› Sonstige Themen ›

Versand von FSK-18- Artikeln nur noch als eigenhändiges Einschreiben ?

 
Thema abonnieren     Antwort schreiben (13)
< 0    not for sale >
Autor

  Versand von FSK-18- Artikeln nur noch als eigenhändiges Einschreiben ?

Zitat aus einer Auktion: ´´Versandkosten: Der Versand für 18er- Artikel erfolgt innerhalb Deutschlands nur noch als registriertes Übergabeeinschreiben zu 5,50 Euro. Dieser Preis beinhaltet folgende Konditionen: GROSSBRIEF 1,44 + EINSCHREIBEN 2,05 + EIGENHÄNDIG 1,80 + VERPACKUNGSMATERIAL. Dies geschieht zu meiner und Deiner Sicherheit, da laut JÖSchG §7 der aktuellen Gesetzgebung gewährleistet sein muss, dass niemand anderes als der volljährige Käufer diesen Artikel in Empfang nimmt!!! Ein anderer Versandweg ist neuerdings unzulässig und strafbar!!!´´ Was ist da dran ?

am 16.01.2004 um 16:58 Uhr
Zitieren Melden 
 
Antwort von Andyhein

Beiträge insgesamt: 418
Alle Beiträge anzeigen

Pos (4947) Neu (45) Neg (25)



Meine Auktionen (0)

Profil

Ist richtig!

am 16.01.2004 um 18:41 UhrZitieren  Melden
Antwort von BiamarMedienVertrieb
Liebe Grüsse Euer BMV-Team
Beiträge insgesamt: 276
Alle Beiträge anzeigen

Pos (3151) Neu (9) Neg (3)



Meine Auktionen (0)

Profil

falls du es immer noch anders machen solltest, tipp sofort ändern. liebe grüsse bmv

am 17.01.2004 um 00:53 UhrZitieren  Melden
Antwort von Amicuser

Beiträge insgesamt: 14
Alle Beiträge anzeigen

Pos (60) Neu (2) Neg (3)



Meine Auktionen (0)

Profil

Kommt von Filmundo auch eine Antwort oder arbeitet da am Wochenende niemand ?

am 18.01.2004 um 00:22 UhrZitieren  Melden
Antwort von BiamarMedienVertrieb
Liebe Grüsse Euer BMV-Team
Beiträge insgesamt: 276
Alle Beiträge anzeigen

Pos (3151) Neu (9) Neg (3)



Meine Auktionen (0)

Profil

Du brauchst keine Antwort von einem Film-Portal (da die Verantwortung bei Dir liegt) Filmundo kann das fast egal sein, ausser du bietest §131 an! Das was du als Antwort brauchst hast du selber schon beschrieben !

am 18.01.2004 um 03:38 UhrZitieren  Melden
Antwort von Amicuser

Beiträge insgesamt: 14
Alle Beiträge anzeigen

Pos (60) Neu (2) Neg (3)



Meine Auktionen (0)

Profil

Es ist legitim, daß das Auktionshaus einen hierüber aufklärt. Man kann ja nicht alles wissen. Gerade als Privatperson, die nur flohmarktähnlich kauft und verkauft. In anderen Auktionshäusern gehört die Verpflichtung des Versandes als Übergabeeinschreiben zu den AGB.

am 18.01.2004 um 12:26 UhrZitieren  Melden
Antwort von Andyhein

Beiträge insgesamt: 418
Alle Beiträge anzeigen

Pos (4947) Neu (45) Neg (25)



Meine Auktionen (0)

Profil

Filmundo hat sich in einem älteren Thread schon einmal zu der Thematik geäußert und die Empfehlung ausgesprochen, dass 18er Film per Einschreiben eigenhändig versendet werden sollen (müßte eigentlich irgendwo weiter unten noch stehen). Das ist aber nur die halbe Wahrheit, denn zuvor muss der Verkäufer auch sicherstellen, dass der Käufer volljährig ist. Er muss sich also ein amtliches Dokument (in Kopie) zusenden lassen, aus dem ALTER und NAME hervorgehen und erst dann an die im Ausweis genannte Person eigenhändig versenden. Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass sich hier im 18er Bereich auch Minderjährige herumtreiben, die sich mit einem fremden Ausweis berechtigt haben. Unternimmt man als Verkäufer keine Ausweisprüfung kann es also sein, dass man eigenhändig an einen Minderjährigen versendet und - zap - ist das ganze System ad absurdum geführt. Es ist also nur in der Kombination ´´Altersprüfung´´ + ´´Einschreiben eigenhändig´´ sinnvoll und legal.

