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AVS & Versand !!!!!!!!!

 
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  AVS & Versand !!!!!!!!!

Hallo Filmundo Filmfans, laßt euch nicht alle nervös machen. Ich merke an den Beitragen von euch das viele doch sehr verunsichert sind was dieses Thema betrifft. Kann ich verstehen. Wir haben nun mal diese Gesetze und müssen damit leben. Immer noch besser als eine Geldstrafe zu zahlen weil man in der Öffentlichkeit ausversehen für 3 Sekunden seine Brüst zeigt !! Kenner von euch wissen was ich meine !! Darüber könnte ich mich richtig aufregen. Was meint Ihr? Aber nun wieder zurück zum Thema. Aber ich kann nur jedem raten der sich mit dem Jugendschutz nicht auskennt einfach mal das Internet zu nutzen. Dort findet man viele Infos zur rechtlichen Situation. Fakt ist: Anbieten von indizierten Medien und allen anderen nicht jugendfreien Programmen ist in der Öffentlichkeit nicht erlaubt. Filmundo bietet hier eine Plattform wo in einem geschützten Bereich Filme angeboten werden dürfen. Bislang erfolgte der Nachweis anhand einer Ausweiskopie und nun wurde noch zur Erhöhung der Sicherheit die EC-Karte und das Konto mit eingebunden. Ich muß aber auch sagen das Filmundo dieses auch komplett durchziehen sollte. Das heißt wer sich nicht innerhalb einer Frist diesen Nachweis erbringt hat keinen weiteren Zutritt zum geschützten Bereich. Und nocheinmal: Es gibt bis jetzt noch kein rechtverbindlichen Paragraph wie ein Kontrollsystem auszusehen hat. Zum Versand. Kein Versand von FSK 18 Medien, da nicht sichergestellt werden kann das nicht doch ein Minderjähriger Zugriff bekommt !! Damit meine ich auch nur den Postweg bis zum Empfänger. Ich versende per eigenhändigem Übergabeinschreiben !! Dann wird der Film nur an den Empfänger ausgehändigt. Der Postbote darf die Sendung weder auf die Treppe legen, in den Briefkasten stecken, beim Nachbarn abgeben oder sonst einer anderen Person aushändigen als an den Empfänger !! Versende ich nur als Einschreiben kann der Postbote durchaus dem 16 jährigen Bruder des Empfängers die Sendung übergeben. Er weiß nämlich nicht was in der Sendung steckt und es ist auch nicht seine Aufgabe darauf zu achten ! Das ist nur Aufgabe des Verkäufers. Ich sage noch einmal, das wir uns trotzdem in einer rechtlichen Grauzone bewegen und müssen uns im Rahmen der Möglichkeiten so gut wie möglich absichern. Wie man das machen sollte habe ich euch gerade geschildert. Ob es in naher Zukunft rechtverbindliche Urteile über dieses Thema geben wird, das wird sich zeigen !! In diesem Sinne ! Viel Spaß beim Versteigern, Bieten und Kaufen !!

am 08.02.2004 um 21:17 Uhr
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Antwort von Extrem6

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Gähn!

am 08.02.2004 um 21:37 UhrZitieren  Melden
Antwort von videomelli

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hi,meinste filmundo bekommt so mehr mitglieder wenn sie leute rausschmeißt,die ihr alter per ausweis nachgewiesen und zum lastschriftverfahren angemeldet sind?auf der sicheren seite bist du deswegen noch lange nicht.selbst wenn sie es tun,na und? davon geht die welt nicht unter.zahle für eine dvd keine 5,50eur oder für ein paar vhs 15eur versand.da hör ich lieber auf zu kaufen oder spar mir geld zusammen und bestelle beim medienversand. die liefern versandkostenfrei.

am 08.02.2004 um 21:49 UhrZitieren  Melden
Antwort von Techmaster-P.E.B.

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@extrem6. Dann geh doch ins Bett. Solche Kommentare brauchen wir hier nicht ! MfG

am 08.02.2004 um 22:17 UhrZitieren  Melden
Antwort von Techmaster-P.E.B.

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@videomelli. Es geht nicht um rausschmeißen. Das liegt dann ja auch an jedem selbst ob er sich hier nun komplett anmeldet oder nicht.Wenn es dann so ist das sich dadurch weniger im geschützten Bereich aufhalten können, muß es wohl so sein. Nur für ein System sollte sich filmundo schon entscheiden !! Entweder reicht der Personalausweis aus oder nicht. Und wenn er nicht ausreicht, sollte filmundo konsequent sein. Natürlich ist AVS mit Ausweis, EC-Karte, Bankeinzug sicher als nur mit Ausweis. Und wenn es Dir halt zu teuer ist mußt Du woanders kaufen. Das bleibt Dir ja auch überlassen. Ich jedenfalls versende einen FSK 18 Film nicht leichtsinnig als Maxibrief bzw. Warensendung. Denn wer bekommt am Ende eins auf die Rübe ? Der Verkäufer und darauf habe ich keinen Bock.

am 08.02.2004 um 22:39 UhrZitieren  Melden
Antwort von Techmaster-P.E.B.

