Antwort von .sam. Zensurhasser Beiträge insgesamt: 1139 Alle Beiträge anzeigen
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| geschrieben von sehhilfe am 11.07.2004 um 13:41:33.
Ich habe mal ein paar fragen für die Profis.Stimmt es das
man beschlagnahmte Filme zum seinem persönlichen Gebrauch
besitzen darf stimmt es das man ungeprüfte Filme aus dem Ausland für den persönlichen Zweck einführen darf.Wie ist eine beschlagnahme einer Film-Sammlung möglich.
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Nach § 131 STGB beschlagnahmte Filme darf man besitzen. Der Handel, Weitergabe, Verbreitung u. ä. ist jedoch verboten.
Die Einfuhr von Filmen ist natürlich nicht verboten. I. d. R. werden die auch kaum geprüft sein. Beim Handel können die aber wie indiziert betrachtet werden.
Was heisst Beschlagnahme einer Filmsammlung???
Filme werden von Gerichten, wie z. B. den Horrorhassern des AG Berlin Tiergarten einzeln beschlagnahmt.
Gruß
sam
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| am 12.07.2004 um 10:35:22 Uhr | Zitieren Melden | Antwort von sehhilfe Der Weg ist das Ziel. Beiträge insgesamt: 19 Alle Beiträge anzeigen
Pos (669) Neu (0) Neg (0)
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Profil | Hi danke das sich jemand meldet.
Ich habe hier und anderswo schon gelesen das Sammlungen
beschlagnahmt worden sind kann aber sein das dieses Händler
waren.Aber nochmal zu meiner Frage:Ich kann also soviele
nach § 131 STGB beschlagnahmte Filme besitzen wie ich möchte
zudem kann ich so viele Ausländische ungeprüfte Filme
besitzen wie ich will und befinde mich immer auf der legalen Seite stimmt das so?.
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| am 12.07.2004 um 16:41:56 Uhr | Zitieren Melden | Antwort von holzinator ... schaut nach meinen Auktionen :-)) Beiträge insgesamt: 153 Alle Beiträge anzeigen
Pos (1556) Neu (2) Neg (0)

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| geschrieben von sehhilfe am 11.07.2004 um 13:41:33.
Ich habe mal ein paar fragen für die Profis.Stimmt es das
man beschlagnahmte Filme zum seinem persönlichen Gebrauch
besitzen darf stimmt es das man ungeprüfte Filme aus dem Ausland für den persönlichen Zweck einführen darf.Wie ist eine beschlagnahme einer Film-Sammlung möglich.
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Warum schaust du nicht einfach mal direkt in den besagten Paragraphen:
§ 131 Gewaltdarstellung
(1) Wer Schriften (§ 11 Abs. 3), die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt,
1. verbreitet,
2. öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
3. einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht oder
4. herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummern 1 bis 3 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
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In Punkt 4. steht eindeutig, was verboten ist:
...., bezieht,.. (also kauft!!),
...., vorrätig hält,... (also besitzt!!)
...., einführt,... (also auch aus dem Ausland verboten!!)
das alles gilt zum Glück aber nur für Punkt 1. bis 3.,
also NICHT für den rein privaten Gebrauch!!!
FAZIT: Solange du niemand anderen deine Sammlung zugänglich machst, kann dir nichts passieren!!!
Übrigens kleine Übersicht über solche Filme gibts hier:
http://www.indizierte-filme.de/beschlagnahmt.html oder
http://home.t-online.de/home/ralfmaierdoom/131dvd.htm
Sind ne paar richtig gute dabei
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| am 13.07.2004 um 01:16:50 Uhr | Zitieren Melden | Antwort von NBKKILLER
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Pos (38) Neu (0) Neg (6)
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Profil | Scheinbar kennen wir uns alle hier etwas mit den Gesetzen aus und glauben diese auch nutzen zu können. Aber ist Euch schon einmal aufgefallen wie oft sich die Gesetze wiedersprechen?
Beispiel 1: Der berühmte Artikel 5, wiederspricht sich wahrlich bitter böse. Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichtserstattung durch Rundfunk und Film wird gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt (Abs 1).
