Antwort von Jellyfish ...never, but never, fuck with the King. Beiträge insgesamt: 1316 Alle Beiträge anzeigen
Pos (4820) Neu (5) Neg (7)
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Profil | Hattest du beides zur Auswahl? Versichert mit Sendungsnummer und unversichert? Ich mache noch immer ein Foto von der Sendung.
Biete einen Nachforschungsauftrag an. Der wird leider sicherlich nichts bringen aber mehr kannst du dann nicht tun, da bei Privatverkäufen das Versandrisiko auf den Käufer übergeht.
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am 01.07.2021 um 06:25:31 Uhr | Zitieren Melden |
Antwort von Italophiler
Beiträge insgesamt: 2209 Alle Beiträge anzeigen
Pos (7028) Neu (3) Neg (0)
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Profil | | Zitat: |
| geschrieben von Jellyfish am 01.07.2021 um 06:25:31.
da bei Privatverkäufen das Versandrisiko auf den Käufer übergeht.
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wieso dann für versicherten versand zahlen?
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am 01.07.2021 um 06:43:54 Uhr | Zitieren Melden |
Antwort von Jellyfish ...never, but never, fuck with the King. Beiträge insgesamt: 1316 Alle Beiträge anzeigen
Pos (4820) Neu (5) Neg (7)
Meine Auktionen (0)
Profil | Um wenigstens im Ansatz bei Verlust einen Wertersatz vom Versandunternehmen zu erhalten, da ein tatsächlicher Versand nachgewiesen werden kann und man eine Art Versicherung abgeschlossen hat.
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am 01.07.2021 um 06:54:15 Uhr | Zitieren Melden |
Antwort von Italophiler
Beiträge insgesamt: 2209 Alle Beiträge anzeigen
Pos (7028) Neu (3) Neg (0)
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Profil | die initiative dazu muss aber vom versender ausgehen, der auch die entschädigung erhält. empfänger werden vom versanddienstleister abgewimmelt.
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am 01.07.2021 um 07:01:08 Uhr | Zitieren Melden |
Antwort von Jellyfish ...never, but never, fuck with the King. Beiträge insgesamt: 1316 Alle Beiträge anzeigen
Pos (4820) Neu (5) Neg (7)
Meine Auktionen (0)
Profil | Naja klar. Genau wie beim Nachforschungsauftrag auch. Weshalb sollte ich das als Versender denn nicht machen?
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am 01.07.2021 um 07:05:00 Uhr | Zitieren Melden |
Antwort von Italophiler
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Pos (7028) Neu (3) Neg (0)
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Profil | gute frage! werde diese mal an meinen verkäufer weiterleiten .....
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am 01.07.2021 um 07:08:45 Uhr | Zitieren Melden |
Antwort von Saloo1989
Beiträge insgesamt: 20 Alle Beiträge anzeigen
Pos (129) Neu (0) Neg (1)
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Profil | | Zitat: |
| geschrieben von Jellyfish am 01.07.2021 um 06:25:31.
Hattest du beides zur Auswahl? Versichert mit Sendungsnummer und unversichert? Ich mache noch immer ein Foto von der Sendung.
Biete einen Nachforschungsauftrag an. Der wird leider sicherlich nichts bringen aber mehr kannst du dann nicht tun, da bei Privatverkäufen das Versandrisiko auf den Käufer übergeht.
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Guten Morgen zusammen, ich werde dem Herren jetzt gleich mal schreiben und einen Nachforschungsantrag bei der Post stellen. Genau richtig , ich habe normalen Brief Versand und Versicherten Versand mit Sendungsnummer angeboten (den online preis damit die Leute noch etwas sparen damit ihr Film sicher ankommt) wollte trotzdem normalen.
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am 01.07.2021 um 09:15:31 Uhr | Zitieren Melden |
Antwort von Italophiler
Beiträge insgesamt: 2209 Alle Beiträge anzeigen
Pos (7028) Neu (3) Neg (0)
Meine Auktionen (1)
Profil | bei unversicherten versand hat der käufer pech gehabt.
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am 01.07.2021 um 11:40:53 Uhr | Zitieren Melden |
Antwort von lieberonkel ...ich zeig dir mal nen richtigen Hasen... Beiträge insgesamt: 1024 Alle Beiträge anzeigen
Pos (9864) Neu (16) Neg (16)
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Profil | Rechtlich gesehen muss man erstmal wissen ob es sich um einen indizierten Film handelt oder nicht. Das ist der Versender in der Pflicht des Nachweises...