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@extrem6. Ich hoffe Du fällst mit Deiner Versandart nicht mal auf die Nase. MfG

am 08.02.2004 um 22:44 UhrZitieren  Melden
Antwort von fernsehkiller

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ich hab erstma dieses formular weggeschickt, bzw schicks morgen zu filmundo. ich habe aber nur den perso draufgeklebbt, aber nicht die kopie von der ec-karte. nur perso und unterschrift. mal sehn wies ankommt.

am 08.02.2004 um 23:14 UhrZitieren  Melden
Antwort von Extrem6

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Seit wann bist Du ´´Wir´´? Scheinbar hast Du Langeweile oder ringst um Aufmerksamkeit,wenn Du hier immerzu die selben ´´Gutverkäufer´´-Sprüche ablässt.Die Regeln sind bekannt.Deine extrem unverschämten Portokosten kannst Du auch mit noch so viel frommen Sprüchen nicht rechtfertigen. Was machst Du hier eigentlich die Spamwelle? Mir,und vielen anderen auch,reicht es,wenn der Käufer bei mir von Filmundo vollständig nach seinem Alter überprüft worden ist.Was sonst auf dem Postwege passieren könnte (willst Du demnächst noch Filmundo auf tatsächliche Altersverifizierungsmaßnahmen überprüfen lassen,oder reicht hier die Gutgläubigkeit aus? Denn was nützt eigenhändiges Übergabeeinschreiben,wenn der Käufer ein fakender Minderjähriger ist),so dass es negative Folgen für den Verkäufer haben könnte,ist schon arg unwahrscheinlich.Für dieses minimale Risiko dem erwachsenen Verkäufer das Geld aus der Tasche zu ziehen,finde ich unnötig.Und ich selber kann mit dem Restrisiko unter unzufriedenen,warnenden Denunziantencharakteren auch leben,da es ja noch sowas wie Akteneinsicht gibt und der Schuss des Hobbyinquisitors ein Eigentor wird.Um das gebetsmühlenartig wiederholte Thema hier mal abzuschliessen: Filmundo sollte keinen auf 18er-Titel bieten lassen,der sich nicht entsprechend ausgewiesen hat.Ich verkaufe diesen Bietern jedenfalls nichts.Nur kommen dann leider auch wieder Probleme mit Gutschriften und dergleichen,wenn die Ersteigerung storniert werden muss.Ein letzter Satz an die übereifrigen ´´Gutmenschenverkäufer´´,an deren Wesen die anderen zwangsgenesen sollen:Der beste ´´Jugendschutz´´ ist der,dass Ihr keine schmutzigen und gewalttätigen 18-er-Titel anbietet.Dann braucht Ihr Eure Nase auch nicht in jede Familie zu stecken,um auch noch etwaig zuuu liberale Eltern von Euren verbeamteten Gesinnungsgenossen bespitzeln zu lassen.Darf es noch ein bisschen mehr Stasi sein? Ich möchte auch darauf aufmerksam machen,dass -gerade bei Asienimporten- keine Altersfreigaben bestehen,weshalb sie automatisch unter 18er- Filme fallen.Wer sie also frei im Netz anbietet und jedem verkauft, macht sich,rein rechtlich gesehen,auch schon strafbar.Also bitte schön....

am 09.02.2004 um 00:17 UhrZitieren  Melden
Antwort von weirdscience
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Stellenweise hat Herr extrem6 nicht unrecht. Besonders der Part mit den unverschämten Portokosten. Gruß Gutweirdscience

am 09.02.2004 um 20:41 UhrZitieren  Melden
Antwort von smmediashop
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Besonders, wenn man bei unserer lieben Post ein haufen Kohle für einen Service bezahlt, den man eh nicht bekommt.

