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Verkaufsverbot für gebrauchte RC1 DVDs!!!

 
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 Verkaufsverbot für gebrauchte RC1 DVDs!!!

Habe im Zusammenhang mit dem Verkauf von gebrauchten US CDs bei Ebay einen Artikel in der aktuellen Computerbild 14/2004 S. 161 gelesen, daß der Verkauf gebrauchter RC1 DVDs verboten sei. Begründet wird dies durch den Erwerb der DVDs außerhalb des EWR Europäischen Wirtschaftsraumes. Bei CDs gibt es da schon eine Abmahnungswelle, von der ein Leser berichtet.

siehe http://www.cvv-menden.de/photos/DVD_Verbot_Computerbild_14_2004_161.jpg

Keine RC1 DVDs verkaufen zu dürfen wäre eine Katastrophe!!!

- Dürfen innerhalb der EU offiziell in einem Staat RC1 DVDs verkauft werden?
- Gehört Kanada als ehemaliger Commonwealth Staat zum EWR?
- Was ist mit RC1 DVDs die ich beispielsweise innerhalb des EWR bei Ebay oder Filmundo gekauft habe?

Wer hat weiterführende Informationen?

am 27.06.2004 um 13:49:17 Uhr
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Antwort von martialartsfan

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Anscheinend ist das tatsaechlich so,ich habe das beim Versuch ein Computerspiel ueber meinen hiesigen Softwaredealer ein Spiel aus den USA zu importieren klaeglich feststellen muessen.Er erklaerte mir das es fuer ihn als Geschaeftsmann Strafbar sei,es ist aber dennoch moeglich als Privatperson ueber Kanada (wie schon erwaehnt als nicht EWR Staat)moeglich ist Ntsc Games sowie Region1 DvDs zu erwerben.Lachhaft aber leider Wahr.
Der arme Deutsche Fiskus.

am 18.07.2004 um 17:44:01 UhrZitieren  Melden
Antwort von videoflixx
Titty Twister Türsteher
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Armes Deutschland! :sad:

Die Arbeitslosenzahlen steigen und steigen, Harz IV treibt die armen in eine noch größere Armut, aber soetwas wird verboten und gesetzlich geregelt! :smilieass:

Manchmal kann ich es nich fassen, von was für einer kleingeistigen Regierung wir geführt werden. :nono:

am 27.07.2004 um 13:05:49 UhrZitieren  Melden
Antwort von darius333

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Toll finde ich das ja auch nicht gerade, aber man muß doch die Kirche im Dorf lassen. Schröder, Hartz & Co. - deren Fan ich nicht gerade bin - können hier ausnahmsweise wirklich mal nichts für; die entsprechende Regelung im Urheberrechtsgesetz gibt es schon länger als die derzeitige rot-grüne Bundesregierung. Es handelt sich im übrigen nicht einmal um einen bloßen gesetzgeberischen Willkürakt, sondern dahinter stehen durchaus ernsthafte Überlegungen eines wirksamen Urheberschutzes. Ein Copyright-Inhaber soll es nämlich nicht einfach hinnehmen müssen, daß sein Produkt in einem fremden Wirtschaftsraum ohne seinen Willen verbreitet wird. Daher darf hierzulande z.B. eine amerikanische DVD nur dann ohne besondere Einwilligung des Berechtigten weiterveräußert werden, wenn sie mit dessen Zustimmung im Europäischen Wirtschaftsraum in Verkehr gebracht worden ist.

am 27.07.2004 um 23:21:32 UhrZitieren  Melden
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