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Altersnachweis / Übergabeeinschreiben

 
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  Altersnachweis / Übergabeeinschreiben

Hallo, bitte nicht gleich aufschreien, dass wieder einer das Thema anschneidet. Glaubt mir, ich hab die letzten 15 bis 20 Einträge dazu gelesen und bin noch mehr verunsichert als vorher. Ich hätte nur noch gerne Antworten zu drei Punkten, ehe ich dann wahrscheinlich den Schwanz einkneife und doch nix einstellen werde. 1. Was soll denn die Anforderung einer Ausweiskopie vom Käufer durch den Verkäufer bringen? Wenn der noch nicht Volljährige es geschafft hat sich hier mit falschem Ausweis anzumelden wird er es sicherlich bewerkstelligen mir, wie eben Filmundo auch, eine Kopie eines Ausweises zukommen zu lassen, die nicht zu ihm gehört. 2. Muss nun ich (durch eine Ausweiskopie) oder Filmundo sicherstellen, dass die Käufer auf dieser Plattform volljährig sind. Zudem kann ich es nicht verstehen wie viel kriminelle Energie dem jugendlichen Käufer eingeräumt wird (der sich hier mit falscher Ausweiskopie anmeldet); und trotzdem der Verkäufer dafür verantwortlich sein soll. Demnächst machen sich wohl noch Videothekare strafbar, die unter vorgehaltener Waffe einem jugendlichen einen Porno aushändigen müssen. Da muss es Grenzen geben, sonst wäre ein Versand ausgeschlossen und nur noch eine persönliche Übergabe möglich. 3. Vorausgesetzt es währe so wie in meiner Traumvorstellung und die Punkte 1 und 2 fallen zu meinen Gunsten aus und es besteht Rechtssicherheit, dass der Käufer auf jeden Fall volljährig ist. Was bezweckt dann ein Übergabeeinschreiben persönlich. Wenn es noch so was wie ein Briefgeheimnis gibt, so darf doch nur der nachweislich volljährige Käufer die Sendung öffnen. Sollte sich an die Sendung ein jugendlicher ranwagen, der nicht der volljährige Empfänger ist, so kann ich das genauso wenig verhindern wie das Öffnen eines eingeschriebenen Briefes durch den selben Jugendlichen, der an seinen Vater adressiert war und welchen er verschlossen auf seien Schreibtisch legt. Irgendwo muss doch die eigene Mitverantwortung greifen und die Verantwortung des Verkäufers enden, oder? Gruß, Caligari

am 08.02.2004 um 14:37 Uhr
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Antwort von Timmy
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Tja, hast du alles schön gesagt. bringt dir aber nix. die gesetzteslage ist, absichtlich oder nicht, nicht eindeutig. der verkäufer muss sicherstellen, dass die sendung nicht in die hände von minderjährigen gelangt. wie, das ist eben sache der handhabe desjenigen. deshalb ausweiskopie...ob das reicht oder nicht weiß keiner...neue avs stellt eigentlich sicher dass nur volljährige dabei sind also müsste normaler versand theoretisch ausreichen...theoretisch kann aber auch ein kiddie die post aufreißen und das kann sittliche und moralische konsequenzen für das kind nach sich ziehen... :) also warten auf den gau...

am 08.02.2004 um 17:06 UhrZitieren  Melden
Antwort von smmediashop
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Na Super. Als erstes, ich habe Kunden, denen ich die DVDs eigenhändig geschickt habe, interessiert aber keine sau bei der post, seine Tochter hat die ware bekommen UND AUCH UNTERSCHRIEBEN!!!!!.Außerdem, wenn ich eigenhändig verschicke, und der Briefzusteller trifft niemanden an und der Kunde holt es auch nicht bei der Post ab, kommt das die Ware nach 7 Tagen Einlagerung zurück zu mir. Warum dann nicht auch eigenhändig??? Aber egal, meine Nachbarin hat es mir dann gegeben, hätte ebenso Ihre Tochter sein können. Also wofür ein haufen Porto bezahlen für einen Service, den man eh nicht bekommt??? Meiner Meinung nur verarsche und Geldmacherei von der Post!!!

