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Händler phandel liefert nicht und keine Rückerstattung

 
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 Händler phandel liefert nicht und keine Rückerstattung

Eigentlich bin ich jemand, der wirklich freundlich versucht, solche Dinge zu regeln, aber in dem Fall ist das unmöglich:

1. am 22.09.17
Ich bestellte eine VHS beim Händler "phandel"

2. am 25.09.17
Ich erhielt die Kontodaten des Händlers, überwies den Betrag sofort online und bekam später dann auch eine Sendungsnummer per Mail von ihm

4. am 05.10.17 (10 Tage später!)
hab ich "phandel" angeschrieben, weil das Paket laut Sendungsnummer noch nicht einmal bei der Post abgegeben wurde!

Er erklärte mir darauf hin, dass er verzweifelt nach der VHS sucht, was bei 5000 Videokassetten echt schwierig sei und ich ihm meine Bankverbindung mailen soll.

Kurze Zusammenfassung bis dahin:
Er verkauft mir also eine VHS, die er nicht findet und dann schickt er mir eine Sendungsnummer, obwohl er kein Paket abgibt, sondern den Versand lediglich elektronisch angekündigt hat.

5. am 05.10.17
Also mailte ich ihm meine Bankverbindung

6. am 16.10.17 (11 Tage später!)
Da das Geld immer noch nicht auf meinem Konto einging, mailte ich ihn wieder an, wann ich denn jetzt mein Geld zurück bekomme?

Zudem stornierte ich den Kauf hier.

07. am 18.10.17 mittags (!)
Da ich keine Antwort von ihm über die filmundo Mail an ihn bekam, schrieb ich ihn von meinem privaten Postfach nochmal an.

Ich erhielt dann sogar eine Antwort und er fragte lediglich wo und wann ich an ihn überwiesen habe? Ich antwortete ihm ob das ein Scherz sei und mailte auch die gewünschten Daten.

08. heute am 20.10.17
Wieder keine Antwort und das Geld ist nicht auf meinem Konto eingegangen.

Sowas hab ich noch nie erlebt!

Und an Sie "phandel", wenn das Geld jetzt weiterhin nicht zurück kommt, schreibe ich ihnen eine Bewertung, die sich gewaschen hat!

am 20.10.2017 um 13:49:04 Uhr
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Antwort von Gorebert1
AWESOME BABE!!!
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Der Typ ist bereits gesperrt worden von Filmundo.
Da siehts wohl leider schlecht für dich aus.
:uhh:

am 20.10.2017 um 14:41:45 UhrZitieren  Melden
Antwort von filmcollector
Fiktion kann nicht zu hart sein
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ja, filmundo kann da nicht mehr tun und kann auch nichts dafür. Ich geh dem aber trotzdem weiter auf den Zeiger bis das Geld kommt. Warum man wegen 22 EUR so ein Theater verursacht, ist mir ein Rätsel, aber die werden sich lohnen! :biggrin:

am 20.10.2017 um 15:55:56 UhrZitieren  Melden
Antwort von esmile
Du hast keine Chance, also nutze sie!
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... schreibe ich ihnen eine Bewertung, die sich gewaschen hat!

Hihi, ich glaube nicht, dass das jemand der bescheißen will beeindruckt wenn er hier bei Filmundo eine KRASS negative Bewertung bekommt, denn er oder sie hat ja das Geld und Du kannst negativ bewerten und Frust schieben, aber der andere hat das Geld, wer ist nun erstmal der Looser, Du!

am 29.10.2017 um 00:14:57 UhrZitieren  Melden
Antwort von esmile
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Zitat:

...warum man wegen 22 EUR so ein Theater verursacht, ist mir ein Rätsel, aber die werden sich lohnen! :biggrin:

Was ein Rechtsanwalt als Vergütung für eine Erst­beratung verlangen darf, richtet sich nach § 34 des Rechts­anwalts­vergütungs­gesetzes (RVG). Danach richtet sich die Höhe der Vergütung zunächst einmal an eine entsprechende Vereinbarung zwischen Mandant und Rechtsanwalt. Ist eine Ver­gütungsv­ereinb­arung aber nicht getroffen worden, hat der Anwalt nach § 612 Abs. 2 BGB ein Anspruch auf eine übliche Vergütung. Deren Höhe beschränkt § 34 Abs. 1 Satz 3 RVG für das Erst­beratungs­gespräch auf 190,00 EUR zuzüglich Mehrwertsteuer, aktuell also maximal 226,10 EUR.

Dies gilt jedoch nur für Verbraucher, für Gewerbe­treibende oder Frei­berufler, die eine Auskunft oder ein Rat wollen, gilt diese Beschränkung jedoch nicht, die ist dann auch entsprechend höher.

