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Für alle Dauerbeobachter...Verkauf nur noch bis zum 07.09.2019!

 
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< Gedesby    Was ist privat, was ist gewerblich? >
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 Für alle Dauerbeobachter...Verkauf nur noch bis zum 07.09.2019!

Da ich ja momentan Sammlungsauflösung(gell,Leni)betreibe und natürlich schon einiges über die imaginäre Ladentheke ging,war natürlich klar das irgendwann Post von Filmundo kommen wird.

In der steht nun das ich umstellen soll von Privat auf Gewerbe und mir den entsprechenden Wisch besorgen.
Das werde ich nicht machen weil das hier eine Ausnahmesituation ist und ich früher zwar auch verkauft habe aber nie in der Grösse(wobei ich maximal 100 Artikel anbiete...wenn ich mir da andere Private mit weit über 1000 Artikeln ansehe...:uhh: ).

Und ab 15.09.darf ich dann nicht mehr!

Okay,sei´s wie´s ist,noch knapp 5 Wochen hat man Zeit,Raritäten etc.relativ günstig abzugreifen...verschenkt wird weiterhin nichts...und es gibt auch noch andere Möglichkeiten zu verkaufen.

:wink: :smile: :topsmilie:

am 05.08.2019 um 09:28:43 Uhr
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Antwort von Stannek
Ich liebe diese wunderschöne Frau.
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Zitat:

geschrieben von maniacmanson am 06.08.2019 um 00:25:31.
Tja !
Manchmal weiss die linke Hand nicht was die Rechte tut !
In Bezug auf Juristen und Finanzamt !
Einfaches fiktives Beispiel :

Ich mag keine Streamingdienste ,Videotheken gibt es keine mehr ergo muss ich Filme kaufen ! Habe genug Zeit und Geld und leiste mir jeden Monat 100 Blu-Rays .
Keine Sondereditionen , nur die normale Amaray Version der aktuelleren Filme ,Duchschnittspreis : 15,00€ !
Bin aber kein Sammler , also verkaufe ich sie hier wieder , als Auktion ab 1,00€ und bekomme im Durchschnitt 10,00 € !
Dies mache ich jeden Monat so .
Nun kommt ein schlauer Jurist daher und sagt 100 Filme jeden Monat zu verkaufen , sei gewerblicher Handel und ich müsse ein Gewerbe anmelden !
Gesagt getan !
Alles wunderbar bis zur 1. Einreichung der Steuer ,
Ups , ich mache mit meinem Gewerbe jeden Monat im Schnitt 500,00€ Verlust !
Ach Nee Provision und Servicepauschale an die ConWeSo GmbH vergessen 770,00 € Verlust !

Glaubt mir es dauert nicht lange und mir wird das Gewerbe entzogen !
Grund : Liebhaberei

Und nun Herr Jurist , was soll ich machen ?
Lagern , wegschmeissen , Frisbee spielen ?

Ende des Beispiels !

Was ich damit sagen will , versteht wohl jeder !
Bei einem Gewerbe kommt es nur auf den Gewinn an , nicht auf die Summe der Teile !



Der Fachbegriff dafür lautet: Gewinnerzielungsabsicht

am 06.08.2019 um 00:49:35 UhrZitieren  Melden
Antwort von MrBauer

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Sammlungsauflösungen sind kein gewerblicher Verkauf. Gibt genug Rechtsprechung zu dem Thema.

am 06.08.2019 um 01:17:07 UhrZitieren  Melden
Antwort von Lenilup07
Rate mal, wer zum Essen kommt ?!
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Es sollte auch berücksichtigt werden, das der gute Bert hier
Gebrauchtware aus seinem Besitz anbietet.
Insofern glaube ich eher nicht an Anschwärzerei durch möglicherweise einen gewerblichen Händler, da der Aspekt der
Konkurrenz nicht gegeben ist. Gebraucht konkurriert nicht mit Neu.

Die vielen Privaten mit ihren Endlos-Sammlungen von immer neuen OVP-Mediabooks stehen da im Vergleich schon mal ganz anders da.
Die Gewinnabsicht ist nicht zu übersehen, siehe aktuell die MBs
Schlafwandler, siehe zuvor die MBs Species, siehe zuvor MBs
Terrifier und so weiter und so fort.

