Antwort von filmundo Das Filmundo-Team! Moderator Beiträge insgesamt: 1041 Alle Beiträge anzeigen
Pos (80) Neu (2) Neg (0)
Meine Auktionen (0)
Profil | OK fenris1805, ein bisschen Werbung für Dein Auktionshaus ist ja in Ordnung, aber übertreib es nicht! Im Interesse unserer Kunden weisen wir auch darauf hin, dass die Zeit des Internets als Raum ohne Recht und Gesetz vorbei ist. Viele User, die früher bei filmauktion.com und ebay waren, wissen welche unangenehmen Folgen der Verkauf von 18er-Artikeln auf frei zugänglichen Plattformen haben kann. Wir raten allen Personen, die nicht zufällig Ihren Wohnsitz in Sibirien oder auf Cuba haben, dringend davon ab bei dieser Auktion Artikel anzubieten, die für Jugendliche nicht geeignet sind. Da Du aber auch ein Filmfreund zu sein scheinst, wünschen wir Dir trotzdem viel Erfolg! Filmundo
|
|
|
am 22.11.2002 um 15:43 Uhr | Zitieren Melden |
Antwort von El_Gazo Cooler Spruch? Beiträge insgesamt: 166 Alle Beiträge anzeigen
Pos (434) Neu (2) Neg (1)
Meine Auktionen (0)
Profil | Sevus!
Habe leider auch hier etwas bedenken, was die Versteigerung und den Versand von indizierten Medien betrifft.
Kann mir einer dazu eine eindeutige Aussage machen und die Rechtslage darlegen?!
Gazo
|
|
|
am 22.11.2002 um 17:53 Uhr | Zitieren Melden |
Antwort von thelord
Beiträge insgesamt: 272 Alle Beiträge anzeigen
Pos (329) Neu (1) Neg (0)
Meine Auktionen (0)
Profil | |
am 22.11.2002 um 22:41 Uhr | Zitieren Melden |
Antwort von thelord
Beiträge insgesamt: 272 Alle Beiträge anzeigen
Pos (329) Neu (1) Neg (0)
Meine Auktionen (0)
Profil | Tja Gazo, deine Bedenken scheinen auch mir nicht unberechtigt. Ob eine Versteigerung indizierter Filme zulässig ist, weiss ich nicht (halte ich aber für denkbar), der Versand ist es nach derzeitigem Recht meines Wissens nicht (denke auch an Ärger beim Videodrom).
Das neue Jugendschutzgesetz erlaubt hingegen den Versand indizierter Medien, sofern sichergestellt ist, dass kein Versand an minderjährige erfolgen kann. Das Gesetz ist aber noch nicht in Kraft.
|
|
|
am 22.11.2002 um 22:47 Uhr | Zitieren Melden |
Antwort von teelicht99
Beiträge insgesamt: 496 Alle Beiträge anzeigen
Pos (1235) Neu (5) Neg (35)
Meine Auktionen (0)
Profil | hi gazo :o) bei uns in der region (Erlanger Raum/Franken)gibt es eine videothek,die wie andere indizierte filme verkauft und sollte mal ein wunschtitel mal nicht vorrätig sein,wird dir gegen vorlage des persos sowie einer anzahlung das teil zugeschickt!habe da mal spasshalber bei verschiedenen ämtern angerufen die irgendwie was mit jugendschutz zu tun haben und die bestätigten mir, dass dder postversand legal ist-vorraussetzung du bist über 18! auch habe ich mal ein paar mails an die leute vom www.jugendschutz.de (in meinem fall bayern) geschickt die mir dies ebenfalls bestätigten!wer zweifel hat sollte das ebenfalls tun!!! fazit: strafbar ist nur die verbreitung von indiziertem material an kinder und jugendliche, was in einem gesonderden 18er raum wegfällt! grüsse, melli :o)
|
|
|
am 23.11.2002 um 01:24 Uhr | Zitieren Melden |
Antwort von demented-are-go
Beiträge insgesamt: 47 Alle Beiträge anzeigen
Pos (486) Neu (0) Neg (3)
Meine Auktionen (0)
Profil | Hallo teelicht + elgazo! Nun muss ich auch mal meinen Senf dazugeben...Fakt ist, dass das Versenden von indizierten Titeln strafbar ist, egal ob diese in einem 18er Raum, oder sonstwo angeboten oder versteigert werden. Habt ihr denn schon mal an das Problem gedacht, wenn sich ein 14 jähriges Kröpfchen den Ausweis seiner Mutter schnappt, diesen kopiert und anschliessend sich mit diesem bei filmundo legitimiert?? Ruck Zuck kann sich das Bürschchen als ´´Erwachsener´´ im 18er Raum jedes Filmchen ersteigern was ihm beliebt. Ich will mit meiner Aussage garantiert nichts vermiesen - ich will damit nur das rechtliche Problem ansprechen, was sich daraus automatisch ergibt - denkt mal drüber nach!!
Schöne Grüsse ***demented***
|
|
|
am 24.11.2002 um 11:37 Uhr | Zitieren Melden |
Antwort von El_Gazo Cooler Spruch? Beiträge insgesamt: 166 Alle Beiträge anzeigen
Pos (434) Neu (2) Neg (1)
Meine Auktionen (0)
Profil | Moin!
Dann wäre es wohl in jeden Fall ratsam grundsätzlich per Übergabe-Einschreiben zu verschicken. Dann müsste eigentlich gewährleistet sein, daß nur die bei Filmundo angemeldete Person das Zeugs erhält. Aber ob das vor dem Gesetz auch außreichend ist.....??????
|
|
|
am 24.11.2002 um 12:20 Uhr | Zitieren Melden |
Antwort von teelicht99
Beiträge insgesamt: 496 Alle Beiträge anzeigen
Pos (1235) Neu (5) Neg (35)
Meine Auktionen (0)
Profil | servus @ all :o) ich kann euch nur empfehlen auf eure zuständige behörde zu rennen-dort konkret nachzufragen und euch das ganze schriftlich geben zu lassen mit unterschrift und stempel des sachbearbeiters-dann habt ihr es schwarz auf weiss! der postversand ist das kleinste problem!!!
|
|
|
am 24.11.2002 um 17:55 Uhr | Zitieren Melden |