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Statement von Filmundo zum Versand von FSK18-Artikeln

 
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  Statement von Filmundo zum Versand von FSK18-Artikeln

Es wird endlich mal Zeit, dass Filmundo sich zu diesem Thema äußert und wie z.B. bei X-Juggler einheitliche Rahmenbedingungen geschaffen werden. Ich persönlich möchte meinen Käufern natürlich keine hohen Versandkosten zumuten, aber aus rechtlicher Sicht bleibt mir keine andere Wahl! Es gibt definitiv Maulwürfe/Testkäufer auf dieser Plattform und wer Pech hat, der muß mit strafrechtlichen Folgen rechnen! Ich möchte dieses Risiko nicht eingehen. Deshalb wäre es gut, wenn Filmundo endlich einmal hier durchgreift! Das eigenhändige Einschreiben ist leider die einzige Möglichkeit, um sicher zu stellen, dass FSK18-Artikel auch in die richtigen Hände kommen.

am 23.10.2003 um 12:59 Uhr
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Antwort von Andyhein

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Und weil eben alles so denken wie Du - was ja auch verständlich ist -, sollte Filmundo die Portokosten für alle festsetzen, damit die Verkäufer wieder dieselben Chancen haben.

am 24.10.2003 um 18:51 UhrZitieren  Melden
Antwort von TOMMYNATOR
Wenn Du eine Frage stellst , wird Mr. 45er sie ...
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Dann wird es hier zu teuer , und man kann seinen Kram woanders billiger beziehen !!! Dann geht Filmundo über kurz oder lang unter ! Wäre echt Schade !

am 24.10.2003 um 19:18 UhrZitieren  Melden
Antwort von fernsehkiller

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am 24.10.2003 um 21:22 UhrZitieren  Melden
Antwort von Extrem6

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Nur weil ein paar Händler Angst haben,sollen für alle die gleichen teuren Bedingungen geschaffen werden? Das ist mehr als dreist. Wenn gleiche Bedingungen unter Händlern/Verkäufern geschaffen werden sollen,dann müsste man auch gleiche Titel und gleiche Preise fordern. Und warum sollte der Käufer für die Angst ein paar weniger Händler gezwungen werden,mehr zu bezahlen,wo in der Praxis 99,9 % sicher ist,dass kein Jugendlicher an die Ware kommt.Und was ist mit 16er-Titeln? Soll man da auch gleiche Bedingungen schaffen?Wenn ich solch kommunistische Zustände einführe,dann kommt demnächst auch das Verbot des Anbietens und Kaufens von Titeln,die keinerlei Altersfreigabe erhalten haben (wie bei Code 1 und Asien/Indien-Filmen).Denn das ist auch illegal.Sollen wir uns also das Leben unnötig schwer machen,wo die Chancen,bei Verbotenem (gähn)erwischt und angezeigt zu werden,äusserst gering sind? Ich schätze mal,dass diese ganze Panikstimmung und Gesetzesanbetung von Händlern beabsichtigt ist,die gerne mehr Filme verkaufen würden,aber mit missgünstigem Blick auf jene schauen,die wegen geringerer Portokosten scheinbar Vorteile geniessen.Als Händler würde ich wahrscheinlich auch keine 18er-Titel einfach so verkaufen.Bei Filmundo ist zumindest aber jeder User volljährig. Und wer zeigt schon jemanden an,der verbotenerweise 18er-Ware aus dem Briefkasten nimmt? Das Gesetz ist lächerlich.Kleine Kinder kommen auch kaum an einen Briefkasten ran.Nähme mein Kind fremde Ware aus dem Briefkasten,brächte ich es nicht zur Anzeige (Schwachsinn),sondern würde Junior vernünftig erziehen.Auch die ängstlichen Händler verkaufen nicht mehr,wenn Filmundo gleiche Portobedingungen herbeizwingt.Eher schaut man sich woanders um,wo günstigere Bedingungen geschaffen sind.Ich selbst werde auch zukünftig kein unnötiges Porto zahlen.Unter Zwang erst recht nicht.Filmundo wird sich kaum darauf einlassen,da es die meisten vergrault.Jeder wie ihm beliebt - mit allen MÖGLICHEN Konsequenzen,oder? Wenn sich jeder in jeder Situation gleich starr an Vorschriften hält,dann muss er sich nicht wundern,wenn er die Verhältnisse nicht ändern kann und zu einer Marionette verkommt,die einzig und allein dem seelenlosen System nützt,das ihn und all die anderen Dummies programmiert.

