-Regiseur aus den deutschen Landen darüber gesprochen (zur DM Zeit). Also: Du drehst einen Film, wilst ihn veräusern oder aufführen brauchst Du eine Freigabe (FSK). Diese erhälst Du nicht, also begibst Du Dich auf den Klageweg. Dieser kostete Dich damals ca. 5.000 DM, Du verlierst um in der zweiten Verhandlung (die Dich noch einmal 5.000 DM kostet) eine JK-Freigabe per Gericht zu erhalten. Toll, oder?
Ein Film mit der Freigabe JK (Richterlich geprüft) darf somit auch in den deutschen Handel gelangen (FSK ist ja nur die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft).
Nun gibt es aber auch noch die SPIO/JK Strafrechtlich unbedenklich welche z.B. auf Filme wie das Orginal von Tanz der Teufel angewendet wird. In diesem Fall (Tanz der Teufel) handelt es sich z. B. um einen Film dessen Verleih, Besitz usw. strafrechtlich Verfolgt wurde und dieses Urteil erst Jahre später vom BVerfGE des Ersten Senats vom 20. Oktober 1992 aufgehoben wurde.
Lustig wird es aber wenn Du mal den Fil TCM nimmst: der geschnittene SPIO-JK Film ist jetz in Deutschland strafrechtlich Verboten worden, wogegen der neue TCM (Michael Bay Produktion) selbst bei Premiere läuft. Du hast noch Fragen (würde mich nicht wundern bei diesem deutsche Gesetzes-Hin-und-Her - schreib oder melde Dich unter UlfFriebel@aol.com
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Sorry, aber das stimmt grösstenteils nicht!
Will dir ja nicht zu nahe treten, aber du hast wohl einiges aufgeschnappt, dieses wild durcheinander gewürfelt und Fragmente davon in dieses Post gebracht.

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| am 07.03.2005 um 09:39:47 Uhr | Zitieren Melden |
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