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Erstattung von Einstellgebühren

 
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 Erstattung von Einstellgebühren


Gelegentlich kommt es ja vor, dass man eingestellte Artikel auch mal wieder löschen möchte, weil sie z.B. nicht mehr verfügbar sind. Ich bin der Ansicht, dass für gelöschte Artikel die Einstellgebühr erstattet werden sollte. Was meint ihr?

am 15.06.2004 um 09:39:08 Uhr
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Antwort von smk-edi

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Hm, da gibts aber Missbrauchmoeglichkeiten: jemand koennte einen Artikel, den er nur einmal hat, in 25 Kategorien einstellen, und wenn er ihn dann irgendwo verkauft, werden die anderen 24 geloescht, und es hat am Ende nur so viel wie eine einzelne gekostet...

am 15.06.2004 um 17:45:54 UhrZitieren  Melden
Antwort von filmundo
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Hallo Filmfreunde,

da jeder Anbieter selbst für seine Artikel verantwortlich ist (und grundsätzlich auch nur Artikel anbieten darf, die verfügbar sind), werden wir in solchen Ausnahmefällen keine Einstellgebühren erstatten.

Filmundo

am 15.06.2004 um 20:24:08 UhrZitieren  Melden
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