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Versand von 18er-Artikeln -- eine Empfehlung!

 
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  Versand von 18er-Artikeln -- eine Empfehlung!

Liebe Filmfreunde! Bitte entschuldigt die Verzögerung, dass wir Euch erst jetzt zu dem Thema Versand-Möglichkeiten von 18er-Artikeln schreiben. Folgendes können wir Euch mitteilen: 1# Aus juristischen Gründen teilen wir Euch hier nur unsere Kenntnislage und Einschätzung der Situation mit. Unser Beitrag ist also lediglich eine Diskussionsschrift und keine verbindliche Aussage. 2# Unserer Kenntnis nach gibt es derzeit keine verbindliche Rechtsgrundlage, die einem Versender eine 100%ige Rechtssicherheit zum Versand seiner Artikel gibt. 3# Das neue Jugendschutzgesetz besagt zu den Rechtsfolgen der Indizierung von Trägermedien, dass ein Versand von 18er-Artikeln erlaubt ist, wenn ´´durch technische oder sonstige Vorkehrungen sichergestellt ist, dass kein Versand an Kinder oder Jugendliche erfolgt´´ (vgl. BPjM Aktuell, Nr. 2/2003, S. 5 f.). 4# Und hier liegt genau das Problem, es fehlt eine rechtsverbindliche Definition, wie eine solche ´´technische oder sonstige Vorkehrung´´ beschaffen sein soll. Es gibt verschiedene Vorschläge, die aber nicht rechtsgültig sind und somit keine endgültige Rechtssicherheit für den Versender schaffen. 5# Filmundo achtet darauf, dass eine Alters-Kontrolle gemäß der aktuellen Rechtsprechung erfolgt. Somit übernimmt Filmundo die Alterskontrolle für die Geschäftsanbahnung, also dafür, dass ein Verkäufer einem Käufer seine Ware anbieten darf. Denn auch das Anbieten an sich setzt schon eine Altersprüfung voraus. 6# Nun liegt es am Verkäufer dafür zu sorgen, dass seine Ware bei der Übergabe nicht in die Hände von Kinder und Jugendlichen gelangt, bzw. das die Wahrscheinlichkeit, dass Kinder und Jugendliche die Ware in die Hände bekommen so gering wie möglich ist. Eine 100%ige Sicherheit wird es nicht geben, solange sich Käufer und Verkäufer nicht persönlich gegenüberstehen. 7# Wir empfehlen den Versand per Einschreiben - Eigenhändig, da dies derzeit die sicherste Versandform ist, die uns bekannt ist. 8# Wie bereits gesagt, dies ist nur eine Empfehlung, denn uns ist derzeit keine Rechtsprechung bekannt, die eine verbindliche Rechtssicherheit schafft. Wir werden aber alle Filmundo-User informieren, sobald sich die Rechtslage klären sollte. Filmundo

am 31.10.2003 um 17:58 Uhr
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Antwort von chk678

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Ich hab das zwar schonmal gepostet aber leider keine Antwort erhalten Was halten sie hiervon: Hab das bisher so gemacht Wenn bei mir ein Film gekauft wurde hab ich nachgefragt ob der Käufer Minderjährige im Haushalt hat. Wenn nicht hab ich die DVD in einen Maxibrief versand. Wenn es Minderjährige gibt hab ich dann die blöde Alternative angeboten ein eigenhändiges Einschreiben oder die gute Lösung : Er sollte mir eine Adresse in seiner Umgebung geben,wo es keine Minderjährige im Haushalt wohnen. Meistens wurde mir statt dem teuren Porto eine alternativ Adresse angeboten. Was haltet ihr davon kann man so das teure Porto umgehen??? Ist es eigentlich dann erlaubt FSK 18 Filme zu verschicken? Ein Statement wäre mal interessant. Würde natürlich bei allen FSK 18 Filmen in der Beschreibung darauf aufmerksam machen.

am 01.11.2003 um 17:39 UhrZitieren  Melden
Antwort von fernsehkiller

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am 01.11.2003 um 18:18 UhrZitieren  Melden
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am 01.11.2003 um 18:20 UhrZitieren  Melden
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@chk678 , meintest du das jetzt ernst?? :)

am 01.11.2003 um 21:25 UhrZitieren  Melden
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@BMV - das is doch ne gute idee, oder net?

