Autor | Beschlagnahmte DVDs | Beitrag von migole
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Profil | Hallo,
wer kann mir die folgenden Fragen beantworten:
Es sind bekanntlich sehr viele Videofilme - vor allem aus dem Horrorbereich - im Laufe der Jahre verboten worden. Inzwischen sind, glaube ich, auch schon über 30 DVD-Filme verboten worden. Meine Frage: Wenn ein Film als Video verboten ist, ist dann der gleiche Film als DVD nicht verboten? Muss also zusätzlich auch die DVD mit gleichem Inhalt ausdrücklich verboten werden? Anders gesagt: Wenn ich einen Film als DVD verkaufe, der als Video verboten ist, habe ich dann eine Straftat begangen? Spielt es dabei eine Rolle, ob ich ein Privatmann oder ein Händler bin (ich bin ein Privatmann)? Und: Wenn ein Film verboten ist und unter einem anderen Namen neu aufgelegt wird, ist dieser Film dann auch verboten oder nicht - ich meine, wenn er inhaltsgleich mit dem verbotenen ist? Eins noch: Ist die DVD ´´Das Leichenhaus der lebenden Toten´´ verboten? Wer kann mir helfen?
mfg,
migole
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| am 09.08.2003 um 22:27 Uhr
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