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am 01.07.2021 um 12:27:15 Uhr | Zitieren Melden |
Antwort von Italophiler
Beiträge insgesamt: 2209 Alle Beiträge anzeigen
Pos (7028) Neu (3) Neg (0)
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Profil | wenn dies der fall wäre, dürfte es diesen thread ja gar nicht geben.
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am 01.07.2021 um 12:37:12 Uhr | Zitieren Melden |
Antwort von Jellyfish ...never, but never, fuck with the King. Beiträge insgesamt: 1316 Alle Beiträge anzeigen
Pos (4820) Neu (5) Neg (7)
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Profil | Ich kann lediglich aus meinem Erfahrungsschatz berichten und in 18 Jahren Filmundo und ebay und weit über 3000 Sendungen, sind bisher lediglich 2 nicht angekommen. In diesen Fällen habe ich mich mit dem Käufer einigen können, da es sich tatsächlich um Sendungen gehandelt hat, die ich verschickt habe.
Ich habe die Hälfte des Kaufpreises zurücküberwiesen, was aber auch reine Kulanz meinerseits war, da es sich um Käufer handelte, die nicht das erste mal bei mir ersteigert hatten.
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am 01.07.2021 um 13:42:54 Uhr | Zitieren Melden |
Antwort von Saloo1989
Beiträge insgesamt: 20 Alle Beiträge anzeigen
Pos (129) Neu (0) Neg (1)
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Profil | | Zitat: |
| geschrieben von lieberonkel am 01.07.2021 um 12:27:15.
Rechtlich gesehen muss man erstmal wissen ob es sich um einen indizierten Film handelt oder nicht. Das ist der Versender in der Pflicht des Nachweises...
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Also wenn mir jemand privat so schreiben würde , müsste ich mich echt unter Kontrolle halten nicht aus der Haut zu fahren. Ich kläre das jetzt mit dem Käufer. War das Letzte mal für mich wenn jemand was will versichert Versand oder Pech
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am 02.07.2021 um 10:28:09 Uhr | Zitieren Melden |
Antwort von illskillz
Beiträge insgesamt: 20 Alle Beiträge anzeigen
Pos (1831) Neu (0) Neg (1)
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Profil | | Zitat: |
| geschrieben von Saloo1989 am 02.07.2021 um 10:28:09.
Also wenn mir jemand privat so schreiben würde , müsste ich mich echt unter Kontrolle halten nicht aus der Haut zu fahren. Ich kläre das jetzt mit dem Käufer. War das Letzte mal für mich wenn jemand was will versichert Versand oder Pech
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Magst du uns den User nennen?
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am 04.07.2021 um 15:10:17 Uhr | Zitieren Melden |
Antwort von easterndjango
Beiträge insgesamt: 889 Alle Beiträge anzeigen
Pos (507) Neu (0) Neg (1)
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Profil | | Zitat: |
| geschrieben von lieberonkel am 01.07.2021 um 12:27:15.
Rechtlich gesehen muss man erstmal wissen ob es sich um einen indizierten Film handelt oder nicht. Das ist der Versender in der Pflicht des Nachweises...
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Glaube ich nicht!
Das sind 2 verschiedene Paar Schuhe und damit wären das 2 verschiedene Anklagepunkte. Privatverkauf: Haftung übernimmt der Käufer für den Versand der Ware. Der Verkäufer muß bei indizierten Filmen sicherstellen, dass keine Minderjährigen die Sendung bekommen können. Wie (?), läßt der Gesetzgeber offen. Rein theoretisch kann der Verkäufer die Ware auch unversichert in einem Tresor zusenden und dann z. B. nach Erhalt und Altersverifizierung des Käufers ihm dann den Öffnungscode zusenden. Oder er beauftragt für den Versand einen Bekannten, der gerade zufällig genau in das Gebiet des Käufers fahren wollte und diesem den Film dann persönlich übergeben wollte. Leider hat der Bekannte dann die Ware verschlampt. In beiden Fällen wäre wohl dem Gesetz genüge getan gewesen, weil sichergestellt gewesen wäre, dass keine Minderjährigen den Film anschauen können.
Anklage: Ware nicht bekommen.
Prozess: Freispruch für den Verkäufer, da bei Privatverkauf das Versandrisiko beim Käufer liegt.
Anklage: Verkäufer liefert nicht gesetzeskonform.
Prozess: Findet wohl nicht statt, da der Käufer überhaupt keine Ware erhalten hat und damit gar nicht beurteilen kann, ob der Verkäufer gegen das Versandgesetz verstoßen haben könnte.
