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§131 Filme

 
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Hallo und guten abend! Hat jemand ne ahnung mit solchen Filmen? Und mit der Gesetzeslage? Ist der Besitz diser Filme auch strafbar oder nur der Handel oder beides? Gruß Peter

am 24.11.2003 um 19:30 Uhr
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Antwort von Chewbacca

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Hallo, für Filme, die unter § 131 StGB fallen, gilt folgendes: Man darf die Filme nicht verbreiten, öffentlich vorführen oder sonst öffentlich zugänglich machen und sie Personen unter 18 Jahren nicht zugänglich machen (es sei denn man ist der Sorgeberechtigte). Der bloße Besitz ist nicht strafbar, wenn er nur dem privaten Gebrauch dient und nicht den oben genannten Zwecken. Der vollständige Text des § 131 StGB und des gesamten StGB kann als pdf-Datei an folgender Stelle eingesehen werden: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/stgb/ Gruß Chewbacca

am 24.11.2003 um 20:56 UhrZitieren  Melden
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