am 24.10.2003 um 21:36 UhrZitieren  Melden
Antwort von Sammler

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........und was ist mit den Per Du Paketlieferanten von der Post die jeder Hans und Franz von nebenan kennt und die die Lieferungen vielerseits einfach vor die Tür legen oder in Zeitnot sind und sich dann nicht die Lieferung unterschreiben lassen und die Nachbarskinder warten nur auf diese Schnäppchen????Der Paketmann wird dann wohl höchstens fürs Verschwinden verantwortlich gemacht. Oder Hänschen Klein holt sich per Vollmacht vom Papa, da der mal wieder voll im Streß ist, seine neuen Abolieferungen von der Post??????? Das ganze scheint doch ziemlich undurchsichtig zu sein und als gewerblicher Händler würde ich mir den Versand von solchen Medien doch dreimal überlegen.Und um das Ganze noch einmal auf einen gemeinsamen Nenner zu bringen: Es wird hier von Medien gesprochen die nach dem Neuen Jugendschutzgesetz keine Freigabe für Kinder und Jugendliche von der FSK bekommen haben und somit hinterher auch NICHT mehr indiziert werden können und dürfen!!!! Alle anderen indizierten Medienträger geprüft durch die FSK nach altem Gesetz b.z.w.nicht geprüften Medienträger durch die FSK nach neuem Gesetz sind vom Versand ja eh ausgeschlossen,deswegen erübrigt sich eine Diskussion zumindest über die 2.Kategorie.Erlaubt war und ist natürlich schon immer gewesen ein Versand von Händler zu Händler.Wer solche Filme gewerblich in großen MENGEN verkaufen oder verleihen möchte,sollte ein Ladengeschäft oder eine Filmothek eröffnen oder sich auf Film-Börsen stellen.Und laßt doch die Privatleute ihre alten Schinken und Glasboxen untereinander tauschen,denn dazu sind doch solche kleinen,feinen Auktionshäuser wie Filmundo in erster Linie wohl da.............................

am 24.10.2003 um 23:04 UhrZitieren  Melden
Antwort von BiamarMedienVertrieb
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@nice price, das passt schon, 90 prozent unserer user akzeptieren das, und können sich darüber hinaus auch sicher sein ein seriösen kauf getätigt zu haben. und im endeffekt je früher man damit anfängt desto besser, denn eher früher als später muss es jeder händler so machen. siehe die neue x-juggler info.

am 24.10.2003 um 23:28 UhrZitieren  Melden
Antwort von BiamarMedienVertrieb
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@ tommy..., ferns..., filmundo wird mit sicherheit nicht untergehen wenn sie sich dee aktuellen gesetzen anpassen, eher wenn sie es nicht tun.

am 24.10.2003 um 23:32 UhrZitieren  Melden
Antwort von fernsehkiller

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am 25.10.2003 um 00:11 UhrZitieren  Melden
Antwort von Sammler

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..........welche aktuellen Gesetze denn ??????????????????? Wo steht das genauestens vermerkt und geschrieben,daß man ab sofort alle 18er Medien nach altem und neuem Jugendschutzgesetz außer verbotenes Zeugs per eigenhändiges Übergabe-Einschreiben versenden darf ?????????????????????????? Wenn das ein hieb-und stichfestes Bundes-Gesetz ist,habe ich keinerlei Einwände mehr und bin sofort dafür !!!!!!!!!!!! Und ein eventuelles kann,wenn und aber,muß aber nicht sein,würde ich in keinster Weise gelten lassen und als gewerblicher Versand-Händler akzeptieren............................

am 25.10.2003 um 00:11 UhrZitieren  Melden
Antwort von teelicht99

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...wer ist nun ein ´´testkäufer´´?? kennt jemand einen hieb-und stichfesten beweis dafür,dass diese leute existieren??? wenn ja,wer finanziert diese??? frage @BMV,Andyhein:ihr wisst anscheinend mehr darüber-woher habt ihr konkret diese infos???

