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menn1

 
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 menn1

Moin,

der o.g. Teilnehmer hat mir für eine DVD einen Preisvorschlag gemacht, welchen ich akzeptiert habe. Nach drei Tagen kam dann eine Mail, in der er von mir verlangt, dass ich den Verkauf rückabwickel.

Ich habe dieses verneint, nun kam wieder eine Mail das ich Ihn zu nix zwingen kann.

Ich würde nun die Mahnstufen durchgehen, oder was haltet Ihr davon?

PS Habe Ihn auf meine Sperrliste gesetzt...

Gruß

Scheisshausfliege

am 29.08.2016 um 22:51:02 Uhr
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Antwort von crazy-trancer
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Einer Rückabwicklung müssen immer beide Parteien zustimmen. D.h., du kannst auf die Abwicklung des Deals bestehen, da ein gültiger Kaufvertrag zustande gekommen ist.

Ob das in diesem Fall sinnvoll ist, musst du für dich entscheiden. Für mich scheint es nach deiner Schilderung so, als würde der Käufer definitiv nicht zahlen wollen. Vorteil der Annahme der Rückabwicklung wäre, dass du den Artikel sofort wieder einstellen kannst. Wenn du auf die Bezahlung bestehst, musst du zunächst alle Mahnstufen mit allen Fristen durchlaufen und darfst den Artikel erst anschl. wieder einstellen.

It´s your Choice :wink:


:Music:

am 29.08.2016 um 23:28:18 UhrZitieren  Melden
Antwort von bietefix
Hau mir bitte nicht immer auf die Lippe...
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Und den Ärger den er erst vielleicht macht nach Versand der Ware...siehe seine Bewertungen... :bigteeth:

am 30.08.2016 um 07:58:53 UhrZitieren  Melden
Antwort von Scheisshausfliege

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Moin,

da hat sich jemand im Forum gefunden und schwupps habe ich eine negative Bewertung... Die inhaltlich auch nicht in Ordnung ist....

am 01.09.2016 um 07:32:04 UhrZitieren  Melden
Antwort von exvirus52
Pusher gehören an die Öffentlichkeit!
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Zieh die Mahnstufen durch wie es Crazy empfohlen hat.

Filmundo kann danach dann die Bewertung löschen; siehe hier:

https://www.filmundo.de/hilfesystem/showsubpoint.php?id=73

am 01.09.2016 um 10:00:02 UhrZitieren  Melden
Antwort von crazy-trancer
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Zitat:

geschrieben von Scheisshausfliege am 01.09.2016 um 07:32:04.
Moin,

da hat sich jemand im Forum gefunden und schwupps habe ich eine negative Bewertung... Die inhaltlich auch nicht in Ordnung ist....


Du kannst hier die Bewertungs-Löschung beantragen.

Wenn ich mir den Inhalt der Bewertung im Vergleich zu deiner Schilderung oben anschaue, dann kannst du diese auch ohne das ganze Mahnsystem löschen lassen, denn der Kauf erfolgte ja durch menn1, der den Kaufvertrag eingegangen ist und damit auch verpflichtet ist, zu zahlen.


:Music:

am 01.09.2016 um 13:59:41 UhrZitieren  Melden
Antwort von Scheisshausfliege

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Danke.

Habe Filmundo kontaktiert, die Bewertung wird wohl gelöscht. Als Antwort kam dann heute am frühen Nachmittag, Zitatbeginn:

Nichts Zahlungsaufforderung

Ich werde mit Sicherheit keinen Schrott kaufen

Das ist Schrott was Sie an bieten

Stornieren Sie den Schrott

Zitat Ende.

Und ich bin unverschämt...

am 01.09.2016 um 19:13:55 UhrZitieren  Melden
Antwort von cage277
Alles was du hast, hat irgendwann dich...
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kommt auf meine Sperrliste :eek:

am 03.09.2016 um 15:12:09 UhrZitieren  Melden
Antwort von Scheisshausfliege

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Scheinbar ist das besser so, bei mir ist er auch auf der Sperrliste gelandet. Ruhr lässt er trotzdem nicht:

Stornieren Sie endlich mal die verdammte DVD

Wie lange soll das noch dauern

am 03.09.2016 um 17:15:59 UhrZitieren  Melden
Antwort von cage277
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Zitat:

geschrieben von Scheisshausfliege am 03.09.2016 um 17:15:59.
Scheinbar ist das besser so, bei mir ist er auch auf der Sperrliste gelandet. Ruhr lässt er trotzdem nicht:

Stornieren Sie endlich mal die verdammte DVD

Wie lange soll das noch dauern


Ist der Ruf mal ruiniert, lebt sich's gänzlich ungeniert :homer:

am 04.09.2016 um 15:59:17 UhrZitieren  Melden
Antwort von Scheisshausfliege

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Es gab noch diverse weitere freundlichen Mails. Ich habe diese dann an filmundo weitergeleitet. Erst mit deren Mail, mit der Androhung einer Sperrung, hatte ich vorerst wieder Ruhe.

Gutschrift ist heute beantragt, negative Bewertung erfolgt. Mal schauen ob er jetzt Ruhe lässt...

am 11.09.2016 um 19:44:22 UhrZitieren  Melden
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