am 08.02.2004 um 17:50 UhrZitieren  Melden
Antwort von Forrest

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Laut Gutachter und Berichten wird dem deutschen Jugendlichen viel mehr kriminelle Energie unterstellt. Der bräuchte dann eh keinen Jugendschutz mehr. Also was soll das Ganze dann mit AVS und Einschreiber? VERUNSICHERN!! Wenn man dem Filmesammler spezielle Filme nicht verbieten kann und darf, verunsichert man ihn solang bis er es von selbst lässt. So braucht man sich auch nicht des Vorwurfs von Zensur stellen. Die Beiträge hier zeigen es doch, es funktioniert doch Bestens. Viele traun sich hier schon keine Filme mehr zu kaufen oder anzubieten. Die Profihändler murren zwar aber klatschen Beifall zu dem AVS und Einschreibwahn. So wär man auf der Sicheren Seite? Wirklich? Das sieht man erst wenn der Erste mit eingeschrieber Versandart auf der Anklagebank sitzt. Und denn? Noch mehr Kontrolle? Ein Gutachten über die geistige Reife des Käufers zu Ausweis und Kontonummer? Dann wird unser Hobby unbezahlbar, aber wir hätten noch das Recht es zu pflegen, gell? Wie steht nicht zur Debatte. So greift ein Rädchen ins Andere: Kontrolle beginnt schon bei der FSK (FREIWILLIGE SELBSTKONTROLLE. Wer freiwillig nicht Prüfen lässt hat ebenfalls Probleme. Also schön alles den Behörden Vorlegen. So hat der Staat einen Überblick und kann ´´regulierend´´ eingreifen. Hat sich schon mal einer gefragt, warum es keine alternative Prüfstelle gibt? Damit man schön verunsichern kann. Mann hat ja keine Möglichkeit eine Entscheidung prüfen zu lassen.

am 08.02.2004 um 18:17 UhrZitieren  Melden
Antwort von Timmy
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Naja, jetz macht mal halblang! das wir in einem verkackten staat leben mit einer dilettantischen verlierer-generation an der spitze sollte jeder mitgekriegt haben, aber trotzdem ist es doch weit hergeholt zu behaupten das wir kontrolliert werden á la orwell! und die post hat die gesetze auch nicht erfunden also kann man der doch keine bereicherung unterstellen. aber mit dem eigenhändig/einschreiben fährst du im moment am besten. es nirgends vorgeschrieben aber bei dieser art bist du am ehesten auf der sicheren seite. wie´s der eine oder andere macht muss er aber selber wissen. mit isses auch schon passiert dass mein vater mir meine dvd einschreiben/eigenhändig in die hand gedrückt hat, weil ich noch in de koje gelegen hab als die post kam! so viel zu der vorschrifteneinhaltung der postboten!

am 08.02.2004 um 22:17 UhrZitieren  Melden
Antwort von Forrest

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@timmy -Hat zwar etwas gedauert aber hier ein Beispiel für
Überwachung: Ich bin vor kurzem umgezogen, von Stuttgart nach Berlin. Ich hab mich nur bei der Meldestelle (!!) in
Stuttgart abgemeldet und eine Woche später in Berlin ordnugsgemäß wieder angemeldet. Ich hatte noch keine Zeit gehabt irgend jemand die neue Anschrift zu geben, auch kein Nachsendeantrag bei der Post gehabt, da ich noch ein paarmal hin und her pendelte. Aber als Begrüßung lag in Berlin kurze Zeit später ein Brief von der GEZ: Uns wurde mittgeteilt.. und wie sind verpflichtet.. Wer, wenn ich es nicht war, hat denn Zugriff auf meine Daten gehabt und vor allem mit welcher Berechtigung wurden sie weitergegeben? Hat man mir unterstellt ich wäre nicht in der Lage oder gewillt meine neue Anschrift bekannt zu geben?

am 02.03.2004 um 00:27:21 UhrZitieren  Melden
Antwort von teelicht99

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naja, wenn der vormieter brav seine GEZ-gebühren bezahlt hat,wird man als neuer mieter von denen automatisch angeschrieben!! :smiliesass:

am 02.03.2004 um 06:47:24 UhrZitieren  Melden
Antwort von Forrest

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Nur gab es keinen Vormieter und keinen Nachmieter, das war eine leerstehende Eigentumswohnung und wir haben sie gekauft. Die alte Wohnung wird vom Vermieter selbst genutzt. Ich tauche nicht einmal in den Kauf / Mietvertägen auf. Nur das Einwohnermeldeamt wusste meine neue Anschrift.
Die GEZ schieb ja auch uns wurden Ihre Daten übermittelt und wir sind verpflichtet bei Aktualisierung Ihrer Daten Sie zu informieren... Ich arbeite zur Zeit für das Deutschen Institut für Sozialfragen und bereite alte Aktennotizen und Berichte für eine Datenbank auf. Man glaubt nicht, wer und mit was sich einige Leute in Deutschland so beschäftigen. Ob Ehen zwischen Japaner und Österreichern in Frankreich zur Arbeitslosikeit führen und die Kinder davon bei uns als ehelich gelten. Und son Scheiß. Ehrlich!! Ich möchte nicht wissen, welche Erhebungen sonst noch bei uns nebenher gemacht werden und in internen Statistiken landen.

am 04.03.2004 um 18:40:24 UhrZitieren  Melden
Antwort von Hot_Planet_Shop

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Hi.