am 18.01.2004 um 17:44 UhrZitieren  Melden
Antwort von DVDShop2
biete bei mir, Hardcore-DVD´s IMMER ab 1Euro :o)
Beiträge insgesamt: 210
Alle Beiträge anzeigen

Pos (3914) Neu (11) Neg (1)



Meine Auktionen (0)

Profil

@Andyhein, hmmm also wenn ich recht lese, dann ist es normal BLÖDSINN was Du da geschrieben hast ( SORRY ) Wenn sich einer mit einem fremden Ausweis hier angemeldet hat ( kann ja sein ) Du nun aber diesem die Ware per Einschreiben Eigenhändig zuschickst, machst Du Dich erstens nicht mehr Strafbar und zweitens würde die Ware doch zu dem falschen Typen gehen oder aber der könnte Sie nicht annehmen wenn es ´´eigenhändig´´ war, oder ?? Zum Glück muss man sich ja noch bei der Post ausweisen, wenn man ein Einschreiben Eigenhändig abholen möchte :o) Zum Thema LEGAL oder ILLEGAL .... zeige mir ein geschreibenes Gesetzt wo eben drin steht ´´Eigenhändig´´ usw. ....... Gibt es nicht !!! Das ganze Thema steht zur Zeit total in der Luft, Du kannst aber mal gerne auf www.jugendschutz.net gehen und ne menge lesen, ist sehr Informativ obwohl teils die Meinungen / Auffassungen sehr einseitig dargestellt werden

am 18.01.2004 um 22:00 UhrZitieren  Melden
Antwort von Andyhein

Beiträge insgesamt: 418
Alle Beiträge anzeigen

Pos (4947) Neu (45) Neg (25)



Meine Auktionen (0)

Profil

@DVDShop2: Man macht sich strafbar (ich nenne das jetzt erst einmal so, auch wenn die Rechtslage noch nicht eindeutig ist - so wie Du ja auch richtig sagst), wenn man als Versender nicht sicherstellen kann, dass die Ware bei einer volljährigen Person ankommt. Ich weiß nicht, wie folgende Situation rechtlich behandelt werden würde: Ein Minderjähriger registriert sich hier mit einem falschen Ausweis und ersteigert fleißig Filme. Kann ich dann als Verkäufer auf eine Prüfung seines Alters gänzlich verzichten und sagen: ´´Der Typ hat sich ausgewiesen, also unterstelle ich, dass seine Angaben richtig sind und er tatsächlich volljährig ist. Ich lege also meine Hände in den Schoß und vertraue darauf, dass alles seine Richtigkeit hat.´´ Oder muss ich in jedem Einzelfall (bei jedem Kauf) eine Prüfung des Einzelfalles vornehmen und jeden Käufer noch einmal selbst prüfen? Du hast recht, dass man sich bei der Post ausweisen muss, wenn man ein eigenhändiges Einschreiben annimmt. Die Post prüft jedoch nur den Namen und nicht das Alter. Es ist also auch möglich, eine eigenhändige Sendung an einen Minderjährigen zu versenden (und der darf die auch annehmen). Zu Deinem anderen Punkt: Es gibt kein Gesetz, in dem der EIGENHÄNDIGE Versand (als Wort) vorgeschrieben ist. Es wird im JuSchG jedoch definiert, unter welche Voraussetzungen FSK18-Titel versendet werden dürfen. Und keine andere Versandmethode außer dem eigenhändigen Einschreiben erfüllt derzeit jene Vorausstzungen, daher ist es die einzige Möglichkeit, die in Betracht kommt. Das ist natürlich Auslegungssache und sollte es einmal zu einem Prozess kommen, kann es sein, dass dem Richter eine weniger strenge Vorgehensweise ausreichend erscheint. Mit der Prüfung des Ausweises und dem eigenhändigen Versand ist man aber auf alle Fälle auf der sicheren Seite.

am 18.01.2004 um 22:48 UhrZitieren  Melden
Antwort von Andyhein

Beiträge insgesamt: 418
Alle Beiträge anzeigen

Pos (4947) Neu (45) Neg (25)



Meine Auktionen (0)