Leider große Worte wie ein vergangener Fall zeigte. Ein selbstdenkender Mensch will sich seine Meinung über den Weltbekannten Film Zombie machen und sich damit ungehindert unterrichten (Abs 1 des Artikels 5). Nachdem er sich den Film gekauft hatte, bekam eine von der Staatsanwaltschaft angeordnete Hausdurchsuchung, die ihm den Verlust des Filmes und des Geldes einbrachten + eine Strafverfolgung!!! Weil dieser Mensch das Recht auf seine Meinungsbildung wahrnahm wurde er von diesem Land als Täter hingestellt!
Beispiel 2: Eine Person bestellte in den USA die DVD Texas Chainsaw Massacre 2 (Kinofassung ist in Deutschland verboten). Bei der Einfuhr vom Zoll wurde diese Beschlagnahmt, desweiteren wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Die Zollsendung wird nicht ausgeliefert, weil dies verboten ist (§131 Abs. 1 Nr. 4 StGB)
Fakt: Man darf sich nicht ungehindert bilden durch Film, als Horrorfan ist man eh gleich ein Starftäter.
Wer sich wirklich für die Gesetzesgrundlagen, Gerichtbeschlüsse, FSK, Beschlagnahmungen interessiert, der soltle sich das Buch von X-Rated Zensurbuch wo alle diese Themen behandelt werden. Erschütternd wie die Gesetzeslage sich wiederspricht, falsch verstanden, oder auch veraltet ist.
Deutschland ist das größte Opfer für Zensur im Film. Kein anderes Land schneidet und verbietet soviele Filme wie wir. In manchen Ländern sind die beschlagnahmten Filme Kult, Figuren im Museum (Kettensägenmassaker Museum of Modern Art in den USA), Filme uncut im TV (ebenso Kettensägenmassaker, bei uns undenkbar und starfbar.
Sowieso versteht kein Mensch die FSK wirklich. Wrong Turn kommt mit einer FSK 16 durch und das Original von Texas Chainsaw Massacre ist beschlagnahmt bis heute. Wrong Turn zeigt deutlich Brutalität, kurzen Splatter und ebenso in Härte ist auch das Remake von Texas Chainsaw. Das Original aber, was keine Gewalt zeigt, wenn dann im Kopfe des Zuschauers, bleibt tabu.
Echt ein Thema über das man sich aufregen, fluchen, diskutieren und HEULEN kann. Nun bin ich fertig.
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| am 13.07.2004 um 02:09:34 Uhr | Zitieren Melden | Antwort von .sam. Zensurhasser Beiträge insgesamt: 1139 Alle Beiträge anzeigen
Pos (1887) Neu (3) Neg (2)

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Profil | Kein anderes Land schneidet und verbietet soviele Filme wie wir.
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Na ja, man muss sich da fragen wer ist wir?
Es kann doch jeder Amtsrichter aus Hinterskreut jeden Film beschlagnahmen, wenn er persönlich den für zu gewalttätig hält oder ne Tante vom Jugendamt gerennt kommt und dem was vorjammert. Das alles hat nichts mit Prüfung, Gesetzen oder Meinungsfreiheit zu tun. Das ist ausschliesslich Beamtenwillkür.
Gruß
sam
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| am 13.07.2004 um 09:23:47 Uhr | Zitieren Melden | Antwort von Andyhein
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Pos (4947) Neu (45) Neg (25)

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| geschrieben von NBKKILLER am 13.07.2004 um 02:09:34.
Aber ist Euch schon einmal aufgefallen wie oft sich die Gesetze wiedersprechen?
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Naja, das Grundgesetz ist das am allgemeinsten gehaltene Gesetz, welches wir in Deutschland haben. Es definiert lediglich ein paar Grundsätze, die aber durch andere Gesetze eingeschränkt werden können. Zum Beispiel Art. 13 (1): Die Wohnung ist unverletzlich. Das würde bedeuten, dass kein staatliches Organ jemals deine Wohnung betreten dürfte. Dieses Recht wird aber zum Beispiel bei Gefahr im Verzug eingeschränkt. Hast du dich in deiner Wohnung mit einer Geisel verschanzt, wird die Polizei dennoch deine Wohnung stürmen können.
Oder noch besser Art 2 (1): Jeder hat das Recht auf dir freie Entfaltung seiner Persönlichkeit Mit anderen Worten: Jeder darf tun und lassen, was er will. Selbstverstänlich muss dieses Recht eingeschränkt werden! Ansonsten könntest du nach Herzenslust töten und zerstören und müßtest nicht einmal mit Strafe rechnen.
