Also wenn man beschlagnahmte Filme überhaupt nicht verkaufen darf, insbesondere die, die unter den § 131 fallen, warum werden die dann hier in Hülle und Fülle angeboten? Trifft das nicht auch auf Privatverkäufe zu oder hab ich da irgendwas nicht mitgekriegt?
Das Anbieten gilt natürlich auch für den privaten Bereich.
Die Leute die diese Filme verkaufen, tun es halt auf eigenes Risiko.
Allerdings muss man dabei auch berücksichtigen, das nicht alle Fassungen eines Films beschlg. sind. Sprich wenn Version XXX eingezogen wurde, darf Version YYY immer noch verkauft werden!