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atlas0808

 
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 atlas0808

Sehr geehrter Herr St. Pu. aus Hamburg!


Wenn Sie nicht bald aufhören mich zu belästigen, werde ich rechtliche Schritte gegen Sie einleiten!
Und dies ist keine Drohung sondern ein Versprechen!
Habe mit meiner Zeit besseres anzufangen, als mich mit Ihnen zu beschäftigen.


Um was geht es hier?

Der User hat bei mir mal, auf meinem Privataccount eine Hartbox ersteigert.
Wer mich kennt, weiß das ich echt aufpasse was ich versende und wie der Zustand der Sachen sind.
Der Herr hat damals wochenlang gebraucht um zu bezahlen ( ging gerade mal um etwas über 10€ inkl. Versand) und dann kam die Nachricht, die Box wäre in keinem gutem Zustand.
Ok, habe sie zurück genommen und was war als die Box hier gewesen ist?
Genau, die Box war genauso, wie ich es in der Beschreibung stehen hatte.
Sammlerzustand und kaum Gebrauchsspuren, diese Box hatte damals ein anderer Sammler, der sehr penibel ist, dann gekauft und gemeint, die Spuren sind bei so einer alten Box normal.
Ok, für mich war es das eigentlich, außer das dieser Herr hier mich neutral bewertet hatte.
Habe ihn damals von meinen Auktionen ausgeschlossen und damit war das Thema für mich erledigt.

Bis die Tage:

Der Mensch kauft bei uns im Shop ein Mediabook!
Wir versenden es ihm und gut ist.
Mir ist der Name da noch nicht aufgefallen, wie auch bei so vielen Kunden die wir im Shop haben.
Dann kam letzte Woche die Mail das das Mediabook unten rechts eingedrückt wäre und er es zurück schicken wird.
Auch da war bei mir noch alles ok, es kann immer was sein, auch beim Versand.
Dann schaue ich Dienstag bei Paypal und sehe, ich habe einen offenen Fall!
Und von wem?
Genau, unser St. Pu. aus Hamburg!
Angeblich hätte er die Ware zurück geschickt und fordert sein Geld zurück.
Nur komisch ist, er hatte mir letzte Woche geschrieben das er es mit Hermes zurück schicken würde und am nächstem Tag uns die Sendungsnummer schicken würde.
Fehlanzeige!
Bis heute, weder kam ein Paket noch sonst etwas.
Aber bei Paypal das Geld zurück fordern.
Und heute ist mir der Name wieder ins Gedächtnis gefallen.

Also, nur als Info, gerade für Kollegen von hier:

Passt auf diesen Namen auf.
Chaussee schreibe ich noch dazu, dies ist noch keine Datenschutzverletzung.


Ich werde jetzt abwarten was noch passieren wird über Paypal, werde aber ggf. nächste Woche eine Anzeige starten wegen "versuchtem Betrug" und mich mit meiner Anwältin zusammen setzen, um zu sehen, was wir gegen diese Person unternehmen können.
Wir müssen uns nicht alles gefallen lassen.

Danke und Gruß

am 22.11.2018 um 10:22:07 Uhr
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Antwort von JudgeDredd
Sekt für die Nutten, Champagner für uns....
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Du kannst bis zu 3 persönliche Daten zusammenhängend schreiben, erst bei mehr greift der Datenschutz :wink:

am 22.11.2018 um 12:20:00 UhrZitieren  Melden
Antwort von darkstyle
- [ BloodManiac ] -
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Gleich mal auf die Blacklist gepackt... :chat:

am 22.11.2018 um 20:46:04 UhrZitieren  Melden
Antwort von crazy-trancer
Ein Moderator ist jemand, der moderat moderiert
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So etwas ist absolut ärgerlich. Ich denke aber, den Anwalt kannst du dir zunächst sparen, denn das gesetzliche Widerrufsrecht lässt da im gewerblichen Bereich nicht viel Spielraum zu.

Aber ...
... PayPal würde ich ganz klar mitteilen und freundlich mitteilen, dass du die Erstattung selbstverständlich vornimmst, sobald der Artikel ungeöffnet (verschweißt) wieder bei dir eintrifft. Sollte denen bereits eine Rücksendequittung vorliegen, solltest du sie bitten, dir diese zur Verfügung zu stellen, bevor das Geld an den Käufer zurückgeht.


Und was lernen wir daraus, bei mehreren Accounts immer auch die Sperrlisten übernehmen (es sei denn, ich wäre davon betroffen :wink:)


Zitat:

geschrieben von JudgeDredd am 22.11.2018 um 12:20:00.
Du kannst bis zu 3 persönliche Daten zusammenhängend schreiben, erst bei mehr greift der Datenschutz :wink:


Diese Aussage halte ich für sehr gewagt, denn danach könnte ich ja Vor- und Nachnamen zusammen mit dem Wohnort nennen, ohne dass der Datenschutz greifen würde :uhh:
Du wirst uns aber bestimmt eine verlässliche Quelle als Begründung geben können ...


:Music:

am 22.11.2018 um 21:10:18 UhrZitieren  Melden
Antwort von easterndjango

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"atlas0808"

Ich wollte den Typen jetzt gerade auf meine Sperrliste schreiben .......... aber ich sehe, er steht schon seit einer Weile drauf.