am 09.02.2004 um 20:59 UhrZitieren  Melden
Antwort von Hobbytreff

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Hi, ich bin neu hier, aber ich arbeite bei der post, sorry. Jugendschutz ist notwendig und nicht zu vermeiden. Nur die Art der Abwicklung könnte anders sein. Über das Postident Verfahren könnte man ohne weiteres seine Volljährigkeit nachweisen ohne EC Karte etc. Das versenden von Ausweiosdaten und EC Karten in Kopie ist nicht das sicherste Verfahren für den Nutzer. Filmundo sollte sich bei der Post für das Postident Verfahren anmelden und allse wäre einfacher und sicherer für den Nutzer. Und für alle die Altersnachweis für überflüssig halten:was würdet Ihr davon halten wenn eurer Kind einen Porno bestellt und ansieht ? Ist ja alles ganz normal, Vergewaltigung. Kinderschändigung ist ja nix ungewöhnliches und alles ganz normal , oder was.? Wer das verneint kann nicht gegen Jugenschutz haben. Und was den Versand von Porno etc. per Brief /Warensendung angeht,, der Versender haftet nicht für seine Sendung, wenn diese in falsche Hände fällt, sondern der Empfänger sprich Käufer, sofern nicht auf dem Versandweg verschwunden, dann haftet niemand! In diesem Sinne Frohes Bieten

am 09.02.2004 um 23:05 UhrZitieren  Melden
Antwort von fernsehkiller

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was ist denn nochma postident verfahren?

am 10.02.2004 um 01:20 UhrZitieren  Melden
Antwort von fernsehkiller

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und noch einen kommentar zu den anderen extrem6 etc. - wie wäre es wenn ihr euch mal ein bisschen zusammenreisen könntet, anstatt euch hier immer so anzufallen. verfasst die texte dochmal so, das sie sich ein bisschen netter anhörn..... mfg

am 10.02.2004 um 01:23 UhrZitieren  Melden
Antwort von smmediashop
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@Hobbytreff. Was nützen einem irgendwelche Postident-Verfahren, wenns den Briefzusteller nicht interessiert? Wie schon gesagt, die 7-jährige Tochter eines Kunden konnte die eigenhändige Sendung annehmen und sogar unterschreiben!!! Hab gestern bei der Post beschwerde eingelegt, die wollen mir jetzt einen Berater schicken, um zu sehen, was man gegen solche Sachen machen kann. Da muß also erst einer rauskommen, damit die Sendungen eigenhändig abgeliefert werden??? Ne, ohne mich, dann geh ich lieber zu dpd oder ups. Da weiß ich wenigstens, das an 18-jährige ausgeliefert wird. Dann hab ich nochmal nachgefragt, warum eine Eigenhändige Sendung denn nicht als Eigenhändig zurückkommt (Wenn die vom Kunden bei der Post nach 7 Tage Lagerung nicht abgeholt wurde)? Da mein Nachbar mir auch ab und zu die Pakete bringt. Kommentar von der Post ´´...ist jetzt natürlich doof...´´. Meiner Meinung nach hat die Post da einen Service ins Leben gerufen womit Sie ganz einfach überfordert ist!!!

am 10.02.2004 um 05:41 UhrZitieren  Melden
Antwort von Andyhein

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@smmediashop: In deinem Beispiel sieht man (leider!), dass Theorie und Praxis mal wieder meilenweit auseinander liegen. Wenn eine andere Person als der Empfänger die Sendung entgegen nehmen kann, obwohl du sie eigenhändig verschickt hast, dann ist das natürlich nicht der Sinn der Sache. Und man hat Geld für eine Leistung bezahlt, die man nicht bekommt. Doch als Verkäufer interessiert es mich nicht sonderlich, ob sich im Einzelfall der Postzusteller falsch verhält. Das liegt nicht mehr in der Macht des Verkäufers, da er alles ihm mögliche getan hat, damit die Sendung bei der richtigen Person ankommt. In diesem Fall hätte die Post den schwarzen Peter. Man kann also durchaus das Verhalten der Post kritisieren, aber es ist keine Rechtfertigung, um auf den eigenhändigen Versand zu verzichten. Mich würde aber sehr interessieren, was dir der Berater so zu sagen hat! Vielleicht kannst du das hier ja mal mitteilen.

am 10.02.2004 um 09:32 UhrZitieren  Melden
Antwort von Andyhein

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Noch etwas @smmediashop: Ich habe mich natürlich auch schlau gemacht, ob andere Logistikunternehmen ähnliche (günstigere!) Alternativen zum eigenhändigen Einschreiben der Post anbieten. Leider habe ich keine gefunden. Ich habe auch keine Gesetze gefunden, in denen geschrieben steht, dass diese Unternehmen nur an volljährige Personen aushändigen dürfen, auch in den ´´Allgemeinen deutschen Spediteurbedingungen´´ steht hierüber nichts. Im Gegenteil! Punkt 6.3 der AGBs von GLS besagt: ´´Die Zustellung von Paketen erfolgt gegen Unterschrift des Empfängers oder sonstiger Personen, von denen nach den Umständen angenommen werden kann, dass sie zur Annahme der Pakete berechtigt sind. Hierzu zählen insbesondere in den Räumen des Empfängers anwesende Personen und Nachbarn.´´ Also auch Kinder! Wenn du andere Informationen hast, wäre ich dafür dankbar!

am 10.02.2004 um 09:39 UhrZitieren  Melden
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