Antwort von filmundo Das Filmundo-Team! Moderator Beiträge insgesamt: 1042 Alle Beiträge anzeigen
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Profil | Ihr habt versehentlich eine fehlerhafte Bewertung abgegeben oder die Sachlage hat sich im Nachhinein geklärt?
In diesem Fall können wir Eure Bewertung korrigieren.
Schreibt uns eine Email, mit Eurem Usernamen und dem Usernamen des Geschäftspartners, den Ihr falsch bewertet habt.
Es besteht die Möglichkeit, dass wir
a) für Euch den Status der Bewertung ändern (z.B. von negativ auf positiv)
oder
b) die Bewertung für Euch stornieren / löschen.
Eine erneute Bewertung ist jedoch nicht möglich!
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| am 20.02.2004 um 15:12:52 Uhr | Zitieren Melden | Antwort von filmundo Das Filmundo-Team! Moderator Beiträge insgesamt: 1042 Alle Beiträge anzeigen
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Profil | Ihr habt eine Rachebewertung erhalten oder fühlt Euch von einem Geschäftspartner zu Unrecht negativ bewertet?
In diesem Fall kann eine Bewertung im Ausnahmefall storniert / gelöscht werden, wenn:
a) Ihr Euren Geschäftspartner über das Filmundo Mahn-/Kauf-/Verkaufs-Abwicklungssystem an seine Pflichten erinnert habt.
b) Für uns eindeutig nachvollziehbar ist, dass es sich um eine ungerechtfertigte Bewertung handelt.
Schreibt uns eine Email, mit Eurem Usernamen und dem Usernamen des Geschäftspartners, der Euch falsch bewertet hat.
1. Beispiel:
Ein User, der noch keine Bewertungen hat, kauft bei Euch einen Artikel. Er reagiert nicht auf Eure Emails. Ihr mahnt ihn über das Verkaufsabwicklungs-System von Filmundo an, bis zur letzten Mahnstufe. Er reagiert immer noch nicht. Ihr bewertet ihn negativ und kurze Zeit später erhaltet Ihr ebenfalls eine negative Bewertung von dem User.
--> Dieser Fall ist für uns nachvollziehbar, wir werden Eure negative Bewertung löschen!
2. Beispiel:
Ihr habt einen Artikel ersteigert und bezahlt. Der Verkäufer liefert Ware, die nicht mit der Artikelbeschreibung übereinstimmt. Ihr schreibt den Verkäufer an und bittet um Umtausch. Der Verkäufer reagiert nicht. Ihr bewertet ihn negativ und erhaltet im Gegenzug ebenfalls eine negative Bewertung.
--> Dieser Fall ist für uns NICHT nachvollziehbar! Wir werden die Bewertung NICHT löschen!
Begründung:
Ihr seid im Recht und jedes Gericht wird Euch voraussichtlich auch den Umtausch der Ware oder die Erstattung des Kaufpreises zugestehen, wenn Ihr alle Beweise vorlegt und diese den Sachverhalt bestätigen.
Wir können jedoch nicht die Ware mit der Auktionsbeschreibung vergleichen und somit den Sachverhalt nicht eindeutig nachvollziehen.
Ausnahme:
Der betreffende Verkäufer hat bereits negative Bewertungen erhalten, die auf ein entsprechendes Verhalten des Verkäufers in der Vergangenheit hinweisen. In diesem Fall werden wir Eure Bewertung voraussichtlich stornieren.
Ein Anspruch auf Stornierung einer Bewertung besteht nicht!
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| am 20.02.2004 um 15:31:37 Uhr | Zitieren Melden |
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