am 01.11.2003 um 22:19 UhrZitieren  Melden
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@fernsehkiller , da sage ich jetzt wirklich gar nichts mehr zu ausser ´´ein klein wenig naiv, aber nur ein kleinwenig´´ :).

am 01.11.2003 um 23:24 UhrZitieren  Melden
Antwort von Andyhein

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@ chk678: Es reicht nicht! Der Käufer kann Dir ja was vom Pferd erzählen und Du hast keine Möglichkeit es nachzuprüfen. Daher: 1.Ausweiskopie zusenden lassen, 2.nachsehen, ob auf dem Ausweis ein Alter steht größer als 18, 3.Versand per eigenhändigem Einschreiben an den Ausweisinhaber. Wenn der Name auf dem Ausweis nicht mit dem Namen des Käufers überein stimmt: Versand an den Ausweisinhaber!

am 02.11.2003 um 14:12 UhrZitieren  Melden
Antwort von Andyhein

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@ fernsehkiller: Nach zwei Wochen bin ich es langsam leid Dir immer wieder zu erklären, dass es NICHT um die Versicherung geht!!! Wie soll man mit Dir diskutieren, wenn Du nicht weiß, worum es geht und offenbar nicht vestehst, was ´´eigenhändig´´ bedeutet? Ich will nicht arrogant wirken, aber langsam verliere ich die Geduld.

am 02.11.2003 um 14:15 UhrZitieren  Melden
Antwort von chk678

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Natürlich ist meine Anfrage ernstgemeint Wenn mir der Käufer falsche Angaben macht würde er sich doch dann strafbar machen. Und eigenhändig ist dann auch nicht sicher.Letztens hab ich auch was eigenhändig zuschicken lassen und meine Freundin konnte das Päckchen annehmen wo ich nicht zu Hause war. Also mann muß schon die Angaben vertrauen die der Käufer macht. Sicherste Methode ist wohl nur persönlich das Päckchen abzugeben aber geht natürlich nur ganz selten.

am 02.11.2003 um 20:26 UhrZitieren  Melden
Antwort von chk678

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Ich werde erstmal keine FSK 18 Filme verkaufen solange das hier nicht aufgeklärt ist. Würde ja auch eigenhändig akzeptieren,aber macht das Sinn wenn man ne DVD für 5 Euro verkauft dann nochmal soviel für das Porto zu fragen? Wird sicherlich kein Käufer mehr akzeptieren.

am 02.11.2003 um 20:33 UhrZitieren  Melden
Antwort von BiamarMedienVertrieb
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@chk678 , meine güte muss das schwer sein! wenn du etwas an jemanden verkaufst, ist es dein part sicher zu stellen das der volljährig ist nicht der käufer, und wenn der dir einem vom pferd erzählt, und es rausskommt bist du der mit der arschkarte nicht der... wenn der zusteller obwohl eigenhändig draufsteht , es nicht so aushändigt, kann in dem fall der verkäufer nichts dafür, da er ja seinen part erfüllt hat. es gibt so einige zusteller die nicht lesen können , vor allem bei post-ident !! :(

am 03.11.2003 um 00:53 UhrZitieren  Melden
Antwort von fernsehkiller

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am 03.11.2003 um 21:22 UhrZitieren  Melden
Antwort von chk678

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@BMV Ich versteh die Sache schon.Versuche nur eine andere Lösung zu finden.

am 04.11.2003 um 01:21 UhrZitieren  Melden
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@chk678 , nee sorry, verstehst du leider nicht. es ist wie es ist, da kannst du dir noch so nette sachen einfallen lassen. am besten schreibst du einen brief an die BPST., weil das hier bringt nichts, die meisten denken das die händler profit aus den portokosten schlagen wollen etc. was totaler schwachsinn ist, da wir jedesmal draufzahlen. desweiteren wollen die user es nicht einsehen, das können wir aber auch nicht ändern (komischer weise haben unsere kunden die täglich mehr werden, keine probleme damit, ganz im gegenteil, diese befürworten einen sicheren kauf). also nochmals. macht was ihr wollt, die einen werden früher die anderen später drauf kommen, oder halt zu spät...

am 04.11.2003 um 02:39 UhrZitieren  Melden
Antwort von zerocool

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Cooles Thema. Zum Glück kennen wir in der Schweiz das nicht so, hier erhält man wirklich fast alle Filme ungeschnitten, und noch wird kein solches Tohuwabohu gemacht.

am 04.11.2003 um 15:13 UhrZitieren  Melden
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