Hallöle!
Ich möchte mal eben etwas loswerden zu der Art und Weise, wie hier im Forum bzw. der Filmundo-Suchrubrik öffentlich (mal mehr oder weniger geschickt getarnt mittels Titel-Abkürzungen) Gesuche für beschlagnahmte Filme kursieren.
Ich möchte mich hier nicht als Moralapostel aufspielen und auch niemandem den Spaß am Hobby Filme-Sammeln vermiesen, jedoch nur kurz mal darauf hinweisen, dass sich derartige Gesuche rechtlich gesehen auf sehr dünnem Eis bewegen, da sie in gewissem Sinne eine Aufforderung zu einer Straftat (nämlich der Abgabe von nach § 131 StGB bundesweit beschlagnahmten Medien) darstellen.
Nichts für ungut. Aber, wer weiss, wer hier im Internet sonst noch so alles mitliest...