Ein Rechtsanwalt muss grundsätzlich auch nicht über die Kosten einer Erstberatung aufklären, da stets von einer Kostenpflicht ausgegangen werden muss.

Es geht hier aber um keine Erstberatung sondern um eine Strafsache, da werden die Kosten verdreifacht, also wenn es um eine Sache geht, die 22 Euro kosten sollte, dann darf der Verkäufer bei Nichtlieferung und Inkasso per Gericht fast pauschal 600 Euro zahlen und das ist nicht wenig, wenn nur alle Menschen vom Gebrauch Ihrer Rechte Gebrauch machen würden wäre die Welt besser!

Deswegen befolge die einfachsten Regeln, wenn jemand nicht zahlt oder liefert und auf eMails nicht reagiert, dann schreibe einen Brief als Einschreiben oder sende ein Fax mit einer Frist zum Zahlungseingang und dann such Dir einen Anwalt Deiner Wahl und wenn Du im Recht bist kriegst Du Dein Geld und der Anwalt auch sein Geld wenn Du nicht im Recht bist, dann darfst Du alles zahlen!

Sorry, kann Dir leider nix anderes schreiben, da ich das 2. Staatsexamen bestanden habe, darf ich nur noch Auskunft erteilen, sobald mir die 226,10 EUR pro halbe Stunde gezahlt wurden, da ich davon ja einen mächtigen Anteil an Steuern zahlen muss und mich strafbar mache eine Beratung ohne Kosten durchzuführen und mich spätestens jetzt entscheiden muss Staatsanwalt, Richter oder Anwalt zu werden.

am 29.10.2017 um 01:02:25 UhrZitieren  Melden
Antwort von crazy-trancer
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geschrieben von filmcollector am 20.10.2017 um 13:49:04.
...

Und an Sie "phandel", wenn das Geld jetzt weiterhin nicht zurück kommt, schreibe ich ihnen eine Bewertung, die sich gewaschen hat!


Wichtig dabei ist, zunächst die komplette Filmundo-Kaufabwicklung zu durchlaufen. Sollte die Sperre nur aufgrund einer geplatzten Gebühren-Lastschrift entstanden sein, kann der VK ansonsten die negative Bewertung löschen lassen.

Sollten diese Schritte nichts bringen, zeige den Verkäufer zumindest an. Anwaltliche Schritte kannst du natürlich auch in Betracht ziehen, allerdings macht das natürlich nur dann Sinn, wenn du die Aussicht hast, dein Geld wieder zu bekommen. Ein "guter" Anwalt verrät dir selbstverständlich vorher, was für dich an Kosten entsteht, selbst bei einer Erstberatung. Hör dich am besten vorher um, welcher Anwalt einen guten Ruf hat. Einige quatschen nur und kassieren dein Geld ... ohne dafür wirklich etwas zu tun :sick:.

Für künftige Fälle kann ich dir nur raten, schau dir die Bewertungen an. Bei neuen Verkäufern frage vorher nach sicheren Zahlungsmethoden (PayPal, Paydirekt, u.ä.) oder Referenzen (z.B. Accounts bei anderen Plattformen mit entsprechenden Bewertungen). Ich meide neue Verkäufer (unter ca. 10 Bewertungen von verschiedenen User) ohne Absicherung meistens komplett bzw. mache zunächst einen "Probekauf" in der Größenordnung von max. 10 €. Läuft der gut, kaufe ich bei Bedarf dort auch wieder ein.

Der bisher einzige Verkäufer, der mich verarschen wollte, hatte mich so lange anne Hacken, bis ich mein Geld wieder hatte ... und das hat fast 2 Jahre gedauert :biggrin:.

Viel Glück :topsmilie:


:Music:

am 29.10.2017 um 10:08:54 UhrZitieren  Melden
Antwort von TrishStratos

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geschrieben von esmile am 29.10.2017 um 00:14:57.
... schreibe ich ihnen eine Bewertung, die sich gewaschen hat!

Hihi, ich glaube nicht, dass das jemand der bescheißen will beeindruckt wenn er hier bei Filmundo eine KRASS negative Bewertung bekommt, denn er oder sie hat ja das Geld und Du kannst negativ bewerten und Frust schieben, aber der andere hat das Geld, wer ist nun erstmal der Looser, Du!


