Antwort von voorhees70 Liegt n´ Auge auf m´ Tresen,is n´ Zombie dagewesen Beiträge insgesamt: 1646 Alle Beiträge anzeigen
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| geschrieben von SirLumpie1989 am 26.10.2017 um 17:29:54.
Hallo Filmundo Community :)
Ist es hier erlaubt auch auch Filme & Games zu verkaufen die Liste B indiziert sind?
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Dafür gibts Filmundo ja...
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am 26.10.2017 um 19:45:10 Uhr | Zitieren Melden |
Antwort von SirLumpie1989 Man sollte den Stuhlgang nie vor dem spülen loben Beiträge insgesamt: 2 Alle Beiträge anzeigen
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Profil | Hehe :D Tut mir leid für die dumme Frage. :D
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am 26.10.2017 um 21:31:37 Uhr | Zitieren Melden |
Antwort von JudgeDredd Sekt für die Nutten, Champagner für uns.... Beiträge insgesamt: 4727 Alle Beiträge anzeigen
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| geschrieben von SirLumpie1989 am 26.10.2017 um 17:29:54.
Hallo Filmundo Community :)
Ist es hier erlaubt auch auch Filme & Games zu verkaufen die Liste B indiziert sind?
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Sonst hätte diese Plattform keine Daseinsberechtigung
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am 27.10.2017 um 07:49:12 Uhr | Zitieren Melden |
Antwort von kilroy Auf der Mauer, auf der Lauer sitzt 'ne kleine Wanz Beiträge insgesamt: 127 Alle Beiträge anzeigen
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Profil | Einfach den Film in die richtige Kategorie einstellen und das Häkchen beim Feld 'indiziert' setzen. Dann sollte es keine Probleme geben.
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am 27.10.2017 um 08:30:29 Uhr | Zitieren Melden |
Antwort von Kings-Shirt-Shop
Beiträge insgesamt: 9 Alle Beiträge anzeigen
Pos (1535) Neu (25) Neg (33)
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Profil | Selbstverständlich ist es das "nicht"! Alle Titel der Liste B sind nicht indiziert sondern unterliegen der bundesweiten Beschlagnahme...somit ist bereits "die Vorrätighaltung zum Zwecke des Verkaufs" strafbar!
...dies ist selbstverständlich keine rechtliche Beratung!!
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am 27.10.2017 um 18:25:52 Uhr | Zitieren Melden |
Antwort von vorhees12
Beiträge insgesamt: 12 Alle Beiträge anzeigen
Pos (106308) Neu (30) Neg (12)
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Profil | Ein Film, der durch eine Entscheidung der BPS auf der Liste B eingetragen wurde, darf dennoch unter gewissen Einschränkungen verkauft werden. Es besteht durch das Eintragen in Liste B praktisch nur eine Empfehlung der BPS, diesen Titel vom Gericht prüfen zu lassen, da eine starke Jugendgefährdung vermutet wird.
Es sei denn, es liegt schon ein gerichtlicher Beschluß vor, der zu einer Beschlagnahme / Einziehung des Titels führte. Dann ist der Verkauf, Werbung oder ähnliches unter Strafe gestellt.
Zu Zeiten des Internets ist sowohl Indizierung als auch Beschlagnahme einfach Mumpitz, wenn man bedenkt, wie viele beschlagnahmte / indizierte Titel man bei youtube oder ähnlichen Plattformen ohne jegliche Prüfungen des Alters ansehen kann.
Und wenn man bedenkt, daß ein ehemals beschlagnahmter Film wie "Tanz der Teufel" in Deutschland nun ungeschnitten FSK 16 ist ......
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am 27.10.2017 um 19:41:53 Uhr | Zitieren Melden |
Antwort von scared-stiff Hell on Heels Beiträge insgesamt: 8838 Alle Beiträge anzeigen
Pos (722) Neu (0) Neg (0)
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| geschrieben von vorhees12 am 27.10.2017 um 19:41:53.
Und wenn man bedenkt, daß ein ehemals beschlagnahmter Film wie "Tanz der Teufel" in Deutschland nun ungeschnitten FSK 16 ist ......
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....... führt das das ganze Theater der letzten 35 Jahre ad absurdum!
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am 27.10.2017 um 20:14:40 Uhr | Zitieren Melden |
Antwort von JudgeDredd Sekt für die Nutten, Champagner für uns.... Beiträge insgesamt: 4727 Alle Beiträge anzeigen
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| geschrieben von Kings-Shirt-Shop am 27.10.2017 um 18:25:52.
Selbstverständlich ist es das "nicht"! Alle Titel der Liste B sind nicht indiziert sondern unterliegen der bundesweiten Beschlagnahme...somit ist bereits "die Vorrätighaltung zum Zwecke des Verkaufs" strafbar!
...dies ist selbstverständlich keine rechtliche Beratung!!
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am 28.10.2017 um 09:03:51 Uhr | Zitieren Melden |
Antwort von kilroy Auf der Mauer, auf der Lauer sitzt 'ne kleine Wanz Beiträge insgesamt: 127 Alle Beiträge anzeigen
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| geschrieben von Kings-Shirt-Shop am 27.10.2017 um 18:25:52.
... Alle Titel der Liste B sind nicht indiziert sondern unterliegen der bundesweiten Beschlagnahme...
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wie sagt Donald Trump immer zu solchen Nachrichten?
Kann mir jemand helfen? Mir fällt es gerade nicht ein.
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am 28.10.2017 um 11:00:56 Uhr | Zitieren Melden |
Antwort von MamaVorhees ...man hätte ihn nicht aus den Augen lassen dürfen Beiträge insgesamt: 841 Alle Beiträge anzeigen
Pos (161) Neu (0) Neg (0)
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| geschrieben von Kings-Shirt-Shop am 27.10.2017 um 18:25:52.
Selbstverständlich ist es das "nicht"! Alle Titel der Liste B sind nicht indiziert sondern unterliegen der bundesweiten Beschlagnahme...somit ist bereits "die Vorrätighaltung zum Zwecke des Verkaufs" strafbar!
...dies ist selbstverständlich keine rechtliche Beratung!!
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| Diese Aussage ist falsch. "Liste B indiziert" bedeutet, dass ein Film auf diesem Listenteil auf strafrechtliche Relevanz geprüft wird und daraufhin beschlagnahmt oder wieder auf Liste A umgetragen wird.
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am 29.10.2017 um 05:44:21 Uhr | Zitieren Melden |
Antwort von JudgeDredd Sekt für die Nutten, Champagner für uns.... Beiträge insgesamt: 4727 Alle Beiträge anzeigen
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| geschrieben von MamaVorhees am 29.10.2017 um 05:44:21.
Diese Aussage ist falsch. "Liste B indiziert" bedeutet, dass ein Film auf diesem Listenteil auf strafrechtliche Relevanz geprüft wird und daraufhin beschlagnahmt oder wieder auf Liste A umgetragen wird.
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Korrekt! Mit n bisschen Google und Rechtschreibung hätte der Händler sich diese Peinlichkeit ersparrt
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am 30.10.2017 um 11:06:55 Uhr | Zitieren Melden |