Aber solche Einschränkungen sind ja nicht willkürlich, sondern dienen in der Regel dem Schutz von anderen oder der Aufrechterhaltung der Ordnung.
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| am 13.07.2004 um 09:38:43 Uhr | Zitieren Melden | Antwort von Andyhein
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Pos (4947) Neu (45) Neg (25)

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Na ja, man muss sich da fragen wer ist wir?
Es kann doch jeder Amtsrichter aus Hinterskreut jeden Film beschlagnahmen, wenn er persönlich den für zu gewalttätig hält oder ne Tante vom Jugendamt gerennt kommt und dem was vorjammert. Das alles hat nichts mit Prüfung, Gesetzen oder Meinungsfreiheit zu tun. Das ist ausschliesslich Beamtenwillkür.
Gruß
sam
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Und das ist wiederum nicht richtig, da du dich als Geschädigter gegen diese - wie du es nennst - Willkür wehren kann, indem du vor der nächst höheren Instanz in Revision gehst. Dieses Spiel kannst du viermal (?) treiben, bis du vor dem Verfassungsgericht stehst. Wenn aber jede Instanz das Urteil des Amtsrichters bestätigst, kannst du davon ausgehen, das da auch etwas dran ist.
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| am 13.07.2004 um 09:48:30 Uhr | Zitieren Melden | Antwort von NBKKILLER
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Pos (38) Neu (0) Neg (6)
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| Na ja, man muss sich da fragen wer ist wir?
Es kann doch jeder Amtsrichter aus Hinterskreut jeden Film beschlagnahmen, wenn er persönlich den für zu gewalttätig hält oder ne Tante vom Jugendamt gerennt kommt und dem was vorjammert. Das alles hat nichts mit Prüfung, Gesetzen oder Meinungsfreiheit zu tun. Das ist ausschliesslich Beamtenwillkür.
Gruß
sam
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Leider nicht Sam! Einige Beispiele dafür:
Frankreich: Dort gibt es für das Fernsehen und dem Video/DVD Markt keine gesetzliche Reglungen, keine Zensur und Einschränkung. Die Hersteller von den Filmen bewerten und kennzeichnen den Film aus eigenen Ermessen.
Italien - Dort ist verständlicher Weise Kinderpornographie verboten, ansonsten gibt es keine Einschränkung. Filme die bei uns auf dem Index stehen, oder gar beschlagnahmt wurden sind dort zum großen Teil mit einer FSK 14 versehen. Filme wie Cannibal Ferox laufen im TV! Filme wie Man Eater kann man dort sorgenfrei kaufen, was ich in einen Urlaub vor Jahren entdeckte. Keine Zensur!
Japan - Dort ist so ziemlich alles erlaubt was man nur zeigen kann, außer das zeigen vom Genitalbereich ist verboten!
Niederlande - Dort gibt es gar keine gesetzliche Reglung für TV/DVD/VHS, die Filme werden ähnlich wie in Frankreich nach eigenen Ermessen beurteilt. Alles darf frei verkauft und angeboten werden. Alle Filme dürfen gezeigt werden und haben die höchst FSK von 16.
Österreich - Keine Zensur! Filme wie Freitag der 13. laufen uncut im Fernsehen. Man muß bedenken das die Niederlande nur ein paar Meter von uns weg ist und der Unterschied gravierend ist.
So ich hoffe ich kann hier mal einigen die Augen öffnen wie sehr Deutschland den Film Fan stets einen Strich durch die Rechnung macht. Es gibt außer Deutschland kein anderes Land, dass soviel kürzt, schneidet, indiziert und beschlagnahmt. Wer das Alter von 18 erreicht hat, hat hier lange nicht das Recht zu sehen was er will. Man wird bestraft, verfolgt und als potentieller Täter angesehen. Überhaupt ist die FSK meiner Meinung nach hier zulande schwer veraltet. Manche Beschlagnahmungen sollten überdacht werden, da sie zu alt sind. Man denke mal an den Film Ein Zombie hing am Glockenseil, ich glaube der ist noch immer Beschlagnahmt, wegen der Bohrszene, ansonsten ein schlechter und völlig harmloser Film. Selbst Filme wie Muttertag, die damals sicherlich hart waren, sind heutzutage kein Vergleich mehr, zudem was auf den Markt kommt und selbst im Kino (Remake Texas Chainsaw Massacre, Wrong Turn...) Diese Filme zeigen genauer und härtere Gewalt als die Filme die einst beschlagnahmt wurden. Bei manchen hat die FSK sogar nach Jahren Güte vor Recht ergehen lassen wie z.B. The Fog und das Tier die damals FSK 18 warenund heute auf FSK 16 herabgestuft wurden.