RICHTIG, sehe ich genau so. Manche VK schreiben dann einfach noch einen Kommentar daruter und bestreiten den Sachverhalt. Oder andere sorgen dann später für die Löschung der Bewertung......

am 29.10.2017 um 10:42:20 UhrZitieren  Melden
Antwort von Risto18

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Bin auch betroffenen (Film nicht erhalten) und werde ebenfalls Strafanzeige erstatten. Frage mich wer da eine positive Bewertung abgegeben hat und wie die zustande kommt.

am 30.10.2017 um 14:23:43 UhrZitieren  Melden
Antwort von TrishStratos

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Zitat:

geschrieben von Risto18 am 30.10.2017 um 14:23:43.
Frage mich wer da eine positive Bewertung abgegeben hat und wie die zustande kommt.


Ganz einfach- so wie manche Eigenpushung betreiben , über Zweitaccount z.B.

am 30.10.2017 um 18:47:52 UhrZitieren  Melden
Antwort von Risto18

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geschrieben von TrishStratos am 30.10.2017 um 18:47:52.

Ganz einfach- so wie manche Eigenpushung betreiben , über Zweitaccount z.B.



Wenn ich mir den Text zu dieser Bewertung ankucke wird das 100%ig so gewesen sein.

am 31.10.2017 um 19:44:18 UhrZitieren  Melden
Antwort von crazy-trancer
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geschrieben von Risto18 am 31.10.2017 um 19:44:18.


Wenn ich mir den Text zu dieser Bewertung ankucke wird das 100%ig so gewesen sein.


Fragt doch bei Filmundo an (über den "Melden"-Button).
Die prüfen das und ggf. folgen dann weitere Schritte gegen/beim 2ten Account.


:Music:

am 31.10.2017 um 20:18:38 UhrZitieren  Melden
Antwort von Risto18

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geschrieben von crazy-trancer am 31.10.2017 um 20:18:38.

Fragt doch bei Filmundo an (über den "Melden"-Button).
Die prüfen das und ggf. folgen dann weitere Schritte gegen/beim 2ten Account.


:Music:


Erledigt. Danke für den Hinweis.

am 31.10.2017 um 20:29:18 UhrZitieren  Melden
Antwort von easterndjango

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geschrieben von esmile am 29.10.2017 um 01:02:25.

Deswegen befolge die einfachsten Regeln, wenn jemand nicht zahlt oder liefert und auf eMails nicht reagiert, dann schreibe einen Brief als Einschreiben oder sende ein Fax mit einer Frist zum Zahlungseingang und dann such Dir einen Anwalt Deiner Wahl und wenn Du im Recht bist kriegst Du Dein Geld und der Anwalt auch sein Geld wenn Du nicht im Recht bist, dann darfst Du alles zahlen!

Sorry, kann Dir leider nix anderes schreiben, da ich das 2. Staatsexamen bestanden habe, darf ich nur noch Auskunft erteilen, sobald mir die 226,10 EUR pro halbe Stunde gezahlt wurden, da ich davon ja einen mächtigen Anteil an Steuern zahlen muss und mich strafbar mache eine Beratung ohne Kosten durchzuführen und mich spätestens jetzt entscheiden muss Staatsanwalt, Richter oder Anwalt zu werden.


@ esmile

Mann, mann, mann......... wenn ich lese was Du hier und in dem anderen Thread (WolleMedia32...) so schreibst und empfiehlst, dann kann ich nur den Kopf schütteln und dir empfehlen entweder die ganze Wahrheit zu schreiben oder es besser bleiben zu lassen!




Zu diesem Fall und allgemein:
Ich gehe mal davon aus, dass für versicherten Versand bezahlt worden ist, da "Händler" phandel als Privater Verkäufer bei Filmundo registriert ist. Ansonsten ist hier sowieso so gut wie Schluß.


Wenn der Verkäufer nicht liefert und nicht mehr auf Mails reagiert, dann erstattet man GRUNDSÄTZLICH Anzeige!
Kostet nichts und man gönnt dem Betrüger den Ärger den er nun hat.

Kann sein, dass die Anzeige wegen Geringfügigkeit eingestellt wird, muß aber nicht sein.
Da sich hier schon ein zweiter Geschädigter gemeldet hat, der Anzeige stellen möchte oder bereits hat, stehen die Chancen gut, dass die Sache nicht eingestellt wird, da anscheinend ein öffentliches Interesse besteht.
Kommt es nun zum Gerichtsverfahren, wird man als Zeuge eingeladen (wofür es auch evtl. eine Aufwandsentschädigung gibt)
Vor Gericht trifft man auch den Angeklagten oder zumindest dessen Rechtsvertreter, aus Scham wohl eher nur den Rechtsvertreter. Den kann man nebenbei dann auch mal fragen ob er nur der Pflichtverteidiger ist, weil sich der Betrüger keinen Anwalt leisten kann. Warum? Ganz einfach: Wenn der Betrüger jetzt schuldig gesprochen wird, aber trotzdem kein Geld an dich zukünftig ausbezahlt oder es vor Gericht nicht verhandelt wird wegen fehlenden Antrags, dann hast du die Info, ob der Betrüger sich einen eigenen Anwalt leisten konnte.

