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Verbesserungsvorschlag

 
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  Verbesserungsvorschlag


am 09.10.2003 um 23:00 Uhr
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Antwort von fernsehkiller

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am 13.10.2003 um 10:32 UhrZitieren  Melden
Antwort von Andyhein

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Was genau verstehst Du denn nicht?

am 13.10.2003 um 13:52 UhrZitieren  Melden
Antwort von fernsehkiller

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am 13.10.2003 um 22:44 UhrZitieren  Melden
Antwort von BiamarMedienVertrieb
Liebe Grüsse Euer BMV-Team
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eigenhändig: diese zusatz option ist erforderlich um sicher zu gehen das der volljährige (und nur dieser) user die ware übergeben bekommt. das ist der wichtigste zusatz!

am 14.10.2003 um 04:06 UhrZitieren  Melden
Antwort von fernsehkiller

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am 14.10.2003 um 10:15 UhrZitieren  Melden
Antwort von TOMMYNATOR
Wenn Du eine Frage stellst , wird Mr. 45er sie ...
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Mein Gott jetzt hat er´s ! ;-)

am 14.10.2003 um 10:44 UhrZitieren  Melden
Antwort von fernsehkiller

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am 14.10.2003 um 12:43 UhrZitieren  Melden
Antwort von Andyhein

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Nein, es ist das Problem des Verkäufers! Stell Dir mal folgendes vor: Du verkaufst hier bei Filmundo eine DVD an einen anderen Filmundo-User. Zur Sicherheit läßt Du Dir sogar noch eine Ausweiskopie von ihm zusenden und siehst, dass er über 18 Jahre alt ist. Also alles okay. Dann schickst Du die DVD per normalem Brief (Porto: 1,44 Euro) an ihn raus. Als die Post am nächten Tag bei ihm klingelt, ist er aber nicht da. In den Briefkasten passt der Umschlag auch nicht, also klingelt der Postbote beim Nachbarn. Der ist aber schnell mal Zigaretten holen und nur seine achtjährige Tochter ist da. ´´Was soll´s´´, denkt sich der Postbote, der ja nicht weiß, was sich in dem Umschlag befindet. Er gibt ihr das Päckchen und verabschiedet sich mit seiner Empfehlung an die Frau Mutter. Der Tochter ist es herzlich egal, an wen das Päckchen eigentlich addressiert ist, aber es sieht aus wie ein Weihnachtsgeschenk und vielleicht ist ja etwas schönes drin. Also öffnet sie es. ´´Oh, schön, eine DVD´´, bemerkt sie. ´´Vielleicht eine neue Heidi-Folge´´. Also rein in den DVD-Player und los geht´s. Später kommt der Vater nach Hause und findet seine Tochter völlig verstört auf dem Teppich kauernd und sabbernd vor. Der Briefumschlag mit Deiner Absenderadresse fällt ihm auf, dazu ein blutrünstiger Film im DVD-Player. ´´Die Sau zeige ich an´´, denkt er sich. Ein paar Tage später klingelt es bei Dir an der Tür. Die Polizei verlangt mit fünf Beamten Einlaß. ´´Aber ich habe den Film doch an einen Volljährigen versendet´´, wimmerst Du. ´´Ja´´, antwortet der freundliche Mann in grün, ´´Sie hätten sie nur als eigenhändiges Einschreiben verschicken sollen, dann hätte ausschließlich der richtige Empfänger den Brief annehmen können und nicht irgendein anderer Hans und Franz.´´

am 14.10.2003 um 14:30 UhrZitieren  Melden
Antwort von fernsehkiller

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am 14.10.2003 um 15:15 UhrZitieren  Melden
Antwort von Quoxer

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@Andyhein: Dein ´´Horrorszenario´´ in allen Ehren... natürlich hast Du grundsätzlich erstmal Recht! Aber: Theorie+Praxis: Warum versendet der eine Verkäufer (nixÜbergabe sondern standard) für 1,44 und der andere nimmt 3,50. Wie ich früher schonmal vorgeschlagen habe, sollte dies tatsächlich angegeben werden müssen! Und alle Verkäufer vorher per mail zu fragen (inklusive meines Passwortes ;-) artet ja wohl auch ein bischen aus... Gruß Quox

am 15.10.2003 um 23:07 UhrZitieren  Melden
Antwort von BiamarMedienVertrieb
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Wie der eine oder andere versendet bleibt Ihm überlassen, und es gibt keine Theorie in diesem Fall, das ist ganz klar deff., 18er, JK etc. nur per eigenhändiges Übergabe Einschreiben. Wie gesagt wie die anderen diese Sachen versenden und ob die Käufer auch ein Risiko eingehen wollen, bleibt denen überlassen !

am 16.10.2003 um 03:50 UhrZitieren  Melden
Antwort von Andyhein

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@Quozer: Wie BMV schon sagte, ist es grundsätzlich jedem Verkäufer selbst überlassen, auf welche Weise er versendet, denn jeder kann tun und lassen, was er will. Wenn er dies jedoch nicht den Gesetzen entsprechend tut, muss er sich darüber im Klaren sein, dass er eventuell entsprechende Konsequenzen zu tragen hat. Denn es ist und bleibt illegal und der Verkäufer macht sich dadurch strafbar (und ich meine es handelt sich hier tatsächlich um eine Straftat und nicht bloß eine Ordnungswidrigkeit). Einige Verkäufer gehen eben auf Nummer sicher und versenden auf legale Weise, andere vertrauen darauf, dass schon alles gut gehen möge, gehen aber gleichzeitig das Risiko ein, dass irgendwann die Polizei vor der Tür steht. Filmundo wird sich nicht einmischen, ob die Verkäufer für ihre illegalen Versandmethoden 1,44 Euro oder 3,50 Euro berechnen müssen... und dadurch zu einer Straftat animieren. Filmundo sollte lediglich mit mahnendem Finger sagen: ´´Verschickt Eure Ware als eigenhändiges Einschreiben.´´, um selbst auf der sicheren Seite zu sein. Ich wäre sogar für eine radikalere Vorgehensweise: Filmundo fügt in dem Verkaufen-Dialog ein weiteres Feld ´´Versand als Einschreiben eigenhändig´´ hinzu, welches der Verkäufer anhaken muss. Hierfür kann Filmundo auch gern die Kosten definieren. Stellt sich später jedoch heraus, dass sich der Verkäufer nicht an diese Vorgehensweise hält, wird er ermahnt und bei Wiederholung gesperrt.

am 16.10.2003 um 08:47 UhrZitieren  Melden
Antwort von fernsehkiller

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am 16.10.2003 um 09:42 UhrZitieren  Melden
Antwort von BiamarMedienVertrieb
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@ Andy, Good Posting :) @Fersehkiller, der Käufer macht sich wissentlich mit verantwortlich !! Glaube mir, haben wir schon mehrmals gehabt, und den Grünen ist es total egal ob es deine eigene Sammlung ist oder nicht, leider :(

am 18.10.2003 um 01:57 UhrZitieren  Melden
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