Autor | Beschlagnahme-§ 131 StGB wurde erweitert! | Beitrag von thelord
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Profil | Hallo zusammen!
Klammheimlich hat der Deutsche Bundestag eine Erweiterung des
Gewaltdarstellungsparagrafen 131 StGB vorgenommen. Bisher wurden durch diese Vorschrift,
die in der bisherigen Form seit 1985 gültig war, Gewaltdarstellungen gegen
Menschen unter Strafe gestellt. Dies führte bekanntlich seit Mitte der 80er Jahre
zu einer Welle von Filmbeschlagnahmen, wie sie auch in den letzten Jahren
wieder zu beobachten war.
Die Vorschrift hatte jedoch einen kleinen Fehler, wie das Urteil des
Bundesverfassungsgerichts zu ´´Tanz der Teufel´´ zeigte. Das BVerfG hatte die
Beschlagnahme der um ca. 45 Sekunden geschnittenen Fassung dieses Films aufgehoben,
u.a. mit der Begründung, es handele sich nicht um Gewaltdarstellungen gegen
Menschen. Höchstrichterlich galt: Zombies sind keine Menschen!
Gewaltdarstellungen gegen Menschen, die gar keine sind, wurden somit durch das Gesetz nicht
erfasst. Sie waren somit zulässig.
Diese Lücke wurde jetzt geschlossen. Die Formulierung in § 131 Abs. 1 wurde
ergänzt um die Worte ´´oder menschenähnliche Wesen´´.
Interessanter- (und wohl auch bezeichnender-)weise verbirgt sich die
Gesetzänderung im ´´Gesetz zur Änderung der Vorschriften über die Straftaten gegen
die sexuelle Selbstbestimmung und zur Änderung anderer Vorschriften´´ und zwar
dort in Artikel 1 Nr. 6. Das Gesetz datiert vom 27.12.2003 und wurde im
Bundesgesetzblatt vom 30.12.2003 auf Seite 3007 veröffentlicht. Die Regelung tritt
zum 01.04.2004 in Kraft.
Bekanntlich war auch schon die Verschärfung des § 131 im Jahr 1985
´´versteckt´´ in einem Gesetzespaket zur Neuregelung des Jugendschutzes. Es scheint wohl
Taktik zu sein, derartige Gesetzesänderungen dort zu verstecken, wo man sie
nicht vermuten würde.
Frohes neues Jahr noch!
thelord
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| am 14.01.2004 um 17:47 Uhr
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