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Ein Bieter kauft irrtümmlich etwas und möchte nun schlecht bewerten??

 
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  Ein Bieter kauft irrtümmlich etwas und möchte nun schlecht bewerten??

Hallo! ich habe ein Problem mit einem Bieter- theevildead1@aol.com ich habe ein DVD Box (5 DVD´s) - nur DVD´s. an ihn verkauft der nun weil er die Box schon einmal gekauft hat und er meinte zu einer Box gehöre ein Pappeischieber (Aufbewahrungsbox)das bei meiner aber eindeutig nicht dabei ist,die Box wieder umgetauscht haben möchte bzw sein Geld zurück möchte.Er fragte mich aber auch vor seinem Gebot schon ob es sich um die Limitierte Box mit Limitiernummer und T Shirt hanndelt,warauf ich aber sofort antwortete das es die unlimitierte Box ohne Nummer usw ist (nur die DVDs).Nun droht er mir eine schlechte Bewertung zu geben,was ich aber völlig ungerechtfertigt finde. Was soll ich nun gegen so einen machen?? Überlege mir evtl sogar einen Rechtsanwalt einzuschalten,da ich mir meinen Ruf nicht ungerechtfertigt kaputt machen lassen möchte.Habe bei E By z.B über 250 Artikel schon verkauft,und alle 250 Bewertungen sind positiv,denke das sagt ja fast schon alles.Eine DVD Box muß eigentlich auch nicht ein Pappeinschub enthalten,da es etliche DVD Boxen im Internet zu verkaufen gibt ohne den Eisnschub,das Wort Box kann sich nämlich auch auf die Menge der DVD´s ab 3 Stück beziehen.auf dem Bild kann mann auch eindeutig erkennen das es sich um die DVDs 1-5 handelt die ich verkauft habe. Währe dankbar wenn mir da jemand einen Rat geben kann wie ich gegen so jemanden vorgehe. Dankeschön & Grüße JasonX

am 05.05.2003 um 09:20 Uhr
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Antwort von weirdscience
Kill ! - Kill !! - Kill !!!
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Hi Jason, also daß sich ´´Box´´ auch auf lose DVDs bezieht halte ich für Blödsinn, da Box ja ein Behältnis bezeichnet, also den Schuber. Wenn Du aber: 1.Den Artikel, den Du verkauft hast, genauso beschrieben und abgebildet hast und vor allem 2. Seine Anfrage bereits klärend beantwortet hast, hat er eigentlich nichts mehr zu melden. Wäre natürlich optimal, wenn Du das ´´Fehlen´´ des Schubers in der Antwort schon drin gehabt hättest. Abgesehen davon, müßtest Du als Auktionshaus-Erfahrener eigentlich wissen, was es für Bewertungs-Schleudern gibt. Wenn das Geschäft von Deiner Seite aus erledigt ist, und der Käufer für vernünftige Argumentation nicht mehr zugänglich ist, laß Dich halt negativ bewerten und kommentiere danach ordentlich!

am 06.05.2003 um 02:28 UhrZitieren  Melden
Antwort von .sam.
Zensurhasser
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Das mit der Box sehe ich genau so. 5 einzelne DVDs sind eben keine Box. Ich würde vesuchen mich mit dem Käufer über einen ´´Preisabschlag´´ zu einigen. Wenn´s gar nicht anderst geht, würde ich evtl. auch die Ware zurücknehmen. Es ist eben so, dass Du da auch nicht unschuldig bist. Hier haben scheinbar 2 User einen Fehler gemacht. Da geht´s nur noch über Einigung. Gruß sam

am 07.05.2003 um 07:35 UhrZitieren  Melden
Antwort von teelicht99

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geschichten die das leben schreibt...ich liebe den film ´´Dumm und Dümmer´´...ohne worte...

am 07.05.2003 um 16:38 UhrZitieren  Melden
Antwort von Video111_Angebote

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@teelicht, das ist das COOLSTE Posting das ich seit langem hier gelesen habe :o)

am 07.05.2003 um 20:48 UhrZitieren  Melden
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