Zudem sind die Diskusionen zum großen Teil schon lächerlich, denn z.B. bei Tanz der Teufel, war nicht unbedingt die gezeigte Gewalt (wie auch bei Zombie) das Thema, sondern die Verletzung der Menschenwürde und Menschenrechte. Man diskutierte Jahre darüber, dass ein Zombie, oder ein von Dämonen bessessener ja schließlich einmal ein Mensch war und somit seine Rechte verletzt werden. Dafür werden diese Menschen bezahlt um darüber Jahre zu sprechen. Ich denke ein Erwachsener kann selber entscheiden (oder sollte dies zumindest dürfen) was er sehen möchte und was nicht. Man kann zwischen Fiktion und Realität unterscheiden und Horrorfilme sind Fiktion und nicht ernstzunehmen, was unser Land leider anders sieht. Ich selber mag keine Kannibalen Filme, für mich reine Darstellung von aneinandergereihten Gewaltszenen und schaue sie mir deswegen auch nicht an! Filme, die tatsächliche Gewalt zeigen, die Realitätsnahe sind, da kann man sicherlich einen Cut ansetzen, aber bitte nicht in Horrorfilmen mit Dämonen und Zombies...die gibt es nicht und das weiß man, Diskussion über Menschenrechte absolut überflüssig - Meine Meinung!
Ich bleibe dabei: Als Fan von FSK 18 Filmen ist man in Deutschland betrogen und verloren und eine Besserung ist nicht abzusehen, es wird immer schlimmer. Stets wenn der Staat keine Erklärungen oder Rat weiß, wenn es um tatsächliche Gewaltaten geht, wird dies auf Filme und deren Einfluß zurückgeführt. Schwachsinn! Ich selber habe schon einige Filme in meinen Leben gesehen und bin völlig normal und hatte noch nie danach den Drang mit einer Kettensäge durch meine Nachbarschaft zu rennen!!!
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| am 13.07.2004 um 12:22:14 Uhr | Zitieren Melden | Antwort von NBKKILLER
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Pos (38) Neu (0) Neg (6)
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Profil | Will hier zudem einmal ein konkretes Beispiel dalegen, wie die FSK einen Film bewertet und welche Aussagen dazu gemacht werden. Es geht um den Film Man Eater, kenne ihn selber nicht, aber den Bericht dazu (nachzulesen im X-Rated Zensurbuch). Hier mal einige Passagen daraus:
...Der Film Man Eater ist offensichtlich geeignet Kindern und Jugendlichen schwer zu gefährden...
...dabei ist entscheidend das persönliche Erlebnis des Beurteilers, dem es nicht möglich war, die Cassette in einem Durchgang anzuschauen...
...von langen und anhaltenden Brechreiz, Magenkrämpfen und weiteren starken Mißempfindungen gequält wurde. Insoweit bleibt noch zu prüfen, ob gegen die Produzenten und Vertreiber eine Strafanzeige wegen Körperverletzung erstattet werden soll...
...das hauptsächliche Gefährdungsmoment ist darin zu sehen, das der Film verrohend wirkt und zur Gewalttätigkeit anreizen kann...
...von Anfang bis Ende werden 85 Min lang sadistische Quälerein und Morde von unvorstellbarer Brutalität und Grausamkeiten gezeigt und eine menschenverachtende Regie und Kameraführung treibt ein abscheuliches Spiel mit Entsetzen und Todesangst menschlciher Wesen...
...der ganze Film kann nur als eine sadistische-mordlüsternde Ersatzbefriedigung aller an seiner Herstellung Beteiligten verstanden werden, denn er ist systematisch auf die genüßliche Ausmalung verschiedenster besonders blutigen Tötungsmethoden ausgerichtet...