Ist jetzt also nicht zum ersten Mal unangenehm aufgefallen!

am 23.11.2018 um 04:15:55 UhrZitieren  Melden
Antwort von kollimayo
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Zitat:

geschrieben von crazy-trancer am 22.11.2018 um 21:10:18.
So etwas ist absolut ärgerlich. Ich denke aber, den Anwalt kannst du dir zunächst sparen, denn das gesetzliche Widerrufsrecht lässt da im gewerblichen Bereich nicht viel Spielraum zu.

Aber ...
... PayPal würde ich ganz klar mitteilen und freundlich mitteilen, dass du die Erstattung selbstverständlich vornimmst, sobald der Artikel ungeöffnet (verschweißt) wieder bei dir eintrifft. Sollte denen bereits eine Rücksendequittung vorliegen, solltest du sie bitten, dir diese zur Verfügung zu stellen, bevor das Geld an den Käufer zurückgeht.


Und was lernen wir daraus, bei mehreren Accounts immer auch die Sperrlisten übernehmen (es sei denn, ich wäre davon betroffen :wink:)



Diese Aussage halte ich für sehr gewagt, denn danach könnte ich ja Vor- und Nachnamen zusammen mit dem Wohnort nennen, ohne dass der Datenschutz greifen würde :uhh:
Du wirst uns aber bestimmt eine verlässliche Quelle als Begründung geben können ...


:Music:


Naja, Anwalt auch nur bezüglich des " Versuchtem Betruges"!
Immerhin versucht der Mensch bei Paypal seine Summe zurück zu bekommen und schreibt denen, er hätte das MEdiabook zurück geschickt.
Wie gesagt, ich treffe mich eh nächste Woche mit meiner Anwältin und mal sehen was sie dazu meint.
Auf jeden Fall müssen wir uns nicht alles gefallen lassen.
Wie im realen Leben, wir behandeln jeden gleich, aber kommt man uns blöd, dann bekommen diese Leute auch unsere Macht zu spüren
:wink:

Und es war nicht hier, der Kauf war in unserem Shop.
Mir ist nur jetzt aufgefallen wer diese Person ist und woher ich den kenne.
War auch hier um Kollegen zu warnen die ggf. auch einen Shop haben.
Denke der gute Hamburger hat diese Geschichte nicht das erste Mal getätigt und wird es auch weiter bei anderen versuchen.

Übrigens, wie frech:

Fall bei Paypal ist noch gar nicht beendet, aber der gute Chaussee-Straßen Bewohner meldet sich zweimal bei uns im Shop an und bestellt auch zweimal was Neues.
Natürlich gleich mit Paypal bezahlt!
Geld gestern Abend zurück erstattet und Bestellungen storniert und wieder aus dem Shop geworfen.
Hält alles auf, diese Zeit könnte ich sinnvoller nutzen :mad:

Danke für eure Aufmerksamkeit!

am 23.11.2018 um 10:23:52 UhrZitieren  Melden
Antwort von kollimayo
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Paypal hat dem Herrn gestern sein Geld erstattet!
Angeblich hätten wir die Ware, die angeblich defekt gewesen ist, bekommen und damit hat der Käufer sein Geld zurück bekommen.

Komisch ist, es ist bei uns nie was angekommen.
Gestern Paypal eine Mail geschrieben, ich will die Sendungsnummer haben von dem Herrn.
Geschieht dies nicht oder es ist eine Fake-Sendungsnummer oder eine, wo er mal an irgendwem was versendet hat, geht es am Donnerstag zur Polizei und es gibt eine Anzeige.
Auch werde ich die Tage zu unseren Anwältin gehen, wie kann Paypal dem das Geld erstatten ohne das ich die Ware zurück bekommen habe??
Es ist eine Frechheit wie Paypal mit uns Geschäftskunden umgeht.

Übrigens, wenn der Herr hier mit liest, denke immer daran das man sich im Leben auch schnell mal treffen kann.
Deine Betrügereien wirst du teuer bezahlen, dies ist mein Versprechen an dich.

Also liebe Kollegen, seid auf der Hut.
Der Kerl ist mehr als ........

Gruß

am 27.11.2018 um 16:24:21 UhrZitieren  Melden
Antwort von Maulwurf84

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kollimayo

wusstest du das wirklich nicht?natürlich erstattet paypal ohne lange zu fragen.das ist doch allseits bekannt.deswegen niemals-nicht-never ever paypal mit käuferschutz verwenden als verkäufer.das macht man genauso wenig wie über amazon oder ebay verkaufen.in allen fällen bist du als verkäufer das letzte arschloch.ebay schützt anhand seines trauigen bewertungssystems.und amazon erstattet wie paypal auch ohne beweise oder triftigen grund.
das sind bekannte probleme.hätte nicht gedacht das du über solche anfänger fehler stolperst.

am 27.11.2018 um 16:55:19 UhrZitieren  Melden
Antwort von kollimayo
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Naja, als Händler mit einem Online-Shop, muss man Paypal mit Käufer-Schutz anbieten.
Alles andere ist unseriös und vergrault auch Kunden.

Bisher hat auch immer alles funktioniert, aber bisher hatte ich auch keine Kunden, die sich rächen wollten :biggrin:

am 28.11.2018 um 18:39:10 UhrZitieren  Melden
Antwort von Maulwurf84

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unseriös...naja...seh ich anders.
ich würde das auch anbieten.nach dem 3ten geschäft.vorher nicht.
heute kann man niemandem mehr trauen.
musste ich nach der geschichte mit dem hell und meinem vergleich den ich gemacht habe auch feststellen.die reaktion war ja entsprechend...

am 28.11.2018 um 22:12:46 UhrZitieren  Melden
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