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am 08.03.2004 um 21:09:43 Uhr
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Antwort von Hot_Planet_Shop

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Hi.

Soviel ich weiß, haftet bei Verlust der Verkäufer. Dazu müsste was im § 446 BGB stehen Gefahrübergang des zufälligen Untergangs oder so.

Angabe ist aber ohne Gewähr. Diese Information habe ich herausgefunden, als ich die selbe Frage einmal in einer Newsgroup gestellt habe. Es gibt sogar ein Gerichtsurteil, dass ein Einwurfeinschreiben nicht ausreicht und der Verkäufer immer noch in der Verantwortung steht.

Wenn jemand andere Informationen hat, z. B. Gerichtsurteile, Links etc. dann kann er die gerne mal Posten. Diese Frage taucht nämlich immer wieder mal auf.

Wie gesagt, das ist nur das, was ich durch Googeln und Newsgroup herausgefunden habe.

Viele Grüße

Stefan

am 11.04.2004 um 14:41:50 UhrZitieren  Melden
Antwort von Extrem6

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Wer auf Auktionen mit überteuerten Portopreisen,die eh nur dazu dienen,dem Verkäufer dessen Filmundo-Provisionsgebühren zusätzlich zu bezahlen,bietet, dem ist nicht mehr zu helfen.Man muss sich nur mal manche Ausreden bzgl. der P&V-Kosten zu Gemüte führen :smiliesass:

Andererseits hat jeder das Recht,seine eigenen Preise zu machen,und das ist auch gut so :topsmilie:

am 11.04.2004 um 17:52:43 UhrZitieren  Melden
Antwort von fernsehkiller

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ich biete deshalb nur noch da wo ordentliche preise sind, 3€ sind zuviel oder 3,50€

der verkäufer darfs sich deshalb auch nicht wundern wenn er zu teures porto hat und nichts mehr verkauft.


frohe ostern.

mfg
fernsehkiller

am 11.04.2004 um 18:20:11 UhrZitieren  Melden
Antwort von Forrest

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Zitat:

geschrieben von Hot_Planet_Shop am 12.03.2004 um 19:57:54.
Hallo Leute.

Es wurde noch was in meinen Augen Wichtiges nicht angesprochen.

Wenn man Versandkosten dem Kunden weiterberechnet, ist darauf MWST abzuführen. Das heißt, wenn ich 2,20 Euro bei der Post bezahle und diese weiterberechnen will, muss ich 2,55 Euro in Rechnung stellen. Plus nochmal bisschen was für Verpackung - da sind 3 Euro schon i. O.

Quelle: Steht in Abschnitt 29 Absatz 3 Satz 1 UStR 2002.

Das mit dem Porto hört sich komisch an, da beim Kauf der Marken keine Steuer anfällt. Bei der Rechnungstellung wird das dann jedoch als Leistung gesehen, die der Verkäufer zu besteuern hat.

Und die Idee mit den Kartons im Supermarkt... hab ich alles schon hinter mir.

Wenn man nicht gerade einen dort gut kennt, ist es gar nicht so leicht, vernünftiges Material zu finden. Viele Verpackungen sind nämlich entweder viel zu groß oder verdreckt ohne Ende. Oder haben vorgefertigte Löcher. Das sind dann nicht so gut aus, wenn dann der hintern einer knackigen Blondine dem Postboten aus dem Karton entgegenschaut

Ich glaube nicht, dass jemand hier Lust hat, die neuen Gina Wild und Dolly Buster Filme in einer schmierigen Verpackung vorzufinden. Für mich jedenfalls wäre das ein Punkt einer mangelhaften Bewertung...

Ich sprech da aus Erfahrung. Meine ersten 100 Artikel hatte ich auch mit selbst angefertigtem Material versendet.

Aber: Nicht nur, dass man jeden Tag am Supermarkt vorbeigehen muss und dort um Verpackung betteln muss, sondern auch das Anfertigen / Zuschneiden der Verpackungen ist sehr zeitaufwendig. Wenn man 1 Artikel in der Woche hat, mag das noch gehen. Verkäufer, die damit ihren Lebensunterhalt verdienen und viele viele Sendungen am Tag haben, können diesen Aufwand nicht betreiben.

Deswegen mein Fazit: 3,00 Euro sind schon in Ordnung, zumal auch ich nur per Einschreiben verschicke und so trotz Eigenkosten von 3,29 + Verpackung nur 3,00 Euro verlange. Einmalig, egal wiewiel man kauft. Und wenn ich dann als Paket verschicke, kostet es für den Kunden immer noch 3,00 Euro.

Viele Grüße und schönen Einkauf wünscht

Stefan Grünwald
Hot Planet Shop


Ist denn doppelte Mehrwertsteuer nicht verboten? Da müsste man ja die Briefmarke ohne Mehrwertsteuer bekommen um sie dann dem Kunden zu berechnen

am 15.04.2004 um 20:44:51 UhrZitieren  Melden
Antwort von Hot_Planet_Shop

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Hi.

In der Tat - Briefmarken sind ohne Mehrwertsteuer. Musst mal schauen, wenn du mal bei der Post bist und Briefmarken oder so kaufst. Steht keine MWST auf dem Beleg.

Nur beim Weiterberechnen wird das als Dienstleistung gezählt, und die muss von Händlern, sofern sie nicht von der MWST befreit sind, mit der Märchensteuer belegt werden.

Klingt komisch, ist aber leider so. Ich wollte es anfangs auch nicht glauben und hab beim FA angerufen.

Viele Grüße

Stefan

am 15.04.2004 um 21:08:54 UhrZitieren  Melden
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