...die grausame Auswirkung des Films läßt sich jedoch nicht mit Worten beschreiben, sondern ist nur indirekt anzudeuten durch die bereits vorher mitgeteilten körperlichen Auswirkungen auf den Betrachter...
...während man über Lautsprecher den keuschend-röchelnden Atem des Menschenfressers hört. Diese mehrfach eingesetzte Bild-Ton-Kombination vermittelt verblüffend eindringlich den Eindruck eigenen Erlebens und es wird dem Betrachter dadurch zumindest zeitweise eine völlig Identifikation mit dem Ungeheuer aufgezwungen...
...der Betrachter muß den Eindruck gewinnen, das ein völlig normaler Mitbürger ohne jedes abnorme Verhalten wie selbstverständlich jedes erreichbare menschliche Wesen aus purer Mordlust abschlachtet, wenn er in eine extreme Notsituation einmal Blut geleckt hat...
...Die Würde des Menschen ist durch diesen Film getroffen, weil er aus merkantilen Gründen den Kannibalismus als Sensation herausstellt und ihn öffentlich anpreist. Der Mensch wird in diesen Film in einer ekelerregenden jeder Zivilisation wiedersprechenden Verhaltensweise dargestellt und dadurch auf eine unmenschliche Stufe seiner Entwicklung zurückgeworfen...
Dies sind einige Sätze aus dem Bericht er umfaßt 13 Seiten!!! Es werden sogar Vergleiche mit den Nazis, Kindesmißbrauch aufgeführt. Naja soviel zu einer Prüfung der FSK. Sie sprechen weiter davon, das labile und Menschen die solche Filme nicht sehen können, ein Leben lang nicht mehr von den Errinerungen an den Film losgelassen werden. Was war den bitte der Prüfer für einer gewesen, der sich übergeben mußte. Man sollte davon ausgehen, dass bei der FSK auch Jenige sitzen, die sich einen Film anssehen bis zum Schluß und dann bewerten. Aber scheinbar ist dem nicht so.
Wer kennt den Film Man Eater eigentlich? Ist er wirklich so hart und menschenunwürdig?
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| am 13.07.2004 um 15:35:20 Uhr | Zitieren Melden | Antwort von holzinator ... schaut nach meinen Auktionen :-)) Beiträge insgesamt: 153 Alle Beiträge anzeigen
Pos (1556) Neu (2) Neg (0)

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| geschrieben von NBKKILLER am 13.07.2004 um 15:35:20.
Will hier zudem einmal ein konkretes Beispiel dalegen, wie die FSK einen Film bewertet und welche Aussagen dazu gemacht werden. Es geht um den Film Man Eater, kenne ihn selber nicht, aber den Bericht dazu (nachzulesen im X-Rated Zensurbuch). Hier mal einige Passagen daraus:
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Wer kennt den Film Man Eater eigentlich? Ist er wirklich so hart und menschenunwürdig?
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Hi NBKILLER,
Ich kenn den Film noch sehr gut, denn es war der erste Splatterfilm, den ich jemals in meinem Leben gesehen habe.
Ich war damals 12 Jahre alt, und hab einen 15 minütigen Trailer davon gesehen, auf Super 8.
(also ohne Ton, Video gabs noch nicht)
Trotzdem haben die paar Auschnitte einen sehr starken Eindruck bei mir hinterlassen. Ich hatte wochenlang davon Alpträume.
Und ein paar Horror-Bilder davon haben mich noch jahrelang verfolgt.
Geschadet hat es mir aber nicht wirklich. Denn ich schau mir heute immer noch gerne Horror-und Splatterfilme an.
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Zu deiner Frage:
Ist eine Beschlagnahme gerechtfertigt??
Ich finde Man Eater ist einer der wenigen Filme bei dem ich eine Beschlagnahme für gerechtfertigt sehe.
Warum???
Bestimmt nicht, weil ich als Kind Alpträume davon hatte.
Nein, der Grund ist für mich ein anderer.
Es gibt in dem Film eine extrem menschenverachtende Szene, die einfach die Grenze des guten Geschmacks übersteigt.
Der Man-Eater frißt in dieser Szene das Neugeborene einer Mutter.
(Sowas muss einfach nicht sein!!)
Ansonsten gibts eigentlich nichts zu beanstanden.
Außer, das der Film stink-langweilig ist.