Da sollte der Betreiber hier schon sehr genau unterscheiden, und wenn dann jedes Mitglied genau durchleuchtet wird, dauert das etwa 47 Jahre.

Folglich gibt es eher eine Art Kahlschlag und dann ist hier eben auch der private Handel vorbei. Schade.

:fernsehen:

am 06.08.2019 um 08:16:04 UhrZitieren  Melden
Antwort von Gorebert1
AWESOME BABE!!!
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Hm,alles sehr interessante Ansichten!
:chinaman:

Aber eigentlich wollte ich doch nur Bescheid geben das bei mir noch bis zum 07.09.was zu holen ist...vor allem den Dauerbeobachtern(wenn ich mir die beiden Demons MB´s vorstelle,zu was für einen Preis ich die anbiete und was andere dafür verlangen...aber seit Wochen nur Beobachtung im zweistelligen Bereich... :uhh: ).

Ganz ehrlich gesagt wird mir dieses Gaffen aber ja nicht kaufen nicht abgehen.
:nono:

Ich spüre auch eine gewisse Erleichterung( :durchfall:nein,diese Art Erleichterung nicht... :wink: ),weil dieses nachjagen nach Originalen,dieses warten auf Wunschfilme in HD und auch sehr wichtig,der immer grössere Platzmangel wegfallen!
:smile:

Filme werden mir immer wichtig sein,aber sollten dann doch nicht im Mittelpunkt stehen!
In dem Sinne!
:chinaman:

am 06.08.2019 um 09:24:42 UhrZitieren  Melden
Antwort von Lageraffe

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naja demnächst werden sich einige mitglieder dann böse umgucken z.b. die 2 genannten mitglieder

am 06.08.2019 um 09:52:30 UhrZitieren  Melden
Antwort von lieberonkel
...ich zeig dir mal nen richtigen Hasen...
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am 06.08.2019 um 12:14:03 UhrZitieren  Melden
Antwort von PLATTFUSS

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Zitat:

geschrieben von MrBauer am 06.08.2019 um 01:17:07.
Sammlungsauflösungen sind kein gewerblicher Verkauf. Gibt genug Rechtsprechung zu dem Thema.

TOP. Genau meine Ansicht. Es gibt so viele Sammler, und eines Tages muss oder will man aufhören mit Kaufen. Ob das Krankheitsbedingt ist oder Umzug oder einfach man braucht Geld. Ich habe alles Privat gekauft und alle Steuern bezahlt. Deshalb gehört mir der komplette Erlös der Filme als Privater Verkäufer !!!

am 06.08.2019 um 12:32:35 UhrZitieren  Melden
Antwort von US-Importe

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Das geht auch eher um die vielen Scheinverkäufer im Hardcorebereich.

Alleine in den TOP5 sind 2 als "privat" angemeldet aber über 30000 Bewertungen und tausende von Artikeln.

Und wenn Filmundo Pech hat dürfen die die Steuern nachzahlen für solche Verkäufer.

Aber haben Sie ja auch selbst schuld. Jahrelang haben Sie das geduldet. Hauptsache Provision kommt pünktlich.

Jetzt kommt das große erwachen.

Mal sehen wer hier noch den Adler macht

am 06.08.2019 um 12:59:24 UhrZitieren  Melden
Antwort von lieberonkel
...ich zeig dir mal nen richtigen Hasen...
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am 06.08.2019 um 13:31:18 UhrZitieren  Melden
Antwort von crazy-trancer
Ein Moderator ist jemand, der moderat moderiert
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Zitat:

geschrieben von lieberonkel am 06.08.2019 um 13:31:18.
Filmundo wird da keine Steuern übernehmen müssen...warum auch...Du als Verkäufer sagst was für eine Art Verkäufer du bist.


:smilieruf:

Zitat:

geschrieben von filmundo am 13.12.2018 um 14:00:12.
...
Die Betreiber von elektronischen Markplätzen werden vom Gesetzgeber in Haftung für ggf. ausgefallene Umsatzsteuer genommen.
...