Die Daten könnten die von der Gemeinde- / Stadtverwaltung bekommen haben. Bei uns in der Gemeinde hängt dazu ein extra Schreiben aus in dem steht, dass die Daten zwar vertraulich behandelt werden, zur Gebührenerhebung an die GEZ weitergeleitet werden. Und, der Teufel ist ein Eichhörnchen, stand 3 Monate später schon einer von denen vor der Türe. Dass ich nur rein italienisches Fernsehen empfangen kann hat ihn wenig interessiert. Er meint ich könnte mir ja deutsches besorgen, wenn ich will. Meine Antwort war: Muss ich jetzt jedesmal wenn ich am Bäcker vorbei gehe Geld abdrücken, auch wenn ich nichts kaufe? Schließlich hätte ich ja was kaufen können. Da hat er nur blöd gelacht und wusste auch keine Antwort mehr.

Ich bin immer noch am überlegen, ob ich das auf einen Rechtsstreit ankommen lasse. Aber das haben wahrscheinlich schon 1000 vor mir versucht.

Hat da vielleicht jemand mal was entsprechendes gehört? Google gibt da nicht all zu viel her. Jedenfalls bin ich nicht draufgestossen.

Viele Grüße

Stefan

am 04.04.2004 um 15:09:47 UhrZitieren  Melden
Antwort von teelicht99

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...ist gesetzlich verankert! wer radio und/oder fernseher besitzt,der/die/das voll funktionstüchtig ist/sind MUSS gebühren an die GEZ abtreten!!
da kannste stein auf bein schwören, dass du niemals öffentlich-rechtliche sender guckst oder angibst dass der fernsehr nur zur deko rumsteht...du MUSST zahlen ob du willst oder nicht !!
:smiliesass: :smiliesass: :smiliesass: :smiliesass: :smiliesass: :smiliesass:

am 05.04.2004 um 00:34:51 UhrZitieren  Melden
Antwort von Hot_Planet_Shop

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Das ist hart. Das wird doch nur gemacht, damit die nicht Pleite gehen :-).

Hoffentlich müssen wir nicht demnächst jeden Monat ein bestimmtes Kontingent an Milch kaufen, oder so und soviel Kohle bezahlen oder mindestens 3 mal im Monat mit der Bahn fahren...

Da wäre noch jede Menge Einnahme-Potential.

Naja, die Welt ist ungerecht, deswegen fliegen die Menschen ja zum Mars.

Viele Grüße

Stefan

am 05.04.2004 um 09:33:54 UhrZitieren  Melden
Antwort von teelicht99

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...naja, hat was mit informationsrecht zu tun! der staat ist verpflichtet dir infos bzgl. der (welt)lage zu erstatten,diese du aber letztendlich selbst bezahlen musst! die öffentlich rechtlichen sender haben dazu div. länder-verträge mit den 1.-3. programmen sowie mit dem kultus/bildungs-ministerium!
ein gutes hat es dennoch: selbst bei einer pfändung müssen die dir die schüssel lassen-wenn du nicht gerade ein flachbildteil in xxl-format besitzt...
:biggrin: :biggrin: :biggrin: :biggrin: :biggrin:

am 05.04.2004 um 19:25:32 UhrZitieren  Melden
Antwort von MrUncut18
IMMER WIEDER NEU...!!!
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geschrieben von Timmy am 08.02.2004 um 17:06.
Tja, hast du alles schön gesagt. bringt dir aber nix. die gesetzteslage ist, absichtlich oder nicht, nicht eindeutig. der verkäufer muss sicherstellen, dass die sendung nicht in die hände von minderjährigen gelangt. wie, das ist eben sache der handhabe desjenigen. deshalb ausweiskopie...ob das reicht oder nicht weiß keiner...neue avs stellt eigentlich sicher dass nur volljährige dabei sind also müsste normaler versand theoretisch ausreichen...theoretisch kann aber auch ein kiddie die post aufreißen und das kann sittliche und moralische konsequenzen für das kind nach sich ziehen... :)

also warten auf den gau...

:bigbulp: Hi,das neue AVS stellt garnichts sicher,noch nie was von *Schülerkonten* gehört?Gebührenfrei!
MfG:MrUncut18

am 25.02.2006 um 18:09:47 UhrZitieren  Melden
Antwort von weirdscience
Kill ! - Kill !! - Kill !!!
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Meine Güte. Das ist ein zwei Jahre alter Thread ! Laßt doch mal das alte Forum in Frieden ruhen.

am 27.02.2006 um 21:41:04 UhrZitieren  Melden
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