Bis jetzt betragen die neuen Kosten des Geschädigten genau null Euro. Durch die Aufwandsentschädigung des Gerichtes hat man sein Geld evtl. schon wieder drin, evtl. auch direkt vor Gericht seinen Schaden wiedergutgemacht. Der Staat trägt bis hierhin alle Kosten oder gibt sie weiter, aber niemals an dich!

Falls das alles nicht gereicht hat, kann man immer noch überlegen, ob man nun eine Privatklage einreicht. Aber ab jetzt muss man mit Kosten rechnen, die man evtl. nie wieder zurückbekommt !!!

Hat der Betrüger nur einen Pflichtverteidiger gehabt, würde ich von weiteren Schritten absehen, da das Risiko in keinem Verhältnis zum Ertrag steht und der Betrüger offensichtlich kein Geld zur Verfügung hat!

Geht man den Weg des privaten Verklagens, dann hat man selbst im günstigsten Fall (100% Urteil zu unseren Gunsten) evtl. ein gewaltiges Problem und zwar: Dein Anwalt und das Gericht möchten alle Kosten sofort von dir haben, wenn der Betrüger nicht in der Lage zu zahlen ist. Sollte dieser Hartz4 beziehen oder insolvent sein und demnächst von Hartz4 leben oder sowieso schon viele Schulden haben ohne jegliches Einkommen dürfte es sehr schwer werden jemals an sein Geld wieder zu kommen. Natürlich darfst du diesen Betrag vom Betrüger jahrelang zurückfordern oder ihn erneut verklagen, deswegen bekommst du aber nicht automatisch dein Geld zurück.

Ach ja, wenn ich noch in dem anderen Thread lese, dass der als "todsicher" :headscratch: beschriebene Weg der ist, einfach eine Frist zu setzen, kostenlos einen Onlineanwalt zu beauftragen, der nur durch einfache Meldung des Schuldners dessen Konto 40 Jahre lang pfänden kann und alles kostet nichts, dann fehlen dort ein paar wichtige Infos.

Vom einrichtbaren pfändungssicheren Konto abgesehen, kann nur die öffentliche Hand Kontopfändungen so einfach durchziehen, Privatleute bzw. normale Anwälte benötigen dafür Titel, Vollstreckungsbescheide usw.! Gegen diese Titel /Mahnbescheide /Vollstreckungsbescheide kann der Betrüger wieder Widerspruch/Einspruch einlegen, so dass letztendlich erst ein (kostspieliges) Gerichtsverfahren klärt, ob das Pfändungsvorgehen korrekt war/ist. Und schon sind wir wieder bei der Kostenfrage, wer das nämlich alles vorläufig und letztendlich bezahlt, wenn der Schuldner/Betrüger dazu derzeit und auch zukünftig nicht in der Lage ist oder sein wird?
Wehrt sich der Betrüger nicht, war dieses Vorgehen evtl. gut.
Wehrt er sich aber, hat man evtl. ein Kostenproblem und man möchte nun nur ungern aussteigen und klein beigeben.

Für alles gilt:
Der Staat möchte nicht auf seinen Kosten bei Privatklagen sitzen bleiben.
Der Onlineanwalt möchte auch irgendwann Geld sehen, bestimmt nicht erst in 30 Jahren. Da würde ich also ganz genau drauf achten, ob der nicht vielleicht doch sein Geld für seine Arbeit letztendlich bei mir zurückholen kann, wenn anderswo nichts mehr zu holen ist.

Ist der Betrüger dagegen vorher schon im Strafrecht verurteilt worden, ist es höchst fraglich ob er nun noch erfolgreich Widerspruch / Einspruch gegen die Pfändung einlegen kann, da das ganze schon gerichtlich geprüft worden ist.

Das ganze Privatverklagen bei kleinen Beträgen macht also nur Sinn, wenn man sicher davon ausgehen kann, dass der Schuldner finanziell dazu in der Lage ist für alle bisherigen und zukünftigen Kosten aufzukommen!
Online sieht man allerdings den wenigsten an, wie sie finanziell da stehen.


Dies ist keine Rechtsberatung!

Ich berichte aus eigener Erfahrung (Anzeige gegen Betrüger) und meinen Schlussfolgerungen aus Unterhaltungen mit Rechtsanwälten. Aber jeder Fall ist natürlich anders.

am 01.11.2017 um 22:48:41 UhrZitieren  Melden
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