Beitrag von filmundo Das Filmundo-Team! Moderator Beiträge insgesamt: 1042 Alle Beiträge anzeigen Pos (80) Neu (2) Neg (0)

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Profil | Liebe Filmfreunde,
wir wissen, dass Euch dieses Thema bewegt, daher möchten wir noch mal ein paar Zeilen dazu schreiben, auch, wenn sich dadurch nicht viel ändert:
Die Übermittlung der Ware an den Kunden obliegt nicht der Kontrolle von Filmundo.
Filmundo mischt sich da auch nicht ein, aus den folgenden Gründen:
a) Es gibt unserer Kenntnis nach zwar Vorschläge, wie ein sicherer Versand erfolgen sollte (z.B. per Übergabe-Einschreiben, eigenhändig), aber eine rechtsverbindliche Vorschrift, die für alle gilt, an die sich alle halten können und bei der dann auch alle sicher sein können, ganz sicher keinen Fehler zu machen und nicht von einem findigen Juristen oder Wettbewerber verklagt zu werden, gibt es unserer Kenntnis nach nicht!
Wenn wir hier im Irrtum sind, bitten wir um Aufklärung.
Angemerkt sei an dieser Stelle, dass ein einzelnes Urteil auf einer niederen Instanz zwar eine Basis bildet für rechtliche Argumentationen, aber keine Sicherheit darstellt.
b) Ein mögliches Versandsystem, bei dem jeder Artikel über Filmundo abgewickelt und versandt wird, kommt für uns nicht in Frage. Ein solches System untergräbt unserer Meinung nach den freien Wettbewerb und fördert Verwaltung und Vorschriften, wovon wir kein Befürworter sind.
c) Filmundo bestimmt auch die Versandkosten nicht, da das nicht unsere Aufgabe ist und es auch keinerlei Vorteile bringen würde. Im Gegenteil: Filmundo müsste dann die Einhaltung dieser Versandkosten prüfen. User könnten sich zwar an Zwangs-Versandkosten halten, Ihre Artikel aber ein paar Euro günstiger anbieten und trotzdem eine andere Versandart wählen und dadurch dem Käufer wieder die Versandkosten erstatten.
Mal ehrlich, wer soll denn diese ganzen Kontrollen durchführen?
Wir sind nicht der Staat und haben auch nicht vor uns einen kleinen Filmundo-Staat aufzubauen mit Kontrolleuren und Ordnungshütern, die Verwarnungen und Bußgelder aussprechen.
Fazit:
Wir sind für freien Wettbewerb und Selbstbestimmung. Jeder User kann seine Artikel an den Käufer versenden, wie er es für richtig hält. Hierbei müssen aber die gesetzlichen Bestimmungen beachtet werden.
--> Das bedeutet derzeit, dass bei 18er-Artikeln sichergestellt sein muss, ...dass kein Versand an Kinder und Jugendliche erfolgt. oder, dass ein persönlicher Kontakt zwischen Lieferant und Besteller vorliegen muss (so zumindest die Definition zu § 15 Abs. 1 Nr. 3 und 5 JuSchG; Quelle: BPjM-Aktuell, 2/2003, Forum-Verlag, S. 5 f.).
Wir sind also genauso Klug wie vorher, denn, es ist unserer Kenntnis nach nicht verbindlich geregelt, wie #sichergestellt# wird.
Auch wissen wir nicht, was die klare Definition von #persönlicher Kontakt# ist. Reicht da vielleicht sogar ein Telefonanruf, da man dann ja persönlich Kontakt hatte? Oder ist das nicht persönlich genug?
Sorry, wir wissen es auch nicht!
Irgendwelche Richter werden sich in den nächsten Wochen, Monaten oder Jahren bestimmt dieser Angelegenheit einmal ausführlich annehmen.
Bis dahin empfehlen wir,
wobei wir ausdrücklich betonen, dass wir keinen rechtlichen Rat geben und auch keine rechtlichen Empfehlungen aussprechen und auch keine Sicherheit mit unserer Empfehlung suggerieren wollen:
Versendet Eure 18er-Artikel so sicher wie möglich, ggf. also per eigenhändigem Übergabeeinschreiben (oder was es sonst noch gibt), wenn Ihr potentiellen Ärger vermeiden oder die Wahrscheinlichkeit von rechtlichen Auseinandersetzungen veringern wollt.
Euer Filmundo-Team
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