(aber das ist ja kein Grund für ein Verbot)
Denn in den ersten 70 Minuten passiert so gut wie gar nichts.
Und nur in der letzten Viertelstunde gibts ein paar nette Effekte zu bewundern.
Allerdings kommt da auch nie so richtig Spannung auf, denn die Regie ist grottenschlecht.
Ich frag mich nur wie der Verfasser des X-rated Buches zu seiner Einschätzung kommt, dass 85 Min lang sadistische Quälerein und Morde von unvorstellbarer Brutalität und Grausamkeiten gezeigt werden.
(statt 85 Minuen, wären 15 Minuten angebracht)
Wahrscheinlich hat er nur einen Trailer gesehen, und musste sich danach schon übergeben
P.S.: Wenn du mal einen wirklich guten Menschenfresser-Film sehen willst, schau dir einen davon an:
- Cannibal Holocaust
- Cannibal Ferox
Da gibt es zwar auch einige unschöne Szenen, wo lebende Tiere geschlachtet und gehäutet werden (was auch nicht sein muß), aber ansonsten sind sie voll i.o.
Richtig fiese Kannibalen-Szenen, und vor allen Dingen sehr gut gemacht, und damit nicht nur extrem-ekelig, sondern auch wirklich spannend!!

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| am 15.07.2004 um 06:06:08 Uhr | Zitieren Melden | Antwort von NBKKILLER
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Pos (38) Neu (0) Neg (6)
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Profil | | Zitat: |
| :Ich frag mich nur wie der Verfasser des X-rated Buches zu seiner Einschätzung kommt, dass 85 Min lang sadistische Quälerein und Morde von unvorstellbarer Brutalität und Grausamkeiten gezeigt werden.
(statt 85 Minuen, wären 15 Minuten angebracht)
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Nicht der Verfasser des Buches hatte dies geschrieben, sondern die damaligen Prüfer der FSK sprachen davon in den Buch kannst Du den Zensurbericht nachlesen.
Danke in jeden Fall für die Antwort. Ich selber mag überhaupt keine Kannibalen Filme, finde sie uninteressant und zum großen Teil pervers. Einen der von Dir angesprochenen Filme kenne ich, der wo sie echte Tiere getötet hatten. Der Film war voll von Gewalt, die immer extremer wurde. Dennoch zeigt er einen auch wie krank die menschliche Natur sein kann. Denn die Gewalt geht in den Film ja ursprünglich von den Reportern aus und die Kannibalen rächen sich für das was man ihnen angetan hat. Aber einer dieser Filme hat mir gerreicht, ich mag anderen Horror lieber.
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| am 15.07.2004 um 06:21:27 Uhr | Zitieren Melden | Antwort von Boxhamster
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Pos (1867) Neu (2) Neg (0)
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Profil | | Zitat: |
| geschrieben von holzinator am 15.07.2004 um 06:06:08.
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| Zitat: |
| Zu deiner Frage:
Ist eine Beschlagnahme gerechtfertigt??
Ich finde Man Eater ist einer der wenigen Filme bei dem ich eine Beschlagnahme für gerechtfertigt sehe.
Warum???
Bestimmt nicht, weil ich als Kind Alpträume davon hatte.
Nein, der Grund ist für mich ein anderer.
Es gibt in dem Film eine extrem menschenverachtende Szene, die einfach die Grenze des guten Geschmacks übersteigt.
Der Man-Eater frißt in dieser Szene das Neugeborene einer Mutter.
(Sowas muss einfach nicht sein!!)
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| Zitat: |
| P.S.: Wenn du mal einen wirklich guten Menschenfresser-Film sehen willst, schau dir einen davon an:
- Cannibal Holocaust
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Soso, und die Szene, in der der Schwangeren in Cannibal Holocaust das Neugeborene aus dem Leib geholt, im Schlamm verbuddelt und Muttern erschlagen wird, ist nicht extrem menschenverachtend und übersteigt die Grenze des guten Geschmacks? 
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| am 30.07.2004 um 16:09:24 Uhr | Zitieren Melden | Antwort von darius333
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Pos (719) Neu (0) Neg (0)
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Profil | Den Film Man-Eater habe ich mir mal vor einigen Jahren besorgt, weil er mir als der Splatter-Streifen schlechthin empfohlen worden war. Was ich dann zu sehen bekam, war ein für B-Movie-Verhältnisse ganz akzeptabler Gruselfilm, aber alles andere als die Gore-Granate, die ich erwartet hatte. Ganze 75 Minuten harrte ich trotzdem aus, weil ich wußte, daß ich ja noch die berühmt-berüchtigte Fötus-Szene zu sehen bekäme. Als es dann endlich so weit war, hätte die Enttäuschung nicht größer sein können.