:Music:

am 06.08.2019 um 13:51:01 UhrZitieren  Melden
Antwort von cwol74

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genauso ist es - deswegen setzt Filmundo auch die gesetzlichen Vorgaben um , denkt mal nach was passieren würde wenn auf einmal von zig Finanzämtern Unsummen an Steuerforderungen von Filmundo zu bezahlen wäre - das könnte eine Insolvenz nach sich ziehen und was das bedeutet brauche ich nicht weiter zu erklären.
Außerdem hat das neue Gesetz den Vorteil das wieder fairer Wettbewerb stattfinden kann was gewerbliche Verkäufer freuen wird.
noch was zum Thema Sammlungsauflösung : dieses Argument wird nicht berücksichtigt werden da es seitens Filmundo nicht überprüfbar ist. Gibt ja auch Beispiele wo schon jahrelang die Sammlung aufgelöst wird.
wie dem auch sei .

am 06.08.2019 um 14:07:41 UhrZitieren  Melden
Antwort von US-Importe

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Zitat:

genauso ist es - deswegen setzt Filmundo auch die gesetzlichen Vorgaben um , denkt mal nach was passieren würde wenn auf einmal von zig Finanzämtern Unsummen an Steuerforderungen von Filmundo zu bezahlen wäre - das könnte eine Insolvenz nach sich ziehen und was das bedeutet brauche ich nicht weiter zu erklären.

:HEAD

Bei Ebay und Amazon sind die schon fleißig am aussortieren. Finde ich richtig so.

Jahrelang wurde hier an der Steuer vorbei gearbeitet. Siehe "privat Verkäufer"

am 06.08.2019 um 14:51:26 UhrZitieren  Melden
Antwort von Vampyros

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geschrieben von PLATTFUSS am 06.08.2019 um 12:32:35.
Es gibt so viele Sammler, und eines Tages muss oder will man aufhören mit Kaufen. Ob das Krankheitsbedingt ist oder Umzug oder einfach man braucht Geld.


Oder weil die Lust einfach vergangen ist und gewisse Filme keinen Reiz mehr versprühen.

am 06.08.2019 um 14:54:18 UhrZitieren  Melden
Antwort von Apollo13

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Zitat:

geschrieben von lieberonkel am 06.08.2019 um 13:31:18.
Filmundo wird da keine Steuern übernehmen müssen...warum auch...Du als Verkäufer sagst was für eine Art Verkäufer du bist.


Zitat:

geschrieben von crazy-trancer am 06.08.2019 um 13:51:01.

:smilieruf:



Zitat:

geschrieben von filmundo am 13.12.2018 um 14:00:12.
Die Betreiber von elektronischen Markplätzen werden vom Gesetzgeber in Haftung für ggf. ausgefallene Umsatzsteuer genommen.



Zitat:

geschrieben von crazy-trancer am 06.08.2019 um 13:51:01.

:Music:


Ich hab mich nicht eingehend mit dem Thema befasst, aber gilt dies rückwirkend, oder erst ab dem Stichtag?

Auf jeden Fall wird der Handel von "Privatverkäufern" in Zukunft mehr auf das blaue Buch in den unzähligen Gruppen ausweichen, keine Gebühren und kein Marktplatz mit den neuen Hürden.

am 06.08.2019 um 16:06:17 UhrZitieren  Melden
Antwort von PLATTFUSS

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geschrieben von cwol74 am 06.08.2019 um 14:07:41.
genauso ist es - deswegen setzt Filmundo auch die gesetzlichen Vorgaben um , denkt mal nach was passieren würde wenn auf einmal von zig Finanzämtern Unsummen an Steuerforderungen von Filmundo zu bezahlen wäre - das könnte eine Insolvenz nach sich ziehen und was das bedeutet brauche ich nicht weiter zu erklären.
Außerdem hat das neue Gesetz den Vorteil das wieder fairer Wettbewerb stattfinden kann was gewerbliche Verkäufer freuen wird.
noch was zum Thema Sammlungsauflösung : dieses Argument wird nicht berücksichtigt werden da es seitens Filmundo nicht überprüfbar ist. Gibt ja auch Beispiele wo schon jahrelang die Sammlung aufgelöst wird.
wie dem auch sei .

Natürlich ist es überprüfbar !!! Sie können alle meine Shops nachfragen wo ich bestelle. Da sehen sie, dass ich alle Filme nur einmal gekauft habe. Ich kann auch Fotos von meiner privaten Sammlung machen. Kein Problem. :hashpapi:

am 06.08.2019 um 17:16:04 UhrZitieren  Melden
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