am 25.10.2003 um 00:36 UhrZitieren  Melden
Antwort von BiamarMedienVertrieb
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@teelichtle, auf diese fragen fällt mir wirklich nichts mehr ein:):) schau einen thread nach unten, sowas nennt man oberfläche ! der rest , woher soll ich das wissen, wie die heissen, wer die bezahlt etc., du scherzkeks, ich arbeite leider nicht bei der kripo, oder :)) jedenfalls werden die häuser verstärkt geprüft, aber im grunde ist es ja egal, da es einige gibt die es nicht glauben und meinen, es würde nur panik verbreitet! nur komisch, das x-juggler sich umstellt, und die haben einige mehr user und händler als filmundo, und diese umstellung kommt bestimmt nicht aus einer laune herraus, die verdienen ihr geld damit, und in den letzten monaten bestimmt nicht zu wenig. aber ehrlich gesagt langweilt mich das thema mittlerweile dermaßen, glaubt was ihr wollt, und diese hinweise waren nicht zur panik mache,sondern eher ein nett gemeinter tipp von mehreren seiten, mal klar rauss und mal eher etwas dezenter. wir machen es so sicher wie möglich um keinen ärger zu bekommen, was die anderen machen ist mir mittlerweile echt schei... egal. liebe grüsse bmv

am 25.10.2003 um 03:57 UhrZitieren  Melden
Antwort von Andyhein

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@sammler: Wie ich ein paar Beiträge weiter oben schon geschrieben habe, ist bei dem Versand von 18er Titeln das JuSchG einschlägig und zu beachten. Dort steht NIRGENDWO explizit und wortwörtlich, dass ein Brief als „Einschreiben eigenhändig“ verschickt werden muss. Das ist aber auch gar nicht nötig, denn Gesetze sind immer etwa weiter ausgelegt und keine Anleitung, die man Schritt für Schritt durchgehen kann, um auf der sicheren Seite zu sein. Daher gibt es ja auch so viele Rechtsanwälte, Rechtsstreite und es kommt ja auch nicht selten vor, dass unterschiedliche Richter über denselben Fall unterschiedlich urteilen (Revisionsverfahren). Das Gesetz definiert jedoch in § 15 (1) Ziffer 1 JuSchG das Ziel, welches beim Versand erreicht werden MUSS. Und das Ziel ist in diesem Fall, dass ein Jugendlicher nicht in den Besitz der Postsendung kommen darf. Auf welche Weise dieses Ziel erreicht wird, bleibt dem Verkäufer überlassen. Und ein eigenhändiges Einschreiben erfüllt als einzige Versandmethode diesen Zweck. Meinem Wissen nach gibt es von anderen Paketdiensten (DPD, UPS) keine ähnliche Leistung, die denselben gesetzlichen Zweck erfüllt, dabei aber günstiger ist als die Post. Falls doch, wäre ich für Hinweise dankbar. Ein anderer Grund dafür, dass in dem Gesetzestext nicht ausdrücklich „Einschreiben eigenhändig“ steht, liegt darin, dass dies eine Tarifbezeichnung der Post ist, die sich leicht einmal vom Namen her ändern kann. Vielleicht heißt es ja bald nicht mehr „eigenhändig“, sondern stattdessen „persönlich“. Dann sieht man sich das Gesetz an und denkt: „Eigenhändig? Was soll das denn sein? Das gibt es doch gar nicht. Wer hat sich denn den Firlefanz ausgedacht?“ Und dann muss extra das Gesetz geändert werden, um ein popeliges Wort auszutauschen.