Sorry Leute, aber was hier so oft als eine der schockierendsten Szenen der Filmgeschichte beschrieben wird, ist in meinen Augen ganz einfach grottenschlecht und an Lächerlichkeit kaum zu übertreffen: Der Man-Eater (alias Herr Eastman) greift einer Frau unter den Rock und zieht einen darunter verborgenen leblosen Fleischklumpen hervor, der einem menschlichen Fötus nicht im Ansatz ähnlich sieht, und beißt anschließend hinein. Na dann: Guten Appetit...
Mein Rat kann jedenfalls nur lauten: Wer einmal einen filmtechnisch ansprechenden Kannibalenstreifen sehen will, der lasse die Finger von diesem ärgerlichen Machwerk und greife lieber zu Cannibal Holocaust.
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| am 30.07.2004 um 23:45:26 Uhr | Zitieren Melden | Antwort von .sam. Zensurhasser Beiträge insgesamt: 1139 Alle Beiträge anzeigen
Pos (1887) Neu (3) Neg (2)

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Profil | | Zitat: |
| geschrieben von darius333 am 30.07.2004 um 23:45:26.
Den Film Man-Eater habe ich mir mal vor einigen Jahren besorgt, weil er mir als der Splatter-Streifen schlechthin empfohlen worden war. Was ich dann zu sehen bekam, war ein für B-Movie-Verhältnisse ganz akzeptabler Gruselfilm, aber alles andere als die Gore-Granate, die ich erwartet hatte. Ganze 75 Minuten harrte ich trotzdem aus, weil ich wußte, daß ich ja noch die berühmt-berüchtigte Fötus-Szene zu sehen bekäme. Als es dann endlich so weit war, hätte die Enttäuschung nicht größer sein können.
Sorry Leute, aber was hier so oft als eine der schockierendsten Szenen der Filmgeschichte beschrieben wird, ist in meinen Augen ganz einfach grottenschlecht und an Lächerlichkeit kaum zu übertreffen: Der Man-Eater (alias Herr Eastman) greift einer Frau unter den Rock und zieht einen darunter verborgenen leblosen Fleischklumpen hervor, der einem menschlichen Fötus nicht im Ansatz ähnlich sieht, und beißt anschließend hinein. Na dann: Guten Appetit...
Mein Rat kann jedenfalls nur lauten: Wer einmal einen filmtechnisch ansprechenden Kannibalenstreifen sehen will, der lasse die Finger von diesem ärgerlichen Machwerk und greife lieber zu Cannibal Holocaust.
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Stimmt schon, aber man muss auch bedenken, dass Man Eater 1986 beschlagnahmt wurde, auf dem Höhepunkt des Deutschen Zensurwahns. Da wurde batterieweise alles indiziert und beschlagnahmt, was nur ansatzweise mit Blut oder Horror zu zun hatte. Kann mich noch an die Hatz von Geissler, Kohl, Steffen usw. erinnern. Da galt die Devise Deutschland muss sauber werden und der Dreck wird ausgerottet. Die Saubermänner schossen wie Pilze aus dem Boden. Jedes Jugendamt fühlte sich berufen gegen die bösen Filme vorzugehen. Das waren Zeiten, da wurden Verbote für Zeichentrickfilme wie Schweinchen Dick oder Rosaroter Panther gefordert. Ob Man Eater heute auch beschlagnahmt werden würde???
Gruß
sam
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| am 02.08.2004 um 09:07:42 Uhr | Zitieren Melden | Antwort von darius333
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Pos (719) Neu (0) Neg (0)
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Profil | Aber ja!
Zuletzt wurde ManEater im Jahre 2002 (in der DVD-Fassung von Laser Paradise) beschlagnahmt, nachdem ein Jahr zuvor bereits das Astro-Tape sichergestellt worden war.
Der Film ist trotzdem lächerlich!!!
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| am 03.08.2004 um 02:13:39 Uhr | Zitieren Melden |
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