Es gab früher schon Fälle, in denen findige Abmahnanwälte Verkäufer verklagt bzw. Unterlassungen geschickt haben und dabei mit Pseudokäufern und Pseudominderjährigen argumentiert haben. Damals wurde schon festgestellt, dass der Anwalt einen Käufer und dieser einen Minderjährigen haben mußte, der die Ware tatsächlich in Empfang genommen hat bevor man Unterlassungen verschicken kann. Es muß also tatsächlich passiert sein, zumindest gekauft, versendet und angekommen bzw. in Empfang genommen.
Da in unserem Fall die Ware nie den Käufer erreicht hat, kann man den Verkäufer nicht des falschen Versandes bezichtigen, weil es Sache des Verkäufers ist, wie er sicherstellt, dass die Ware nicht an Minderjährige ausgehändigt wird. Das muss nicht automatisch versicherter Versand bedeuten!
Man sollte als Verkäufer aber natürlich darauf achten, dass man im Falle eines Falles dem Käufer überhaupt keine Information über die Art des (unversicherten) Versandes mitteilt, sondern nur das die Ware versendet worden ist. Welche Sicherheitsvorkehrungen man getroffen hat, damit keine Minderjährigen gefährdet werden/wurden, erzählt man höchstens dem Richter.
Ich hätte auch gern den Namen des Users für meine Sperrliste, denn ich kann gut auf Leute verzichten, die nur für unversicherten Versand bezahlen und das Versandrisiko trotzdem auf den Verkäufer abwälzen wollen.
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am 04.07.2021 um 23:53:08 Uhr | Zitieren Melden |
Antwort von PLATTFUSS
Beiträge insgesamt: 745 Alle Beiträge anzeigen
Pos (871) Neu (1) Neg (9)
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Profil | | Zitat: |
| geschrieben von easterndjango am 04.07.2021 um 23:53:08.
Glaube ich nicht!
Das sind 2 verschiedene Paar Schuhe und damit wären das 2 verschiedene Anklagepunkte. Privatverkauf: Haftung übernimmt der Käufer für den Versand der Ware. Der Verkäufer muß bei indizierten Filmen sicherstellen, dass keine Minderjährigen die Sendung bekommen können. Wie (?), läßt der Gesetzgeber offen. Rein theoretisch kann der Verkäufer die Ware auch unversichert in einem Tresor zusenden und dann z. B. nach Erhalt und Altersverifizierung des Käufers ihm dann den Öffnungscode zusenden. Oder er beauftragt für den Versand einen Bekannten, der gerade zufällig genau in das Gebiet des Käufers fahren wollte und diesem den Film dann persönlich übergeben wollte. Leider hat der Bekannte dann die Ware verschlampt. In beiden Fällen wäre wohl dem Gesetz genüge getan gewesen, weil sichergestellt gewesen wäre, dass keine Minderjährigen den Film anschauen können.
Anklage: Ware nicht bekommen.
Prozess: Freispruch für den Verkäufer, da bei Privatverkauf das Versandrisiko beim Käufer liegt.
Anklage: Verkäufer liefert nicht gesetzeskonform.
Prozess: Findet wohl nicht statt, da der Käufer überhaupt keine Ware erhalten hat und damit gar nicht beurteilen kann, ob der Verkäufer gegen das Versandgesetz verstoßen haben könnte.
Es gab früher schon Fälle, in denen findige Abmahnanwälte Verkäufer verklagt bzw. Unterlassungen geschickt haben und dabei mit Pseudokäufern und Pseudominderjährigen argumentiert haben. Damals wurde schon festgestellt, dass der Anwalt einen Käufer und dieser einen Minderjährigen haben mußte, der die Ware tatsächlich in Empfang genommen hat bevor man Unterlassungen verschicken kann. Es muß also tatsächlich passiert sein, zumindest bestellt, verschickt und angekommen bzw. in Empfang genommen.
Da in unserem Fall die Ware nie den Käufer erreicht hat, kann man den Verkäufer nicht des falschen Versandes bezichtigen, weil es Sache des Verkäufers ist, wie er sicherstellt, dass die Ware nicht an Minderjährige ausgehändigt wird. Das muss nicht automatisch versicherter Versand bedeuten!
Man sollte als Verkäufer aber natürlich darauf achten, dass man im Falle eines Falles dem Käufer überhaupt keine Information über die Art des (unversicherten) Versandes mitteilt, sondern nur das die Ware versendet worden ist. Welche Sicherheitsvorkehrungen man getroffen hat, damit keine Minderjährigen gefährdet werden/wurden, erzählt man höchstens dem Richter.
Ich hätte auch gern den Namen des Users für meine Sperrliste, denn ich kann gut auf Leute verzichten, die nur für unversicherten Versand bezahlen und das Versandrisiko trotzdem auf den Verkäufer abwälzen wollen.
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am 05.07.2021 um 11:55:22 Uhr | Zitieren Melden |