am 25.10.2003 um 09:58 UhrZitieren  Melden
Antwort von Andyhein

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@teelicht: Keiner der mir bekannten Händler, die bisher Besuch von der Polizei hatten, war AUSSCHLIEßLICH über Filmundo tätig. Es ist daher nicht erkennbar, ob auf dieser Plattform ein Maulwurf hockt oder irgendwo anders. Ich kann Dir also auch keine Namen nennen. Es ist aber auch im Grunde egal, aus welcher Richtung der Feind schießt, denn Du kannst allen Gefahren aus dem Weg gehen, indem du dich an die gesetzlichen Bestimmungen hältst. Dann kann dich keiner angreifen, egal woher. Finanziert werden diese Leute in Form eines monatlichen Gehaltes vom Bund oder den Ländern und nennen sich Kriminalbeamte. Sie haben ein gewisses Budget zur Verfügung, über das sie relativ frei verfügen können und welches auch trotz der Sparmaßnahmen im öffentlichen Dienst sicherlich noch ein paar läppisch tausend Euros für „Testkäufe“ übrig lässt. Das ist doch bei der Ermittlung nach Kinderpornos genauso. Da sitzen Leute in den Büros vor den PCs, surfen im Internet und nehmen zu entsprechenden Leute Kontakt auf. Dann wird so getan als sein man ein potenzieller Kunde und schließt einen Handel ab. Bestätigt sich der Verdacht besorgt man sich daraufhin einen Hausdurchsuchungsbefehl, beschlagnahmt alles und macht dem Typen den Prozess. Ist gar nicht so aufwändig, kostet aber etwas Geld – der Staat hat aber das Geld.

am 25.10.2003 um 10:16 UhrZitieren  Melden
Antwort von Andyhein

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@Extrem6: Ich schätze Dich als sehr zuverlässigen Kunden und der Handel mit Dir ist immer reibungslos verlaufen. Mir ist auch klar, dass ich Dich höchstwahrscheinlich verlieren werde, wenn ich meine Versandkosten umstelle. Und so befinde ich mich in einer Zwickmühle. Lasse ich meine Versandkosten so wie sie sind (2,50 Euro) kaufst Du auch weiterhin bei mir, ich jedoch weiß, dass ich gegen das Gesetz verstoße und mache mich dadurch angreifbar und befürchte jedes Mal, dass die Polizei vor meiner Tür steht wenn es klingelt. Passe ich aber meine Portokosten den Gesetzen entsprechend an, bin ich zwar gesetzlich auf der sicheren Seite, verliere aber Kunden. Beide Möglichkeiten haben Vor- und Nachteile. Also muss ich selbst entscheiden, was mir wichtiger ist. Und da muss ich gar nicht lange überlegen. Persönlich bin ich in der glücklichen Situation, dass ich den Handel mit DVDs als Nebentätigkeit betreibe. Ich habe noch einen „richtigen“ Beruf, der mir ein geregeltes Einkommen sichert. Von daher bin ich auf die Einnahmen aus den DVDs nicht unbedingt angewiesen. Sie sind zwar ein nettes Zubrot, ich komme aber auch ohne klar. Wenn also alle Stricke reißen und partout keiner mehr bei mir kaufen möchte, dann werde ich auch nicht verhungern. Fazit: Ich würde eher den DVD-Handel aufgeben als meinen Hauptberuf.

am 25.10.2003 um 10:34 UhrZitieren  Melden
Antwort von Andyhein

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So, jetzt habe ich mich schon wieder eine Dreiviertelstunde in diesem Forum aufgehalten und meinen Standpunkt vertreten, warum ich zukünftig meine Ware als eigenhändiges Einschreiben versenden werde. Außerdem bin ich es inzwischen leid in jedem Thread neu zu erklären, was „eigenhändig“ bedeutet oder warum man die 18er so verschicken muss. Ich kann mich BMV nur anschließen: Ihr seid alle in Eurem Tun frei und könnt machen, was ihr wollt. Als Käufer habt Ihr eh nicht viel zu befürchten. Die Verkäufer jedoch müssen sich im Klaren darüber sein, dass Konsequenzen auf sie zukommen KÖNNEN, die bei einem Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe (§27 Absatz 1) bestraft werden. So sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen. Es steht Euch nun frei darauf zu hoffen, dass alles gut gehen möge und die Polizei schon nicht gerade auf Euch aufmerksam werden wird. Sobald es aber an Eurer Tür klingelt und ein Grüner steht davon, solltet Ihr wissen, dass Ihr zumindest einen ganzen Batzen Geld loswerden wird. Also: Macht weiterhin was Ihr wollt, ICH gehe den sicheren Weg.

am 25.10.2003 um 10:51 UhrZitieren  Melden
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