Profil

Ach ja, noch etwas: Wenn sich jemand mit einem falschen Ausweis anmeldet, dann geht die Ware natürlich auch an den ´´falschen Empfänger´´. Etwa folgende Möglichkeit: Der Minderjährige Käufer registriert sich bei Filmundo mit dem Ausweis des Vaters. Er ersteigert Filme, schickt mir als Beleg wiederum den Ausweis des Vaters und ich sehe, dass dieser (der Vater nämlich) volljährig ist und damit alles okay ist. Also versende ich an den Vater. Was der dann mit der Ware macht, ist nicht mehr mein Bier. Und da ich Vorkasse verlange, ist es mir auch egal, ob der Vater die Ware annimmt oder sie wieder zurückgehen läßt. Wenn aber z.B. der Name auf dem Ausweis (des Vater) nicht mit dem Namen übereinstimmt, der bei Filmundo in den Kontaktdaten hinterlegt ist (der Sohn), mache ich den Käufer darauf aufmerksam, dass der Ausweisinhaber aber einen anderen Namen hat und ich nur an diesen versenden werde, da ich dessen Alter prüfen konnte. Ich hoffe, ich konnte mich verständlich ausdrücken.

am 18.01.2004 um 22:59 UhrZitieren  Melden
Antwort von Amicuser

Beiträge insgesamt: 14
Alle Beiträge anzeigen

Pos (60) Neu (2) Neg (3)



Meine Auktionen (0)

Profil

Ich werde weiterhin DVD´s für 1,44 € verschicken ... Wer hier angemeldet ist, hat sich wie auch immer ausweisen ... Solange Filmundo die AGB nicht ändert, ändere ich auch nichts ...

am 18.01.2004 um 23:28 UhrZitieren  Melden
Antwort von Amicuser

Beiträge insgesamt: 14
Alle Beiträge anzeigen

Pos (60) Neu (2) Neg (3)



Meine Auktionen (0)

Profil

´´Ausweisen müssen´´ meinte ich natürlich ...

am 18.01.2004 um 23:29 UhrZitieren  Melden
Antwort von BiamarMedienVertrieb
Liebe Grüsse Euer BMV-Team
Beiträge insgesamt: 276
Alle Beiträge anzeigen

Pos (3151) Neu (9) Neg (3)



Meine Auktionen (0)

Profil

@Amicuser , hast du nicht verstanden, aber ist ok, vor allem das hier noch zu posten das du diese ware weiterhin so versendest ist sehr mutig. du bist verantwortlich für das was du machst oder tust in bezug auf den versand nicht filmundo ! klar das sich user mit dem perso anmelden, aber darum geht es bei dem versand nicht, du musst bei dem versand sicherstellen das es auch genau der käufer in die finger bekommt und das geht nun mal nur per übergabe einschreiben eigenhändig ! wenn du für 1,44 verschickst kann es auch die mickey mouse von neben an an sich neben, und dann siehst du mehr als alt aus ! zu dem thema nicht klar deff. gesetze, ist leider wirklich so, (wer sich dann noch auf dem dünnen eis bewegen möchte kann es ja tun, 7 sind schon wieder mal eingebrochen) aber wer lesen kann, sieht es im neuen juschg ganz klar was zumindest den versand angeht. zu filmundo, die arbeiten auch am wochenende, nur solche sachen zaubert man nicht aus dem hut :)

am 19.01.2004 um 02:27 UhrZitieren  Melden
Antwort von BiamarMedienVertrieb
Liebe Grüsse Euer BMV-Team
Beiträge insgesamt: 276
Alle Beiträge anzeigen

Pos (3151) Neu (9) Neg (3)



Meine Auktionen (0)

Profil

@ andy, passt schon, die verstehen das. aber wollen nicht wirklich, das hatten wir aber schon. vergiss es, das klingelt von ganz alleine. vor allem habe ich manchmal das gefühl, die leute meinen das man sich dadurch bereichern will :)) und verstehen nicht das sie dadurch auch einen etwas sicheren status erreichen (sicher bitte in ´´´´, wir sind immer noch in deutschland)

am 19.01.2004 um 02:32 UhrZitieren  Melden
› Sonstige Themen › Versand von FSK-18- Artikeln nur noch als eigenhändiges Einschreiben ? 
Thema abonnieren     Antwort schreiben (13)
< 0    not for sale >